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Blockierung von Elektrokleinstfahrzeugen


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Deutscher Bundestag Drucksache 19/532519. Wahlperiode 29.10.2018

Kleine Anfrage

 

der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

Blockierung von Elektrokleinstfahrzeugen durch die geplante „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“

 

Mehrere Jahre, nachdem der Bundesrat eine Regelung für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen gefordert hat und die meisten europäischen Länder Fahrzeuge wie elektrische Tretroller und selbstbalancierende Einräder (E-Wheel) längst zugelassen haben, hat die Bundesregierung vor einigen Wochen einen Verordnungsentwurf vorgelegt. Dieser befindet sich derzeit in der Anhörung der Länder.

 

Aus Sicht der Fragesteller handelt es sich um einen unnötig detaillierten, sehr restriktiven Verordnungsentwurf, der die dynamische Entwicklung auf dem Markt alternativer Verkehrsmittel für die Nahmobilität ausbremsen und jegliche Innovation in diesem Bereich abwürgen könnte. Selbst die Deutsche Verkehrswacht fragt in ihrer Stellungnahme vom 11. Oktober 2018, weshalb nicht auch beispielsweise E-Skateboards zugelassen werden sollen.

 

Die Fragesteller sehen in Elektrokleinstfahrzeugen eine Chance, neben dem zu Fuß gehen, dem Fahrrad und dem Pedelec ein weiteres nachhaltiges Verkehrsmittel als Alternative zum Auto zu etablieren und Autofahrten, die sehr häufig auf Kurzstrecken stattfinden, zu vermeiden. Zugleich sorgen wir uns, dass das vermehrte Auftreten von Elektrokleinstfahrzeugen auf Radwegen insbesondere dort, wo diese über eine geringe Breite verfügen oder hohe Radverkehrszahlen aufweisen, zu Konflikten führen wird.

 

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Inwieweit hat sich die Bundesregierung die Regelungen für die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen in anderen (EU-)Ländern angeschaut und inwieweit hat sie sich an bestehenden Regelungen und den damit gesammelten Erfahrungen orientiert?

  2. Weshalb beabsichtigt die Bundesregierung nicht, auch Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 11 km/h zu regeln und damit zuzulassen?

  3. Welche derzeit auf dem Markt erhältlichen Elektrokleinstfahrzeuge werden mit der geplanten Verordnung zugelassen (bitte konkret benennen, bspw. E-Tretroller)?

  4. Aus welchen Gründen möchte die Bundesregierung Elektrokleinstfahrzeuge wie selbstbalancierende Einräder und E-Skateboards nicht zulassen?

  1. Weshalb schlägt die Bundesregierung die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h vor und auf welche Erkenntnisse stützt sie sich dabei?

    Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen die Einführung unterschiedlicher Typen von Elektrokleinstfahrzeugen, die sich beispielsweise durch die zulässige Höchstgeschwindigkeit unterscheiden?

  2. Weshalb sieht die Bundesregierung mit ihrem Verordnungsentwurf vor, nur Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange zuzulassen und auf welche Erkenntnisse stützt sie sich dabei?

  3. Weshalb hält es die Bundesregierung für angebracht, den Besitz eines Mofa- Führerscheins zur Voraussetzung für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen zu machen?

    Auf welche Erkenntnisse stützt sie sich dabei?

    Weshalb sieht die Bundesregierung in ihrem Verordnungsentwurf nicht eine Altersgrenze statt einer Führerscheinpflicht vor?

  4. Weshalb hält die Bundesregierung eine Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge für erforderlich?

  5. Weshalb möchte die Bundesregierung in der Verordnung das Nebeneinanderfahren mit Elektrokleinstfahrzeugen untersagen, obwohl sie sich mit der Verordnung am Fahrrad orientieren möchte und es nicht generell verboten ist, mit zwei Fahrrädern nebeneinander zu fahren?

  6. Weshalb möchte die Bundesregierung mit der Verordnung genaue Vorgaben an Bremsen, Beleuchtung und Blinker machen statt auf die PLEV-Norm der EU zu verweisen?

  7. Was genau wird nach Kenntnis der Bundesregierung in der PLEV-Normgeregelt und wann wird diese in Kraft treten?

  8. Weshalb sieht der Verordnungsentwurf keine Begrenzung bei der Beschleunigung vor, um Unfälle beim Anfahren zu vermeiden?

  9. Hält die Bundesregierung zur Vermeidung von Konflikten mit dem Radverkehr eine Anpassung der ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, ein technisches Regelwerk für die Planung von Radverkehrsanlagen; herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen), ins- besondere in Bezug auf die empfohlene Breite von Radverkehrsanlagen, für sinnvoll?

    Wenn ja, wird sie hierauf hinwirken?

    Wenn nein, weshalb nicht?

  10. Kann sich die Bundesregierung vorstellen, für Menschen mit eingeschränkter Mobilität die Nutzung von Gehwegen zuzulassen, wenn sich die Elektrokleinstfahrzeuge für Fahrten auf Gehwegen auf Schrittgeschwindigkeit limitieren lassen (bitte begründen)?

  11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass der Verordnungsentwurf sehr eng gefasst und einzig auf den E-Tretroller zugeschnitten ist und damit Innovationen in diesem Bereich massiv erschwert (wenn nicht, dann bitte begründen)?

  12. Weshalb möchte die Bundesregierung das Mitführen von Anhängern generell untersagen, obwohl sich nach Ansicht der Fragesteller insbesondere elektrische Tretroller mit Anhängern beispielsweise für Kurierdienste/Postzusteller in besonderer Weise eignen können?

  1. Wann und auf welchem Wege wird die bereits im Jahr 2014 beauftragte und längst vorliegende BASt-Studie veröffentlicht (Hinweis: Im Juni 2018 kündigte die Bundesregierung an, der Forschungsbericht werde „in Kürze“ veröffentlicht; Bundestagsdrucksache 19/3006)?

  2. In welchen Punkten ist die Bundesregierung von Empfehlungen der BASt- Studie abgewichen?

  3. Welche Rückmeldungen aus den Ländern liegen bereits zum Verordnungs- entwurf vor?

 

Berlin, den 16. Oktober 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333

 

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Find ich super, dass die Grünen da dran bleiben

Wollen wir auf die Anworten wetten?

1. haben sie nicht

2. sie betrachten diese als Spielzeug und diese haben im Verkehr nix zu suchen

3. der Roller von Audi

4. weil keine Lobby dahinter steht

5. um die Helmpflich zu umgehen

6. sie hält PLEVs nur mit Haltestange für sicher, genauso wie Radfahrer nur mit Stützrädern sicher sind

7. sie hat das Prinzip von einem PLEV nicht verstanden und denkt das sind eine Art Mofas nur in Elektro
8. (siehe 7.)

9. der Autoverkehr soll immer Vorrang behalten, da stört sowas

10. (siehe 7.)

11. sie hat keine Ahnung

12. sie will die Verordnung nicht unnötig kompliziert machen

13. die Rad-Infrastruktur in Deutschland hängt um Jahrzehnte hinerher, das fällt nur jetzt erst auf

14. hä, das geht doch jetzt schon wenn man auf 6 km/h drosselt

15. hahahaha

16. PLEVs mit Anhängern sind völlig unbekannt, sowas gibt es überhaupt nicht, die Gesetze können in zukunft angepasst werden wenn sowas erfunden wurde

17. Ups, da war was...

18. welche Studie? Wir wissen nicht wovon sie reden

19. Es gibt Rückmeldungen von allen Seiten, von ganz vielen Leuten denen das Thema sehr wichtig ist und die mit konstruktiver Kritik helfen wollen eine sinnvolle Verordnung zu bekommen, dazu Zählen Nutzer, Politiker, Experten, Händler, Hersteller, Juristen, Versicherungen, Verkehrwacht, TÜV etc. die sind leider alle im Spamfilter gelandet...

bearbeitet von Falke
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  • 4 weeks later...

War auch nicht anders zu erwarten.

Schon verrückt, wie ein Brürokratenapparat versucht einzuschätzen und zu reglementieren, was keiner von ihnen je ausprobiert hat. Dann kommt sowas dabei raus.

Dabei würden 5 Minuten Zuschauen, wie wir rumfahren die ganzen Fragen zur Fahrdynamik erledigen.

bearbeitet von caelus
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Statt Zeit und Geld mit realitätsfremden Studien zu vergeuden könnte man einfach schauen wie es in den anderen Ländern funktioniert und das tut es, teilweise schon seit vielen Jahren.

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