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magoo

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  1. Das ist auch nur eine Grauzone. Aber ich betrüge die Versicherung ja nicht. Die müssen ja theoretisch sogar jedes KFZ versichern, ob mit oder ohne Zulassung/ABE. Die meisten kommen damit durch, gab aber auch schon Fälle bei denen die Versicherung nicht anerkannt wurde. Versicherungsbetrug hat hiermit nichts zu tun. Wegen der fehlenden Zulassung hatte sich in meinem Fall niemand beschwert. Es ging nur um Versicherungsschutz. Der ist erstmal gegeben, wobei die Versicherung im Schadensfall zahlt, aber sich wegen fehlender Zulassung das Geld zumindest teilweise zurückholen kann. Also abgesichert bin ich damit auch nicht 100%, aber habe das Risiko für mich etwas minimiert. Das sehe ich wie gesagt realistisch. Positiv ist an der Rechtslage in Deutschland erstmal fast nichts.
  2. Das ist nicht negativ, sondern realistisch. Die Sache mit dem Staatsanwalt habe ich schon durch. Bei mir wurde das "gut informiert sein" und "alles probiert haben" einfach als Vorsatz gewertet. War ziemlich teuer. Wenn du dir eine Stangenatrappe an dein Board schrauben kannst deine Leistung begrenzen usw. und das dann positiv siehst ... Herzlichen Glückwunsch! ... Ich bin auf EUC mit ner Mopedversicherung umgestiegen. Ist für mich die beste Lösung.
  3. Dadurch bekommst du aber immer noch keine Versicherung. Fahren ohne Zulassung ist auch 70Euro plus 1 Punkt. Dann hast du dein Board verstümmelt und verschandelt dafür, dass du mit Glück, falls Polizei und/oder Richter das auch so sehen, keinen Punkt in Flensburg bekommst. Wenn du meinst dass das irgendwas ändert, oder sich lohnt ... Viel Spaß dabei!
  4. Ich habe den Text gelesen. Solltest du auch mal machen 😉 § 4 Anforderungen an die Verzögerungseinrichtung (1) Ein Elektrokleinstfahrzeug muss mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen im Sinne des § 65Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgerüstet sein, die 1. das Fahrzeug bis zum Stillstand abbremsen können, 2. bis zur Maximalgeschwindigkeit wirken, 3. mindestens einen Verzögerungswert von 3,5 m/s2 erreichen und 4. jeweils einzeln bei Ausfall der jeweils anderen Bremse eine Mindestverzögerung von 44 Prozent der Bremswirkung nach Nummer 3 erreichen, ohne dass das Kraftfahrzeug seine Spur verlässt. (2) Ein drei- oder vierrädriges Elektrokleinstfahrzeug muss mit einer fest angebrachten Einrichtung ausgerüstet sein, die das Elektrokleinstfahrzeug festzustellen vermag.
  5. bauartbedingt heißt eben nicht Softwarebedingt. Wo sind deine Bremsen? ... Das wird nix ... Die EKFV hat nichts mit EBoards zu tun. Ändert rein garnichts.
  6. Mit dem Argument bräuchte man überhaupt nicht über Versicherung reden. Es geht ja gerade darum den Straftatbestand des "Fahren ohne Versicherungsschutz" auszuschließen. Wenn man dann weitere Straftaten begeht und der Versicherungsschutz nicht besteht darf man das durchaus kritisieren. Macht für mich auch keinen Sinn.
  7. Ja, die versichern im Moment nicht. Sie wollen die Verordnung, bzw. Ausnahmeverordnung abwarten
  8. Erstes Quartal ist schon lange vorbei ... Die Annahme in Fanta sei in einem relevanten Anteil irgendeine Frucht enthalten zeugt von einer recht "optimistischen" Erwartungshaltung. Das parallel zeitgleich heißt ebenso.
  9. E-Scooter: GroKo beschließt Einführung - ab Sommer auf den Radwegen RP-ONLINE.DE Die letzte Hürde für die E-Scooter ist genommen. Verkehrsminister Scheuer übernimmt Änderungen, die der... Es ist beschlossen! Aber kein Wort über die Ausnahmeverordnung, kein genauer Termin.
  10. Vielen Dank! Ich hoffe ich habe den Richtigen angeschrieben 😁.
  11. Ich habe das Video nur teilweise gesehen, aber es gab die Aussage die Versicherer werden Alles versichern. Heißt das jedes, egal ob mit oder ohne ABE oder Lenkstange? Gibt es dazu neue Erkenntnisse oder Bekenntnisse? Solange ich mein nicht zugelassenes Fahrzeug versichern kann, wäre ich erst mal zufrieden. Wo wir schon beim Thema sind ... bei welcher Versicherung bekommt man ein Kennzeichen auch ohne Zulassung? Würde mir gerne ein Ninebot Z10 versichern lassen. Die Axa hat es abgelehnt.
  12. Wenn ich das richtig verstanden habe muss doch der Bundesrat der Ausnahmeverordnung nicht zustimmen!?
  13. Was soll das für einen Sinn haben? Einen Versicherungsschutz hast du damit nicht. Du versicherst ein Fahrzeug dass es nicht gibt. Wenn du den Aufkleber an ein anderes Fahrzeug anbringst, ist das Urkundenfälschung. Da sind wir dann bei bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Auf jeden Fall ist es eine Straftat.
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