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Versicherung für alle


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Guten Tag meska,

 

ich würde mich über etwaige Quellen der - stark propagierten - Rechtsansicht freuen. Und damit meine ich jetzt nicht ein "hat jemand auf YouTube gesagt".

Zumindest das

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hatten zu der Problematik deutliche Worte gefunden.

 

Beste Grüße

Age

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In dem Urteil geht es um ein Segway. Dass die versichert werden können ist schon klar.

 

Eine gute Quelle wäre zum Beispiel mal die AGB's der Versicherungsgesellschaft zu lesen, die man ja mit jedem Vertragsabschluss akzeptiert.

 

Auf einer der zig Seiten im Kleingedruckten steht meist schon recht weit vorne, dass der Versicherungsschutz erlischt falls man bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht hat.

Sowas steht doch bei jedem Vertrag im Kleingedruckten, Leute...

 

Und da dein Board wohl weder ein Segway ist, noch ein Leichtkraftrad ist deine Angabe auf dem Versicherungsschein falsch.

 

Aber ich seh schon... ihr hättet halt gerne das gute Gefühl beim Boarden das euch nix passieren kann und ich will ja nicht euer Spaßverderber sein.

 

Werde hier einfach gespannt weiterlesen und hoffen, dass der erste den sie mit der Fake-Versicherung rausziehen mal berichtet wie es so war...

 

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Guten Abend meska,

 

ich hatte dich um Quellen gebeten - aus gutem Grund. Denn von Argumenten lasse ich mich gern überzeugen. Bei der festen Meinung bin ich an einem Austausch interessiert, da ich bisher vermutete, dass diese auf einer soliden Basis gebildet worden ist.

 

Die zitierten Urteile müssen in den korrekten zeitlichen Zusammenhang gesetzt werden - im Jahre 2007 war die MobHV weder in Kraft noch gab es EG-Typengenehmigungen, Allgemeine Betriebserlaubnisse oder Einzelgenehmigungen für Segways in Deutschland. Dies wird in den Urteilen auch hinreichend diskutiert (kleiner Seitenhieb: Urteile vollständig gelesen?).

Segways hatten damals den gleichen rechtlichen Status wie eBoards heute (Kraftfahrzeug unbekannter Art mit einer Geschwindigkeit über 6km/h, keine Zulassung).

 

Fakt ist: Mit einem Verstoß gegen § 6 PflVG ist man direkt im Rahmen eines Straftatbestandes, welcher auch fahrlässige Handlungen erfasst (die meisten Straftatbestände setzen Vorsatz voraus). Gleiches gilt für das Fahren ohne Fahrerlaubnis (nicht: Fahren ohne Führerschein).

 

Und ich möchte dich nicht angreifen. Aber Menschen mit völliger Überzeugungskraft aktiv davon abzuraten einen Straftatbestand zu vermeiden sollte schon sehr gut durchdacht sein. Natürlich unter der Prämisse, dass die Angaben gegenüber der Versicherung korrekt sind. Darum geht es in diesem Thema: Ein Versicherungsunternehmen, welchem die zu versichernden Gerätschaften positiv bekannt sind und gleichwohl sich das Unternehmen (ohne Zwang durch ein Gerichtsverfahren) zu einem Vertragsabschluss bereit erklärt.

 

Beste Grüße

Age

 

 

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Hallo meska,

 

ich persönlich denke, dass an deinen Aussagen zu einem kleinen Teil etwas dran ist, aber so verallgemeinern kann man das nicht.

 

Man muss die Frage in zwei Teile aufteilen. Straftat hinsichtlich Pflichtversicherungsgesetz und Versicherungsschutz im Sinne von Haftungsschutz im Schadensfall.

 

Wie ich im ersten Post schon geschrieben habe adressiert diese „Versicherung“ nur die Straftat hinsichtlich des Pflichtversicherungsgesetz. Dieser Pflichtversicherungsschutz ist nicht mit meinem „Makler-Freund“ ausgehandelt sondern ein Anspruch den jeder hat. In den entsprechenden Gesetzen sind Passagen zu finden, in welchen geregelt ist, dass jedes Fahrzeug eine Versicherung haben und diese auch bekommen muss (Kontrahierung etc.).

Das es sich bei einem Elektroskateboard um ein Fahrzeug im Sinne der STVO handelt wurde auch schon in einigen Urteilen bestätigt.

Auf Basis dessen und unter anderem der von Age angeführten Quelle ist die Versicherung zustande gekommen.

Die Police wird nicht vom Makler sondern der Fachabteilung ausgestellt.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Bezeichnung Stehmobil keine Fahrzeugart/klasse beschreibt sondern eine versicherungsinterne Einordnung ist.

 

Nun zur Haftungsfrage. In meinem ersten Post habe ich geschrieben, dass die Versicherung vermutlich einen Weg finden wird, euch im Schadensfall in Regress zu nehmen. Mit dem neuen Satz ganz sicher. Über die Höhe oder die Wahrscheinlichkeit zu spekulieren würde ich mir nicht anmaßen. Das werden Richter im Einzelfall klären müssen.

 

Zu deinem Vorschlag sich einfach ein Schild im Internet zu besorgen. Wie schon von meinen Vorrednern angedeutet handelt es sich dabei um eine ganz andere Situation. Mit deiner Vorgehensweise würdest du tatsächlich vorsätzlich falsche Angaben machen.

 

Mir Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist denke ich auch nicht haltbar. Nach meinem Verständnis ist Fahrlässigkeit gegeben, wenn die erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen wird. Die Versicherung zu beantragen ist weder illegal noch erschleicht man sich etwas (ungleich deinem vorgeschlagenen Ansatz). Darüber hinaus habe ich Eingangs betont, dass alle gemachten Angaben ohne Gewähr sind und ich euch nicht rate ein Elektroskateboard zu fahren und oder zu versichern.

Aber ich bin kein Rechtsanwalt und daher kann mein Verständnis natürlich auch falsch sein.

 

Dem Makler Fahrlässigkeit vorzuwerfen, keine Ahnung ist mir auch egal.

 

@Age: Ich war damals auch sehr überrascht, dass die Versicherungsgesellschaft sich nur aufgrund von Argumenten und ohne Gerichtsverfahren zu einem Vertragsabschluss bereit erklärt hat.

bearbeitet von e skate
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Guten Morgen Age,

 

nochmal kurz zu deiner Segway-Klage... Segways waren zu diesem Zeitpunkt bereits im Saarland und in Bayern erlaubt, wie in dem Urteil zu lesen ist. Dementsprechend ist die Klage auch durchgegangen. Ein Segway ist  zudem eindeutig standardisiert (Haltestange, Reflektoren, Breite des Radstandes, Höchstgeschwindigkeit 20kmh etc.). So ist es dann ja auch zu der Fahrzeugklassifizierung  gekommen.

Wenn es so ein Urteil mit einem elektrischen Skateboard gibt, hätte ich dann vielleicht auch mal gerne eine Quelle von dir(?)

 

Zum eigentlichen Thema:

Du findest es also besser, hier im Internet die Theorie zu verbreiten, dass man jetzt plötzlich nur eine Segway-Versicherung (Steh-Mobil) braucht um fröhlich mit 40 kmh an den Blauen vorbeizufahren, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen?

Sorry, aber das ist mehr als fahrlässig, zumal ich nicht eine einzige Quelle zu dem Thema von dir gesehen hätte, dass man sich einfach ein Kennzeichen (egal für welche Fahrzeugart) an sein Board schrauben kann und die Versicherung muss das dann so hinnehmen (siehe AGB's der Versicherung).

 

Und zum Thema die Versicherung ist einverstanden das so zu versichern:

Du kannst dir problemlos deine Gartenschaukel und alles auf Privatgelände versichern lassen. Machen die natürlich gerne. Sobald du aber in den Straßenverkehr eingreifst und andere gefährden könntest gelten da dann doch noch ein paar Regeln, die du nicht einfach mal so mit einem befreundeten Makler per E-Mail-Korrespondenz übergehen kannst.

Warum meinst du hat die Fachabteilung den windigen Makler jetzt plötzlich zurück gepfiffen?

 

Warum gibt es wohl diese strengen und genau beschriebenen Fahrzeugklassen, wenn man sie einfach ignorieren kann?

Steh-Mobil (und von mir aus dann noch Sitz-Mobil) sollten ja dann deiner Meinung nach für alle passen?

 

Warum machen sich dann eigentlich all die Aktivisten so viel Mühe die neue Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge endlich auf den Weg zu bringen?

Wir haben hier im Forum doch schon eine Lösung für schlappe 50 im Jahr, sogar ohne Geschwindigkeitsbegrenzung und den ganzen anderen regulierten Schnickschnack ⛷️

 

Wenn du hier argumentieren willst, dass du im Zweifelsfall den Makler und die Versicherung verklagst wenn man dich einkassiert, dann sollte man im ersten Post dazuschreiben dass man zu dem Betrag des Versicherungsschildes auch gleich eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollte. Kann die Versicherung ja vielleicht als Paket  anbieten  🤣

 

Wie gesagt, ich will euch den Spaß nicht nehmen, bin ja wie alle anderen auch selber illegal unterwegs.

Passt halt weiter auf und werdet nicht überheblich, weil ihr denkt ich bin ja so toll versichert. Das Schreiben ist wenns wirklich drauf ankommt nicht ansatzweise wasserdicht.

Hat der Makler durch den neuen Zusatz ja quasi auch selber eingeräumt...

 

Ach ja und weil du ja gerne Quellen liest, hier noch was zum Thema Kennzeichenmissbrauch:

1 Jahr Freiheitsstrafe - ist aber auch nur für uns unwichtiges blabla natürlich, weil wir ja Sonderstatus durch den Makler haben:

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Schönen Gruß,

meska

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In deiner angeführten "Quelle" geht es meiner Meinung nach um Amtliche Kennzeichen. Das hat nichts mit Versicherungskennzeichen zu tun. 

 

Was ich bis jetzt über die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge gehört habe, werden da Elektroskateboards aufgrund von fehlendem Lenker, 2ten Bremskreis etc. nicht berücksichtigt.

 

Nichtsdestotrotz bin ich dir dankbar, dass du deine Bedenken angesprochen hast. Dadurch können die Risiken transparenter beleuchtet werden. 

 

bearbeitet von e skate
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Hi e skate,

 

Ja, wie bereits gesagt, finde ich es auch gut, dass du dich da reingekniet hast und den Makler überzeugen konntest.

Dass er dann am Ende seine eigene Versicherung wohl doch nicht überzeugen konnte ist schade, aber eigentlich auch absehbar.

 

Ich denke diese ganze Versicherungsgeschichte sollten wir uns nicht antun. Wie gesagt, die werden schneller als man denkt zickig wenns drauf ankommt.

Und sich mit denen dann juristisch anzulegen macht ja nun nicht wirklich Spaß, zumal sich auch nicht jeder Student einen Rechtsstreit mit der Rechtsabteilung einer Versicherung leisten kann.

Normale Privat-Haftpflicht wie für jedes Pedelec oder normales Fahrrad und gut ists...

 

Das E-Skateboards nicht mit aufgenommen würden wäre ja fatal. Wo hast du das gehört?

Gibts das auch zum lesen?

 

Mit Haltestangen usw landen wir nachher dann doch wieder nur bei Segway-ähnlichen Geräten... Na danke dann...

 

Gruß,

meska

 

 

 

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Achso, mit dem Versicherungskennzeichen hast du natürlich recht.

Das zählt als Urkunde, nicht als amtliches Kennzeichen...

 

Die Strafe von einem Jahr bleibt aber leider gleich, auch bei Urkundenmissbrauch (Punkt 2):

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Gruß,

meska

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Guten Morgen meska,

 

zu § 281 StGB: Die Urkunde (Abs. 2) wäre jedenfalls nicht für einen anderen ausgestellt (Abs. 1), so dass eine Erfüllung des Tatbestandes fernliegend ist.

 

Zu den Urteilen: Bitte lies die Begründung durch. Die sind nicht "durchgegangen", weil einzelne Bundesländer Segways toll fanden, sondern weil die Versicherung sich nicht von dem Kontrahierungszwang befreien konnte und ein Versicherungsschutz auch bei Nichtbestehen einer Zulassung zu erteilen ist. Hätte ich ein Urteil zu einem eBoard, hätte ich dies als Quelle genommen.

Der Versicherungsschutz wird auch nicht für eine Fahrzeugklasse sondern für ein bestimmtes Fahrzeug erteilt.

 

Dass mit bestehendem Versicherungsschutz keine Konsequenzen zu befürchten wären, habe ich niemals behauptet. Es bleibt mindestens noch eine Ordnungswidrigkeit bezüglich der fehlenden Betriebserlaubnis. Jedoch ist der Unterschied zwischen einer Straftat und der einer Ordnungswidrigkeit gewaltig.

 

Deine Meinung musst du nicht ändern. Aber bitte rate anderen nicht auf die geschehene Art und Weise von der Vermeidung einer Strafbarkeit ab, ohne sich dezidiert mit dem Thema befasst zu haben.

 

Beste Grüße

Age

 

PS: Bisher habe ich weder ein eBoard besessen, noch eins gefahren. Ich bin dabei die notwendigen Rahmenbedingungen vor Erwerb eines eBoards zu klären und das persönliche Risiko zu minimieren. Deshalb auch meine Bitte um Quellen für die Rechtsansicht.

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Ich glaube du bist da im Thread verrutscht.

Hier geht es doch nicht um den Kontrahierungszwang durch Ablehnung einer Versicherung.

 

Hier geht es darum dass sich jetzt einige ein Mofaschild ans Board kleben wollen, nachdem Sie bei der Versicherung falsche Angaben gemacht haben (falsche Fahrzeugart).

Ich hoffe wir sind uns einig das sowas vor Gericht direkt zerpflückt wird und unter Umständen wohl auch noch geahndet werden kann...

 

Aber echt jetzt Leute, mir kanns ja auch egal sein, fahrt mit euren Mofaschildern durch die City bis der Akku raucht.

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Guten Tag Meska,

 

nein, bin ich nicht.

 

Es werden - bezüglich der Versicherung in diesem Thema - von den Versicherungsnehmern gerade keine falschen Angaben zum Fahrzeug gemacht. Die Angabe einer "Fahrzeugart" ist nicht erforderlich, da das Fahrzeug und nicht die Fahrzeugart versichert wird. Ob die Versicherung dies nun für ein eBoard, Stehmobil, Leichtkraftrad, Kraftrad, Kraftfahrzeug oder Mondfahrzeug hält, dürfte irrelevant sein. Siehe entsprechender Tenor des AG Lübeck (dort: Marke, Model, Fahrgestell-Nummer, Gewicht, Höchstgeschwindigkeit). Gleichwohl sollte man keine falsche Fahrzeugart angeben, wenn man sich dessen bewusst ist, dass diese unzutreffend wäre (exemplarisch bei Verwendung eines Online-Formulars).

 

Zudem ist die Strafbarkeit im Rahmen des PflVG nur dann gegeben, wenn zumindest eine fahrlässige Handlung vorliegen würde. Selbst wenn die Versicherung "vor Gericht direkt zerpflückt" (welcher Rechtsweg?) werden würde, hätte man jedenfalls in dieser Konstellation gute Argumente dafür nicht fahrlässig im Sinne des § 6 Abs. 2 PflVG gehandelt zu haben (nochmal zur Sicherheit: Strafbarkeit ist nicht gleichzusetzen mit etwaiger zivilrechtlicher Haftung).

 

Beste Grüße

Age

 

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: Vielen Dank - gehört zu meinem Job (IAAL / Wirtschaftsrecht).

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Doch Meska genau darum geht es. Der Vertrag wurde aufgrund von Kontrahierungszwang geschlossen. 

Es wurden genau keine falschen Angaben gemacht. Mein Board ist offiziell als Elektroskateboard versichert.

 

Ps: Danke Age für die fundierte und umfangreiche Erklärung

bearbeitet von e skate
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Guten Tag Age,

 

wie du auch schreibst ist das alles Theorie. In deinen Argumenten sind auch noch viele "Sollte..." "Dürfte..." "Hätte..." eingebaut.

Wenn es denn dann mal ein wirkliches Urteil eines Richters gibt, dass am Ende lautet:

Alles gut, Mofakennzeichen reicht für alles, was man sich so selber zusammenbaut in der Garage, dann bin ich der erste der sich so ein Schild ans Board klebt.

 

Ich habe ja auch nie bestritten dass man sich da irgendwie rauswinden kann, man sollte halt ne Rechtsschutzverischerung haben oder noch besser nur noch mit Anwalt skaten gehen.

.

Ich hab mich lediglich an dem Titel des Threads gestört der da heißt "Versicherung für alle" und weiter unten: "Einfach Seriennummer und Hersteller zuschicken und alles ist gut..."

Was zur Konsequenz haben könnte, dass sich jetzt alle mit ihrem Mofakennzeichen aufs Board schwingen und den Streifenhörnchen im vorbeibrettern (mental) den Stinkefinger zeigen.

 

Naja, irgendwann wirds wohl dann einen erwischen. Hoffe es wird dann berichtet wie es ausgegangen ist.

 

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 Du hast ein offiziell versichertes Elektroskateboard mit dem du auf öffentlichen Straßen keinen Versicherungsschutz hast, wie dein Makler dir geschrieben hatte.

Das haben wir alle, durch die private Haftpflicht.

 

Gruß,

meska

 

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1. Private Haftpflicht gilt nicht für Fahrzeuge ergo auch nicht für das Elektroskateboard

2. Wenn du dir das angehängte PDF anschaust lautete der Satz bei mir noch anders. Das Fahren auf der Straße ist bei mir nicht ausgeschlossen

 

Informier dich mal bitte etwas genauer wenn du deine Meinung so großflächig kund tust.

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Guten Tag meska,

 

du hast insoweit Recht, als das man sich mit dem Abschluss einer Versicherung nicht völlig im legalen Bereich befindet.

Deshalb führe ich nochmal aus: Es geht bei der Versicherung um die Vermeidung der Strafbarkeit aus § 6 PflVG. Nicht mehr, nicht weniger.

 

Der These, eine Privathaftpflichtversicherung wäre gleichzusetzen mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung, kann nur mit Kopfschütteln begegnet werden. Die Urteile zur Benzinklausel sind so mannigfaltig, das sollte hier als bekannt vorausgesetzt werden können (

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).

 

Beste Grüße

Age

bearbeitet von Age
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OK ok, sehe ich ein... Privathaftpflicht wird auch auf Privatgrundstücken nicht greifen, da die Boards ja KFZ's sind. Alles gut Leute, beruhigt euch.

Also dann auch im heimischen Garten oder eurem Privatwald bloß keinen Schaden verursachen Leute, Stress gibts immer...

 

Wie gesagt, ich bin gespannt was zuerst kommt, ein Urteil über so ein Moped-Schilder--Board oder die neue Regelung für die Elektrokleinstfahrzeuge.

 

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 Vielleicht bekommst du ja auch im Nachhinein noch Post von deiner Versicherung in der sie dir den unschönen Zusatz auch aufs Auge drücken...

Falls nicht dann hat sichs zumindest für dich und ein paar Andere hier gelohnt. Wenn das Board aber mal den Geist aufgibt und sich entsprechend die Seriennummer ändert wirds das dann wohl auch mit der "legalität" gewesen sein... Aber son Mellow Board wird ja hoffentlich noch ein paar Jahre laufen ... hoffe ich ja auch ;-)

 

Kannst du mir noch verraten wo du das gehört oder gelesen hast, dass die E-Skatebards jetzt doch von der neuen Regelung ausgeschlossen werden sollen wegen fehlender Bremsen etc?

Segways haben doch soweit ich weiß auch keine wirklichen Bremsen, oder?

 

Ansonsten schönes Wochenende Leutz, ich geh jetzt mal ne runde um den See drehen, Wetter passt ja... Quasi ohne Versicherungsschein aber mit Sonnenschein. ;-)

 

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vor 1 Stunde schrieb meska:

Aber echt jetzt Leute, mir kanns ja auch egal sein, fahrt mit euren Mofaschildern durch die City bis der Akku raucht.

 

Bin der Meinung, dass das nur noch alles schlimmer macht und die Polizei erst recht ein Auge drauf werfen wird wenn das Thema bei denen bekannt ist.

 

ich bleib bei "stealth"

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So, zurück von meiner Runde, deutlich zu heiß, das kann nicht gesund für die Motoren sein, vor allem für Hubs...

 

 

Noch eine kurze Sache, bevor ich das hier für mich abschließe:

 

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 Unser Mr. Wirtschaftsrecht und Kopfschütteler:

 

Wenn du dir so sicher mit deinen ganzen Argumentationen bist, bezüglich Versicherungspflichtgesetz etc.

Dann fragt man sich natürlich warum du im gleichen Atemzug zugibst dass dir das Alles wohl doch zu heiß ist.

vor 4 Stunden schrieb Age:

PS: Bisher habe ich weder ein eBoard besessen, noch eins gefahren. Ich bin dabei die notwendigen Rahmenbedingungen vor Erwerb eines eBoards zu klären und das persönliche Risiko zu minimieren.

 

Klingt für mich irgendwie nach:

So Jungs, ich bin mir total sicher, dass das mit dem Versicherungspflichtgesetzt jetzt vom Tisch ist.

FAHRT IHR SCHON MAL LOS... ich warte hier hinter meinem Schreibtisch und schau mir mal an wie es euch so ergeht bei der ersten Kontrolle. Dann entscheid ich was ich mache.

 

Schnapp dir ein Board Mann, fahr damit selber so lange an ner Streife vorbei bis sie dich anhalten und erklär ihnen deine unumstößliche Theorie.

Berichte dann bitte wie es für dich so gelaufen ist.

 

Andere hier ins "mögliche Verderben" schicken mit seinen ach so vielen Paragraphen und Theorien, während man sich dann selbst aber nicht aufs Board traut, dafür gibts von mir dann auch im Gegenzug nur ein sehr mitleidiges Kopfschütteln...

 

Wie  richtig geschrieben hat. Das beste um Ärger aus dem Weg zu gehen ist sich nicht erwischen zu lassen.

Bzw. am aller sichersten ist es natürlich für unseren Age, der erst garnicht rausfährt.... 😆

 

So, jetzt aber Wochenende!

Bye, meska

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Warum greifst du den die Leute persönlich an? Was bringt dir das? Wenn es nichts für dich ist, ist das doch in Ordnung. Es zwingt dich ja keiner. Ich denke du hast deinen Standpunkt vertreten auch wenn er meiner Meinung nach inhaltlich größtenteils falsch war. Dem kann man jetzt zustimmen oder nicht aber die Leute dann persönlich anzugreifen und zu beschuldigen ist einfach unfair.

Ich finde es toll, dass sich auch Leute an der Diskussion beteiligen die einen juristischen Hintergrund haben. Das kann uns nur weiter bringen.

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vor 1 Minute schrieb e skate:

Warum greifst du den die Leute persönlich an? Was bringt dir das? Wenn es nichts für dich ist, ist das doch in Ordnung. Es zwingt dich ja keiner. Ich denke du hast deinen Standpunkt vertreten auch wenn er meiner Meinung nach inhaltlich größtenteils falsch war. Dem kann man jetzt zustimmen oder nicht aber die Leute dann persönlich anzugreifen und zu beschuldigen ist einfach unfair.

Ich finde es toll, dass sich auch Leute an der Diskussion beteiligen die einen juristischen Hintergrund haben. Das kann uns nur weiter bringen.

 

Aber doch nicht durch sowas also bitte....

das ist wie sich vor nem Polizeirevier mit ner Tüte in der Lapp hinzu stellen um es Legalisieren zu wollen

 

kopfschüttel too

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Guten Tag meska,

 

ja, sich ein Board schnappen und ohne Kfz-Haftpflichtversicherung (am besten zusätzlich gleich auch ohne entsprechende Fahrerlaubnis) loszufahren ist sicherlich die beste Idee des Tages.

Und dabei noch Personen, derer sich der Tragweite dieser Entscheidung eventuell nicht bewusst sind, auch direkt abzuraten, sich wenigstens um Schutz vor etwaiger Strafbarkeit Gedanken zu machen - grandiose Leistung.

 

Das ich an einem Plan arbeite, wie ich das für mich umsetze, mag dir vielleicht feige vorkommen. Aber ist dir mal im entferntesten der Gedanke gekommen, dass wenn du mit guten Quellen und/oder einschlägigen Urteilen zu deinen Ansichten mir in folgenden Schritten hättest helfen können? Und so auch der Community? Klar, du kannst gerne deine Zeit dazu aufwenden mich anzugreifen, mich zu beleidigen, mich zu verfluchen. Bringt uns nur kein Stück in der Sache weiter.

 

Als Rechtsanwalt bin ich gewohnt mir über auftretende Probleme vor deren Entstehung Gedanken zu machen. Nicht erst dann, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Wie ich Personen in das "mögliche Verderben" schicke, indem ich klar und deutlich ausdrücke, dass die fahrlässige oder vorsätzliche Fahrt im öffentlichen Raum mit einem unversicherten Kfz eine strafbare Handlung darstellt, da würde ich mich ja mal wirklich über eine Begründung freuen. Meinem Verständnis von Logik entspricht das bisher nicht.

 

Leider scheint die Diskussion hier inhaltlich an einem Ende angekommen zu sein. Schade.

 

Beste Grüße

Age

 

 

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Ich seh das genauso

Schritt 1: nicht mehr gegen das Prflichtversicherungsgesetzt zu verstoßen und so teuren Strafen zu umgehen wenn man den Blauen begegnet (passiert derzeit regelmäßig in Deutschland)

Schritt 2: eine Versicherung zu haben, die im Schadensfall auf jeden Fall zahlt bei Unfall (mir bisher kein Fall bekannt, die Meisten Unfälle sind solche wo sich der Fahrer vom Board verletzt, da hilft dir auch keine Haftpflicht)

 

Einfach wie bisher weiterfahren ohne gar nix ist keine Lösung, deswegen finde ich es gut wenn Leute Lösungen suchen. Ob das mit diesem Makler jetzt eine gute Lösung wage ich zu bezweifeln aber es geht ein Schritt in die richtige Richtung und vorallem fangen die Versicherungen auf mehreren Ebenen an sich ernsthaft damit auseinanderzu setzen weil am Ende verdienen die auch an uns wenns es klappt.

 

Und wenn auf dem Schein explizit "Elektroskateboard" drauf steht ist es sicher kein Versicherungsbetrug.
Wenn man dagegen irgendwo auf einer Webseite Leichtkraftrad oder sowas angibt, was falsch ist, dann schon eher.

 

Hier nochmal die Fahrzeugklassen, L1 bis L5 passt nicht auf unsere Boards, wenn dann müsste man bei L6 anfangen oder im Falle von Monowheels in die Klasse M gehen

WWW.GESETZE-IM-INTERNET.DE

 

bearbeitet von Falke
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Guten Abend Age,

 

wenn dir so viel daran liegt fundierte Quellen zu bekommen um deine Theorie zu untermauern, warum fragst du dann nicht einfach einen Anwaltskollegen der sich auf Verkehrsrecht oder Versicherungsrecht spezialisiert hat.

Ihr Anwälte werdet doch auch eine Art Forum haben wo man mal die etwas komplizierteren Themen bespricht.

Du wirst doch deinen Plan hoffentlich nicht alleine auf ein mittlerweile 11 Jahre altes Segway-Urteil stützen wollen.

Wenn du dann von deinen Kollegen ein positives Feedback bekommst, dann lass es uns bitte wissen (Quelle wäre natürlich wichtig dann).

 

Du hast ja bestimmt bei deiner Recherche-Tour auch den Megathread "Rechtliche Auseinandersetzung" hier komplett gelesen.

Da sollte dir vielleicht aufgefallen sein, dass wir hier auch schon auf die Idee der Versicherung durch Ablehnung gekommen sind. Dass das auch wirklich funktioniert hat aber noch niemand nachgewiesen oder offiziell bestätigt bekommen, die meisten hier im Forum sind halt nur normale eskater.

Wäre also schön wenn du uns da fundiert weiterhelfen würdest.

 

Zum Thema wer hier wen beleidigt solltest du dir vielleicht nochmal den ersten Absatz deines letzten Kommentares durchlesen.

In dem bezeichnest du nämlich ca. 3/4 der User hier als - naja sagen wir mal "nicht sehr schlau" weil man ja ohne KFZ Versicherung unterwegs ist.

Soviel dazu...

 

Ich bin dann jetzt - wie wir alle denke ich - gespannt auf die Ergebnisse deiner juristischen Recherchen.

 

Schönen Abend noch,

meska

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Ich denke wir sollten zur ursprünglichen Diskussion zurückkommen und uns mit den spannenden neuen Fragen beschäftigen und nicht mit den bereits geklärten. Und hier könnten wir die Hilfe von Age tatsächlich gut gebrauchen.

 

Der neue Satz: "Die Nutzung des Fahrzeuges auf öffentlichen Wegen, Straßen und Flächen ist nicht versichert." Würde meiner Meinung nach eine Regressforderung der Versicherungsgesellschaft im Schadensfall deutlich vereinfachen. Zur Regressforderung ist noch anzumerken das diese vermutlich unter dem eigentlichen Schadenswert liegt aber das ist nur eine Vermutung.

Aber die Frage ist ja, ob dadurch das Pflichtversicherungsgesetz verletzt wird? Theoretisch besteht ja eine Pflichtversicherung, aber eine die ein Fahren auf öffentlichen Wegen ausschließt. 

Ich bin der Meinung, dass dennoch eine Pflichtversicherung besteht und eine Straftat dadurch umgangen werden kann.

 

2ter Punkt: haben wir einen Vorschlag für einen alternativen Satz welchen wir der Versicherungsgesellschaft vorschlagen können. Das Ziel der Versicherung ist kein Risiko einzugehen und in jedem Schadensfall Regressforderungen stellen zu können. Vll. finden wir einen Satz der beides sicherstellt (kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und gleichzeitig Regressforderungen ermöglicht)

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