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Druckerpatrone

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Beiträge erstellt von Druckerpatrone

  1. Am 19.6.2019 um 05:01 schrieb oldtrapper:

    Na ja, sollte Xiaomi wegen des Verleihgeschäfts tatsächlich ne Typengenehmigung erwirken, gibt's ja auch die KBA-Nummer. Und wenn der Support die Dokumentation herausrückt, von mir aus gegen Nachweis des aktuellen FW-Upgrades mit auf 20 gedrosseltem ESC, was anhand der tatsächlich vorhandenen eindeutigen Seriennummer auch überprüfbar wäre, könnte man schon Glück haben. Und wenn der Besitzer später ne andere FW zurückflasht, erlischt zwar theoretisch die Betriebserlaubnis, aber dann musst Du erst mal erwischt werden und der Tüv bräuchte ne Möglichkeit, den FW-Stand zerstörungsfrei zu checken .... so mal ganz theoretisch gesprochen 🙂

     

    Die Seriennummer muss auf das Fahrzeug eingraviert sein. Der Aufkleber bei den Altmodellen reicht da nicht aus. Für Xiaomi besteht kein Nutzen die bereits alten Scooter STVO-konform zu machen. Es ist viel viel lukrativer einen neuen STVO-konformen Roller rauszubringen. Auch wenn dies nur ein M365.2 ist.

     

    Bezüglich der Einzelbetriebserlaubnis von Elektrokleinstfahrzeugen hatte ich mich auch schon einmal mit der örtlichen Dekra Stelle unterhalten. Für die EBE müssen von allen relevanten Bauteilen wie Motor, Bremsen, etc. die Gutachten vom Hersteller vorliegen. Insbesondere wurde auch darauf hingewiesen, dass das Gutachten für die elektromagnetische Verträglichkeit vorliegen muss. Sofern dieses nicht vorliegt, kostet allein die Untersuchung der Veträglichkeit bereits 1500-1800 € und kann negativ ausgehen. 

     

    Das Gerücht, dass die COC Papiere ausreichen ist schlichtweg falsch. Im Beispiel Xiaomi ist auf dieser auch die EMV-Verträglichkeit gar nicht prüfend abgehakt.

  2. Ich melde mich als stummer Mitleser auch einmal zu Wort. Ich bin seit einem Jahr schon häufig mit einem Xiaomi M365 Scooter unterwegs und da ich auch begeisterter Longboardfahrer bin, ziehe ich in Erwägung auf ein E-board umzusteigen, wenn eine Sondergenehmigung tatsächlich kommt. Ich wollte allerdings gern eine Frage vorab stellen, weil ich mir nicht sicher bin dies in dem Verordnungsentwurf richtig rausgelesen zu haben: Ich nehme jetzt einfach mal als Beispiel den M365 Scooter. Wenn ich diesen mittels Firmware vollständig auf 20 km/h drossel, sind die Voraussetzungen (außer Manipulationsschutz) eines Elektrokleinstfahrzeugs weitestgehend erfüllt. Ich bezweifle das eine Einzelabnahme als kleiner Verbraucher günstig durchführbar ist und habe mich damit abgefunden mit diesem Gefährt weiterhin Illegal unterwegs zu sein. Sofern man erwischt wird, würde in so einem Fall dann der neue Bußgeldkatalog der Kleinstfahrzeuge greifen (Fahren ohne ABE+Versicherung 110,00 €) oder weiterhin der richtige Bußgeldkatalog? Man könnte natürlich auch eine Versicherungsplakette erwerben, aber diese wäre ja ohne ABE dennoch nichtig, oder?

     

    Gruß Daniel

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