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Airwheeler

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  1. Da sagst du was .. Ich hab auch mal gefragt warum sie sich jetzt so darauf konzentrieren und hab gesagt dass, wenn sie sich vor paar Jahren nur HALB so sehr angestrengt hätten als mein 1500€ Fahrrad geklaut wurde, wärs wahrscheinlich wieder aufgetaucht .. Aber da wurde mir nur gesagt dass das wohl eh ohne ergebnisse bleibt und ich solle mir ein besseres Schloss kaufen! (Das schloss war übrigens ein 100€ TOP Schloss) Naja, das einzig gute ist dass das Wheel nicht eingezogen wurde .. Aber erneut brauche ich mich damit nichtmehr blicken lassen 😡 Gruss
  2. Danke Sp4rtan für deine Antwort. Jedoch ist es so, das "Fahrzeuge" bis 6 km/h nicht anmeldepflichtig und auch nicht Versicherungspflichtig sind. Dies hat mir der Polizist sogar erklärt. Deshalb wollen die jetzt auf Teufel komm raus die Wahre Höchstgeschwindigkeit herausfinden. Dies hab ich denen ja allerdings durch den "Defekt" genommen. 2 Dazu befragte Anwälte meinten beide etwas anderes. Der eine meinte ich wäre immernoch in der Beweispflicht und der andere das ich durch einreichen der Rechnung MEINEN Part der Beweispflicht erfüllt hab und die mir jetzt wohl nachweisen müssen das MEIN Airwheel eben mehr als 6 km/h fährt! Eine drosselung durch mich ist nicht möglich. Alles vorprogrammierte mikroelektronik. Die Geschwindigkeit wird durch 3 Hallsensoren innerhalb des Motors ermittelt. Auch da ist nichts machbar. Gruss Marco
  3. Hi Freunde.. Ich bin auf dieses Forum gestossen und habe aus aktuellem Anlass gleich was beizutragen. Ich bin Besitzer eines Airwheel X8 (elektrisches einrad) und wurde vor gut 3 wochen von der Polizei beim Fahren auf dem Gehweg angehalten. Die Polizisten waren interessiert und neugierig WAS das denn da überhaupt ist. Ich habe es erklärt und fragte warum sie mich anhalten. Sie meinten weil eine Anwohnerin wohl meinte dass da jemand mit "was komischem" ohne Licht rum fährt. Tags zuvor hat auch mein Akku vom Scheinwerfer aufgegeben und ich bin halt ohne Licht gefahren .. Jedoch als die Grünen mich anhielten war das Licht an. Soweit so gut dachte ich.. Fehlanzeige!! Die letzte Frage kam dann: "Wie schnell ist sowas denn?" .. Ich hab geistesgegenwärtig mit "6 km/h, schneller darfs ja nicht" geantwortet. Das haben die Beamten mir auch so geglaubt aber dennoch die Personalien aufgenommen. Tags darauf bekam ich einen Anruf von einem der beiden. Er meinte dass er das mal im Internet recherchiert hat und überall von 18 km/h Maximalspeed liesst. Ich sagte: "ja, aber meins ist die DE Version die gedrosselt ist. Er fragte ob ich das irgendwie beweisen könne. Ich sagte: "ja, ich hab die Original Rechnung in der es exquisit drin steht" (hab ich mir zwischenzeitlich vom Importeur schicken lassen. Und habs der Polizei zukommen lassen. Wieder 2 Tage später ein Anruf .. Sie hätten bei nem grösseren Importeur nachgefragt ob es das Airwheel auch gedrosselt gibt. Dieser sagte natürlich "Nein" .. Ich meinte dass das Teil ein Board drin hätte das anders Programmiert sei oder so ähnlich .. Und es nur 6 fährt!! Er fragte ob ich es in deren Rollerprüfstand stellen könne und sie es mal testen. Daraufhin sagte ich das ich bereits beim Tüv war und genau dies Probiert habe, es aber nicht ging. Und jetzt wohl wegen dem Testen das Teil defekt sei. Es würde nun garnicht mehr Funktionieren. Er meinte dann, er gibt das dann mal so weiter .. Jmd. irgend ne Ahnung was jetzt am besten zu tun ist?? Gruss Airwheeler
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