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Sondergenehmigung Mikromobilität


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Die im Mai parallel zur EKFV in Kraft tretende "Sondergenehmigung Mikromobilität" soll ja für 2 Jahre gelten und während dieser Zeit sollen die Regulierungen bewertet und gegebenenfalls an die Realität angepasst werden.

 

Da man davon ausgehen kann das die Anforderungen und Restriktionen in der ersten Version eher so "auf Nummer sicher mit Netz und doppeltem Boden" ausgelegt sind interessiert jetzt natürlich tierisch wie das Verfahren der Neubewertung / Realitätsabgleich aussehen wird.

 

 

- Wie werden die Beobachtungen und Bewertungen durchgeführt.

- Welche Datenquellen / Statistiken werden berücksichtigt?

- Dürfen wir Unterstützen?

- Wann und wie oft finden die Bewertungsläufe statt?

- Wie schnell werden die Anforderungen angepasst? Werden sie während der zwei Jahre alle 3 Monate überarbeitet? Oder erst nach den zwei Jahren?

- Wird das Verfahren überhaupt transparent dokumentiert und veröffentlicht? 

 

Wie kriegen wir das raus?

Andi Scheuer bei #grilldenscheuer fragen?

Ein MdB vom Verkehrsausschuss fragen oder bitten die Frage an die Regierung zu stellen?

 

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Vermutlich eine der Datenquellen / Statistiken die vom BMVI zur Bewertung hergenommen werden.

Zu Elektrokleinstfahrzeugen konnte ich jetzt nichts finden.

 

WWW.DESTATIS.DE

Ergebnisse zur Statistik der Verkehrsunfälle. Kennzahlen, ausführliche Tabellen, Publikationen, Pressemitteilungen und weitere Informationen zum Thema Statistik der Verkehrsunfälle.
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vor 12 Stunden schrieb Kai:

Vermutlich eine der Datenquellen / Statistiken die vom BMVI zur Bewertung hergenommen werden.

Zu Elektrokleinstfahrzeugen konnte ich jetzt nichts finden.

 

WWW.DESTATIS.DE

Ergebnisse zur Statistik der Verkehrsunfälle. Kennzahlen, ausführliche Tabellen, Publikationen, Pressemitteilungen und weitere Informationen zum Thema Statistik der Verkehrsunfälle.

Nach meinem Kenntnisstand werden Boards und Roller statistisch bisher nicht getrennt erfasst. Daher sind die Fragen legitim. Ich werde Mal hier die Kreistagsfraktionen im MKK befragen und unsere Abgeordneten anschreiben.

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Am 16.2.2019 um 00:21 schrieb Kai:

Vermutlich eine der Datenquellen / Statistiken die vom BMVI zur Bewertung hergenommen werden.

Zu Elektrokleinstfahrzeugen konnte ich jetzt nichts finden.

 

WWW.DESTATIS.DE

Ergebnisse zur Statistik der Verkehrsunfälle. Kennzahlen, ausführliche Tabellen, Publikationen, Pressemitteilungen und weitere Informationen zum Thema Statistik der Verkehrsunfälle.

 

Bis neue Kategorien in die Tabellen des statistischen Bundesamtes rutschen braucht es meiner Erfahrung nach eine Weile. Erst seit kurzem wird überhaupt zwischen Fahrrad und Pedelec bzw. E-Bike unterschieden. Ich würde mal darauf tippen, dass die Versicherer einfach eine neue Wagniskennziffer aufmachen, um diese Sorte Fahrzeuge separat zu zählen und deren Risiko erfassen zu können, vgl.:

DE.WIKIPEDIA.ORG

 bzw.  (Stand 2013).

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