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Keitzi

Elektro-Skater
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Beiträge erstellt von Keitzi

  1. Das auf dem Video zu sehende Board in Video neu und seit dem ca 200km gefahren steht aus Zeitmangel zum Verkauf !! 

    https://youtu.be/YNJ68lA8viU

    Facts:

    Flame Deck for Esk8 with more Flex 
    Flame unbreakable Mountainboard Axis
    Battery 10S/6P 18Ah (balanced by charging)
    LCD panel V or %
    Antispark
    Esk8 1.1 Controller based on FRIDAY with direct Fets
    Motor 6374 200KV 3300W with Sensors
    Direct Drive Gearbox with permanent lubrication 1:5,4

    Preis auf Anfrage bei ernsthaftem Interesse !! 

     

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  2. Hallo hallo

    Es steht mein Top Trampa Mountainboard zum Verkauf !!

     

    Deck Trampa Holy Pro 35° 15 Ply

    Vertigo Achsen

    Superstar Wheels mit 8“ Primo Tires

     

    Akku LG HG2 10S/6P mit 18Ah, BMS included.

    Balanciert werden die Akkus nur beim Laden.

    Reichweite bei 75kg Zuladung habe ich 36 km geschafft!!

     

    LCD Display Anzeige in Volt oder % umschaltbar.

    Antispark Switch.

    esk8 1.1 Controller basierend auf V4.12 mit direct Fets

    für bessere Stabilität und Leistung.

     

    Remote controller, Mini2,4 Ghz

     

    Motoren: 6374 200KV 3300W mit sensoren.

    Übersetzung: Direct Drive Gearbox mit permanent Schmierung und 1:5,4 Übersetzt.

    Motoren gekapselt.

    Alle Komponenten leicht austauschbar.

     

    Die Fender lassen sich in 2 Minuten abschrauben sind nur an den Achsen geklemmt!

    Nicht schön aber Sau praktisch im Dreck!!

     

    Das ganze zum Preis von 2100€ für das all inklusive Board !!

    Kaufen einschalten Fahren !!

    Es gibt auch Videos von Board auf YouTube in Aktion!

     

    Ps Verkauf nur an Selbstabholer!

    Nürnberg oder Au in der Hallertau !!

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    • Like 1
  3. Ich komme aus Bayern! Und du?

     

    Gruß!!

    E-BEN

     

    Hallo

    Bayern ist groß ��

    Ich komm aus Nürnberg !

    Mal ne andere Frage was hast du mit dem Board vor ?

    Warum ein Mountainboard ?

    Wo fährst du überwiegend ?

    Warum 45 km/h ?

    Wie weit willst du mit einer Akkuladung kommen ?

    Ich kann dir sagen das du für ein Mountainboard was nicht ständig kaputt geht mindestens 1500€ brauchst bzw Ca 2000€ alles andere taugt eher weniger !

    Grüße!!

     

    PS : Spaß Kostet ☝️��!!

    Wer billig kauft kauft 2mal !!

     

    Schau mal auf ESK8.de da bekommst wenigstens Qualität die was taugt !!

  4. Hallo in die Runde!

     

    Ich möchte mich hier vorstellen, bedanken und von meinen eigenen Erfahrungen berichten.

     

    Seit längerem bin ich von der Idee eines Eboards begeistert. In meinem Leben bin ich jedoch nie Skate/Longboard gefahren, bin also Quereinsteiger. Wohnhaft bin ich in einer Großstadt in Deutschland, in der laut Medienberichten bereits Esk8ter aus dem Verkehr gezogen wurden. Ich besitze Führerscheinklasse AB. Vor einiger Zeit habe ich nun mein erstes Board bestellt, welches nun letzten Mittwoch auch angekommen ist. Direkt nach dem Auspacken und Laden bin ich zuerst mal in ins Parkhaus (Privatgelände). Es macht wirklich irre Spaß, wacklig am Anfang aber die Lernkurve ist ziemlich steil. Jeder Skater würde mich auslachen :) .

     

    Natürlich wollte ich damit auch auf die Straße, gerade bei dem tollen Wetter die letzten Tage. Wichtig war mir jedoch, dass ich mich rechtlich so wenig angreifbar wie möglich mache. Eine eventuelle Straftat wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz hat mich extrem abgeschreckt. Daher habe ich mir aus den ersten Posts dieses Threads folgende Notizen zusammengestellt:

     

    Ein Eboard ist ein motorisiertes Personenfortbewegungsmittel (KFZ).

     

    Nach der EG Rahmenrichtlinie 2002/24 (Kap. 1, Art. 2 Nr. 8) gilt ein "Doppelrad" (= zwei auf einer Achse montierte Räder) als ein Rad, wenn der Abstand zwischen den Mittelpunkten der Aufstandsflächen der Reifen auf der Fahrbahn kleiner als 460 mm ist.

     

    Daraus folgt, dass es sich bei Eboards um einspurige KFZ handelt. Einspurige KFZ sind entweder Kleinkrafträder, Leichtkrafträder oder Krafträder. Entscheidend dafür ist die Motorisierung:

     

    FeV § 6(1): Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (..)

     

    Haftpflicht: Pflichtversicherung

     

    Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz) § 5:

     

    (4) Der Antrag darf nur abgelehnt werden, wenn sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherungsunternehmens dem Abschluss des Vertrags entgegenstehen oder wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherungsunternehmen versichert war und (...)

     

    Danke hierfür an Markus (netfusion), den Ersteller dieses Threads! Der Thread ist seit Ewigkeiten bei mir als Bookmark gespeichert – ich wusste, dass ich ihn nochmal brauchen werde!

     

    Mit meinen Notizen bin ich in die lokale Versicherungsagentur gegangen. Dem Vertreter stellte ich mich dann mit dem Wunsch vor, ein 50er-Kennzeichen kaufen zu wollen, jedoch seine Hilfe benötigte da es "nicht ganz einfach" wäre. Dann habe ich ihm erklärt, worum es geht, und bin die obigen Punkte mit ihm zusammen durchgegangen. Dabei habe ich keine Erwartungshaltung oder den Hintergedanken, dass er mich ja eigentlich versichern muss, gezeigt. Vielmehr habe ich das Gespräch so gelenkt, dass wir zusammen eine Lösung finden müssen um etwas durchzuführen, was ja eigentlich auch so gedacht ist. Das ist immens wichtig, denn es besteht immer ein unglaublich großer Unterschied zwischen dem, was jemand tun kann wenn er es will, und dem, was jemand tut wenn er keine Lust hat.

     

    Ich habe mir alle 324 vorherigen Posts hier durchgelesen, und ansonsten auch wirklich jeden anderen, den ich sonst wo finden konnte. Ebenfalls verfolge ich das Thema in den Medien – wobei hier ja meist nur berichtet wird wenn mal wieder einer festgehalten wurde. Lange Rede kurzer Sinn: Nachdem ich seit Jahren sehr detailliert und sehr viel mitverfolge, hätte ich nicht gedacht, dass das so einfach wird: Nach ca. einer Stunde hatte ich einen Schutzbrief der Versicherung, definiert als "KFZ-Haftpflichtversicherung", und: "(..) Versicherungssumme beträgt 100 Mio. EUR (..)". Ebenfalls habe ich natürlich ein schwarzes Mofakennzeichen bekommen. Ich bin danach in den Baumarkt gefahren und habe mir Teile für eine Kennzeichenhalterung gekauft, mich dann aber doch dagegen entschieden das Kennzeichen anzubringen. Mein Board hat Hub-Motoren und fällt daher nicht groß auf, abgesehen von der Geschwindigkeit. Auch, wenn es jetzt versichert ist, möchte ich keine schlafenden Hunde wecken, denn ganz ordentlich ist das ganze noch nicht:

     

    1 - keine ABE

    2 - keine Zulassung

    3 - keine Steuern gezahlt

    4 - keine Schutzbleche, Klingel, Licht, Reflektoren

    5 - keine zugelassene Bremse (nur Motorbremse auf 2 angetriebenen Rollen; ist denke ich rechtlich auch nicht OK – obwohl sie unglaublich gut funktioniert)

     

    Alles in allem aber keine Straftaten, und aus einer "common-sense"-Perspektive sehe ich das knapp zusammengefasst so:

     

    - wir bewegen uns in einem neuen Feld, dass es da anfangs Unsicherheiten gibt ist selbstverständlich

    - ich habe alles getan, was ich konnte, um das ganze "ordendlich" zu betreiben

    - die oben beschriebenen "Vergehen" sind teilweise systembedingt nicht praktikabel zu lösen (4, 5), bzw. wird momentan keine sinnvolle oder einfache Möglichkeit eingeräumt, hier etwas zu ändern (1, 2, 3)

     

    Ich fahre trotzdem weiterhin vorsichtig und rücksichtsvoll, gerade in dieser Phase können wir es uns als Esk8ter nicht erlauben unangenehm aufzufallen. Sollte ich angehalten werden, werde ich oben beschriebenes freundlich erklären und dann schauen, was passiert.

     

    Noch eine kleine Geschichte: Am Sonntag ist die Polizei bereits auf einem großen Platz (Fußgängerzone), während ich "Kurven fahren" geübt habe, in Schrittgeschwindigkeit an mir vorbeigefahren. Beide Beamten haben sich im Vorbeifahren mein Board ausgiebig angeschaut. Ich hatte natürlich Stress, denn ich will natürlich lieber weiterfahren als angehalten zu werden. Sie sind jedoch weitergefahren und haben mich nicht angehalten.

     

    Vielen Dank an alle, die hier über die Jahre Informationen geteilt haben und sich engagieren. Mir hat es enorm geholfen und daher wollte ich etwas zurückgeben. Vielleicht hilft ja jemandem mein "Cheat-Sheet" von oben und er kann so sein Board auch versichern.

     

    Bis dann

    : )

     

    Und jetzt möchte jeder wissen welche Versicherung das Board zugelassen hat und was im Versicherungsschein steht !!??

    Steht da E-Board ???

    Grüße

    • Like 1
  5. Hallo hallo

    Heute in der Bild Zeitung als Druck und auch online zu lesen wird ein elektro Roller scooter Kickboard wie auch immer beworben was es ab 2018 geben soll als Alternative zum Auto in der Innenstadt !!

    Also entweder die rufen hier dazu auf gemeinsam eine Straftat zu begehen !!

    Oder die wissen etwas was wir nicht wissen und die Dinger bekommen eine abe oder Versicherung Einstufung was auch immer und dürfen irgendwie genutzt werden !?

    Hm komisch !?

    Allerdings sehr gut das die BILD darüber berichtet den dann kommt noch mehr und besser Bewegung in die Zulassungs und Regelungs Geschichte !!

     

     

    http://www.bild.de/auto/auto-news/elektromotor/e-roller-fuer-kofferraum-52983942.bild.html

    image.thumb.jpg.f135db83f9181d4312885eed311d6a97.jpg

  6. Das betrifft meines Wissens nur die Verzollung und Steuerrecht.

    Hat mit der Einstufung im Inland als Verkehrsmittel nichts zu tun und bringt uns daher auch nichts.

     

    Sehr richtig erkannt da geht es um die Verzollung !!

    Aber anscheinend sind ja auch Spielfahrzeuge und Kraftfahrzeuge deklariert !!

    Und warum soll eine boatd was hier klar und nachvollziehbar begründet nicht als Kfz behandelt wird dann im Straßenverkehr als solches behandelt werden !? Es handelt sich um die selbe Sache mit der selben Begründung!!

    Ich Druck mir das mal aus und falls ich angehalten werde Hau ich einfach mal den Beamten in blau die Paragraphen und Verordnungen um die Ohren vielleicht hab ich ja Glück Versuch ist es werd ! Hört sich ja plausibel an !

    • Like 1
  7. Schaut mal das hat jemand zu dem Post von der Berliner Polizei auf Facebook gepostet !!

    Sehr interessant !!

     

    Laut EU Verordnung ist die Einreihung als Kraftfahrzeug für dieses Gerät ausgelassen. Warum sollte man also eine Fahrerlaubnis dafür brauchen?

     

    Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9506, 9506 99 und 9506 99 90.

    Obwohl die Ware durch einen Elektromotor angetrieben wird, weist sie die Merkmale einer Unterhaltungsware aus dem Sportbereich und nicht die eines Kraftfahrzeuges auf, da aufgrund der fehlenden Bremsen und des fehlenden Lenksystems zum Fahren auf dem Skateboard (ähnlich wie bei einem nicht motorisierten Skateboard) der Einsatz von Körperkraft erforderlich ist. Daher ist die Einreihung in die Position 8703 als Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, ausgeschlossen.

    Angesichts einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 32 km/h wird die Ware nicht als Spielfahrzeug zum Besteigen und Fortbewegen durch Kinder betrachtet (siehe auch die KN-Erläuterungen zum KN-Code 9503 00 10). Eine Einreihung in die Position 9503 als Spielfahrzeuge ist daher ausgeschlossen.

    Aufgrund ihrer Merkmale und ihrer Gestaltung ist die Ware zur Verwendung als Unterhaltungsware aus dem Sportbereich (Skateboard) bestimmt. Sie ist daher in den KN-Code 9506 99 90 als Geräte und Ausrüstungsgegenstände für andere Sportarten oder Freiluftspiele einzureihen.

     

    Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015R0386...

    EUR-Lex - 32015R0386 - EN - EUR-Lex

    gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a,

    EUR-LEX.EUROPA.EU

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