Jump to content
elektro-skateboard.de

Finalist

Elektro-Skater
  • Gesamte Inhalte

    29
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    2

Beiträge erstellt von Finalist

  1. Hey Kai,

     

    hast nee Unterkunftsempfehlung für mich? Komme Samstag morgen und brauch eine Nacht was einfaches-sauberes um mein müdes Haupt zu betten^^ 

     

    Gruß Ralf

    PS: ich bring noch was von dem ekelhaften Gesöff mit ;-))

  2. Am 15.3.2019 um 09:35 schrieb Kai:

     

    Ich hätte hier auch noch zwei (abgepumpte) Peters Kölsch Kästen die nach dir rufen 🙂

    Baustelle? Was ist mit dem Board?

     

    War nicht auf mein Board bezogen, eher auf meine Fahrkünste^^ 

     

    Für die Kölschkästen fällt uns bestimmt noch was ein, z.B. Tausch gegen unabgepumte;-))

  3. Hallo,

     

    wäre er den bei Zahlung der 900€ den überhaupt vorbestraft?

     

    Führungszeugnis – Was wird eingetragen?
    Das Führungszeugnis ist mit dem Zentralregister nicht deckungsgleich, sondern enthält weitaus weniger Eintragungen. Nach § 32 BZRG werden ausschließlich Geldstrafen (Urteil oder Strafbefehl) von mehr als insgesamt 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen (Vorstrafe) von mehr als 3 Monate in das Führungszeugnis aufgenommen.

     

    Der Gesetzgeber hat diese Grenzen ausgewählt, da sie auch entscheidend für die Frage sind, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Sofern jemand zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe verurteilt wurde, gilt er nach dem deutschen Recht als vorbestraft.
    Werden diese Grenzen nicht erreicht, so enthält das Führungszeugnis die Bemerkung „keine Eintragung“ und die Person ist damit nicht vorbestraft. 

     

    Gruß Ralf

     

     

×
×
  • Neu erstellen...