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Geohh

Elektro-Skater
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  1. Habe heute eine neue email bekommen... Sehr geehrter Herr ..., vielen Dank für Ihre Mail. Die geplante Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr beinhaltet zulassungs-, fahrerlaubnis-, genehmigungs- und verhaltensrechtliche Aspekte. Verhaltensrechtlich ist geplant, die Fahrzeuge nah am Fahrrad zu positionieren. Die Elektrokleinstfahrzeuge sollen zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen im öffentlichen Verkehr bewegt werden dürfen. An erster Stelle steht hierbei die Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Es sollen Elektrokleinstfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, die auch sicher bewegt werden können. Die dazu geplante Verordnung sieht vor, dass Elektrokleinstfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, die folgende Merkmale aufweisen: Lenk- oder Haltestange, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h, Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1200 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen), Erfüllung fahrdynamischer Mindestanforderungen. Die im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingegangenen Rückmeldungen zeigen, dass die Hersteller die Erfüllbarkeit der Anforderungen für grundsätzlich möglich halten. Es ist geplant, Elektrokleinstfahrzeuge überwiegend auf Radwegen fahren zu lassen. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 12 km/h und 20 km/h hat den Zweck, die Differenzgeschwindigkeit zu Fahrrädern möglichst gering zu halten. Im Sinne einer einfachen Gestaltung der Vorschrift und zur Gewährleistung eines funktionierenden Verwaltungsvollzugs bzw. der Überwachbarkeit der Vorschrift ist eine Differenzierung nach verschiedenen bauartbedingten Höchstgeschwindigkeiten nicht vorgesehen. Zusätzlich wird im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur derzeit mit Blick auf die Mikromobilität eine Möglichkeit erarbeitet, damit zukünftig auch Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenkstange im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden können. Die Länder- und Verbändeanhörung wurde am 12.10.2018 abgeschlossen. Die Rückmeldungen werden derzeit ausgewertet. Anschließend erfolgt die erforderliche Notifizierung des geplanten Verordnungsvorhabens bei der Europäischen Kommission mit einer Stillhaltefrist von 3 Monaten. Nach der sich anschließenden Behandlung im Bundesrat steht der finale Text der Verordnung fest. Das Inkrafttreten der Verordnung zur Genehmigung von Elektrokleinstfahrzeugen ist im Frühjahr 2019 geplant. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgerservice Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat L 24 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44 10115 Berlin
  2. Deswegen habe ich mir auch ein E-Board bestellt. Ich wohne gut zentral in Hamburg und fahre meist kurze Strecken z.B. zur Arbeit die nur 4 km von mir entfernt ist. Da wäre so ein E-Board perfekt um mal öfters das Auto stehen zu lassen. In einigen Ländern sind die zusätzlich auf Gehwegen mit begrenzter Geschwindigkeit zugelassen.
  3. Weil Autos vielleicht 2m breit sind? Ist logisch das Autos mehr Platz brauchen oder nicht? Ich würde sagen das Deutschland mit den Radwegen im oberen Mittelfeld liegt. In vielen südlichen europäischen Ländern gibt es überhaupt keine Radwege. Da sind selbst die Fußwege schmaler als unsere Radwege. Man sollte nicht die Autofahrer verteufeln nur weil man lieber mit dem Fahrrad oder Skateboard unterwegs ist. Ich bin auch selbst Autofahrer und sage ja auch nicht was haben die Radfahrer und die Skateboarder denn auf der Straße zu suchen? Zahlen die, bezogen auf ihr Fortbewegungsmittel eine Steuer um die Radwege instand zu halten und auszubauen? Ich glaube nicht. Einfach leben und leben lassen. Man muss halt mit der vorhandenen Infrastruktur leben. Man kann ja schlecht Gebäude weg reißen um die Straßen breiter zu machen. Bevor man sich auf der Suche nach einer Versicherung macht, sollten wir abwarten ob die überhaupt mal zugelassen werden. Wenn sich die ganzen Parteien streiten und Bedingungen stellen das die erst zugelassen werden, wenn die Radwege breiter werden, dann werden die E-Boards nie zugelassen.
  4. Ich finde es sowieso schwachsinnig das ein Brett mit 4 Rädern, einem Akku ohne Lenker und richtige Bremsen als KFZ eingestuft werden soll und dann noch mit TÜV - Prüfung?? Das ist mehr als lächerlich. Welcher Polizist soll denn bitte später feststellen ob man anstatt der erlaubten 20 km/h 28 km/h fährt?? Neue Blitzer für E-Skater? Was passiert denn wenn ein Fahrradfahrer einen Unfall verursacht? Die normalen Fahrräder haben ja auch keine KFZ - Haftpflichversicherung und können locker 30 km/h und mehr fahren. Wenn im Frühjahr nichts passiert, wovon ich stark von ausgehe, dann muss die nächste Demo im größerem Ausmaß her.. ich wäre auch dabei.
  5. Vielleicht interessiert das hier einen.. habe heute die nächste Antwort auf meine Frage bekommen.. Sehr geehrter Herr ..., vielen Dank für Ihre Mail. Das Mobilitätsverhalten - insbesondere in den Städten und Verdichtungsräumen - wandelt sich, mehr Menschen steigen auf Fahrrad, Bus und Bahn um, dass zeigen auch die Zahlen der Studie "Mobilität in Deutschland" (http://www.mobilitaet-in-deutschland.de/). Vor dem Hintergrund klima- und energiepolitischer Herausforderungen ist dies eine positive Entwicklung, die trotz fehlender verkehrspolitischer Flankierung durch die Bundespolitik stattfindet. Denn von einer Verkehrswende wird in der Bundesregierung allenfalls geredet. Das Handeln ist unverändert von autofixierter Politik geprägt Dass die Verkehrswende eine kleinteilige Angelegenheit ist, wird bei den Elektrokleinstfahrzeugen deutlich. Elektro-Kleinstfahrzeuge sind in Deutschland, anders als in den meisten anderen europäischen Ländern, verboten. Während die Nutzung von Segways seit einigen Jahren geregelt ist, sind E-Tretroller, selbstbalancierende Einräder und E-Skateboards bei uns nach wie vor nicht zugelassen. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat, auf Anregung unseres verkehrspolitischen Sprechers der grünen Bundestagsfraktion Matthias Gastel, die verschiedenen Regelungen innerhalb Europas und ausgewählter weiterer Länder zusammengestellt. Fazit: Die Länder haben diesen Markt sehr unterschiedlich geregelt. Aber kaum eines ist so fantasielos wie Deutschland und hat gar keine Regelung zur Zulassung gefunden. Sie haben also vollkommen Recht, dass Deutschland diesbezüglich stark hinterher hängt. Auf eine Anfrage unserer Fraktion vom Juni 2018 (nachzulesen unter folgendem Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/026/1902620.pdf), antwortete die Bundesregierung das die Teilnahme von elektrischen Kleinstfahrzeugen noch im selben Jahr erfolgen sollte (nachzulesen unter folgendem Link: https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/030/1903006.pdf). Das Verkehrministerium teilte jedoch Ende 2018 mit, dass sich die geplante Zulassung nun weiterhin verzögert. Ein genauer Zeitrahmen wurde dabei nicht genannt. Die Bundesregierung hatte bereits im November 2014 (!) eine Studie bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (Bast) in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse aber noch immer nicht veröffentlicht sind. Noch schwerwiegender ist, dass die Verordnung zur Zulassung der Fahrzeuge weiter auf sich warten lässt. Für uns als GRÜNE ist klar, dass die Bundesregierung endlich handeln und eine rechtssichere und brauchbare Zulassung emöglichen muss. Dabei ist für uns aber auch klar, dass eine Zulassung nicht zu Lasten des Rad- und Fußverkehrs gehen darf und Sicherheitsaspekte zu beachten sind. Wenn der Beitrag der Elektrokleinstfahrzeuge zur Verkehrswende voll zum Tragen kommen soll, müssen wir die Voraussetzungen schaffen. In den Städten bedeutet dies konkret: Neben Fahrrädern und Lastenrädern konkurrieren auch E-Kleinstafhrzeuge um den knappen Raum. Wir brauchen eine Verkehrspolitik, die den Raum neu aufteilt. Das heißt nach 60 Jahren Autovorrangpolitik in Deutschland, dass wir die Koexistenz der neuen Mobilitätsformen auf Straßen des Kfz-Verkehrs ermöglichen. Diese Neuaufteilung ist eine Bedingung der Verkehrswende: Nur so können Fahrräder wie Elektrokleinstfahrzeuge ihre Möglichkeiten entfalten. Ich hoffe, ich konnte Ihr Anliegen zufriedenstellend beantworten. Mit freundlichen Grüßen Lara Gromm ---------------------------- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundesgeschäftsstelle Referat Öffentlichkeitsarbeit Platz vor dem Neuen Tor 1 10115 Berlin
  6. Ich will ja keinem hier die Vorfreude nehmen, aber es ist ziemlich unwahrscheinlich das dieses Jahr noch irgendwelche E-Kleinstfahrzeuge legal auf deutschen Straßen bewegt werden dürfen und schon gar keine E-Skateboards. Vorhin hat mir Matthias Gastel zurückgeschrieben Zitat: Guten Abend, der Entwurf für eine Verordnung zur Zulassung von E-Kleinstfahrzeugen, leider nur auf E-Tretroller bezogen, liegt vor. Aufgrund der vielen Kritik am Verordnungsentwurf wird dieser überarbeitet. Das hört sich nicht so an als würde man in einigen Wochen mit E-Skateboards herum cruisen dürfen, wenn doch nicht einmal ein Entwurf vorliegt..
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