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elektro-skateboard.de

JohnSinclair

Elektro-Skater
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  1. Schade, dass ich mich erst juristisch schlau gemacht habe nachdem mich die Polizei angehalten hat....Aber ich dachte mir, dass ich die Ergebisse meiner rechtlichen Recherche hier einfach mal weitergebe, damit nicht unnötig viele E-Skater so derb von der Realität/Gesetzeslage eingeholt werden wie ich. Wenn das hier im Forum schon allseits bekannt ist mit den Gesetzen, war das vielleicht nicht nötig. Aber es war halt mein erster Beitrag hier im Forum...Und wohl auch mein Letzter 👎 Gruß Marc
  2. Dann lege ich Einspruch ein. Vielleicht hab ich ja Glück und das Verfahren wird bei mir auch eingestellt... Gruß & Dank ! Marc
  3. Ich bitte den Admin höflichst, meinen Status unter meinem Avatar von "Elektro-Skater" in "Ex-Elektro-Skater" umzuwandeln. 🙏 => "R.I.P, beloved Longboard...We had a HECKIN´GREAT TIME !!!" Gruß Marc
  4. Danke ! Aber ich werd es überleben ;_) Achso: 2 Punkte in Flensburg kommen für eine verurteilte Straftat noch oben drauf als Sahnehäubchen 🍰 Gruß Marc
  5. in NRW. Es gibt da einen Spruch, den jeder kennt: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". Gruß Marc
  6. Wer sein Board verleiht, macht sich übrigens auch strafbar (s. blaue Linien) ! §21 => Da ein E-board in etwa mit einem Moped/Motorroller gleichzusetzen wäre, könnte man theoretisch gegen den Vorwurf "Fahren ohne Fahrerlaubis" Einspruch einlegen, wenn man einen Autoführerschein hat, der Motorroller beinhaltet. Da die Strafe aber gleich hoch ist, wie beim Verletzen des Plichtversicherungsgesetzes, macht das am Ende keinen Unterschied (s. § 52 StGB), weil eine Tat eh nur einmal bestraft werden darf - und nicht doppelt und dreifach.
  7. Hier mal die Gesetzestexte: 1-St-VG-KFZ IBB.CO Image 1-St-VG-KFZ hosted in ImgBB => Damit ist ein E-Skateboard schonmal per Gesetz ein Kraftfahrzeug. => Nach dem Pflichtversicherungsgesetz ist also bei Vorsatz das Einziehen des Boards vollkommen rechtens.
  8. Moin, mir wird dort vorsätzlicher Verstoss gegen Pflichtversicherungsgesetz (§6 PflVG) und vorsätzliches Führen eines Fahrzeugs ohne Führerschein (§21 StVG) in Tateinheit (§ 52 StGB) vorgeworfen. Strafe: 20 Tagessätze (800 EUR). Board wird eingezogen (ca. 900 EUR DIY) Verfahrenskosten muss ich auch noch tragen (Höhe noch nicht bekannt) Nach Vollstreckung wird die Tat im Bundeszentralregister eingetragen. Wenn ich danach dann nochmal straffällig würde, würde beides ins Führungszeugnis eingetragen und ich wäre damit im Volksmund "vorbestraft"... Für mich ist das Thema E-Skateboard damit endgültig erledigt in Deutschland. => Hier muss man peinlichst genau alle Gesetzestexte kennen, Leute !!! Gruß Marc
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