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Peter Ibach

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  1. Soweit mir bekannt kümmert sich die EU nicht mehr um die Steh- bzw Balancier- Klasse. Damit ist eine 45km/h Klasse für sowas erstmal tot. Kann mir nicht vorstellen, dass das national jemand macht. Imho müsste man bei der EU ansetzen, wenn man das vorantreiben möchte. Würde dazu aber gern mal die Meinung eines Rechtsexperten hören. Da hierzu in der EU Verordnung nichts Definiertes ausgesagt wird, kann man es sehr unterschiedlich interpretieren.
  2. Das ist rechtlich ne schwierige Frage und da gibt es wohlmöglich Interpretationspielraum. Das Segwaygesetz ist entweder einfach eine Altlast. Eigentlich müssen alle typprüfungspflichtigen Klassen über die EU harmonisiert werden. Oder es geht diese Ausnahme, weil es nur bis 20km/h gilt. Dazu müsste man genauer reinlesen, was die EU zu ihrer eigenen Ausnahme, PLEV sind ja aus der Typisierung ausgenommen, schreibt. In obiger Verordnung steht dazu ja nichts weiter, aber vielleicht in anderen Texten, um das zu interpretieren. Dann ist auch relevant was das EU Typisierungsystem an Regeln vorschreibt. Da hab ich noch nicht so genau reingeschaut. Hat jemand Kontakt zu einem Verkehrsrechtsexperten?
  3. ich hab die Idee, das auch mit E-Skateboard zu machen mal hier gepostet, damit es mehr Sichtbarkeit bekommt: https://www.facebook.com/groups/electricempire/?multi_permalinks=633283523769411&notif_id=1551646037298506
  4. Finde ich auch gut. Von der rechtlichen Umsetzung ist das etwas diffizil. Weil typprüfungspflichtige Fahrzeuge, also die "Sportlerklasse" sind eigentlich wegen EU-Homogenisierung Sache der EU. Das haben die offenbar verpennt, es gleich EU-weit einheitlich zu definieren. Aus den bisherigen homogenisierten Typen sind aber die ohne Sitz und die selbstbalanciereden ausgenommen, siehe Verordnung (EU) Nr. 168/2013 Artikel 2 i,j. Das ist also auf Dauer eine Regelungslücke. In wie weit das national überhaupt geregelt werden kann, weiß ich nicht. Die anderen EU-Länder haben jedenfalls nachgezogen und die Klasse “Light electric vehicles excluded from type-approval” (EU Nomenklatur) ausgestaltet. Da die nicht typprüfungspflichtig sind, geht das national., bzw. gehört nicht in den Bereicht des EU Typisierungssystems. In allen bisherigen Umsetzungen EU-weit werden PLEVs jedenfalls nicht als Kraftfahrzeuge angesehen, sondern rechtlich Fahrrädern gleichgestellt und erfordern keine Betriebserlaubnis, siehe meine Übersichtstabelle hier. In Deutschland war das nicht möglich, sonst hätten die das wahrscheinlich sogar auch so gemacht, denn das ist ja naheliegend. Grund ist denke ich die MobHV, also das Segway-Gesetz. In Deutschland gelten Segways nähmlich als KFZ (mit allen Auflagen). Soweit mir bekannt ist Deutschland das einzige Land, dass das so macht, ansonsten gelten Segways nicht als KFZ. In dieser Historie, und mit der Idee, dass MobHV um die PLEV Klasse zu erweitern, ist der deutsche Alleingang einfach nur die lineare Fortsetzung dieser Geschichte. Wobei die nationale Regelung typprüfungspflichtiger Fahrzeuge, so wie das Deutschland macht, eigentlich rechtlich gar nicht zulässig ist. Ich bin gespannt, was die EU jetzt bei der Vorlage dazu sagt...
  5. Definitiv! Nach dem Gesetz muss das nur ein "Landfahrzeug, dass durch Muskelkraft fortbewegt wird" sein. Und das trifft auf ein Skateboard unfraglich zu. Weitere Bedingungen wie Radgröße o.ä. gibt es daran erstmal keine. Nur die weiteren Vorschriften für Fahrräder, das bezieht sich auf §63ff StVZO, hier. Also Hupe, Licht, Bremsen. Das ist alles machbar. Zum Nachweis der Lenkfähigkeit könnten wir als Community den BAST Dynamiktest (einfacher Pylonenslalom) nachbauen und dokumentieren. Ich finde das eine sehr spannende Idee. Damit das voll gesetzeskonform bleibt, müsste das Board a) voll pushbar, also leichtgängig und tief sein, b) für die 250 W Nenndauerleistung müsste eine Prüfung vorliegen. Ggf reicht ein Firmware-Mod als Nachweis, der die Leistung nach einiger Zeit entsprechend drosselt. Einzuhalten ist da der Test nach dieser Normierung. Die erlaubte Peak-Leistung ist bei Pedelecs übrigens unbegrenzt. Das Besondere an der Einstufung als Pedelec wäre, dass die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr "bauartbeding" sein muss sondern nur im konkreten Fall eingehalten worden sein muss. Es wäre also prinzipiell zulässig, 2 Fahrmodi zu implementieren, einmal 45k/h-Rumbretter-Modus und andermal STVO-Konformitätsmodus. Für das Umschalten muss allerdings das Interesse der Kontrolle gewahrt bleiben, d.h. Du bist in der Nachweispflicht. Z.B. Du weist den STVO-Modus mit einem Datenlogger nach.
  6. Alle 3 gelesen, gute Stellungnahmen. Ich drücke die Daumen. Imho noch wesentliches Argument ist, dass die ganzen Asien-Scooter gar keine Typzulassung haben. Und die Hersteller sich wohl kaum darum kümmern werden, wenn Deutschland als einziges Land so einen Alleingang macht. De Facto beschränkt das den Markt auf ein paar wenige Anbieter von Scootern. Wenn die Zulassung entfallen kann, wie ursprünglich ja vorgesehen und in anderen EU Ländern bereits umgesetzt, macht es das natürlich auch für e-skateboards einfacher. Versicherungstechnisch sollte es über Privathaftpflicht laufen. Wie bei Fahrrädern. Ist in anderen Ländern meine ich auch so geregelt (konkret in Österreich). Also keine explizite Versicherung für das Fahrzeug nötig.
  7. Danke@Kai! Wenn ich das richtig sehe, erfordert die "Zulassung" immer entweder eine Typgenehmigung durch den Hersteller oder eine Einzelzulassung durch den Nutzer beim TÜV. Die ganzen Chinamodelle haben so eine Typgenemigung eh nicht. Und werden sich darum wohl auch nicht bemühen, da Deutschland das einzige Land der Welt ist, dass das verlangt. Auch eine Einzelzulassung dürfte unrealistisch sein. Für Elektroskateboards sowieso. In sofern erstreckt sich das ganze auf eine handvoll Scooter-Modelle, u.a. Egret Scooter. Weitgehend unklar ist offenbar noch die versicherungsrechtliche Frage. Wenn Elektrokleinstfahrzeuge rechtlich als Fahrräder eingestuft werden, dann entfiele ja die Versicherungspflicht. Bleibt aber auch unklar, wie das aussieht, wenn das Fahrgerät gar nicht zulassungsfähig ist. Links: https://daubner-verkehrsrecht.info/2018/elektrokleinstfahrzeuge-neue-verordnung-zulassung https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis https://aiomag.de/elektroroller-strassenzulassung-fuer-e-scooter-zieht-sich-hin-11175
  8. Ja, das war vorgesehen und wurde auf Nachfragen immer wieder so verlautet. Auch die EU-Verordnung 168/2013 sowie entsprechende nationale Umsetzungen (Belgien, Finnland, Dänemark) sprechen explizit von zulassungsfreien Fahrgeräten, also ohne Zulassungspflicht, ohne Versicherung, ohne Führerschein. Eben wie (elektro-) Fahrräder. Es wäre ein deutscher Alleingang entgegen der EU-Verordnung und entgegen allen anderen Ländern der Welt, ich wüsste keines, in dem die PLEV Klassen eine Zulassung erfordern (außer der Schweiz). Das war allerdings auch schon bei den Segways so, das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ist auch weltweit einmalig restriktiv.
  9. So eine "Resortabstimmung" scheint wenig sinnvoll zu sein, wenn sie die maßgeblichen Bevölkerungsgruppen (wie dieses Forum) nicht mit einbezieht. Da kommt dann offensichtlich irgendwas raus, was sowieso nicht funktioniert und niemand akzeptiert, und niemand hat was gewonnen.
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