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caelus

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  1. Eigentlich ist das nur dann nötig, wenn ein Fahrzeug andere gefährdet, selber aber geringes Risiko eingeht. Deshalb müssen Autos reglementiert werden. Für Kleinstfahrzeuge ist das dagegen eher unnötig. Hier interessantes Video zu dieser Frage bezüglich Fahrrädern Das ist aber falsch. Da die eKFV auf E-Skateboards nicht anwendbar ist, bleibt es wie gehabt eine Straftat. Rechtlich gab es bisher aber die Grauszone, dass es ja keine Regelung gab und die EU Verordnung 168/13 eine nationale Regelung offengestellt hatte. Jetzt mit der eKFV gibt es die aber, damit also auch keinen Spielraum mehr. Also klar schlechter als vorher. Zumindest von der Rechtslage. Wie das in der Praxis gehandhabt wird, ist wieder eine andere Frage.
  2. Ich bin mit Monowheel seit Jahren im Berliner Verkehr unterwegs. Und das geht völlig problemlos. Gefühlt sicherer als auf dem Fahrrad. Einfach überlegene Fahrdynamik so ein Teil. Mein Monowheel, ein Msuper X, schafft ungefähr 60km/h und fährt 50km/h mit enormer Laufruhe. Das heißt aber nicht, dass man das ausreizt. Andere Fahrzeuge können 250km/h oder wiegen 2 Tonnen - da redet aber keiner von gefährlich. Verdrehte Welt.
  3. Du beschleunigst immer bis zur Maximalunterstützung, aber eben nur bis der Zeitgeber abschaltet. Dann wieder kicken. ohne Handgas ist einerseits schön clean und funktioniert, und ist andererseits die Absicherung gegen Diskussion mit der Polizei.
  4. Das ist so nen Juristensprech. Genaugenommen gibt es unterschiedliche Vorgänge, die als "Zulassung" bezeichnet werden. Zulassungsfrei heißt hier: Du musst nicht zu einer Zulassungsstelle und das Fahrzeug dort registrieren lassen. Davon unabhängig ist die Pflicht einer Betriebserlaubnis. §2 der Verordnung schreibt diese vor: "es einem Typ entspricht, für den eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt worden ist, oder für das Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt worden ist" Um mit nem eKF legal rumfahren zu können, muss es also Betriebserlaubnis haben (die man nicht kriegen kann) und dazu Versicherung. Die Versicherung kriegt man über Kontrahierungszwang auf Druck auch ohne die Betriebserlaubnis. Damit entfällt immerhin der Straftatvorwurf. Im Schadensfall zahlt die Versicherung den Schaden, holt sich aber vrstl das Geld von Dir wieder, weil ja keine Betriebserlaubnis vorliegt. Wie die konkrete Rechtssprechung dann aussehen wird, hängt wahrscheinlich sehr vom Einzelfall ab. Ist auch die Frage, ob man sein Board nun besser als eKF versichert oder aber als Kleinkraftrad 45km/h.
  5. Also ich seh das nicht mit dieser Angst. Den Radfahrern dürfte klar sein, dass eine Mehrbenutzung der Radwege schließlich auch zu mehr politischem Einfluss führt. Wir sind auch öfter bei der critical mass mitgefahren, sehr positive Resonanz. Die FUSS Meckerfritzen stellen wohl nur eine sehr kleine Minderheit dar, ich hab jedenfalls noch nie einen meckernden Fußgänger erlebt und ich fahr wirklich viel rum mit dem Einrad in Berlin. Außerdem haben es selbst die Schweizer hinbekommen, die bei sowas sehr konservativ/restriktiv sind. Den einzigen Grund den ich sehe, warum das in Deutschland mit den PLEVs nicht funktioniert ist: wir haben eine stärkere Autolobby als andere Länder.
  6. Also glaub ich nicht. Die Sorgen sind ja Versicherung und Identifizierbarkeit im Schadensfall. Das könnte man ja auch vorschreiben ohne so einen Bürokratiewahnsinn mit der Typprüfungspflicht. Und mit einer Mehrheit im Bundestag wäre § 1 StVG leicht anpassbar. Ich denke es ist entweder Ahnungslosigkeit, was die Typprüfungspflicht bedeutet (halte ich für sehr unwahrscheinlich, da die Wirkung der Typprüfungspflicht von E-Bikes bzw S-Pedelec genau bekannt ist) oder aber ganz gezielt darauf ausgerichetet, PLEVs zu behindern.
  7. hm, interessante Einschätzung. Also eine Ausnahme bis 20km/h, 500W und max 20kg und Gleichstellung zu Fahrrad würdest Du nicht für mehrheitsfähig halten?
  8. Eben. Das scheint aber von langer Hand so geplant worden zu sein. Schon der Auftrag an die BASt war ja nicht ergebnisoffen zu untersuchen, welche Lösung besser wäre, sondern es war Vorgabe, dass Typrüfungspflicht herauskommt. Imho klarer Fall, das per investigativem Journalismus aufzuarbeiten. Alle Akten durchleuchten. Da steckt ein dicker Wurm schon seit Jahren drin.
  9. Also nach meiner Erfahrung ist das wesentliche Problem beim Ablaufen, dass man auf einem Skateboard quer steht. Das sich ergebende Drehmoment beim Auslaufen muss man abbauen. Daher kann ich nur bis ca 18km/h vom Board absteigen und Auslaufen, darüber gibt es Bodenkontakt. Durch das Drehmoment gerät man dabei leicht in Rücklage. Schwierig. Vom Monowheel kann ich bis ca 23km/h noch Ablaufen, weil mehr geradeaus Stellung. Auch darüber noch kontrolliert Abrollen. Das kann aber eh nicht das Argument sein. Relevant wären hier eher empirische Daten aus anderen Ländern. In USA gibt es viele E-Boarder die auch im Verkehr fahren. Wird aber bisher wohl noch nicht Unfalltechnisch erfasst. Evtl könnten wir als Community dazu was beitragen. Also Dynamiktest, Bremstest, Ausweichtest und dergleichen und damit die Fahrsicherheit dokumentieren.
  10. Also in Österreich sind Elekroscooter ja schon lange legal. Weil die diese Sonderregelung haben, ohne Pedalierzwang. Der Pedalierzwang ist aber in der EU Verordnung 168/13 verankert. Das hat Bosch seinerzeit mit viel Lobbyarbeit reingefrickelt. Wobei ich die Idee nicht unbedingt verkehrt finde, seine Bürger zu etwas Mittreten zu zwingen. Macht aber bei Scootern, Boards und Monos keinen Sinn. Welche Änderungen in anderen Ländern nötig waren, da bin ich überfragt. Aber ich gehe davon aus, dass die auch gewisse Gesetze erstmal ändern mussten. Es ist ja nun auch seit 2013 vorgeschrieben von der EU, dass die Mitgliedsstaaten das einbauen sollen. Deadline war der 1.1.2016! Und Deutschland hat das Anfang 2019 immer noch nicht umgesetzt.
  11. Eigene Verleihfirma und Entwicklung eigener Scooter gehört einiges dazu, das ganze KnowHow und Flexibilität haben die Autofirmen nicht. Auch der BMX X2 ist z.B. von Kettler. Ich denke Egret kriegt für seine Scooter eine Zulassung, Mark Walberg ist ja auch schon länger daran politisch aktiv. Richtig breiter Verleih wie in USA und jetzt auch in den anderen EU Städten geht aber nur mit billigen und robusten Scootern. Und die haben derzeit nur die Asiaten. Also Xiaomi M365 oder Ninebot S2. Nur solche einfachen Scooter sind wirtschaftlich zu betreiben. Der S2 kann wegen der hinteren Bremse (nur Trittblech) keine Betriebserlaubnis erlhalten. Der M365 aber wohl schon, unter der Voraussetzung, leicht geändertes, umgelabeltes und gedrosseltes Modell. Ist die Frage, ob das hierzulande jemand aufgreift. Also ob sich das für Bird, Lime oder Tier lohnt. Oder ob die sich stattdessen mehr auf restliche EU konzentrieren. In jedem Fall wird es nicht so erfolgreich gehen wie in den anderen Ländern. Die Typprüfung macht das alles ja deutlich aufwändiger und kostenintensiver. Dazu die 20km/h Beschränkung. Und der gesamte private Sektor entfällt. Das wird also auf jeden Fall noch längere Zeit politisch brisant bleiben. Und dann wahrscheinlich wieder eingestampft. So ein nationaler Alleingang mit weltweit einzigartigen Restriktionen kann sich auf Dauer nicht halten.
  12. In den anderen EU Ländern waren eKFs auch neu und man hat die dann in die nationalen Verordnungen eingebaut. Wie das im Einzelnen vorgenommen wurde, wäre interessant. In Österreich ist es ja ein Sonderfall, die werten einfach alles bis 25km/h und 600 Watt als Fahrrad, Pedalieren ist da nicht nötig. Das hätte man in Deutschland auch so oder ähnlich implementieren können. Gibt ja derzeit schon die Ausnahmen 6km/h und Pedelecs. Nötig ist dazu natürlich eine Änderung von §1 STVG, so dass PLEVs analog zu Fahrrädern eine Ausnahme darstellen und keine Kraftfahrzeuge sind.
  13. Das denke ich auch. Mit Verleihfirmen wird eine Lösung abgesprochen sein. Also das ist auf jeden Fall so. Macht sie aber zum Spielball der Lobygruppen...
  14. Also beim BMVI mit Logik ansetzen zu wollen finde ich interessante Idee. Ich finde es so schlüssig: Dass BMVI will weder E-Scooter noch sonstwas herumfahren haben außer Autos. Nur das erklärt das lange Herumlawieren, die Beauftragung der BASt entgegen EU Standards eine typprüfungspflichtige Klasse daraus zu machen - und damit abzuwürgen. Das hat man dann noch schön in die Länge gezogen, dabei alles unter Verschluss gehalten. Erst auf Druck von außen kam dann tröpfchenweise was hervor. Und da PLEVs mittlerweile in 10 EU Staaten legalisiert sind und fröhlich herumfahren, ließ es sich nicht mer länger verzögern. Man hat dann durch die Lenker/nicht-Lenker Aufspaltung versucht, die Scooter einzubremsen und die lenkerlosen ganz loszuwerden. Aber dazu war die BASt Studie zu dünne und wäre politisch zu risky. Daher kommt jetzt eine Verhinderung durch eine Alibi-Ausnahmeverordnung. Das ist der selbte Trick wie über die eKFV, die Typprüfung/DIN erzeugt in der Praxis einfach zu große Hürden. Die Regelung wird aber natürlich für lenkerlose Geräte nicht einfacher ausfallen, als für solche mit Lenker. Kurzum: Wie schon die eKFV ist auch die Ausnahmeverodnung reines Alibi, politisches Abenkungsmanöver,. Es wird da kein Board oder Wheel zulassungsfähig. Passend gibt es aber wahrscheinlich ein Alibi Board. Vielleicht von BMW? Gespannt bin ich trotzdem sehr, was sich aus Euren ABE-Versuchen ergibt. Sehr wichtiger Schritt, sonst behauptet das BMVI nur, es habe ja kein Hersteller eine ABE beantragt.
  15. Kann mir auch nicht vorstellen, dass solche Boards den Bestimmungen genügen (Motorleistung, Manipulaionsschutz DIN EN 15194, etc). In Skandinavien ist ja ohne Typprüfung. In wie fern sollten die da "legal" sein? Nur wegen einer gedrosselten 2. Fernsteuerung? Während die andere im Rucksack ist? Kommt dann sehr auf den Richter an. Aber wo kein Kläger auch kein Richter... Obwohl die DIN EN 17128 eigentlich maßgeblich wäre für PLEVs, steht in der eKFV die DIN EN 15195 (eigentlich für Pedelecs). Vermutlich, weilt bei der DIN EN 17128 im Titel steht: "Nicht-Typ zugelassen" (=typprüfungsfrei)
  16. Das ist imho etwas unlogisch. Die Geräte haben "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeiten". Das heißt aber nicht, dass die auch immer ausgefahren werden. Ein Fahranfänger hämmert ja auch mit einem Motorrad nicht mit 250km/h los, nur weil das Teil das fahren kann. Außerdem gibt es ganz unterschiedliche Geräte. Siehe die Beispiele oben (Dualpeds und auch schnelle Monowheels). Und es gibt auch viele, die können ihr Auto nicht "sicher beherrschen". Sonst gäbe es nicht so viele überfahrene Radfahrer und Passanten.
  17. Hängt sehr vom konkreten Gerät ab. Bei den Rollern macht Reifengröße und Luftbereifung viel aus. Schon von 8 auf 10" ist das sehr bemerkbar. Die mit richtiger Federung (Dualtron) liegen zudem sehr satt auf der Straße und verkraften hohe Geschwindigkeiten. Ich denke die sind vergleichbar sicher wie Motorräder. Wegen der kleinen Räder nicht ganz so stabil gegen Schlaglöcher und bei höheren Endgeschwindigkeiten sind dem Grenzen gesetzt, besitzen aber mehr Möglichkeiten zu Gewichtsverlagerung und haben niedrigeren Schwerpunkt. Sind daher viel agiler und man kann besser ausweichen im Zweifelsfall. Bei den Monowheels kommt es auch sehr auf die Radgröße an und auf das Peak-Drehmoment des Motors, sowie die Reaktivität der Elektronik. Die neue Generation erreicht enorme Fahrstabilität. Liegt auch auf dem Level von Motorrädern (in Ausweichsituationen besser, weil schneller und genauer zu steuern). Im Vergleich zu den anderen eFKs stechen Monowheels vor allem durch die viel genauere Dosierbarkeit und das intuitive Handling heraus. Und haben ihre Stärke vor allem in den Allroundeigenschaften. Lassen sich problemlos zwischen Menschenmassen steuern und sind relativ unabhängig vom Untergrund und auch kaum empfindlichen gegen Nässe/Glätte und fahren auch vergleichsweise souverän auf Eis und Schnee. Sowas wie ein Gotway Monster ist auch auf Strecke und bei hohen Geschwindigkeiten einsetzbar (fährt ca 70km/h max) .
  18. Der ganze Ablauf zielte offensichtlich darauf ab, etwas durchzumauscheln. Schon der Auftrag an das BASt lautete ja auf typprüfungspflichtig abzuzielen, flankiert mit der Falschinformationen nach außen, die PLEVs Fahrrädern gleichzustellen. Und das ganze wurde um Jahre verschleppt. Verstehe aber auch nicht, warum die Opposition da nicht schon viel eher reagiert hat.
  19. Geht da um ganz andere Roller, siehe Dualtron, paar Postings vorher... Gibt doch schon Autos und Motrorräder, die 250km/h fahren können. Wieso sollten deren Fahrer vernünftiger sein? In USA sind E-Skateboarder im Verkehr inzwischen ziemlich normal. Und nur weil ein Board 45km/h fahren kann, heißt es nicht, dass der Fahrer das überall ausfährt.
  20. Ich denke man muss bereit sein, die Regelungsidee ein Stück weit aufzugeben. Keine Regelung kann die ganzen Anwendungsfälle abdecken. Viel effektiver geht das mit gewissem Vertrauen in die Vernunft der Nutzer. Der Erfolg von Pedelecs beruht ja auch zu einem großen Teil darauf, weil man sie a) nicht dem Bürokratiewahnsinn einer Typprüfung unterzieht und b) auch weiterhin eher in Ruhe lässt. Tatsächlich sollen ja 50% getunt sein (weiß keiner so genau). Dieser Freiraum führt zu Stilblüten bis hin zu diesen DHL Lastenräder, die bis zu 400kg tranportieren können. Man klöppelt halt Pedalen dran, damit es als Pedelec durchgeht, obwohl das bei genauerer Betrachtung Null Sinn macht und nur der juristen Umgehung der Auflagen dient. Während der gesamte restliche Markt der Mikromobile nicht in den Tritt kommt. Die Hürden der Typprüfung lohnen sich für kleine Fahrzeuge einfach immer weniger. Und genauso ist das mit dem E-Scooter Erfolg. Die sind in USA ja deswegen so erfolgreich, weil sie eben nicht durchreguliert sind. Die Idee des BMVI, mit Regulierungen hier mehr Sicherheit zu erreichen, geht ja sowieso an den eigentlichen Faktoren vorbei. Und wird einfach nur die Verbreitung behindern. Die Wirklichkeit wird diese Ideen aber begradigen. Wenn in ein paar Jahren überall fröhlich rumgefahren wird - nur nicht in Deutschland - dann ist das nicht mehr haltbar.
  21. Das hängt sehr von den gesellschftlichen Konventionen ab, was als fahrlässig und unverschämt gilt. Ich finde es ist fahrlässig und unverschämt mit einem SUV in der Stadt rumzufahren. Oder den 95% irgendwo rumstehen zu haben, wo er Fläche wegnimmt. Jeder städtische Parkplatz wird statistisch von der Gesellschaft mit ca 5000,- EUR subventioniert. Solche Teile wie die Dualtrons würden imho wirklich viele vom Auto wegbringen. Und sind prima mit Bahn kombiniertbar. In den Bus nimmt die eh keiner mit rein, sind ja viel schneller als der Bus.
  22. Das war eine enorm spannende Debatte. Hier ist das Video mit allen Reden zu sehen: Deutscher Bundestag - Mediathek WWW.BUNDESTAG.DE Live, unkommentiert und in voller Länge: Sämtliche Live-Übertragungen des Parlamentsfernsehens sowie das vollständige Videoangebot seit Beginn der 17. Wahlperiode im Oktober 2009 bietet...
  23. Also die Sharinganbieter werden mit umgelabelten Scootern und 20km/h Firmware Drosselung ihre Flotten auf die Straße werfen, das wird schon klappen. Wer 10.000de Scooter auf den Markt wirft, für den ist es ja relativ egal, ob die Typzulassung 30.000 EUR kostet.
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