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elektro-skateboard.de

G. M.

Elektro-Skater
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Beiträge erstellt von G. M.

  1. Dass man diesen Weg geht ist seltsam und zeigt den Konflikt zwischen der inkompetenten BASt und dem unwissenden BMVI. Die Frage ist, wie konsequent sie mit dem Begriff "Experiment" umgehen. Wenn sie lange über die Regulierung einer E-Skateboard Genehmigung überlegen, dauert es noch Jahre, bis man die "Sondergenehmigung" ausgesprochen hat. Das ist natürlich auch kein Experiment mehr, wenn sie alle Möglichkeiten berechnen.

     

    Wer will ein Tippspiel abgeben, bis wann die Sondergenehmigung kommt? April? Doch nächstes Jahr? Hilft natürlich den Hoverboard und EUC Fahrern nicht. Außer sie kommen dann mal in drei Jahren auf die Idee auch mal ein Experiment zu wagen.

  2. Naja das mit dem rechtlich wie Fahrräder bezog sich vermutlich auch nur da, wo diese Geräte fahren dürfen. Ist halt nicht mehr aktuell.

     

    Ich denke der Satz " bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskraft" ist dabei ausschlaggebend und deckt sich mit den meisten Ansichten in dem Urteilsbuch (z.b. dem rot unterstrichenem auf der zweiten Seite). Auch die meisten Fälle bis auf den in Düsseldorf werden ähnlich gehandhabt. Daraus ergibt sich denke ich:

     

    Moped schieben- nicht bestimmungsgemäß

    Aufs Moped setzen und mit den Beinen schieben - nicht bestimmungsgemäß

    In die Pedale treten- bestimmungsgemäß

    Elektro Board pushen- bestimmungsgemäß

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  3. "Nach den gesetzlichen Regeln des Straßenverkehrs (Deutschland StVZO, Österreich StVO, in der Schweiz und den meisten EU-Staaten sind die Regelungen entsprechend) ist der Betriebeines Fahrzeugs jedwedes Einwirken des Fahrzeugs auf den Straßenverkehr, umfasst also das Versetzen in betriebsbereiten Zustand (Umdrehen des Zündschlüssels und anders), die Inbetriebnahme (Starten des Motors), das Führen („das Fahrzeug in Bewegung setzen oder in Bewegung halten“[1], also auch das Abschleppen und Anschleppen), aber auch das Parken, Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen oder Anschieben."

     

    Ob der Motor dabei an ist, spielt keine Rolle. Eine Privatstraße ist in vielen Fällen ein öffentlich zugänglicher Ort. Daher gilt die STVO bzw STVZO

    Das BMVI darf keine Rechtsauskünfte erteilen. In dem Fall ist die Gesetzeslage relativ eindeutig, auch wenn das das erste Mal lese, dass jemand wegen Steuerhinterziehung bestraft werden soll.

    • Like 1
  4. Bin kein Verkehrsrechtsexperte, aber danach argumentieren ohne Strom gefahren sein halte ich für nicht sonderlich vielversprechend. Ein Schieben eines Mottorades entspricht nicht des baulichen Verwendungszwecks des Boards, das Pushen eines E-Boards schon. Daher kann davon ausgehen, dass es im Verkehr geführt wird. Dadurch, dass es nun im Verkehr geführt wurde und einen Motor hat, der 6kmh überschreiten kann, ist es ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug.

    Die Polizei hat da allerdings selbst keine Ahnung, wie sie das handhaben soll. Ich hatte auch schon von Polizisten gehört, die auch bei Abnahme des Akkus eine Weiterfahrt verboten hatten, da der Motor noch im Board war. 

    @caelus auch in dem Verordnungsentwurf stuft das BMVI E-Boards doch als Kraftfahrzeug ein. In welcher Pressemitteilung reden sie davon, dass es sich nicht um eins handelt?

     

    Elektrofahrzeuge sind zwar derzeitig von der Steuer ausgenommen. ABER das gilt nur nach der Zulassung der Geräte nach §3d (1) KraftStG. Das Board hatte allerdings keine Zulassung. Daher die Steuerhinterziehung.

     

    "Von der Steuer befreit ist das Halten von Elektrofahrzeugen im Sinne des § 9 Absatz 2. 2Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2020 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt."

     

    Ich würde auf §153 StPO plädieren, dass von der Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit abgesehen wird. Sagen, man würde es nicht nochmal machen und sagen, man wusste nicht wie schwerwiegend die Verstöße sein, damit herum zu fahren.
     

  5. 4.1, Seite 21. Fahrdynamische Untersuchungen: 

     

    "Aufgrund der eingeschränkten Manövrier- und Be­herrschbarkeit des Elektroskateboards Evolve und des Einrades SBUV3 wurden diese beiden Fahrzeu­ge nicht in allen fahrdynamischen Untersuchungen getestet. Manöver wie abruptes Bremsen, Fahrten über unebenen Belag und enge Kurvenradien wurden (auch aus Sicherheitsaspekten) nur sehr begrenzt durchgeführt. Eine entsprechende Bewertung wird daher im Folgenden nicht vorgenommen."

     

    Das heißt die eigentlich wichtigsten Geräte wurden nur wenig beim Handling getestet, was in Bezug auf das eigentliche Thema der Studie wohl das Wichtigste ist.

     

    Später schreiben sie zur Methode (6.2.1. Seite 46):

    An dem Versuch nahmen insgesamt 30 Probanden teil, von denen 12 weiblich und 18 männlich waren und deren Alter zwischen 18 und 59 Jahren variier­te. Dabei betrug das Durchschnittsalter 41 Jahre (SE = 2). Alle Probanden waren Mitarbeiter der BASt und hatten größtenteils keine Vorerfahrung bei der Nutzung und Bedienung der Versuchsfahr­zeuge.

  6. Hey, also in wir haben in der Facebook-Gruppe Electric Empire einen Termin beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin angemeldet.

     

    Es soll ein Thematischer Dialog in der Dauer von 90 min werden in der Rubrik "Mobilität der Zukunft" und unserem gewünschten Thema Elektrokleinstfahrzeuge. 

     

    Datum: 13.12.2018

    Uhrzeit: 10:00

    Invalidenstraße 44

    10115 Berlin

     

    https://www.facebook.com/events/177379553200761/

     

    Thematischer Dialog (90 Minuten)
    Informationsgespräche über die Struktur, Organisation und die Aufgaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ergänzt um einen fachlichen Vortrag und Dialog aus den Themenbereichen unseres Hauses. Sie können zwischen mehreren Themenangeboten wählen und Ihre konkreten Fragen vor Ort ergänzen. Um Ihnen die Auswahl der Themen zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen vorab einen Blick in die Inhalte unserer Internetseiten. Gerne gehen wir auch auf spezielle Fragen ein, die Ihre Region betreffen und in unserem Zuständigkeitsbereich liegen.

  7. Habe ich das richtig mitbekommen? Sie haben EUCs, Hoverboards und E-Longboards von der Fahrstudie ausgenommen, da sie eine eingeschränkte "Manövrier- und Beherrschbarkeit" aufweisen? Dies konnte man den Probanden, die alle keine Übung hatten, nicht zumuten?

    Man hat also im Vorfeld gesagt: Es ist unsicher, dass ungeübte Fahrer ein solches Gerät bedienen, aber man hat nicht es nicht in Erwägung gezogen das Fahrverhalten von geübten Fahrern zu untersuchen? Dies hat dazu geführt, dass man diese Geräte grundsätzlich von den Untersuchungen ausgeschlossen hat? Wer entwickelt diese Studien, die diese 3 Typen im Vorfeld ausschließen, obwohl sie eigentlich genau diese testen müsste, da sie den Löwenanteil aller PLEVs ausmachen?

     

    Das ist, als würde ich Leute, die noch nie in ihrem Leben Fahrrad gefahren sind, in einen Testparkour stecken wollen und dann doch das ganze abbrechen mit "wisst ihr was? Fahrrad fahren wirkt mir zu unsicher mit euch, das sollte verboten bleiben!"

  8. Mit Strom fahren oder ohne ist leider völlig irrelevant. 

     

    Um ein Fahrzeug zu führen, muss der Täter dafür unter bestimmungsgemäßer Anwendung der Antriebskräfte das Fahrzeug in Bewegung setzen oder in Bewegung halten.

     

    Interpretiert werden kann das so, dass die bestimmungsgemäße Anwendung sowohl das Fahren mit Motor, oder auch das Fahren mit Pushen beinhaltet. Sobald es in Bewegung gesetzt wird, wird es geführt. Wer ein Fahrzeug mit Motor über 6 kmh führt braucht daher den ganzen Kladderadatsch unabhängig ob man ihn benutzt oder nicht denke ich.

  9. Ich finde den Ansatz des TÜVs sehr interessant zu sagen, dass durch die Klassifizierung eines eKFV als Kraftfahrzeuges, diese von öffentlichen Orten, wie Zügen, ausgeschlossen werden. Das klingt zwar sehr Deutsch und man sieht relativ logisch, dass es sich dabei um keinen PKW handelt. Aber angenommen Kraftfahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Personenverkehr transportiert werden, so würde diese Klassifizierung nach diesem Entwurf bedeuten, dass viele öffentliche Orte eKFV frei bleiben müssen.

    Beispiel:

    Darf ich mein E-Longboard mit in den Park mitbringen? Nein Kraftfahrzeuge sind von öffentlichen Plätzen ausgenommen (sowohl das Fahren als auch das "Parken" bzw. die Mitnahme).

    Darf ich mit meinem E-Longboard den Bahnhof betreten? Nein, Kraftfahrzeuge sind nicht mit auf das Bahnhofsgelände mitzunehmen. Widerspruch in der Hausordnung

     

    Völlig absurd sich dies zu fragen. Aber das sind die Alltags Probleme der BMVI Mitarbeiter und ich bin mir wirklich nicht sicher, ob sie diesen Punkt so genau beachtet haben.

  10. Das, was bislang im Entwurf steht, lässt sich nicht in den nächsten Wochen fixen. Die Verwaltungsaufwand- & Kostenschätzungen würden komplett abweichen, da plötzlich nicht nur Roller zugelassen werden. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Stellungnahme der Versicherungswirtschaft von neulich etwas da bewirkt: https://www.gdv.de/resource/blob/36512/d63a327dd1f281da3791815583830091/stellungnahme-elektroklinstfahrzeuge-data.pdf

     

    Den Leuten im BMVI, die das geschrieben haben, war die Diskrepanz zwischen Versicherungsbedarf der Fahrer und nicht vorhandene Straßenzulassung schon damals bekannt.

  11. Hi Kai, neu hier im Forum.

     

    Ich sehe das eher anders. Dieses "gebt uns noch ein paar Wochen" klangen sehr beunruhigend. Als würden sie das Thema möglichst schnell durch die Ausschüsse jagen. Dass PLEV ein hohes Potential bieten sagt das BMVI oder die zuständigen Politiker schon seit dem Beginn der Entwicklung dieser Verordnung im Jahr 2014. Dennoch kommt dabei so ein Entwurf der Verordnung von Mitte diesen Jahres raus (das ist doch die letzte Version?). In dem letzten Video von Scooterhelden, wo sie den Entwurf auseinandernehmen, hatten sie auch noch vor kurzem mit den jeweiligen Politkern gesprochen und es klang so als wäre die Stange immer noch drin. Christian Jung sprach explizit von E-Scootern bei der Verordnung (Gestern ein Interview in der Welt).

     

    Der einzige Lichtblick ist, dass die Lenk- Haltestange im Entwurf sehr kurz abgetan wurde und keine mechanischen Bremsen vorgeschlagen wurden. Daher könnte man diesen Paragraphen eher schneller ändern. Heißt in Behördensprache vermutlich ein halbes Jahr.

    Die Kostenberechnungen und Marktanalysen bei den Anmerkungen des Entwurfes (Wie viele neue Fahrzeuge bereits verkauft wurden, wie viele neu dazu kommen & wie viel das für die Behörden kostet etc.) müssten allerdings dann grundlegend überdacht werden.

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