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  1. vor 7 Stunden schrieb Hustensaft:

    "[...] wird betont, dass die Zulassung [...] nicht mit zusätzlichen Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein dürfe."

     

    Weniger Autofahrer = Weniger Autounfälle = Geringere bzw. schwächere Gefährdung. Oder sehe ich das jetzt irgendwie falsch?

     

    @austin54

     

    So lächerlich undurchdacht und widersprüchlich ich auch einige Punkt finde, ich denke es ist bereits ein großer Schritt wenn dies nun wirklich so durchkommt. Alleine schon weil wir dann nicht mehr mit Höchststrafen bis 900 € rechnen müssen, sondern maximal mit Bußgeldern bis 200 € (wie bereits früher hier im thread angemerkt wurde).

     

    vor 5 Stunden schrieb Rumpeldipumpel:

     Ich glaub er meinte das der Bußgeldkatalog ja nur für die Geräte mit Lenk und Haltestange greift. Denn wenn keine Verordnung für E-Boards raus kommt gilt dieser Bußgeldkatalog ja nur für die Scooter. Und als Boarder wäre er und ich ;o) weiterhin illegal unterwegs und müßte weiterhin wenn er geschnappt wird die rund 1000,- Euro zahlen. So sehe ich das zumindestens.

     

    Vorsicht: Für alle Fahrzeuge (Roller, E-Board, Monowheels, etc.) die nicht der Definition des Anwendungsbereichs in der Verordnung entsprechen, werden vermutlich die selben Strafen gelten wie bereits jetzt.


    Details hier im Beitrag von Teran: 

     

  2. vor 57 Minuten schrieb Ministryofstoke:

    Richtig auffällig wird diese Diskrepanz erst wenn du zunächst das Statement von Lars liest

     

    Richtig, das war mein Fehler!

    Vielleicht sollte ich lieber die Klorolle nebst selbstgehäckeltem Häubchen drapieren, den Hut aufsetzen und dann die 5 km zu Kaffee und Kuchen fahren. Brechreiz deluxe! 

     

    Geheimer neuer Masterplan: Rente ab 60, BMW, VW (inkl. Porsche), Mercedes und Audi verstaatlichen und per Gesetz wird verboten, dass Menschen, die keine Ahnung haben, nach oben "versetzt" werden.

    Dann haben wir bald freie Bahn... 

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  3. vor 6 Stunden schrieb hardy_harzer:

     

    Kann bitte mal jemand diese gruselig alt denkenden Menschen in Rente schicken? Zitieren jetzt noch die wissenschaftlich nicht tragbare BASt-Studie (mit nur 30 Testpersonen), standen vermutlich noch nie auf einem E-Roller (vielleicht auch besser mit Beinen die nur noch zwischen Autositz und Bürostuhl ihre Funktion erfüllen) und meinen nun sie wüssten alles.

    Mein Monowheel jedenfalls bremst besser als viele Fahrräder und die aktuellen E-Boards bremsen auch super - 'ne Haltestange brauch ich nur, wenn ich solche Texte lese... 

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  4. Die Untersuchung der BASt, die ja immer so schön zitiert wird, ist wissenschaftlich fragwürdig, da die Studie nicht repräsentativ ist. Und wir wissen ja auch alle, dass Dobrindt, der dem Thema nicht so sonderlich nah stand, das mal in Auftrag gegeben hat...

     

    Aus der "Untersuchung zu Elektrokleinstfahrzeugen" der BASt:

     

    bast_untersuchung-zu-elektrokleinstfahrzeugen_methode.thumb.png.64fa8f96ca984d7b5452ad34f3b98176.png

     

     

    Zudem wurden nur veraltete Fahrzeuge (bis 2014) getestet, siehe:
     https://twitter.com/jan_becker_de/status/1110092707026731008

     

     

    • Like 1
  5. Am 30.4.2019 um 06:49 schrieb Ninestep1337:

    Von den beiden kam dann noch die Überlegung ob denn nicht vlt eine Art Mini-Führerschein sinnvoll wäre woraufhin ich beschrieb dass bei meinem Mellow von Beginn ab eine Drosselung drin ist welche erst mit 30 km zurückgelegter Strecke aufgehoben werden kann.

     

    So etwas gibt es bei Monowheels (Ninebot / Kingsong hatte bzw. habe ich selbst) auch. Am Anfang wird die max. Geschwindigkeit reduziert bis man ca. 100 km weit gefahren ist. Erst danach wird die komplette Leistung frei geschaltet. Für Experten kann der Händler einen Code generieren mit dem man das Gerät vorher schon freischalten kann.

     

    Finde, dass ist eine gute Lösung! 

  6. vor 4 Stunden schrieb oldtrapper:

     

    Ich verstehe nicht ganz ... es hört sich so an, als wolle das Empire alle dazu drängen, die dämlichen BMW-Roller zu kaufen.

     

    Nee, im Gegenteil ist der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e. V. ja gegen die ABE - siehe "Unsere politischen Forderungen" unter https://electricempire.de/bundesverband/

     

    Das Problem für die Kunden ist nur, dass Handel und Hersteller gerade massiv z. B. E-Roller 'raushauen, die niemals eine Chance haben legal zu werden. Da werden Produkte z. B. als "Einführungspreis" beworben oder der Abverkauf mit Goodies wie z. B. einem Fitnessarmband unterstützt obwohl den Anbietern ganz klar ist, dass die Fahrzeuge nicht als eKF eingestuft werden können. Daher ist eine Warnung so etwas nicht zu kaufen auf jeden Fall sehr angebracht. 

     

    vor 13 Minuten schrieb JonnyXKR:

    Wenn man allerdings einen VW Golf kauft und den verändert, dann ist das nur eine Ordnungswidrigkeit, oder?

     

    Beim Abändern erlischt die ABE und damit auch der Versicherungsschutz. 

     

    Ein Board mit ABE gibt es nicht. Das einzige was hilft ist, diese in Europa einzigartige Verordnung zu stoppen. 

    • Thanks 1
  7. Am 15.4.2019 um 16:01 schrieb muc:

    Gibt es irgendwo inzwischen eine Übersicht für welche Kaufboards es eine ABE geben wird? 

    Ich brauch wohl ein neues Board, weil es für mein Evlove Board keine ABE geben wird, so wie es ausschaut. 

     

    Vermutlich gibt es die nicht, da aktuell kein Hersteller garantieren kann eine ABE zu bekommen. Erst muss die Verordnung durch den Bundesrat (17. Mai) und erst dann könnten TÜV, etc. Prüfungen starten.

     

    Neben den Kosten wird das vermutlich auch Zeit kosten. Der TÜV gibt dafür 1 Monat an, weist jedoch darauf hin, dass die realistische Zeitspanne eher 3-4 Monate sind.

     

    Daher nutze ich lieber die Zeit um alles zu tun, dass so'n Quatsch wie eine ABE für Roller und Co. nicht durchkommt. Kein Land der Welt macht so etwas und es ist auch nicht einzusehen, warum man bis 25 km/h wie ein Auto behandelt werden sollte. Die Denke ist so retro und offenbar von Menschen, die noch nicht gecheckt haben, dass 'ne fette Karre neben dem Fahrer mindestens 1 Tonne unnötige Masse bewegen muss. 

     

    Daher: Demo in Berlin, am 28.04.

    • Like 2
  8. vor 21 Stunden schrieb magoo:

    Fahrzeuge, die der Verordnung entsprechen, aber nicht vom Hersteller mit einer nachträglichen Allgemeinen Betriebserlaubnis versehen werden, können auch vom jeweiligen Besitzer über eine Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr gebracht werden.

     

    Ja, sprachlich ganz schlau gemacht, daher muss man genau aufpassen, was dort steht:

    - das Fahrzeug entspricht (den Anforderungen) der Verordnung (davon gibt es jedoch keine) 

    - können auch vom jeweiligen Besitzer über eine Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr gebracht werden (kostet aber richtig viel Geld, da die Eigenschaften dokumentiert werden müssen z. B. beim TÜV ab ca. 1.500€)

    • Like 1
  9. vor 4 Stunden schrieb Rinlein:

    Aber die Hauptsache ist doch, das die Sonderregelung kommt.

     

    Die Verordnung und vermutlich auch die Sonderregelung hilft ja leider niemanden etwas - zumindest nicht den Bürgern und Fahrern. Die einzigen, denen es etwas helfen mag, sind die Politiker, die sich in dem guten Gefühl sonnen können etwas gemacht zu haben. Zwar nur maximal praxisfernen Quatsch gemacht, aber immerhin irgendetwas gemacht...

  10. vor 15 Stunden schrieb chaserof:

    Ich habe in der Mittagspause mit konfrontiert .

    Mit denn link weil es ja eigendlich ein wiederspruch ist .

    Sonnst wird ja immer gelabert zur Zulassung wird Typenprüfung und ABE benötigt .

    Und da steht zulassung frei also ist ABE und Typenprüfung nur ne empfehlung ?

     

     

    Wo steht in dem Screenshot, dass die Fahrzeuge zulassungsfrei sind?

    Finde ich irgendwie nicht...

  11. Am 14.3.2019 um 10:18 schrieb hardy_harzer:

    Hr.Ovens scheint der "Rollerman" in HH zu sein. Jmd Verbindungen?

     

    Verbindung zum "Rollerman"? In HH hatten sich Mitte 2018 SPD, CDU und Grüne das Thema gemeinsam auf die Fahnen geschrieben - inkl. Fotoshooting und Rollerfahren auf dem Rathausplatz. Bewegt haben die aber trotz der großen Ansage leider gar nichts. Insofern kann man sich den Grund, warum das Thema (weil´s ja irgendwie innovativ und neu klingt) gewählt wurde, irgendwie denken...

  12. vor 22 Stunden schrieb oldtrapper:

    Verstoß´gegen Pflichtversicherung ist dann ne Ordnungswidrigkeit

     

    Laut unseres Rechtsexperten aus dem Electric Unicycle Forum ist dies leider nicht so.

    Durch die Definition eines Anwendungsbereichs in der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (siehe §1)  wird genau bestimmt, was als eKF gilt. Alle anderen Fahrzeuge bleiben dadurch von der Regelung unberührt und so kommen die aktuell geltenden Regeln (und Strafen) zur Anwendung. Wenn Dein Fahrzeug also schneller als 20 km/h fährt oder eine Nenndauerleistung von mehr als 500 Watt hat oder die sonstigen Vorgaben nicht erfüllt, kannst Du nicht auf die in der Verordnung genannten "Preise" für Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten hoffen.

     

    Hier der Link zum Beitrag:

     

    meta_image.png.60d098e5dcbd57022bda5262e
    FORUM.ELECTRICUNICYCLE.ORG

    Wenn da tagtäglich leute durch gehen dann ist es wegen duldung leider auch öffentlicher verkehrsraum. Nur wenn es für einen eingeschränkten Personenkreis ist und eigentlich nicht geduldet wird dass da jeder hin geht. Ne Tiefgarage für mieter, tennisplatz für den tennisclub, sowas müsste ok...

     

    • Like 1
  13. Die Anrufer im Sender sind offenbar die selben nicht gehörten, mitteilungswilligen und irgendwie bemitleidenswerten Menschen, die auch bei Teleshopping-Sendern anrufen...

     

    Aber im Ernst: Wir sollten uns nicht auf diese Nebenschauplätze konzentrieren. Die Verordnung ist leider so gemacht, dass kaum ein Hersteller ohne maximale (auch finanzielle) Anstrengungen ein Produkt in Deutschland verkaufen kann. Darauf sollten wir uns konzentrieren, denn auch die deutschen Hersteller, Händler, etc. werden damit blockiert.

  14. vor 8 Stunden schrieb caelus:

    Aber das BMVI schätzt die Typprüfung mit 5500 EUR für den Sachverständigen vom TÜV. EMV und Fahrdynamiktest.

     

    Gibt´s das irgendwo schriftlich? Wenn das BMVI, wie zum Beispiel auf Twitter kommuniziert, dass auch bereits gekaufte Fahrzeuge gefahren werden können, was ja nur per ABE oder Einzelbetriebserlaubnis möglich ist, dies aber so teuer ist, wäre das ja echt eine miese Nummer...

     

     

  15. vor 21 Minuten schrieb caelus:

    Der ist weitgehend baugleich zum Xiaomo M365. Wahrscheinlich aus dem selben Werk. Den Scooter gibt es ja unter ganz vielen Labeln.

     

    Für die Zulassung ist das Problem, dass der eben schneller ist als 20lm/h. IoHawk spezifiziert den selber mit 24 km/h. Da kann eine Prüfung auf "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" jetzt schlecht bestätigen, dass der nur 20 km/h kann.

    Gangbar wäre aber die Firmware zu drosseln. Und dann die Möglichkeiten des Flashens zu kappen. Evtl wird es akzeptiert, wenn z.B. das Bluetooth Modul ausgebaut wird. Macht das Gerät natürlich unattraktiver dann. Ich glaub ja nicht, dass hier in der Community sich einer nen 20 km/h Scooter zulegen würde.

     

    Diese Idee hatte ich auch schon, habe aber bis jetzt keine Lösung gefunden. Der Bluetooth-Chip sitzt oben im Controller-Board, nur weiß ich nicht, wie der aussieht oder wie man den deaktivieren könnte. Hab auch schon nach Möglichkeiten gesucht diesen abzuschirmen - vergebens. Wenn man eine 20 km/h Firmware aufspielt und dann die Möglichkeit der Veränderung - sei es durch eine nicht reversible Lösung wie auslöten, abschalten, etc. oder durch einen Schalter der mit Siegellack oder einer Plombe versehnen ist - unterbindet, wäre das wohl für viele Fahrzeuge ein gangbarer Weg.

    vor 10 Minuten schrieb magoo:

    Ein Manipulationsschutz der Firmware wurde weder gefordert noch irgendwo angekündigt und wäre auch nicht machbar.

     

    Das wäre schön! Hast Du denn Details zu den geforderten Maßnahmen zum Schutz vor Manipulation gemäß DIN EN 15194:2018-11 bzw. was in der DIN gefordert wird?

  16. vor einer Stunde schrieb magoo:

    Das ist aus dem Teil "sonstige Sicherheitsanforderungen". In der DIN stehen zb auch die Sicherheitsanforderungen für die Batterie. 

     

    Richtig, §7 "Sonstige Sicherheitsanforderungen":

    "3. den Maßnahmen zum Schutz vor Manipulation gemäß DIN EN 15194:2018-11 entsprechen,"

     

    Da die DIN wohl erst vom November 2018 ist (2018-11 deutet jedenfalls darauf) , wäre es interessant den Inhalt zu kennen. Nicht, dass damit noch mehr Einschränkungen verbunden sind...
     

    • Like 1
  17. vor 2 Stunden schrieb magoo:

    Nochmal: "Bauartbedingt" schließt eine simple elektronische Drosselung NICHT aus. Dass alle keine Chance auf Zulassung haben ist reine pessimistische Spekulation. 

     

    Weil gerade dieses Beispiel erwähnt wurde: Den Xiaomi Roller kann man per Firmware auf 20 km/h drosseln. Nur was ist mit der geforderten DIN EN 15194:2018-11 (Maßnahmen zum Schutz vor Manipulation) ??? Wie soll man das bewerkstelligen? Ich würde mir den Text zur DIN ja gerne anschauen und das prüfen, nur leider bekommt man den nur gegen Zahlung von 224€. Wenn jemand den Text haben sollte oder genaueres dazu weiß, gerne per PM.

  18. vor 1 Stunde schrieb Max Power:

    Der Preis für eine Moped Versicherung mit Verbrenner 45km/h beläuft sich lediglich auf knapp über 30.-€/jährlich.

    So soll emissionsfreier Elektroantrieb dann toll gefördert werden,oder was?!:|

     

     

    Der E-MobilSchutz der Zürich erscheint mir keine KFZ-Versicherung, sondern eine Zusatzversicherung zu sein. Daher wohl auch der hohe Preis.

     

    Versicherte Risiken

    • Diebstahl
    • Vandalismus
    • Beschädigungen durch Unfall
    • Brand
    • Explosion
    • Blitzschlag
    • Fallschäden
    • Sturzschäden
    • Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und
    • Steuerungsgeräten
    • Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung)
    • an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
  19. vor 3 Stunden schrieb Karl Franz Smith:

    Wait wait wait wait wait. Wenn ich die Versicherung von Zurich.de abschließe und ein Kennzeichen bekomme, welche Strafen hindern mich jetzt noch vom Fahren? Nur einer Ordungswidrigkeit, oder? Werde dieses jahr eh eine Versicherung abschließen müssen, da kann ich die jetzt schon "halb" nutzen.

     

    Kannst Du mir bitte einen direkten Link zur Versicherung schicken? Habe auf zurich.de gesucht, finde es aber leider nicht... 

  20. vor 10 Stunden schrieb Ministryofstoke:

    was denke ich ein ganz wichtiges Thema wäre. Unabhängig von Skateboards oder anderem. Der Verleih. Ich würde ganz klar darauf hinweisen, dass ein Verleih wie er in all den Metropolen Europas und Weltweit reichlich Ärger bescheren wird.

     

    Sollte bei so einem Gesprächstermin wirklich über Verbote gesprochen werden? Das halte ich für unklug.

    Wir kämpfen seit Jahren an mehreren Fronten dafür, dass eKF endlich in Deutschland erlaubt werden und dann möchten wir aber gerne einen bestimmten Bereich dann lieber doch nicht haben?

    Damit begeben wir uns sofort auf die Seite derjenigen, die gerne alles neue verbieten möchten - weil, na ja, kenn' ich nicht, kommt aus China, wird Geld mit verdient, whatever... 

    Die Unternehmen wie Bird etc. haben zudem bereits eingelenkt und sprechen vorher mit den Städten in denen sie ein Verleihsystem anbieten möchten. Das muss man nicht per Gesetz verbieten. 

    Genau aus der Denkweise ist leider das jahrelange Verbot für E-Skateboards, E-Einräder, E-Roller und Co. entstanden - so kommen wir nicht weiter. Oder nur seeeehr laaaaaaangsam... 

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