Damit scheint sich das ja erledigt zu haben. Der Empfehlung, Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange über eine Ausnahmeverordnung im öffentlichen Straßenraum für mindestens zwei bis drei Jahre zu testen, abzulehnen, wurde zugestimmt. Schade
Wobei gemäß dieses Tweets ist eine Ausnahmeverordnung nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat, gibt also noch Hoffnung: