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Rechtslage Österreich


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Kann mich jemand über die gültige Rechtslage in Österreich aufklären?

 

Ein motorisiertes Skateboard ist ja wohl laut StVO (inkl. Novelle) ein Spielzeug. 

 

Wo darf ich damit also in der Praxis fahren? Wie schnell? Mit welcher Ausstattung? Welche Beschränkungen gelten für das Board?

 

Ich selbst bin mit einem Enertion Raptor 2 unterwegs (gewesen), das fällt wohl in Sachen Höchstgeschwindigkeit und Leistung völlig aus dem Rahmen.

 

Mit welchen rechtlichen Konsequenzen ist in Österreich zu rechnen, sollte man mit der Polizei in Konflikt kommen?

 

Wie sieht es mit Versicherung im Schadensfall aus? Beispielsweise wenn sich das eSkate in den Straßenverkehr verselbständigt oder ich mit einem anderen Verkehrsteilnehmer kollidiere? Kann man sich versichern?

 

 

Je mehr ich über die Rechtslage nachdenke, desto mehr vergeht mir die Lust am Fahren. Und ja, ich hätte mir das durchaus auch vor der Anschaffung überlegen können :)

bearbeitet von Rodeodave
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Österreich

Skateboards, egal ob mit oder ohne elektrischen Antrieb haben lt. Gesetz nichts auf einem Radweg oder einer Fahrbahn verloren, da sie als “fahrzeugähnliches Kinderspielzeug” eingestuft werden. Aber es gibt Ausnahmen: Auf Gehwegen aber auch Spiel- und Wohnstraßen oder auch Fußgängerzonen sind sie vom Gesetzgeber gestattet. Allerdings gilt z.B. auf Gehwegen die Einschränkung, dass Fußgänger nicht behindert werden dürfen. Außerdem muss verhindert werden, dass sie auf die Fahrbahn gelangen können. Kinder unter zwölf Jahren dürfen ein E-Skateboard alleine nur mit Radfahrausweis nutzen.

 

Grade mal durchgegoogelt.

Bin mir aber nicht sicher inwiefern man dem glauben schenken kann da keine Quellenangaben hinterlegt sind und der Beitrag schon fast 1 Jahr alt ist.

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Gemäß der 31. Novelle der StVO sind Skateboards jetzt neuerdings Spielzeug (statt Kinderspielzeug).

 

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Sonst gibt's zum eSkate wenig neues zu entnehmen.

 

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Hä, in Österreich sind e-Skateboards Spielzeug und dürfen nicht auf die Straße und in Deutschland sind sie zu gefährlich und dürfen nicht auf den Fußweg?

Ja wie denn jetzt nun, ich dachte wir sind alle in der gleichen EU...

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Meine österreichischen Rollerfreunde haben mir auf diese Frage vor ein paar Wochen geantwortet, das alles wie bei Rollern sei und da gilt Behandlung wie Fahrräder und nicht schneller als 25 erwischen lassen ... Also Geschwindigkeit selbst einhalten, kein kastriertes Gefährt. Aber die kommen allesamt aus Wien, wo die Vorschriften großzügig interpretiert werden ... Von Magistrat und Polizei.

bearbeitet von oldtrapper
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Hallo Rodeodave,

 

kommst du zufällig aus Wien? Dann könnten wir gemeinsam fahren.

 

Ich bin vor ca. 5 Jahren als das Thema noch nicht aktuell war, zwei Jahre lang fast jeden zweiten Tag in Wien mit einem Mobo 800 unterwegs gewesen. In der Zeit wurde ich 3 x von der Polizei aufgehalten, mit der Info, dass wenn das Ding über 25 km/h schnell ist, der Autoführerschein weg sein kann. War dann einer der Gründe, weshalb ich aufgehört habe, damit zu fahren.

 

Solltest du jetzt mit einem Skateboard, das maximal einen 600w Motor (früher war die Grenze bei 800W) hat und maximal 25 km/h erreicht, unterwegs sein, wird vielleicht das Skateboard eingezogen, aber Strafe solltest du keine bekommen können. 

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vor 8 Stunden schrieb webs:

Hallo Rodeodave,

 

kommst du zufällig aus Wien? Dann könnten wir gemeinsam fahren.

 

Ich bin vor ca. 5 Jahren als das Thema noch nicht aktuell war, zwei Jahre lang fast jeden zweiten Tag in Wien mit einem Mobo 800 unterwegs gewesen. In der Zeit wurde ich 3 x von der Polizei aufgehalten, mit der Info, dass wenn das Ding über 25 km/h schnell ist, der Autoführerschein weg sein kann. War dann einer der Gründe, weshalb ich aufgehört habe, damit zu fahren.

 

Solltest du jetzt mit einem Skateboard, das maximal einen 600w Motor (früher war die Grenze bei 800W) hat und maximal 25 km/h erreicht, unterwegs sein, wird vielleicht das Skateboard eingezogen, aber Strafe solltest du keine bekommen können. 

maximal oder mehr als?

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  • 1 year later...

ich hab da ja auch ne unbeantwortete Frage offen ... ist aber zwischenzeitlich obsolet. Ich war mehrmals in Österreich und solange man sich wie ein rücksichtsvoller Fahrradfahrer verhält, wird man auch so eingestuft, selbst wenn das Gefährt mehr als 25 km/h - die offizielle Obergrenze in Österreich - kann. Ich habe viele e-Scooter und Skateboardkumpel dort und die geben für Wien sogar als offizielle Haltung der Stadtregierung ein "ist erlaubt, wie Fahrrad und e-Scooter" heraus. Österreich ist da nämlich noch föderalistischer aufgestellt, als Deutschland, da dürfte jedes Bundesland und jede Kommune die Vorschrift der Zentralregierung für ihr Gebiet ändern.

 

Fazit: Es ist nicht reguliert, e-Scooter bis 25 km/h und 500 W Dauerleistung sind Fahrrädern gleichgestellt, und solange Du auf dem Fahrradweg fährst, keine rote Ampel überfährst und den Gehweg meidest, sollte nichts passieren. Beim Friday-Night-Skating der Grünen sind allerdings seit Herbst 2019 Sk8boards generell nicht mehr erlaubt und e-Scooterer werden von den Ordnern manchmal blöd angemacht, obwohl sie viel sittsamer fahren, als die Skater ... also auch da wird eifrig an Feindbildern gearbeitet, weil die Grünen sich politisch was davon versprechen. 

 

Es gibt witzige Artikel ... einfach im Archiv vom Standard suchen ... kleiner Vorgeschmack hier:

Externe Links nur für Mitglieder sichtbar
WWW.DERSTANDARD.AT

 

Hier ist übrigens nicht Fuss e.V. der Feind, sondern der Blindenverband, wie man lesen kann.

 

Eine Suche nach Polizei und Elektro Skateboard fördert keine Ergebnisse in den letzten 8945 Tagen zu Tage.Und bei den Rollerplausch-Touren sind regelmäßig zahlreiche ESk8er dabei.

bearbeitet von oldtrapper
500 W Dauerleistung eingefügt
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Tja, schwierig, mit den Watt. 

 

Wenn ich bei meinem Evolve Gtr die Geschwindigkeit auf 25 beschränke, ok, keine Ahnung ob das gilt?

 

Wenn ich die schwächste Stufe (also eco) wähle, hab ich aber immer noch mit 40 % der Leistung 600 Watt pro Motor. (sofern man das so rechnen darf?) 

 

Hab wo gelesen dass man, sofern man über der Leistungsgrenze liegt auch seinen Führerschein riskiert. 

 

 

 

 

 

 

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vor 4 Stunden schrieb ABC:

Tja, schwierig, mit den Watt. 

 

Wenn ich bei meinem Evolve Gtr die Geschwindigkeit auf 25 beschränke, ok, keine Ahnung ob das gilt?

 

Wenn ich die schwächste Stufe (also eco) wähle, hab ich aber immer noch mit 40 % der Leistung 600 Watt pro Motor. (sofern man das so rechnen darf?) 

 

Hab wo gelesen dass man, sofern man über der Leistungsgrenze liegt auch seinen Führerschein riskiert. 

Ich hab das schon in ein paar Threads geschrieben ... das mit der Leistung von Elektromotoren ist eigentlich nicht rechenbar ... hängt nur von Back EMF und Hitzeentwicklung ab. Also einfach anständig fahren reicht. 

 

Man muss natürlich die zum Führen der Fahrzeuge der entsprechenden Klasse notwendige Fahrerlaubnis haben, sonst riskiert man eine vorhandene zu niedrige  ... allerdings ist das rechtlich ein separater Problemkreis. Pauschal: wenn Du einen PKW- Führerschein alte Klasse III hast und dein Gefährt analog Kleinkraftrad eingestuft ist, ist an dieser Front alles im grünen Bereich. Bei den neueren Klassen B1 oder ähnliche kenne ich mich nicht aus ... bitte selbst recherchieren.

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