Ich melde mich als stummer Mitleser auch einmal zu Wort. Ich bin seit einem Jahr schon häufig mit einem Xiaomi M365 Scooter unterwegs und da ich auch begeisterter Longboardfahrer bin, ziehe ich in Erwägung auf ein E-board umzusteigen, wenn eine Sondergenehmigung tatsächlich kommt. Ich wollte allerdings gern eine Frage vorab stellen, weil ich mir nicht sicher bin dies in dem Verordnungsentwurf richtig rausgelesen zu haben: Ich nehme jetzt einfach mal als Beispiel den M365 Scooter. Wenn ich diesen mittels Firmware vollständig auf 20 km/h drossel, sind die Voraussetzungen (außer Manipulationsschutz) eines Elektrokleinstfahrzeugs weitestgehend erfüllt. Ich bezweifle das eine Einzelabnahme als kleiner Verbraucher günstig durchführbar ist und habe mich damit abgefunden mit diesem Gefährt weiterhin Illegal unterwegs zu sein. Sofern man erwischt wird, würde in so einem Fall dann der neue Bußgeldkatalog der Kleinstfahrzeuge greifen (Fahren ohne ABE+Versicherung 110,00 €) oder weiterhin der richtige Bußgeldkatalog? Man könnte natürlich auch eine Versicherungsplakette erwerben, aber diese wäre ja ohne ABE dennoch nichtig, oder?
Gruß Daniel