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Tellerwerfer

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Beiträge erstellt von Tellerwerfer

  1. Übrigens: Die Änderungsempfehlungen der Ausschüsse zur Verordnung am 17.05. wurden veröffentlicht. Tagesordnungspunkt 35 unter diesem Link:

     

    Wesentliche Änderungen aus meiner Sicht als Konsens zwischen den Ausschüssen:

    • Keine Nutzung von Fußwegen mehr (=wie schon durch die Presse ging)
    • Einheitliches Mindestalter zu Mofas von 15 Jahren
    • Nur noch eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h und nicht mehr die Sub-Gruppe "bis 12 km/h"
    • Keine Straßennutzung außerorts mehr zulässig

    Und bezüglich E-Skateboards, Monowheels und Co. soll kein Versuchsfeld gestartet werden (so zumindest der Empfehlungsstand von Verkehrs- und Innenausschuss), siehe Bild.

     

     

     

    EKF.PNG

  2. Sehr gut beschrieben von Oldtrapper! Das ist der Kern des Ganzen:

    Am 22.2.2019 um 11:39 schrieb oldtrapper:

    Die Versicherung ist verpflichtet, Dich zu versichern (Kontrahierungszwang) und dabei das Vorliegen der Betriebserlaubnis zu prüfen, was negativ ausfallen wird und die Versicherung aus dem Kontrahierungszwang entläßt.

     

    So lange die EKF nicht zum Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassene Fahrzeuge im Sinne der des §1 StVG zählen, was sie vor Erlass der Verordnung nicht sind, unterliegen sie nicht der Versicherungspflicht nach §1 PflVG und es besteht für die Versicherungen kein Kontrahierungszwang nach §5 PflVG (gilt ja nur für Fahrzeuge und das ist das EKF vor Verordnungserlass nicht).

  3. Am 22.2.2019 um 15:08 schrieb Kai:

    Steuerfrei sind sie schonmal oder?

    Also von EKF-Steuer habe ich bisher noch nirgends was gehört. Kommen wird da bestimmt noch was.

     

    Korrekt. Die EKF sollen in §3 FZV ergänzt werden wo bisher von "elektronischen Mobilitätshilfen" die Rede ist, siehe der Referentenentwurf und die passende Kommentierung auf Seite 43. Diese sind von der Zulassungspflicht befreit und demnach auch von der Kfz-Steuer. Die EKF sind also steuerlich gesehen einem Roller oder auch Mofa gleichgestellt, die auch nichts extra zahlen müssen (von 19% Versicherungssteuer aka. Umsatzsteuer beim Schild bzw. der Plakette mal abgesehen).

  4. Am 16.2.2019 um 00:21 schrieb Kai:

    Vermutlich eine der Datenquellen / Statistiken die vom BMVI zur Bewertung hergenommen werden.

    Zu Elektrokleinstfahrzeugen konnte ich jetzt nichts finden.

     

    WWW.DESTATIS.DE

    Ergebnisse zur Statistik der Verkehrsunfälle. Kennzahlen, ausführliche Tabellen, Publikationen, Pressemitteilungen und weitere Informationen zum Thema Statistik der Verkehrsunfälle.

     

    Bis neue Kategorien in die Tabellen des statistischen Bundesamtes rutschen braucht es meiner Erfahrung nach eine Weile. Erst seit kurzem wird überhaupt zwischen Fahrrad und Pedelec bzw. E-Bike unterschieden. Ich würde mal darauf tippen, dass die Versicherer einfach eine neue Wagniskennziffer aufmachen, um diese Sorte Fahrzeuge separat zu zählen und deren Risiko erfassen zu können, vgl.:

     bzw. http://www.gdv-online.de/vuvm/bestand/rel2013/anl110.htm (Stand 2013).

  5. Zitat

    Wackliges Geschäftsmodell

    Besonders viel Geld lässt sich mit dem Verleih von Rollern bisher nicht verdienen. Das Geschäftsmodell ist wacklig. "Der Betrieb des Rollers kostet drei bis vier Euro am Tag, der Roller selbst 300 bis 400 Euro, bei einem Umsatz von 25 Euro pro Roller und Tag", sagt Froh, der neben der Software auch die Geräte vertreibt. "Die Anschaffung der Kickscooter macht rund 20 Prozent des Umsatzes aus, die Wartung dagegen 30 bis 40 Prozent." Hinzu kommt eine kurze Lebensdauer. Die liege im Sharingbetrieb bei drei Monaten, sagt Froh. "Danach landen sie auf dem Müll."

    Die eigentliche Attraktivität des Geschäftsmodells liegt laut Froh woanders: "Apps für Tretroller-Sharing werden sehr häufig und für kurze Wege genutzt, deshalb landen sie oft auf dem Homescreen von Smartphones". Dahin streben alle App-Anbieter. "Deshalb sind sie für Investoren attraktiv, da sie später andere Anbieter gegen Bezahlung in ihre App lassen können, die dann ebenfalls indirekt auf dem Homescreen landen", sagt Froh.

    ...mal aus dem SPON-Artikel zitiert und ich muss sagen, das Geschäftsmodell für Sharing gibt mir ja zu Denken, insbesondere Lebensdauer 3 Monate und danach landen sie auf dem Müll. Das killt aus meiner Sicht den ganzen Nachhaltigkeits-Umweltschutz-Ansatz, zumindest im kommerziellen Bereich:

    Nen asiatischer Arbeiter baut die Teile zusammen, dann gehen sie im 1000er-Pack im Eurocontainer per Frachter nach Europa und nach 3 Monaten ist das Teil schon wieder Elektroschrott... und da ist noch nicht mal das Thema Rohstoffabbau für den Akku und etwaiges Upcycling mit drin, was bei dem Startpreis vermutlich eh gestrichen ist. Also als Verbraucher würde mir das arg zu denken geben, wobei es vielen anderen vermutlich genauso egal ist wie Produktionsbedingungen von Klamotten und co o_O

    • Like 1
  6.  

    Am 6.11.2018 um 16:11 schrieb Kai:

    Eine Petition ist nicht mehr notwendig da am Entwurf weiter gearbeitet wird, in Rücksprache mit vielen Fachleuten aus unterschiedlichen Bereichen. Jedes eKF welches Verkehrssicher bedient werden kann wird zulassungsfähig sein. Die Klassifizierungen und detaillierten Anforderungen dafür sind in der Mache. 

     

    Moin Kai,

    den Part aus deinem Beitrag finde ich ja am spannendsten! Es wird sehr interessant, falls sich der Regulations-Knoten durchschlagen ließe.

     

    Aber zur Petition: die ist leider auf Grund des falschen Adressaten und der Formulierung aus meiner Sicht wertlos. Der Bundestag beschließt bei einer Verordnung rein garnix, sondern eine Verordnung wird durch den Bundesrat erlassen. Das ist gerade so als würde man Fisch beim Fleischer bestellen wollen. Falscher Adressat...

    Statt"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Elektrokleinstfahrzeuge (PLEV) für den Straßenverkehr zugelassen und rechtlich wie Elektrofahrräder (Pedelecs) eingestuft werden." müsste es heißen:

    "Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert, sein Änderungsrecht bei der eKFV mit dem Ziel geltend zu machen, die Begriffsdefinition für Elektrokleinstfahrzeuge so anzupassen, dass sie realen Marktanforderungen gerecht wird und die unterschiedlichsten gebräuchlichen E-Fahrzeuge, die nach allgemeiner Anschauung verkehrssicher bedient werden können, ebenfalls berücksichtigt werden."

  7. Der Hinweis hätte eigentlich gestern bei dem Besuch der Grünen-Fraktion in Berlin kommen müssen: die Stellungnahmen müssen noch an die passenden Stellen gesteuert und dort Beachtung finden.

     

    Die in einem anderen Post genannte Frist zur Einreichung von Stellungnahmen bis zum morgigen 12.10. gilt nämlich nicht für jedermann, sondern stellt die Anhörung der Spitzenverbände dar.  Ist die durch, werden die Stellungnahmen im Ministerium geprüft, bewertet und ggf. Änderungen herbeigeführt (dauert mind. 2 Wochen). Danach geht es in den Bundesrat zur Beratung (nochmal mind. 2 Wochen), wird dort beschlossen und verkündet. Änderungen der Verordnung durch den Bundestag sind zwar möglich, aber dieses Recht wird nicht immer genutzt. Siehe dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung .

     

    Alternativ natürlich: Über die diversen politischen Parteien auf Landesebene einsteuern, sodass es die Minister-Ebene für die Bundesrats-Beratung erreicht.

     

    Hier mal zu den Stellungnahmen passende Verbände als Liste, die ich ad hoc gefunden habe (ohne die Fahrrad- und Auto-Leute wie ADAC / ADFC). Die Verbände müssten natürlich mit nem passenden Vorwort angemailt werden alá "Im Sinne des Naturschutzes sollte man den Wirkungskreis der Verordnung auf weitere Fahrzeuge ausweiten, um die Attraktivität des ÖPNV mit weiteren "Last Mile"-Fahrzeugen deutlich zu steigern. Bitte nutzen Sie meine Anregungen zur Ergänzung Ihrer Stellungnahme für die genannte Verordnung. Als Experte stehe ich Ihnen gerne kurzfristig zur Verfügung.". Bei nem Handelsverband entsprechend anders angefangen, ist klar 😉

     

    Liste:

    AGA

    Norddeutscher Unternehmensverband Großhandel, Außenhandel,

    Dienstleistung e. V.

    Kurze Miauen 2

    20095 Hamburg

    aga@aga.de

    BDF

    Bund der Fußgänger e.V.
    Bundesgeschäftsstelle
    Wasgaustraße 1

    65929 Frankfurt/Main info@fussgaengerbund.de

    BGA

    Bundesverband Großhandel,

    Außenhandel, Dienstleistungen e. V.

    Am Weidenhamm 1 A

    10117 Berlin

    info@bga.de

    BUND

    Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland

    Am Köllnischen Park 1

    10179 Berlin

    info@bund.net

    Bundesverband Bürgerinitia­tiven

    Umweltschutz e.V. Prinz-Albert-Straße 55 53113 Bonn BBU-Bonn@t-online.de

    Deutscher Städtetag
    Hausvogteiplatz 1
    10117 Berlin

    post@staedtetag.de

    DIHK

    Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.

    Breite Straße 29

    10178 Berlin

    info@dihk.de

    DStGB

    Deutscher Städte- und Gemeindebund

    Marienstraße 6

    12207 Berlin (Lichterfelde)

    dstgb@dstgb.de

    DVR

    Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.

    - Geschäftsführung -

    Auguststraße 29

    53229 Bonn

    info@dvr.de

    DUH

    Deutsche Umwelthilfe e.v. Fritz-Reichle-Ring 4

    78315 Radolfzell

    info@duh.de

    DVW

    Deutsche Verkehrswacht e.V.

    Budapester Straße 31
    10787 Berlin

    kontakt@dvw-ev.de

    FGSV

    Forschungsgesellschaft für Straßen-

    und Verkehrswesen e.V.

    - Geschäftsstelle -

    An Lyskirchen 14

    50676 Köln

    info@fgsv.de

    GDV Gesamtverband der Deut­schen Versicherungswirtschaft e.V.
    Unfallforschung der Versi­cherer Wilhelmstraße 43 / 43G 10117 Berlin

    berlin@gdv.de

    Greenpeace e.V.
    Hongkongstraße 10.
    20457 Hamburg

    mail@greenpeace.de
    Grüne Liga e.V.
    - Bundesverband -
    Greifswalder Str. 4
    10405 Berlin

    berlin@grueneliga.de

    HDE

    Handelsverband Deutschland

    e. V.

    Am Weidendamm 1 A

    10117 Berlin

    hde@einzelhandel.de

    binneboessel@hde.de

    NABU

    Naturschutzbund Deutsch-

    land e. V.

    Charitstraße 3

    10117 Berlin

    NABU@NABU.de

    ProMobilität

    Initiative für Verkehrsinfrastruktur

    e. V.

    Friedrichstr. 154

    10117 Berlin

    info@promobilitaet.de

    Sozialverband Deutschland e. V.

    Geschäftsstelle

    Stralauer Straße 63

    10179 Berlin

    kontakt@sovd.de

    VCD

    Verkehrsclub Deutschland e.

    V.

    Bundesverband

    Wallstraße 58

    10179 Berlin

    mail@vcd.org

    VKU

    Verband Kommunaler Unterneh-

    men e.V.

    Invalidenstr. 91

    10115 Berlin

    info@vku.de
     
       
       

     

  8. vor 18 Minuten schrieb Kai:

    Wieso, wenn es Tatsache wäre das Fahrzeuge welche per Gewichtsverlagerung gelenkt werden mit einer Lenkstange leichter und sicherer zu Fahren wären dann hätte sich das schon längst durchgesetzt.

    In der Praxis stellt so eine Stange sogar ein Risiko dar, da sie den Fahrer in seiner Bewegungsfreiheit beschränkt. Wenn man vom Board abbringen muss ist so eine Stange im weg. 

     

    Na ohne die dahinter stehende Studie des BASt können wir beide nur spekulieren, warum gerade mit Stange. Bitte nicht falsch verstehen. Aus meiner Warte wärs auch kein Muss mit ner Stange, ich kann nur nachvollziehen, warum hier der Gesetzgeber erstmal vorsichtig rangeht. Ich denke mal, das in Seite 12-16 beschriebene Prüfverfahren ist ein Auswuchs dessen.

     

    Für mich persönlich wäre der fundamentale Unterschied in der entscheidenden Gefahrensituation "Person (Kind, Senior, Smartphone-Zombie) erscheint vor mir und ich muss sofort reagieren, um Schaden von ihm abzuwenden" jedoch folgender:

    • mit Lenkstange: ich kann zur Seite springen, wie auf Seite 33 beschrieben mein Gefährt festhalten und es donnert eben nicht unkontrolliert und ungebremst mit 20 km/h in die andere Person
    • ohne Lenkstange: ich springe ab und nen Erwachsener bekommt nen blauen Fleck durchs ungebremste Board. Mit Pech stolpert der Senior und bricht sich die Hüfte oder bei Kleinkindern gibt's halt ne andere Verletzung, die heftiger ausfallen kann.

    Fundamentaler Unterschied zum Snowboard: wirfste dich hier zur Seite, dann haste das Board erstmal noch mit der Bindung unter Kontrolle. Fliegste aus der Bindung, dann ist zumindest die Richtung des Boards von der Person in Gefahr abgelenkt und es segelt woanders hin. Von daher bleibe ich dabei, dass der Vergleich mit Snowboards aus meiner Sicht hinkt :) 

     

  9. Generell:

    Die kommentierte Fassung ist sehr erhellend. Insbesondere die Begründung zur Festlegung "bauartbedingt bis 20 km/h" auf Seite 33 finde ich schlüssig. Sonst wäre halt Helmpflicht analog Mopeds nach §21a Absatz 2 StVO fällig. Bei Fahrrädern sind leider immer noch die meisten Fahrer zu faul zum Helm, obwohl es der Sicherheit dient. Die Helmpflicht für die "nur" 25 km/h Mopeds wurde ja auch eingeführt, weil man einen massiven Anstieg der Personenschäden gesehen hatte (1992?).

     

    Was da aus meiner Sicht eher für Zündstoff sorgt, ist das Thema "§3 Berechtigung zum Führen". Man braucht mindestens einen Führerschein AM, also Moped. Das heißt: mindestens 15 Jahre alt (meinetwegen) und zusätzlich 6x90min Theorie und 1x90min Praxis in der Fahrschule zzgl. Gebühren (siehe Seite 28). Dazu kommen die Prüfungs-/Ausstellungsgebühren. In Summe ist man dann z.B. als Student bislang ohne Pkw-Führerschein (in urbanen Ecken ja immer üblicher, den Führerschein später zu machen) bei 100-180€ einmaligen Extrakosten für den legalen Betrieb eines ~300€ e-Scooters.

     

    vor 21 Minuten schrieb Kai:

    Ja genau 😉

    Du hast die Begründung zu den Anforderungen nicht gelesen oder?

    Seite 33, es ist eine Empfehlung des BASt.

     

    ABER wenn das Beherrschen des Fahrzeugs (Elektro Skateboard) eine Lenkstange voraussetzen würde dann gälte auf Skipisten schon lange, insbesondere für Snowboards eine Stangenpflicht. 

    Der Vergleich mit Snowboards hinkt aus meiner Sicht deutlich. Auf Standard-Skipisten gibt es im Gegensatz zum Straßenverkehr allein auf Grund der baulichen Gegebenheit "Skipiste" wesentlich weniger unüberschaubare Situationen (z.B. Kind schert überraschend vom Fußweg auf Radweg aus oder taucht hinter Hindernissen auf) und auch die reine Anzahl Personen/Sachen in die man aus Versehen reindonnern könnte (=Haftpflichtschaden angerichtet) ist wesentlich begrenzter (=keine Autos, keine Radfahrer, keine Skater, keine Muttis mit Kinderwagen, keine freilaufenden Kleinkinder mit Laufrad, etc.).

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