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elektro-skateboard.de

jefl76

Elektro-Skater
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  1. Ich vermute stark, dass es dann trotzdem Vorsatz wäre, weil Du ja weißt, dass Du keine gesonderte Haftpflicht spezifisch für den Betrieb des Boards nach den Vorschriften des Pflichtversicherungsgesetzes abgeschlossen hast. Und nur das musst Du wissen (also dass Du keine spezifische Pflichtversicherung hast). Die normale Privathaftpflicht ist ja demgegenüber keine Pflichtversicherung, die nach dem PflVG abgeschlossen würde sondern eine freiwillige Versicherung. Der Irrtum über die Reichweite der Privathaftpflicht dürfte dann vielleicht noch bei der Strafzumessung relevant sein. Also bei der Frage, wie hoch die Strafe konkret im Einzelfall trotz Vorsatz ist. Dann schützt "Dummheit" also nicht ganz vor Strafe, reduziert deren Umfang aber im besten Fall etwas 😅 Klingt vielleicht sehr abstrakt, dürfte aber rechtlich tatsächlich so sein (ich hab das studiert nur war Strafrecht nicht so mein erklärtes Lieblingsfach 🤢).
  2. Die Straftat wird bereits dann vorsätzlich begangen, wenn Du das Board vorsätzlich ohne Versicherungsvertrag auf öffentlichen Wegen benutzt. Der Vorsatz muss sich nicht auf die Strafbarkeit selbst beziehen ("Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"). Das wird gerne verwechselt. Es reicht also, dass man keinen keinen Versicherungsvertrag hat, das weiß und trotzdem fährt.
  3. Eine wichtige Ergänzung zu § 5 Abs. 3 und 4 PflVG (Kontrahierungszwang und Ausnahmen davon) : jedes Versicherungsunternehmen hat auch dann das Recht, einen Versicherungsantrag abzulehnen, wenn der Geschäftsplan des jeweiligen Unternehmens sachliche oder örtliche Beschränkungen zB auf bestimmte örtliche Regionen, Personen- oder Fahrzeuggruppen vorsieht. So können zB Oltimer oder Rennwagen als sachliche Beschränkung von einer Versicherung ausgeschlossen werden. Ich vermute sehr starkt, dass dies zB auch für E-Skateboards gelten würde. D.h. jedes Unternehmen hätte die Möglichkeit, diese in seinem Geschäftsplan auszuschließen, weil diese nicht in das eigene Konzept des Versicherungsangebots passen. Deshalb ist die Aussage im 1. Beitrag dieser Diskussion, jedes Ablehnungsschreiben würde einen Versicherungsschutz begründen, so nicht richtig (weil zu pauschal). Es kommt vielmehr immer darauf an, wie der jeweilige Geschäftsplan des angeschriebenen Versicherungsunternehmens aussieht und ob es dort sachliche Beschränkungen gibt. Solche Beschränkungen sind nämlich immer möglich und zulässig und würden dann einen Kontrahierungszwang beseitigen. Mit allen auch strafrechtlichen Konsequenzen für das Benutzen eines E-Skateboards auf öffentlichen Wegen.
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