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Junior70

Elektro-Skater
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  1. Ja genau! Gibt es hierzu Neuigkeiten? Weiß jemand mehr? Peter
  2. Ja, hat sich leider erledigt... ABER jetzt habe ich ein Boosted Board V2 zu verkaufen. Nagelneu, Dual+ mit single- und extended Battery. Muss aber superschnell gehen, da ich es sonst an BB zurückschicke (Mir ist es im Vergleich zum V1 zu laut) 1.800 an Selbstabholer (wohne in Köln) Lieben Gruß, Peter
  3. Ich hätte noch ein Boostedboard zu verkaufen - jemand Interesse? Circa 600 km gefahren. 2000 Watt Dual+ mit 2 Motoren, Bluetooth Fernbedienung, bis zu 35km/h schnell, 4 Geschwindigkeitsstufen. Reichweite bis zu 10km. Nagelneue Ersatzkeilriemen gibts gratis dazu. Versandkostenfrei oder an Selbstabholer.
  4. Ich hätte auch ein Boostedboard zu verkaufen! Peter
  5. Elektrisches Skateboard aus San Francisco, gebraucht aber tiptop und fahrbereit. Circa 600 km gefahren und nagelneue Ersatzkeilriemen gibts noch dazu. Versandkostenfrei oder an Selbstabholer. VB 1.350 Eur
  6. https://boostedboards.com/?ct-referral-code=XVwFW78j Viel Spass!
  7. Tja, nicht so einfach da einen direkten Kontakt für dieses Thema, zB Email-Adresse zu bekommen. Wenn ich mir also den Text aus dem LH-PDF (der mir ja als Reisender offensichtlich ausreichend Info geben soll) zum Thema "Gefährliche Gegenstände" genau durchlese, sollte es zumindest bei LH kein Problem sein - sofern ich ein „UN ManuaI of Tests and Criteria“ in den Händen habe. Ich poste den Text dazu mal hier rein, bleibe aber an einer persönlichen Frage an LH dran Das ganze PDF gibts übrigens hier: http://www.lufthansa.com/mediapool/pdf/03/media_1232215003.pdf Batterien, auslaufsicher, Lithium-Ionen Beschreibung Für Rollstühle und andere Mobilitätshilfen verwendete auslaufsichere Lithium-Ionen-Batterien. Aufgegebenes Gepäck: Ja Handgepäck: Nein, außer herausnehmbare Batterien An der Person: Nein Genehmigung des Carriers erforderlich: Ja Regeln: • Die Batterie muss sicher am Rollstuhl bzw. an der Mobilitätshilfe befestigt sein. • Die Batteriepole müssen gegen Kurzschluss geschützt, z.B. von einem Batteriebehälter umgeben sein. • Lithium-Ionen-Batterien müssen die Anforderungen des „UN ManuaI of Tests and Criteria“, Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen. Der Nachweis ist bei Reservierung oder Check-in am Flughafen zu erbringen, z.B. durch eine Bescheinigung des Herstellers oder eine eigene schriftliche Bestätigung. • Herausnehmbare Batterien (z.B. bei zusammenklappbaren Geräten): -Der Nutzer muss die Batterie herausnehmen. -Die Batterie muss durch das Isolieren der Pole gegen Kurzschlüsse gesichert werden (z.B. durch Überkleben der freiliegenden Pole). -Die Batterien müssen einzeln in einem vom Fluggast zu stellenden Schutzbeutel verpackt werden. -Die Batterieleistung darf 300Wh nicht übersteigen. -Es dürfen maximal eine Ersatzbatterie nicht über 300Wh bzw. zwei Ersatzbatterien mit jeweils nicht über 160Wh mitgenommen werden. Die Batterie muss als zusätzliches Handgepäck mitgenommen werden Peter
  8. Also 8 Schrauben lösen kriege ich noch hin. Für mich fällt das 100% unter auswechselbarem Akku! Wie genau ist die zu nennende Spezifikation Eurer Akkus für die Bamboos? Dann werde ich genau damit mal eine Anfrage bei LH starten und über das Ergebnis hier berichten! Peter
  9. Na ja, einfach probieren finde ich schwierig. Im Handgepäck scheidet ja eh aus und wenn man es als Gepäck aufgiebt, dann wird man im schlimmsten Fall aus dem Flieger gerufen und kann sich gemeinsam mit ein paar Beamten den Inhalt seines Koffers anschauen (dürfen die nicht ohne weiteres ohne Dich aufmachen). Wenn dann festgestellt wird, das der Akku zu groß ist, dann behalten sie es da. Ob und wenn ja, wann man es dann wieder bekommt ist dann die Frage. Unangenehm ist die Sache in jedem Fall. Mir ist genau das mal passiert mit einem Beamer!!! Die Lufthansa (mit denen fliege ich) schreibt zu Batterien (auslaufsicher, Lithium-Ionen) u.a. übrigens: Aufgegebenes Gepäck: Ja Handgepäck: Nein, außer herausnehmbare - Die Batteriepole müssen gegen Kurzschluss geschützt, z. B. von einem Batteriebehälter umgeben sein. - Lithium-Ionen-Batterien müssen die Anforderungen des „UN ManuaI of Tests and Criteria“, Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen. Der Nachweis ist bei Reservierung oder Check-in am Flughafen zu erbringen, z. B. durch eine Bescheinigung des Herstellers oder eine eigene schriftliche Bestätigung. - Herausnehmbare Batterien (z. B. bei zusammenklappbaren Geräten): _ Der Nutzer muss die Batterie herausnehmen. _ Die Batterie muss durch das Isolieren der Pole gegen Kurzschlüsse gesichert werden (z. B. durch Überkleben der freiliegenden Pole). _ Die Batterien mussen einzeln in einem vom Fluggast zu stellenden Schutzbeutel verpackt werden. _ Die Batterieleistung darf 300 Wh nicht übersteigen. Haben Eure Akkus nicht mehr als 300 Wh? Und wenn ja, habt ihr nicht zB. für Flüge kleinere Akkus, die man problemlos mitnehmen kann? VG, Peter
  10. Ja, das würde mich auch mal interessieren, ob es Probleme mit einem evolve-Skateboard gibt oder gegeben hat. Hat jemand zwischenzeitig mal Erfahrungen gesammelt? Gruß Peter
  11. Weiß jemand, was da an Steuern und Shipping anfällt. Und wann liefern die denn mit exteded Battery aus? Danke für Eure Antworten, Peter
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