Schaut mal das hat jemand zu dem Post von der Berliner Polizei auf Facebook gepostet !!
Sehr interessant !!
Laut EU Verordnung ist die Einreihung als Kraftfahrzeug für dieses Gerät ausgelassen. Warum sollte man also eine Fahrerlaubnis dafür brauchen?
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9506, 9506 99 und 9506 99 90.
Obwohl die Ware durch einen Elektromotor angetrieben wird, weist sie die Merkmale einer Unterhaltungsware aus dem Sportbereich und nicht die eines Kraftfahrzeuges auf, da aufgrund der fehlenden Bremsen und des fehlenden Lenksystems zum Fahren auf dem Skateboard (ähnlich wie bei einem nicht motorisierten Skateboard) der Einsatz von Körperkraft erforderlich ist. Daher ist die Einreihung in die Position 8703 als Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, ausgeschlossen.
Angesichts einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 32 km/h wird die Ware nicht als Spielfahrzeug zum Besteigen und Fortbewegen durch Kinder betrachtet (siehe auch die KN-Erläuterungen zum KN-Code 9503 00 10). Eine Einreihung in die Position 9503 als Spielfahrzeuge ist daher ausgeschlossen.
Aufgrund ihrer Merkmale und ihrer Gestaltung ist die Ware zur Verwendung als Unterhaltungsware aus dem Sportbereich (Skateboard) bestimmt. Sie ist daher in den KN-Code 9506 99 90 als Geräte und Ausrüstungsgegenstände für andere Sportarten oder Freiluftspiele einzureihen.
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015R0386...
EUR-Lex - 32015R0386 - EN - EUR-Lex
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a,
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