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dalkidoi

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  1. Hey ich hab jetzt mal ganz allgemein eine Frage, ganz unabhängig davon welche Regelung jetzt bald raus kommen soll oder nicht. Laut Definition ist ein elektrisches Longboard mit einer Spurbreite von weniger als 460 mm ein Einspuriges Fahrzeug und somit ein Roller bis 45 km/h (natürlich bei Topspead unter 45). Trotz des dafür bestehenden Kontrahierungszwangs zieren sich die Versicherungen außerordentlich. Jetzt zu meiner Frage, in welchem EU-Ausland ist das Fahren mit E-Boards denn erlaubt und weis jemand ob es dort auch Versicherungen gibt die EU weitgültig sind? Unter diesen umständen wäre das fahren eines E-Boards ja keine Straftat mehr sondern lediglich ein Vergehen...und damit kann ich leben. Schonmal danke für eure Antworten
  2. Hey Ich bin neu Im forum und kann daher leider auch noch keinen direkt anschreien.... Aber Cantholz84, könntest du dich die Tage mal kurz bei mir melden ich hätte da ein Paar fragen dazu, wie genau du das mit deinem Nummernschild angestellt hat
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