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elektro-skateboard.de

supernils

Elektro-Skater
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  1. ich finde die Aussage weder für das Onewheel noch für das Monowheel als zutreffend an. bis 20kmh sind beide boards sehr stabil. Kannst Du Deine Aussage durch irgendetwas stützen? Ich sehe das bisher nirgends geschrieben oder diskutiert.
  2. Ich würde auch gerne noch einmal die genaue Gesetzsformulierung aufnehmen. Ich sehe ebenfalls keine Unterschiedung zwischen Hoverboards und e-skateboard. Dh. grundsätzlich würde ich zunächst von 20kmh für alle EKFs ausgehen. ALLERDINGS: Die Formulierung nutzt den Begriff "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit". Dh. wenn das Gerät grundsätzlich schneller fahren kann, wird es nicht zugelassen. Einzig eine Drosselung kann hier weiterhelfen. Die müsste aber nur erheblichem Aufwand (>0.5 Tag Arbeitsaufwand) wieder zu entfernen sein, sodass sie als Drosselung im Sinne eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit anerkannt wird. Eine einfache Drosselung per App wäre somit auch nicht ausreichend. Das führt mE zum Ergebnis, dass ein Großteil der heute existierenden E-Skateboards und Hoverboards weiterhin illegal bleiben. Sie wären für eine Versicherung nicht zulässig, sodass man erneut, wie auch jetzt, gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen sollte. Bitte korrigiert mich, wenn ich das falsche sehe. Für mich bedeutet das im Fazit, dass wir für 80% der heutigen E-Skateboarder keinen Schritt weiter sind als vorher. Abhilfe kann nur eine für den deutschen Markt spezifische Firmware sein, die die Höchstgeschwindigkeit nachhaltig reduziert. Ich lasse mich bei Bedarf aber gerne vom Gegenteil überzeugen
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