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Rechtliche Auseinandersetzung


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Hmm aber das Board kann doch gar nicht von sich aus fahren. Nur mit einer Fernbedienung. Waere dann das Teil nicht ehr ein R/C Car?!? :D

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Naja, lenkst du es per Remote? Eher nicht, oder? :D

 

Davon ab sind RC-Autos auf öffentlichen Strassen und KFZ-erlaubten öffentlichen Plätzen (Parkplätze z.B.) ebenso verboten.

 

Dass sich kaum jemand dran hält, ist eine andere Sache, street legal sind sie deshalb noch lange nicht. :devil:

 

Viele Grüße

 

Wolf

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Es gilt also §Spießig StVO- Macht es Spass ist es verboten! Verstehe...

 

Gibt es fuer faule Menschen wie mich ein Musterschreiben fuer die Versicherung was ich Copy + Pasten kann?

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  • 2 weeks later...

Die Versicherungen haben offenbar auch Kreativität: Man bittet um Rückruf, um das ganze am Telefon zu erörtern, offensichtlich, damit man sich aus der Affäre ziehen kann.

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  • 2 years later...

Um das ganze nochmal auszugraben. Auch ich kann bestätigen, dass Versicherungen dazulernen:

 

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider können wir keinen Versicherungsschutz für Ihr Elektroskateboard anbieten.

Das Fahrzeug kann m.E. nur über ein Versicherungskennzeichen ("Mofakennzeichen") abgesichert werden.

Diese Kennzeichen bieten wir aber nicht an.

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  • 2 months later...

Hi Freunde.. Ich bin auf dieses Forum gestossen und habe aus aktuellem Anlass gleich was beizutragen.

 

Ich bin Besitzer eines Airwheel X8 (elektrisches einrad) und wurde vor gut 3 wochen von der Polizei beim Fahren auf dem Gehweg angehalten. Die Polizisten waren interessiert und neugierig WAS das denn da überhaupt ist. Ich habe es erklärt und fragte warum sie mich anhalten. Sie meinten weil eine Anwohnerin wohl meinte dass da jemand mit "was komischem" ohne Licht rum fährt. Tags zuvor hat auch mein Akku vom Scheinwerfer aufgegeben und ich bin halt ohne Licht gefahren .. Jedoch als die Grünen mich anhielten war das Licht an. Soweit so gut dachte ich.. Fehlanzeige!! Die letzte Frage kam dann: "Wie schnell ist sowas denn?" .. Ich hab geistesgegenwärtig mit "6 km/h, schneller darfs ja nicht" geantwortet. Das haben die Beamten mir auch so geglaubt aber dennoch die Personalien aufgenommen.

 

Tags darauf bekam ich einen Anruf von einem der beiden. Er meinte dass er das mal im Internet recherchiert hat und überall von 18 km/h Maximalspeed liesst. Ich sagte: "ja, aber meins ist die DE Version die gedrosselt ist. Er fragte ob ich das irgendwie beweisen könne. Ich sagte: "ja, ich hab die Original Rechnung in der es exquisit drin steht" (hab ich mir zwischenzeitlich vom Importeur schicken lassen. Und habs der Polizei zukommen lassen.

 

Wieder 2 Tage später ein Anruf .. Sie hätten bei nem grösseren Importeur nachgefragt ob es das Airwheel auch gedrosselt gibt. Dieser sagte natürlich "Nein" .. Ich meinte dass das Teil ein Board drin hätte das anders Programmiert sei oder so ähnlich .. Und es nur 6 fährt!! Er fragte ob ich es in deren Rollerprüfstand stellen könne und sie es mal testen. Daraufhin sagte ich das ich bereits beim Tüv war und genau dies Probiert habe, es aber nicht ging. Und jetzt wohl wegen dem Testen das Teil defekt sei. Es würde nun garnicht mehr Funktionieren.

 

Er meinte dann, er gibt das dann mal so weiter ..

 

Jmd. irgend ne Ahnung was jetzt am besten zu tun ist??

 

Gruss

Airwheeler

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Ich kenne mich mit dem Sachverhalt bei diesem Gerät nicht aus, aber ich vermute mal, dass man es nicht als Segway deklarieren kann, oder es als solches deklariert ist.

So oder so ist kein Nummernschild vorhanden, ergo keine Zulassung ergo Fahren ohne Zulassung und Fahren ohne Versicherungsschutz, da es sich ja nach wie vor um ein motorbetriebenes Fortbewegungsmittel handelt...

 

Verstehe jetzt nicht, warum die Herren da auf den 6 km/h rumreiten; selbst wenn es 1km/h fährt gilt Obriges.

 

Entweder versuchen ne elektronische Drossel "einzulöten" o.Ä., damit die Ordnungskräfte evtl. Ruhe geben und hoffen, dass es dabei bleibt

 

und/oder auf ein eventuelles Verfahren vorbereiten.

 

Wie gesagt, eine strafrechtliche Verfolgung ist prinzipiell unabhängig von der Geschwindigkeit -> selbst wenn sie dir die Drosselung abnehmen können sie dich noch drankriegen.

Spätestens bei einer Anzeige müssten sie dann eh auf obrige Tatbestände eingehen, da ich nicht glaube, dass es eine Anklageschrift für überhöhte Geschwindigkeit ohne Fahrzeugangaben gibt :noidea:

 

Für dich sollte ebenfalls "Kontrahierungszwang" und "Annahmefiktion" gelten.

Wenn du dich allerdings noch nicht um ein Versicherungsschreiben gekümmert hast, kannst du davon nachträglich auch keinen Gebrauch machen.

 

In dem Fall würden (schlimmstenfalls) o.g. Tatbestände zutreffen...

 

- Alle Angaben ohne Gewähr!

 

Ich drück die Daumen!

 

persönliche Anmerkung:

Ohne verurteilen zu wollen, ich kenne ja auch die Hintergründe der Nutzung nicht, aber ich denke, die meisten Elektroskateboarder hier im Forum (oder allgemein), die die rechtliche Problematik kennen, versuchen im öffentlichen Straßenverkehr durch unauffällige Bauweise, Fahrstil, etc., eher nicht aufzufallen. So ist es zumindest bei mir.

((Ich habe Licht (sogar Unterbodenbeleuchtung...), versuche aber, durch meine Fahrweise/Geschwindigkeit, nicht als "Elektro"-Boarder aufzufallen)

 

Mit einem Onewheel ist das natürlich schwer, bzw. unmöglich.

Schade, dass du dich erst jetzt informiert hast.

bearbeitet von Sp4rtan
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Danke Sp4rtan für deine Antwort.

 

Jedoch ist es so, das "Fahrzeuge" bis 6 km/h nicht anmeldepflichtig und auch nicht Versicherungspflichtig sind. Dies hat mir der Polizist sogar erklärt.

 

Deshalb wollen die jetzt auf Teufel komm raus die Wahre Höchstgeschwindigkeit herausfinden. Dies hab ich denen ja allerdings durch den "Defekt" genommen. 2 Dazu befragte Anwälte meinten beide etwas anderes. Der eine meinte ich wäre immernoch in der Beweispflicht und der andere das ich durch einreichen der Rechnung MEINEN Part der Beweispflicht erfüllt hab und die mir jetzt wohl nachweisen müssen das MEIN Airwheel eben mehr als 6 km/h fährt!

 

Eine drosselung durch mich ist nicht möglich. Alles vorprogrammierte mikroelektronik.

 

Die Geschwindigkeit wird durch 3 Hallsensoren innerhalb des Motors ermittelt. Auch da ist nichts machbar.

 

Gruss Marco

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Es kommt natürlich auch immer extrem auf die Beamten an.

Je nachdem, könnte man auch versuchen mit den Zuständigen zu sprechen.

 

Also Sachverhalt erklären, Verhalten begründen und Besserung geloben.

Wenn noch kein Einsatzbericht geschrieben wurde und die bisherigen "Ermittlungen" lediglich inoffizieller natur sind um so besser.

Bei meiner Mutter auf dem Dorf wäre das vermutlich die klügere und Erolg versprechendere Vorgehensweise.

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Ohne das ich jetzt die Antworten gelesen habe:

ich würde es aussitzen und weiter behaupten, das Teil sei kaputt und entsorgt.

 

Sie können dir nicht nachweisen, dass es schneller war und du bist raus.

 

(die müssen ja echt langeweile haben bei euch)

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Da sagst du was .. Ich hab auch mal gefragt warum sie sich jetzt so darauf konzentrieren und hab gesagt dass, wenn sie sich vor paar Jahren nur HALB so sehr angestrengt hätten als mein 1500€ Fahrrad geklaut wurde, wärs wahrscheinlich wieder aufgetaucht .. Aber da wurde mir nur gesagt dass das wohl eh ohne ergebnisse bleibt und ich solle mir ein besseres Schloss kaufen! (Das schloss war übrigens ein 100€ TOP Schloss)

 

Naja, das einzig gute ist dass das Wheel nicht eingezogen wurde .. Aber erneut brauche ich mich damit nichtmehr blicken lassen 😡

 

Gruss

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Ach, da war ja noch was :D

 

hab extra nochmal nachgesehen; laut §18 StVZO unter 6km/h nicht von der StVZO betroffen, das stimmt.

Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass alles darunter am Straßenverkehr teilnehmen darf (wenn, vermutlich Radweg, aber selbst da... :confused5: )

 

Sonst könnte ich ja prinzipiell an meinen Bürostuhl einen Elektromotor (gedrosselt auf 6 km/h natürlich ;) ) und um es (im wahrsten Sinne des Wortes) auf die Spitze zu treiben, noch ein 3m hohes Stahlrohr zwischen Fuß und Sitzfläche schweißen und dürfte damit rechtlich gesehen Fahren... :confused5:

 

Mir wurde geraten eine Stellungnahme bei der Zulassungsstelle anzufordern.

 

Aber wir können ja mal davon ausgehen, dass das rechtens währe.

 

Es gibt dann ja nur "top" oder "flop", soweit bist du ja schon :)

 

Barney könnte zum technischen Teil bestimmt mehr sagen. Soweit bin ich im Studium leider noch nicht ;)

Was bestimmt geht ist mit Widerständen direkt zwischen Controller und Motor arbeiten.

Wenn keine Leistung ankommt, kann auch nix (zu schnell) drehen.

Das wird dir aber höchstwahrscheinlich die Elektronik zerschießen, wenn die Sensoren versuchen bei Ungleichgewicht gegenzusteuern...

 

Ich würde auch vermuten, dass die Beamten in der Beweispflicht sind.

1. Fahrzeug bestimmen. Haben sie ein Foto gemacht? Eine Seriennummer notiert? Hast du ihnen gesagt um was für ein fahrzeug es sich genau handelt?

-Wenn nicht wird es schwierig dir zu beweisen, das du mit genau diesem Modell unterwegs warst.

 

1.2. Wenn ja, müssen sie entweder ein Gutachten erstellen lassen oder Angaben vom Hersteller anfordern, welches bestätigt, dass das Fahrzeug eine höhere Geschwindigkeit hat und, dass es nicht gedrosselt werden kann. Sonst könntest du immer noch behaupten es wäre gedrosselt. Das müsstest du dann aber höchstwarscheinlich beweisen wenn es zu einer Anklage kommt.

 

2. Geschwindigkeit bestimmen. Sie müssten nachträglich das Fahrzeug konfiszieren um es testen zu können, wenn sie dir nicht nachweisen können, dass es genau dieses war (k.A. Hausdurchsuchung anordnen? Reicht es rechtlich die Herausgabe zu verlangen?).

Die Geschwindigkeit zu überprüfen ist aber auch nicht so einfach. Einfach auf den Rollenprüfstand geht ja auch nicht, der ist ja für solch ein "undefiniertes Fahrzeug" garnicht geeicht...

 

Wenn du keine Möglichkeit hast es zu drosseln würde ich abwarten und wenn es hart auf hart kommt einen Anwalt einschalten.

Rechtsschutzversicherung von Vorteil :)

 

 

EDIT:

 

Verdammt, ich bin einfach zu langsam :D

 

Nicolas hat es ja auch schon gesagt. Aussitzen. Da nicht konfisziert, können sie dir auch nichts nachweisen.

Aber wie du schon richtig erkannt hast. Damit weitr rumfahren wird schwierig bis unmöglich... :(

 

Wurde auch schon gesagt: Da hast du echt Glück gehabt, dass sie es nicht direkt eingezogen haben!

So werdeb sie nichts gegen dich unternehmen können.

 

Also verkaufen und eBoard zulegen! ;)

Wenn bei euch genauer hingeschaut wird vielleicht das neue Monolith :P

 

Ich wünsche dir auf jeden Fall nach wie vor viel Glück! :thumbsup:

bearbeitet von Sp4rtan
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  • 7 months later...
die meisten Elektroskateboarder hier im Forum (oder allgemein), die die rechtliche Problematik kennen, versuchen im öffentlichen Straßenverkehr durch unauffällige Bauweise, Fahrstil, etc., eher nicht aufzufallen. So ist es zumindest bei mir.

((Ich habe Licht (sogar Unterbodenbeleuchtung...), versuche aber, durch meine Fahrweise/Geschwindigkeit, nicht als "Elektro"-Boarder aufzufallen)

 

Mit einem Onewheel ist das natürlich schwer, bzw. unmöglich.

 

Interessant.

Ich würde ja umgekehrt denken, dass man mit einem Elektro Skateboard viel negativer auffällt als mit einem OneWheel. Zumindest aus Sicht der Polizei.

In Frankreich sind die glaub ich schon legalisiert. Daher müsste man doch paar Statements und Zahlen auffinden können, wie geeignet das im Strassenverkehr und wie gefährlich bzw. ungefährlich das tatsächlich ist. Bei den e-Unicycles sollen jedenfalls die Unfallraten ja sehr gering sein (hab aber noch nichts einschlägiges dazu gefunden).

Die sind ja den Segways sehr ähnlich. Ist wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit bis zu einer einheitlichen EU Regelung.

 

e-Skateboards sind bisher nur in einigen US-Staaten, u.a. Kalifornien legal glaub ich. Aber immerhin. Düfte sich dann auch irgendwann weltweit durchsetzen. Daher wohl auch die hohen Finanzierungssummen für die Kickstarter Projekte. Aber das könnte noch ganze Weile dauern.

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Wäre es denn auch möglich eine Drossel in das Board einzubauen, die man im ernstfall von dem Controller aus betätigen kann und das Board so auf max. 6kmh bringt. Und somit ja eigentlich mit einem "Spielzeug" fährt? :peace::thumbsup:

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Wäre es denn auch möglich eine Drossel in das Board einzubauen, die man im ernstfall von dem Controller aus betätigen kann und das Board so auf max. 6kmh bringt. Und somit ja eigentlich mit einem "Spielzeug" fährt? :peace::thumbsup:

 

Alt, ganz aaaalllllltttt

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Hab ich mir schon gedacht das die Idee nicht gerade die neuste ist;)

Zu welchem Ergebins ist es denn gekommen?

 

Zu einer Implementation in die Steuerung.

 

Genannt Hase Igel.

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Das mit der Versicherung hört sich ja echt sehr interessant an,

kann man eigentlich schon mit 16 so eine Anfrage machen und ist sie dann auch gültig, da man ja erst im 18 voll geschäftsfähig ist?

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Also ich habe gestern bei der Versicherung "directline" eine Anfrage geschickt. Sie haben mir geschrieben, dass sie keine Versicherung für ein Elektro-Skateboard anbieten. Stattdessen wollten sie mir eine Versicherung für eine Motorradversicherung, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung oder Privat-Rechtsschutzversicherung sowie eine Privat-Haftpflichtversicherung aanbieten.

Konnte leider den Text nicht kopieren, da es, wie es in der E-mail steht mir unterssagt ist.

Gilt das jetzt als "Versicherung"

Danke Luis

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  • 2 weeks later...

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