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magoo

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Beiträge erstellt von magoo

  1. 9 minutes ago, Karl Franz Smith said:

    Da ich nur in dem Forum bin, weiß ich nicht wie es bei EUCs aussieht. Kann man das wirlich so machen? Die EUCs machen bestimmt auch spaß, würde wirklich gerne mal eines ausprobieren.

    Oder ist das so eine Versicherung bei der du, wenn es zur Kontrolle kommt, noch dazu Versicherungsbetrug begehst (weil keine ABE und es nichtmal in die Definition eines Mopeds fällt) und an sonsten ebenfalls gleich bestraft wirst wie vorher. Wenn du das positiv siehts ... Herlichen Glückwunsch!

    Das ist auch nur eine Grauzone. Aber ich betrüge die Versicherung ja nicht. Die müssen ja theoretisch sogar jedes KFZ versichern, ob mit oder ohne Zulassung/ABE. Die meisten kommen damit durch, gab aber auch schon Fälle bei denen die Versicherung nicht anerkannt wurde. Versicherungsbetrug hat hiermit nichts zu tun. Wegen der fehlenden Zulassung hatte sich in meinem Fall niemand beschwert. Es ging nur um Versicherungsschutz. Der ist erstmal gegeben, wobei die Versicherung im Schadensfall zahlt, aber sich wegen fehlender Zulassung das Geld zumindest teilweise zurückholen kann.

     

    Also abgesichert bin ich damit auch nicht 100%, aber habe das Risiko für mich etwas minimiert. Das sehe ich wie gesagt realistisch. Positiv ist an der Rechtslage in Deutschland erstmal fast nichts.

  2. 38 minutes ago, Karl Franz Smith said:

    OK negative Nancy. Wenn ich sage die ABE ist mir egal, dann ist mir die Versicherung auch egal, weil beide für uns nicht geschrieben sind. Was ist die alternative? Du kannst dir gerne den BMW eScooter kaufen. Ich und viele andere werden weiter illegal unterwegs sein. An diese möchte ich mich wenden, denn seit gestern haben wir die Chance auf Schadensbegrenzung.

    In den letzten 1,5 Jahren wurde ich nur einmal von einem Polizisten angehalten. Dieser sagte mir: "Bitte absteigen, wir wissen Bescheid." Ich habe ihn angelächelt, nahm mein Board von der Straße in die Hand und lief auf dem Gehweg weiter. Ich weiß man kann nicht mit jedem Polizist diskutieren aber mit einem Staatsanwalt schon. Vor jeder Verhandlung hat man die Möglichkeit zu einer Stellungnahme. Wenn diese ordentlich Begründet ist (vll mit Hilfe von diesem Forum), kann man einer Strafanzeige entgehen. Dh im Idealfall kommt es gar nicht vors Gericht. Aber nur wenn man auch in die Kategorie eKF fällt.

     

    Vielleicht wird die Ausnahmeverordnung kommen und das alles wird irrelevant. Vielleicht ist aber dieser Text so geschrieben, dass auch eBoards darunter fallen können, weil die Ausnahmeverordnung nicht mehr kommen wird...

    Hat inzwischen jemand was davon gehört, es hätte ja gleichzeitig kommen müssen.

    Das ist nicht negativ, sondern realistisch. Die Sache mit dem Staatsanwalt habe ich schon durch. Bei mir wurde das "gut informiert sein" und "alles probiert haben" einfach als Vorsatz gewertet. War ziemlich teuer. Wenn du dir eine Stangenatrappe an dein Board schrauben kannst deine Leistung begrenzen usw. und das dann positiv siehst ... Herzlichen Glückwunsch! ... Ich bin auf EUC mit ner Mopedversicherung umgestiegen. Ist für mich die beste Lösung. 

  3. 19 minutes ago, Karl Franz Smith said:

    Tut mir leid, ich hätte schreiben sollen: Lies es dir nochmal durch und versuche es zu verstehen...

    Alles was nach §2 kommt, bezieht sich auf die ABE, diese interessiert keine Sau, weil diese für uns nicht erreichbar ist. Das bestreite ich auch nicht. Das fahren ohne ABE wird aber nur mit einem Bußgeld von 70€ geahndet. Wenn man die Bedingungen von § 1 erfüllt, gilt man als ein eKF und nur das will ich erreichen. 

    Dadurch bekommst du aber immer noch keine Versicherung. Fahren ohne Zulassung ist auch 70Euro plus 1 Punkt. Dann hast du dein Board verstümmelt und verschandelt dafür, dass du mit Glück, falls Polizei und/oder Richter das auch so sehen, keinen Punkt in Flensburg bekommst. Wenn du meinst dass das irgendwas ändert, oder sich lohnt ... Viel Spaß dabei!

  4. 14 minutes ago, Karl Franz Smith said:

    In der Verordnung steht beim Anwendungsbereich (also der Definition was ein eKFV ist) nichts von Bremsen und nichts von eScootern.

    Ich habe den Text gelesen. Solltest du auch mal machen 😉

     

    § 4
    Anforderungen an die Verzögerungseinrichtung
    (1) Ein Elektrokleinstfahrzeug muss mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen im Sinne des § 65Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgerüstet sein, die
    1. das Fahrzeug bis zum Stillstand abbremsen können,
    2. bis zur Maximalgeschwindigkeit wirken,
    3. mindestens einen Verzögerungswert von 3,5 m/s2 erreichen und
    4. jeweils einzeln bei Ausfall der jeweils anderen Bremse eine Mindestverzögerung von 44 Prozent der Bremswirkung nach Nummer 3 erreichen, ohne dass das Kraftfahrzeug seine Spur verlässt.
    (2) Ein drei- oder vierrädriges Elektrokleinstfahrzeug muss mit einer fest angebrachten Einrichtung ausgerüstet sein, die das Elektrokleinstfahrzeug festzustellen
    vermag.

  5. 30 minutes ago, Karl Franz Smith said:

    "... und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, ..."

    Ich als gesetzestreuer Bürger lese diese Bedingung und verstehe es so, dass mein Backfire G2T mit 2 Fahrtmodi diese auch erfüllt. Denn eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist tatsächlich bei 20 km/h im Eco Modus (eindeutig am Display ablesbar), die andere ist höher aber die darf ich halt nicht benutzen. Ich muss das so verstehen, weil es bis jetzt keine eKFV die nur max 20 km/h fahren, gibt. (Oder sind welche jetzt schon verfügbar? Aber das ist vll auch gar nicht wichtig)

    "2. eine Lenk- oder Haltestange [...] von mindestens 700 mm für Kraftfahrzeuge ohne Sitz"

    Dann klebe ich noch ein Holz-Gliedermaßstab an mein Skateboard und schon habe ich eine (einklappbare) Haltestange. Boom, ich gelte als eKFV. Straftat adé, Ordnungswidrigkeit 1 und 2 ich komme ^^

    (wobei meine Motoren bei 2x 350W sind... Hat da jemand Ideen?)

    bauartbedingt heißt eben nicht Softwarebedingt. Wo sind deine Bremsen? ...

    Das wird nix ... Die EKFV hat nichts mit EBoards zu tun. Ändert rein garnichts.

  6. 1 hour ago, oldtrapper said:

     

    Wie schön, dass Du so ein braver Bürger bist. Und weißt Du was? Dich zwingt doch gar niemand, das zu machen. ouh Mann

     

    Mit dem Argument bräuchte man überhaupt nicht über Versicherung reden. Es geht ja gerade darum den Straftatbestand des "Fahren ohne Versicherungsschutz" auszuschließen. Wenn man dann weitere Straftaten begeht und der Versicherungsschutz nicht besteht darf man das durchaus kritisieren. Macht für mich auch keinen Sinn. 

  7. Ich habe das Video nur teilweise gesehen, aber es gab die Aussage die Versicherer werden Alles versichern. Heißt das jedes, egal ob mit oder ohne ABE oder Lenkstange? Gibt es dazu neue Erkenntnisse oder Bekenntnisse? Solange ich mein nicht zugelassenes Fahrzeug versichern kann, wäre ich erst mal zufrieden.

     

    Wo wir schon  beim Thema sind ... bei welcher Versicherung bekommt man ein Kennzeichen auch ohne Zulassung? Würde mir gerne ein Ninebot Z10 versichern lassen. Die Axa hat es abgelehnt.

  8. 4 hours ago, Rumpeldipumpel said:

    Sorry schonmal für den extra Post aber der obere lies sich nur noch Zitieren nicht mehr bearbeiten.

    Dem Metz Moover liegt ja so ein Versicherungsschreiben bei welches man nur ausfüllen und an die Zurich per Post oder Mail senden muß und nach 2 Tagen bekommt man den Aufkleber zugesendet. Würde es da ausreichen irgendeine Nummer einzutragen (siehe unten Formular) oder glaubt ihr das sich die Versicherung die Mühe macht bei Metz nachzufragen ob diese Nummer überhaupt existiert?

     

    Was soll das für einen Sinn haben? Einen Versicherungsschutz hast du damit nicht. Du versicherst ein Fahrzeug dass es nicht gibt.

     

    Wenn du den Aufkleber an ein anderes Fahrzeug anbringst, ist das Urkundenfälschung. Da sind wir dann bei bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Auf jeden Fall ist es eine Straftat.

    • Like 1
  9. Dafür dass in 2 bis 3 Monaten eine Ausnahmeverodnung kommen soll ist es aber sehr ruhig. Mal irgendeine Info wäre echt schön. Warum fragt den da keiner der Abgeordneten mal nach dem Stand? Wenn die Fahrzeuge ab Sommer genutzt werden sollen, dann müssen sich doch zumindest mal die Hersteller darauf vorbereiten können die Boards usw gesetzeskonform zu machen. @Evolve Skateboards bekommt ihr da auch null Info?

  10. Ja.

    Nach Inkrafttreten der geplanten Verordnung können die Hersteller für Fahrzeuge, die die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllen, beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beantragen.

    Bereits in den Handel gebrachte Fahrzeuge, die der Verordnung nicht entsprechen, können durch den Hersteller nachgerüstet werden, damit diese den Anforderungen der neuen Verordnung entsprechen.

    Fahrzeuge, die der Verordnung entsprechen, aber nicht vom Hersteller mit einer nachträglichen Allgemeinen Betriebserlaubnis versehen werden, können auch vom jeweiligen Besitzer über eine Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr gebracht werden.

  11. Vor einem Jahr hatte die Polizei mir mein Bamboo GT weggenommen (habe es zurückbekommen) und ein Richter hat mich zu 900 Euro Strafe verdonnert wegen Fahren ohne Versicherungsschutz. Danach habe ich mein Board verkauft. Leider bin ich mit Leib und Seele Eboarder und kann es einfach nicht vergessen. Ich möchte mir jetzt wieder ein Evolve GTX oder Onewheel XR zulegen (oder beides). 

     

    Was würde passieren wenn ich nochmal Probleme mit der Staatsanwaltschaft bekomme? Was ist die "Höchststrafe"?

  12. 7 minutes ago, One said:

    Das wäre schön! Hast Du denn Details zu den geforderten Maßnahmen zum Schutz vor Manipulation gemäß DIN EN 15194:2018-11 bzw. was in der DIN gefordert wird?

    Ja, da steht man muss das Gerät vollständig von allen Funkverbindungen und Anschlußmöglichkeiten befreien, Elektronik verplomben und der TüV-Prüfer muss seinen Ring den er vom Verkehrsminister verliehen bekommen hat in den Siegellack drücken. 🤣🤣

    Ihr steigert euch in einen Scheiß rein ... dazu fällt mir nichts mehr ein. 🤣

    • Like 1
  13. 18 minutes ago, caelus said:

    Leider doch.

    Es sei denn, die firmware ist über entsprechenden Manipulationsschutz geschützt. 

    Oder das Gerät kann vom Motor her nicht mehr leisten.

    Ansonsten, wenn man es einfach umflashen kann, ist das nicht "bauartbedingt"

    Sollte eigentlich klar sein. Gibt zigfach analoge Präzedenzfälle.

    „Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner Bauart auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann.“

     

    Bestimmungsgemäße Benutzung heißt nicht das es unmöglich sein muss, die Höchstgeschwindigkeit zu ändern. 

     

    Es gibt keine Präzedensfälle die deine Behauptung belegen. Ansonsten kannst du bestimmt welche nennen. 

     

    Ein Manipulationsschutz der Firmware wurde weder gefordert noch irgendwo angekündigt und wäre auch nicht machbar.

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  14. 26 minutes ago, One said:

     Nur was ist mit der geforderten DIN EN 15194:2018-11 (Maßnahmen zum Schutz vor Manipulation) ??? Wie soll man das bewerkstelligen? Ich würde mir den Text zur DIN ja gerne anschauen und das prüfen, nur leider bekommt man den nur gegen Zahlung von 224€. Wenn jemand den Text haben sollte oder genaueres dazu weiß, gerne per PM.

    Das ist aus dem Teil "sonstige Sicherheitsanforderungen". In der DIN stehen zb auch die Sicherheitsanforderungen für die Batterie. 

  15. 4 minutes ago, hardy_harzer said:

    dann ist es ggf. bereits zu spät und du stehst vor den vollendeten tatsachen.....

    Ich mag nur nicht wenn man alles schlecht macht, aufgrund von Annahmen denen keinerlei Fakten zugrunde liegen. Von offizieller Seite redet keiner von Manipulation von Ritzeln. Ich halte es nicht für sinnvoll dieses Fass hier aufzumachen. Sonst hast du diese Tatsachen vielleicht selbst verursacht.

  16. 3 minutes ago, caelus said:

    Steht in der Verordnung: "...eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500Watt, oder von nicht mehr als 1400 Watt, wenn mindestens 60 % der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden. "

    Das ist die E-Scooter-Verordnung und nicht die Ausnahmeverordnung. Die gibt es noch nicht 😉

     

    Einfach mal tief durchatmen und warten bis echte Infos kommen 😁

     

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