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Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen


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Dr. Christian Jung MdB und Ausschussmitglied für Verkehr und digitale Infrastruktur

leitete mir den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur weiter.

 

Den Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kurz eKFV

 

 

Es ist zum Glück nur ein Entwurf! 

Heute um 13:00 wird sich unser Bundesverkehrsminister Scheuer vermutlich dazu äußern.

Wir haben jetzt die Möglichkeit uns für unsere Interessen stark zumachen...

 

 

 

 

 

 

 

#stangenpflichtgate
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Den kompletten Entwurf kannst du knicken! Da ist die Stange ja das kleinste Problem. Hast du dir den mal durchgelesen?

 

2 unabhängig voneinander funktionierende Bremssysteme, heißt keine im eig. Sinne Motorbremse. Hupe, Beleuchtung die mindestens einen gewissen Abstand über dem Boden sich befindet. Die Verordnung ist für Roller, da bringt dir das Stangengate auch gar nix. In D wird es niemals etwas geben für die Boards. Nie-Nie-Niemals in den nächsten 20 Jahren. 

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Korrigiert mich wenn ich falsch liege, ich benötige also folgendes für mein Skateboard: 

 

- Eine Lenkstange

- Eine Klingel 

- Beleuchtungsanlage

- Ein Kennzeichen

- Max 20 km/h

- Max 500 Watt

 

Also wenn es so kommt bleibt alles beim alten, ich fahre ohne Versicherungsschutz ....

Ich lass mir das ja alles gefallen aber eine Lenkstange und max 500W ist halt echt banane

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Wow, also echt kein Wunder, dass hier in DE alles etwas länger dauert... alleine die ganzen Paragraphen in jedem Absatz zusammenzusuchen hat bestimmt Monate gedauert.

 

Also ich sehe da auch schwarz, dass diese Behörden-Monstrosität irgendwie noch so umgebogen werden könnte, dass wir da mit unseren Boards auch nur ansatzweise ne Chance auf 100% legales Fahren hätten.

 

Interessant ist aber die letzte Seite, bei denen die Bußgelder beziffert werden:

 

234 e) Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) „Betriebsbeschränkungen Elektrokleinstfahrzeug ohne die erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 § 14 Nummer 1 70 €

 

235 Elektrokleinstfahrzeug ohne gültige Versicherungsplakette auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 § 14 Nummer 1 40 €

 

Dann noch rund 20 € jeweils für fehlendes licht, fehlende Schallbescheinigung, fehlende 2-fach Bremse und Haltestange,

 

Würde bedeuten wenn man mal alles zusammenrechnet ist man bei rund 200€ Bußgeld was einem blüht, wenn man so wie wir jetzt fahren erwischt wird.

Momentan ist ja das Problem, dass man mit nicht berechenbaren Kosten, wegen Straftat dran wäre.

Wenn das jetzt "nur" noch Ordnungswidrigkeiten wären, dann wäre das ja auch schon mal was...

 

Ansonsten hoffe ich ab sofort eigentlich nur noch auf die EU-Verordnung, die dann dieses deutsche Teil ablöst...

 

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Auf jeden Fall wird der Entwurf der Aufforderung des Bundesrates von vor zwei Jahren noch nicht gerecht.  

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Zitat

Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich die verhaltens- und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von selbstbalancieren- den Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Elektroantrieb, die nicht mindestens einen Sitzplatz haben, im öffentlichen Verkehr - unter Beteiligung der Länder - zu regeln.
 

Begründung:
Selbstbalancierende Fahrzeuge, die nicht unter die Mobilitätshilfenverordnung fallen (wie z. B. elektrische Einräder oder Elektroboards), werden - ebenso wie unterschiedliche Modelle von Elektrorollern und -scootern - vom Handel bereits massenhaft angeboten. Obwohl diese nach derzeitiger Rechtslage zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr in der Regel nicht zugelassen sind, werden sie dort bereits vielfach sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern genutzt. Einige Fahrzeugtypen erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 25 beziehungsweise sogar 35 km/h. Grundsätzlich könnten Fahrzeuge wie z. B. die tragbaren elektrisch betriebenen Stehroller eine interessante Ergänzung zum Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs darstellen. Einheitliche verbindliche Regelungen zum Betrieb dieser Kraftfahrzeuge sind daher nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Förderung der Elektromobilität und der Nutzung innovativer Mobilitätskonzepte erforderlich.
Stehend gefahrene oder selbstbalancierende Fahrzeuge sind vom Anwendungs- bereich der Verordnung (EU) 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen, die ab Januar 2016 gilt, ausgenommen. Es können daher nationale Regelungen zum Betrieb dieser Fahrzeuge getroffen werden.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hatte bereits im vergangenen Jahr die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauf- tragt, einen Marktüberblick über die für eine nationale Regelung in Betracht kommenden sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge zu geben und zu prüfen, wie diese Fahrzeuge kategorisiert werden können. Auf der Grundlage der Unter- suchungen der BASt, deren Ergebnisse - nach Aussagen des Bundesministeriums - zunächst bis Ende des Jahres 2015 erwartet wurden, sollten dann die technischen und verhaltensrechtlichen Voraussetzungen, unter denen diese Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr bewegt werden dürfen, bundesgesetzlich geregelt werden. Vor diesem Hintergrund wird eine Regelung durch den Verordnungsgeber schnellstmöglich für erforderlich und umsetzbar erachtet, auch um zu verhindern, dass immer mehr nicht zugelassene Kraftfahrzeuge sowohl auf Fuß- und Radwegen als auch auf Straßen unterwegs sind.

Von daher hoffe ich das der Entwurf noch in einer frühen Phase ist.

 

Außerdem müssen die eKV alle separat reguliert werden, Bauartbedingt.

Ein Hoverboard kann nicht mit einen Elektro-Skateboard gleichgestellt werden.

 

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Furchtbar, die ganzen Beschränkungen. War nicht vorgesehen, dass Elektrokleinstfahrzeuge verkehrs- und auch versicherungsrechtlich Fahrrädern gleichgesetzt werden? Eigentlich hatte ich mich ja schon gefreut, in Zukunft mit dem e-Scooter zur Arbeit zu pendeln an der frischen Luft und nebenbei mit 1/10 des Energiebedarfs meines E-Autos, aber das hat sich dann womöglich erledigt.
Wenn Fahrräder heutzutage erfunden worden wären, wären sie wahrscheinlich auch gesetzlich verboten worden, so in dem Sinne: "Also auf zwei schmalen Rädern, ohne Rückspiegel, Fernlicht und separat abgeschlossene Versicherung? Das könnte ja tödlich enden, wenn jemand gegen einen Baum fährt. Das muss verboten werden."

Immerhin sinkt das womögliche Bußgeld.

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Ein weiterer Punkt der auf einen frühen Entwurfstatus vermuten lässt ist das die EkfV die MobHV ablösen soll, sie also außer Kraft tritt. (steht ganz am Ende)

Viele Anforderungen passen nicht auf Segways, diese würde dann wieder illegal werden.

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Selbst wenn sie am Entwurf noch etwas ändert, das ganze Dinge bringt überhaupt nix, das ist ein sinnfreies Paragraphenchaos von vorne bis hinten. Wie soll man den vom Hersteller dafür eine Plakette bekommen, nie im Leben kann irgendein Board diese Anforderungen erfüllen, selbst wenn wir eine Lenkstange dran bauen.

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War nicht anders zu erwarten. Wenn nicht eine EU weite Regel kommt, können wir hier in Deutschland mit Omi an der Macht nichts anderes tun als illegal zu fahren, wie bisher auch. Bevor hier in Deutschland mal an vernünftigen Regelungen gearbeitet wird, ist die Erde bereits verbraucht und unbewohnbar. Bleibt nur auswandern. 😅

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Das ist nur ein Entwurf, der wird meiner Meinung nach so nicht in Kraft treten können da die Anforderungen zum Teil widersprüchlich sind und eben nicht zu Ende gedacht / formuliert.

Ein Beispiel: 

Zitat

§4 Anforderungen an die Verzögerungseinrichtung
Ein Elektrokleinstfahrzeug muss mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen im Sinne des § 65 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgerüstet sein...

Ich frage mich wie das auf ein selbstbalancierendes Fahrzeug anwendbar sein soll.

Hoverboard, Segway, Ninebot, iWalk, Solowheel, Hovershoes, Elektro-Einrad ...

Man muss jedes EKF für sich bewerten.

Bei einem Elektro-Skateboard muss man die Tatsache berücksichtigen das man zusätzlich zum Bremsen auch abspringen kann und möglicherweise sogar ohne Sturz einfach ausrennen kann. Anders sieht das aus wenn man auf eine Sattel sitz oder eine Stange behindert, da ist die Bewegung eingeschränkt und man hat nur eine Möglichkeit zur Reagieren - Bremsen.

 

Die Verordnung ist noch in der Ressortabstimmung. (Ich habe die genaue Definition, bzw. den praktischen Ablauf immer noch nicht herausgefunden)

Eine genaue Aussage welche EKF von der Verordnung ausgeschlossen sind wurde noch nicht getroffen.

 

Am 10. Oktober findet das nächste Fachgespräch der Landesarbeitsgemeinschaft Mobilität des Landesverbandes Bündnis 90/Die Grünen statt. 

Matthias Gastel (MdB, verkehrspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion) ist auch Ausschussmitglied für Verkehr und digitale Infrastruktur.

 

Wir sind jetzt aufgefordert mit konstruktiven und verwertbaren Argumenten unsere Ansichten einzubringen.

So wie es andere Interessengemeinschaften auch tun, darunter sind nicht nur EKF Vertreter sondern auch Vertreter der Fahrradfahrer und Fußgänger ...

 

 

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Habe ich das richtig verstanden, dass 

1.) bisher gekaufte Fahrzeuge eigentlich keine Chance haben legal genutzt zu werden weil sie ja a) eine Fabrikplakette für die Zulassung brauchen und b) vermutlich keine Möglichkeit zum Anbringen eines Versicherungskennzeichens haben

2.) man einen Führerschein brauchen wird um z.B. Elektroroller zu fahren

Der Gesetzentwurf hat mich echt desillusioniert denn er bedeutet entweder, dass die Hürden so hoch sein werden dass das Führen eines E-Rollers und anderer Fahrzeuge nicht sinnvoll machbar ist oder dass das Gesetz erst Montag in 10 Jahren kommt weil daran noch 1000ende Dinge geändert werden müssen.

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Ich glaube das hast du erstmal richtig Verstanden 😄

Aber wie gesagt es ist ein Entwurf, der Stellenweise schon sehr weit und gut erarbeitet ist, aber im Detail noch nachgebessert werden muss.

Das weiß auch die Regierung, denn die Bast Studie wurde bisher, so heißt es, nicht veröffentlich weil sie lückenhaft wäre, nicht veröffentlicht.

Für mich sind das alles Indizien das Momentan noch daran gearbeitet wird und die Zulassung erst 2019 in Kraft.

Oder ... kurz bevor der Entwurf die Runde machte hies es das im ersten Schritt Elektrofahrzeuge mit Stange, also vermutlich waren damit eTrettroller gemeint, zugelassen werden sollen in dem sie Fahrrädern gleich gestellt werden ...

Also 2018 eventuell noch Tretroller und später weitere EKF, wobei ich nicht glaube das die Verordnung wie sie uns vorliegt noch dieses Jahr fertig werden kann.

 

 

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Selbst für Tretroller wäre das ganze kein wirklicher Fortschritt, weil alle Geräte die bisher verkauft wurden erstmal illegal wären (keine Blinker, keine Zulassung und kein Versicherungskennzeichen). Und dazu kommt eben noch der Führerschein, den viele vielleicht ohnehin schon haben aber eben nicht alle.

Und was ist eigentlich eine "Berechtigung zum Führen eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs" - klingt irgendwie wie ein Führerschein für Fahrzeuge für die man keinen Führerschein braucht?

Die Konsequenz wird ja wahrscheinlich auch nicht sein, dass die Leute dann ihre Fahrzeuge nicht mehr nutzen sondern dass sie es wie bisher illegal machen und hoffen nicht erwischt zu werden und das ist dem Ziel der Förderung der E-Mobilität ja nun wirklich nicht zuträglich.

Schauen wir mal...

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vor 23 Stunden schrieb meska:

 

Würde bedeuten wenn man mal alles zusammenrechnet ist man bei rund 200€ Bußgeld was einem blüht, wenn man so wie wir jetzt fahren erwischt wird.

Momentan ist ja das Problem, dass man mit nicht berechenbaren Kosten, wegen Straftat dran wäre.

Wenn das jetzt "nur" noch Ordnungswidrigkeiten wären, dann wäre das ja auch schon mal was... 

 

 

 

Das ist doch schonmal was.

Klare Sache, was ein Verstoss kostet und mit Glück nur eine Ordnungswidrigkeit.

Das ist ja schon fast wie legal fahren.

 

Das finde ich mit am geilsten.

 

238a
Mit einem Elektrokleinstfahrzeug nebeneinander gefahren
§ 11 Absatz 1
§ 14 Nummer 5
15 €

Manchmal bekomme ich vom Kopfschütteln fast ein Schleudertrauma.

😄 😄 😄

 

Gruss

Panic Brothers

bearbeitet von Panic Brothers
Nachtrag
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Damit du mit 200Eur Ordnungswidrigkeit weg kommst muss dein Board erstmal alle Vorrausetzunge erfüllen für ein eKFV ansonsten gilt die Bußgeldtabelle nicht.
Alles ohne Lenkstange, Energieanzeige, über 1200W oder über 20km/h fällt nicht in die neue Klasse und damit bleibt für uns Alles beim Alten.

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vor 28 Minuten schrieb Falke:

Damit du mit 200Eur Ordnungswidrigkeit weg kommst muss dein Board erstmal alle Vorrausetzunge erfüllen für ein eKFV ansonsten gilt die Bußgeldtabelle nicht.
Alles ohne Lenkstange, Energieanzeige, über 1200W oder über 20km/h fällt nicht in die neue Klasse und damit bleibt für uns Alles beim Alten.

 

Ja, stimmt wohl leider auch wieder...

 

Die Hoffnung gibt es ja noch, dass in der endgültigen Fassung die Definition der eKFV's ausgeweitet/gelockert wird, aber das ist nach dem bisher gesehenen wirklich nur ein kleiner Hoffnungsschimmer...

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Perfekt!

Die nächste Rollator-Rallye im Seniorenheim kann kommen!

 

Sieht dazu auch noch super handlich aus, sodass man damit jeder Zeit während dem Berufsverkehr mal schnell in die überfüllten Busse und S-Bahnen hüpfen kann...

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Ach na nu paar Spinnerfelgen dran und nen Fuchschwanz und ab geht die Luzi! Ne ma im ernst eh ich mir son Omiteil hol kann ich mir auch glei nen E-Bike zulegen das ist noch handlicher.

bearbeitet von Rumpeldipumpel
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Am 1.10.2018 um 12:32 schrieb joel7:

War nicht vorgesehen, dass Elektrokleinstfahrzeuge verkehrs- und auch versicherungsrechtlich Fahrrädern gleichgesetzt werden?

Ja, das war vorgesehen und wurde auf Nachfragen immer wieder so verlautet. Auch die EU-Verordnung 168/2013 sowie entsprechende nationale Umsetzungen (Belgien, Finnland, Dänemark) sprechen explizit von zulassungsfreien Fahrgeräten, also ohne Zulassungspflicht, ohne Versicherung, ohne Führerschein. Eben wie (elektro-) Fahrräder.

Es wäre ein deutscher Alleingang entgegen der EU-Verordnung und entgegen allen anderen Ländern der Welt, ich wüsste keines, in dem die PLEV Klassen eine Zulassung erfordern (außer der Schweiz). 
Das war allerdings auch schon bei den Segways so, das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ist auch weltweit einmalig restriktiv.

bearbeitet von Peter Ibach
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Es gibt eine Fassung mit Erläuterungen zu den Anforderungen!

Sehr aufschlussreich.

 

vor 7 Stunden schrieb kenny1987:

Das BMVI hat (wie im Gesetzgebungsverfahren üblich) den Referentenentwurf den es hier an anderer Stelle schon zu lesen gab noch einmal in erläuterter Form bereitgestellt. Damit ist auch der zeitliche Stand des Entwurfs klar - er stammt vom Juli diesen Jahres.

Hier kann man sich das ganze durchlesen:

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  • 4 months later...

Die 

Externe Links nur für Mitglieder sichtbar
ist nun auch offiziell von den Seiten des BMVI herunterladbar.

Paradox an dieser Verordnung ist von Anfang an das nicht alle Elektrokleinstfahrzeuge darin berücksichtigt werden!!!

Sondern eben nur Tretroller mit Elektromotor oder Ähnliches mit Haltestange.

Für den größeren Anteil der Elektrokleinstfahrzeuge wird stattdessen eine Ausnahmereglung gezaubert, im Geheimen, vorbei an sämtlichen Gremien, ohne Einbezug fachkompetentlicher Beratung, ohne wissenschaftlicher Studie, ohne Zustimmungspflicht des Bundesrates, ohne gar Nichts!  Das sind die spannenden Fragen die wir diskutieren 😉

Also eigentlich darf die EKFV nur EKTRV heißen, also Elektro-Trettroller-Verordnung - oder so. Elektrokleinstfahrzeugeverordnung ist eine Irreführung des Verbrauchers. Keine Firma dürfte sich es erlauben im Marketing solche Behauptungen aufzustellen. Sofort gäbe es wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit Unterlassungserklärungen und Schadensersatzforderungen.

Na gut, Fehler passieren, Fehler sind menschlich, alles kein Problem. Solange eine Lehre daraus gezogen wird....

 

II-15-referentenentwurf-ekfv-enorm.pdf?_

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Das hat vor allem historische Gründe. Wir hatten ja die Mobilitätshilfeverordnung. Für 2-rädrig, selbstbalancierende Fahrgeräte. Mit Lenkstange. Es wurde alles erdenkliche genau nur so definiert, dass außer den Segways kein anders Fahrgerät zulassungsfähig sein konnte. Gute Lobbyarbeit halt. 

 

Das wurde nun erweitert. Die Idee mit der Lenkstange ist geblieben. Und das selbe Konzept: alles andere möglichst raushalten.

 

Soweit mir bekannt, war und ist Deutschland auch schon immer das einzige Land, wo so ein Segway als KFZ eingestuft wurde. Mit allen Auflagen. 

Die Ausnahmeverordnung zu den "lenkstangenlosen" Geräten ist reine Alibiverordnung - zulassungfähig wird ja eh kein Gerät sein.

 

Im Grunde wiederholt sich hier das selbe Spielchen wir damals mit den Segways.
 

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