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EE: Akte 1/2023 “E-Scooter”


hardy_harzer

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Pünktlich zum Beginn des Jahres 2023 ist das

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wieder ganz oben auf der Agenda von Volker Wissing. Sein Ampel-Kollege Robert Habeck fordert mehr CO2-Einsparungen im Bereich Verkehr vom Ministerium. Die positive Welle des 9 Euro Tickets vom Sommer 2022 ist lange verebbt und viele Bürger fahren nun wieder in der kalten Jahreszeit mit dem PKW. Dabei wären doch gerade die aktuell so milden Temperaturen ein prima Einstieg, um das Elektrokleinstfahrzeug intermodal auf dem Weg zur Arbeit zu nutzen.

gipfelGästeliste im Kanzleramt

Vom großen „9 Euro Ticket“ Hype der Autofahrer ist kaum noch etwas zu spüren, da auch das viel diskutierte 29 Euro Nachfolgeticket auf sich warten lässt und auch keine wirklichen neuen Innovationen aus dem Ministerium zu erkennen sind. Von Seiten der FDP setzt man primär auf das E-Auto und Atomkraft und stellt sich taub, wenn es heißt über weitere alternative Möglichkeiten zum PKW wie z.B. das Elektrokleinstfahrzeug zu sprechen. Mit welcher stumpfen Vehemenz man an seinen Vorstellungen festhält, zeigt auch die Gästeliste beim letzten im Kanzleramt. Kaum mehr als Politik und E-Autolobby war nicht vertreten, als man sich im Kanzleramt zu ersten ergebnislosen Gesprächen traf.

Der Gipfel ist der Gipfel!

Wie man von Seiten der Politik ein fast nun schon seit n scheinbar unlösbares Problem zu einer „Success-Story“ modifizieren möchte, zeigt die aktuelle Entscheidung des Berliner Senats. Anstatt die seit Jahren geforderten einheitlichen Abstellzonen für E-Scooter und andere Leihfahrzeuge auszuweisen, darf nun jeder Nutzer eines Zweirads kostenlos im Bereich der Parkraumbewirtschaftung sein Fahrzeug abstellen. Horrido! möchte man nun ausrufen, endlich wird der Gehweg frei und alle stellen sich gemeinsam auf freie Parkplätze in der schönen Berliner Innenstadt.

parkenVorschlag aus 2019

Aber was genau wurde in ? Seit dem 01.01.2023 muss mit einem Zweirad in einer Parkraum-Bewirtschaftungszone kein Parkticket mehr gezogen werden. Aber warum hat in der Vergangenheit nicht schon jeder sein Zweirad mit Parkticket abgestellt?  Genau! Weil es teurer als auf dem Gehweg parken ist, weil man sein Zweirad dort nicht an einen anschließen kann. Auch will man es es sich nicht mit seinen Nachbarn verscherzen wenn durch „vorbildliches Verhalten“ der schon jetzt so knappe Parkraum in der Stadt weiter verringert wird. Natürlich sind viele Mitbürger zu Recht über die überfrachteten Fußwege verärgert. Die „Wildparkerei“ von Fahrrädern, Lastenrädern und Leihscootern verschärft die bereits angespannte Situation zusätzlich.

Dies soll nun nicht „Mein Auto, mein Parkplatz!“ unterstreichen, aber ich sehe es zukünftig nicht, wenn verschiedene bei Dunkelheit dauerhaft beleuchtete Zweiräder (JA, auch dies ist nun Vorschrift!) auf einem Parkplatz zwischen 2 Autos abgestellt werden. Schnell fällt mal ein Fahrrad um und knallt gegen die Autotür oder wird zurück auf den Gehweg gestellt damit der PKW problemlos abgestellt werden kann. Die einzigen Zweiräder, bei denen es sinnvoll ist, sie auf Parkplätzen abzustellen, sind große Lastenräder oder E-Mopeds, welche aufgrund ihres Gewichts nicht entfernt werden können.  

Schildbürgerstreich in Berlin

Das hier über eine zukünftige Lösung nachgedacht werden muss, ist unumstritten. Aber bitte nicht mit der ab diesem Jahr in Kraft tretenden mit erhöhten Parkgebühren und freiem Parken für Zweiräder. Dies ist viel zu kurz gedacht und verlagert nur ein politisches Problem auf den hart umkämpften Verkehrsraum, nämlich den von PKW und Zweiradbesitzern. Dass der Deutsche lieber selbst erfindet und nicht gerne funktionierende Systeme wie in Barcelona (Superblocks) oder Paris (Autofreie Zonen) übernimmt, fällt uns wieder einmal auf die Füße und erhitzt pünktlich zur Wahl die Gemüter.

Der deutsche E-Scooter hat es weiterhin schwer in unseren Städten! Obwohl sich nach unserer Beobachtung der Privatverkehr weiterhin sehr gut entwickelt, existieren im Bereich Leihroller leider noch immer die gleichen Stigmata. über Gehwegfahrten, Abstellsituation oder neuerdings auch die Tatsache, dass E-Scooter bei Straßenblockaden in der Silvesternacht eingesetzt werden, helfen dem Fahrzeug rein gar nicht, um seinen Ruf als kleines und mobiles Fahrzeug gerecht zu werden.

Der Privatnutzer macht doch alles richtig, wenn er sein Fahrzeug zusammengeklappt mit in den ÖPNV nimmt und seinen PKW in der heimischen Garage schont. Gerade im Bereich der Kurzstrecke < 10km steckt das höchste CO2 Einsparpotenzial. Per E-Scooter zur Bahn oder Bus und dann weiter ins Büro. Das Fahrzeug kann dort einfach an der Büro-Steckdose geladen werden und der Nutzer muss auch keine Angst haben, dass sein eKF im Gegensatz zum Fahrrad/PEDELEC während der Abstellzeit am Bahnhof gestohlen wird. Natürlich lässt sich diese Fahrt auch mit einem Leihscooter erledigen, aber der oft sehr hohe Minutenpreis bringt den Berufspendler schnell wieder davon ab, dieses Mietfahrzeug regelmäßig zu nutzen.

Aber auf welche Details muss ich beim Kauf eines E-Scooters achten? Nach Versicherung und Straßenzulassung sind weitere Kriterien wie Radgröße, Bereifung, Gewicht, Reichweite und auch die Lenkerbreite zu beachten. Eine tolle Hilfestellung zum Thema “Welches E-Scooter passt zu mir?” findet jeder Einsteiger auf der Webseite . Sehr übersichtlich kann man dort sein Wunschfahrzeug mit anderen E-Rollern vergleichen und final (s)einen Kaufentscheid treffen.

vergleichVergleich E-Scooter

Kaufberatung Elektrokleinstfahrzeug

Sicherlich ist man weit davon entfernt mit 20km/h seinem Ziel entgegenzurasen, aber dennoch raten wir als Bundesverband freiwillig zu einem Helm. Schnell ist eine Bordsteinkante, Schlagloch oder Autotür übersehen und es kann zu schweren Verletzungen kommen. Auch hilft eine Warnweste zusätzlich, um im Verkehr gut sichtbar wahrgenommen zu werden. Allen Fahranfängern sei geraten, die erste Fahrt mit dem neuen E-Scooter nicht innerhalb der morgendlichen Rushhour durchzuführen sondern vielmehr das Anfahren, Bremsen und sichere Stehen auf dem Fahrzeug in der kleinen ruhigen Nebenstraße um die Ecke zu üben.

Aufmerksame Leser unseres Newsbereichs werden sicherlich auf die im dritten Quartal 2023 angekündigte Überarbeitung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung warten bzw. hoffen das nun auch über Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange von Seiten des BMDV nachgedacht wird. Leider muss ich schon jetzt Entwarnung geben, da die abgeschlossenen dazu keine Untersuchungen durchgeführt hat und auch der für Mai 2022 angekündigte Abschlussbericht weiterhin auf sich warten lässt.

Wir erinnern uns: Die technischen Anforderungen an Kraftfahrzeuge werden seit vielen Jahren auf Ebene der Europäischen Union harmonisiert. Maßgeblich für zwei-, drei- oder vierrädrige Fahrzeuge, die nicht der Verordnung (EU) 2018/858 oder der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 unterliegen, ist die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen. Diese Verordnung gilt gemäß der darin spezifizierten Fahrzeugklassen grundsätzlich für alle zweirädrigen Fahrzeuge, die dazu bestimmt sind, auf öffentlichen Straßen gefahren zu werden und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtend anzuwenden. Ausnahmen vom Anwendungsbereich sind in Artikel 2 Absatz 2 beschrieben. Fahrzeuge, die dem Anwendungsbereich dieser Verordnung nicht unterliegen, obliegt es der Entscheidung der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, ob und wenn ja, welche technischen Anforderungen erfüllt werden müssen. Für bestimmte Fahrzeugarten, die vom Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ausgenommen sind, z. B. Fahrzeuge ohne Sitz oder selbstbalancierende Fahrzeuge, hat das BMDV unter Berücksichtigung einer dazu bei der Bundesanstalt für Straßenwesen in Auftrag gegebenen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erlassen.

Aus diesem Grund ist für Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange derzeit kein weiteres Regelungsvorhaben geplant. Denn aufgrund der Komplexität dieser neuen Form der Elektromobilität auf öffentlichen Straßen und zur Abwägung sicherheitsrelevanter Aspekte ist die wissenschaftliche Begleitung und die hieraus resultierende faktenbasierte Auswertung äußerst wichtig. Der Bundesrat hat im Rahmen einer Entschließung vom 17.05.2019 die Überlegung der Bundesregierung abgelehnt, Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange für den öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen (BR-Drucksache 158/19 (Beschluss)).

bastZwischenbericht der BAST

Es kann nur noch die EU helfen

Wie eine „faktenbasierte Auswertung“ funktioniert können wir, wie bereits weiter oben geschildert, im Rahmen der beobachten. Wenn selbst eine überschaubare Anzahl von Daten über Leihroller in Berlin und Dresden bei den untersuchenden Mitarbeitern zu keinem pünktlichen Ergebnis und Entscheidungsgrundlage führt, dann können wir gut verstehen warum auch der durch das BMDV auf Eis gelegt wurde. Herrn Wissing passt das Thema nicht in seine politische Agenda und Staatssekretärin Kluckert hat vermutlich viel zu viel zu tun um sich ihrem und damit einem FDP anzunehmen. Gerne möchten ich die Gelegenheit nutzen, um erneut unsere nun schon seit einem Jahr unbeantwortete Terminanfrage im Ministerium zu erneuern!

Trotzdem bleiben wir als Verband weiter dran und unterstützen auch in diesem Jahr viele bereits in der Planung befindlichen Projekte mit Fahrzeugen mit und ohne Haltestange. Auch möchten wir weiter an EUCH, die Community appellieren, sich bei der lokalen Politik zu melden und unserem Wunsch auf eine legale Teilnahme am Straßenverkehr Ausdruck zu verleihen. Es bleibt weiterhin eine Sisyphus-Arbeit aber dennoch führen auch kleine Schritte auf unserem Weg zum angestrebten Ziel.

Bleibt uns treu und vielen Dank für die Unterstützung! Happy New Year 2023!

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