Finde ich auch gut.
Von der rechtlichen Umsetzung ist das etwas diffizil. Weil typprüfungspflichtige Fahrzeuge, also die "Sportlerklasse" sind eigentlich wegen EU-Homogenisierung Sache der EU. Das haben die offenbar verpennt, es gleich EU-weit einheitlich zu definieren. Aus den bisherigen homogenisierten Typen sind aber die ohne Sitz und die selbstbalanciereden ausgenommen, siehe Verordnung (EU) Nr. 168/2013 Artikel 2 i,j. Das ist also auf Dauer eine Regelungslücke. In wie weit das national überhaupt geregelt werden kann, weiß ich nicht.
Die anderen EU-Länder haben jedenfalls nachgezogen und die Klasse “Light electric vehicles excluded from type-approval” (EU Nomenklatur) ausgestaltet. Da die nicht typprüfungspflichtig sind, geht das national., bzw. gehört nicht in den Bereicht des EU Typisierungssystems. In allen bisherigen Umsetzungen EU-weit werden PLEVs jedenfalls nicht als Kraftfahrzeuge angesehen, sondern rechtlich Fahrrädern gleichgestellt und erfordern keine Betriebserlaubnis, siehe meine Übersichtstabelle hier.
In Deutschland war das nicht möglich, sonst hätten die das wahrscheinlich sogar auch so gemacht, denn das ist ja naheliegend. Grund ist denke ich die MobHV, also das Segway-Gesetz. In Deutschland gelten Segways nähmlich als KFZ (mit allen Auflagen). Soweit mir bekannt ist Deutschland das einzige Land, dass das so macht, ansonsten gelten Segways nicht als KFZ. In dieser Historie, und mit der Idee, dass MobHV um die PLEV Klasse zu erweitern, ist der deutsche Alleingang einfach nur die lineare Fortsetzung dieser Geschichte. Wobei die nationale Regelung typprüfungspflichtiger Fahrzeuge, so wie das Deutschland macht, eigentlich rechtlich gar nicht zulässig ist. Ich bin gespannt, was die EU jetzt bei der Vorlage dazu sagt...