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elektro-skateboard.de

thomas md

Elektro-Skater
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Alle erstellten Inhalte von thomas md

  1. Ja, hat das BMVI ja seinerzeit selbst angekündigt. Damit wird häufig gearbeitet, z.B. bei der Erlaubnis für überlange LKW (Gigaliner). Es muss nur der politische Wille da sein...
  2. Seit dem 15.2. hat sich einiges getan und von "sind bis jetzt schon mal zugelassen" ist da nicht die Rede...
  3. Im deutschen Recht werden halt genaue Tatbestandsmerkmale definiert und die sind hier nicht erfüllt. Die inhaltliche Nähe zum eKF lt. Verordnung hilft nicht weiter. Wird trotzdem interessant, wie die ersten Gerichtsverfahren ausgehen, wenn sich Betroffene auf eKFV berufen.
  4. Ein E-Skateboard ist kein Elektrokleinstfahrzeug im Sinne der eKFV, da es mehrere Anforderungen des § 1 Abs. 1 eKFV nicht erfüllt. Daher ändert sich erstmal nichts an den bisherigen Rechtsfolgen.
  5. Die eKFV wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Hilft uns leider ersma nich weiter...
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