Hallo Meska,
ich hatte bereits wegen den Kontrahierungszwang in dem anderen Thread gepostet.
Dein Fundstück ist auf jeden Fall intresannt. So wie ich die Definition verstehe greift der Kontrahierungszwang dann aber doch für uns.
Zu beachten ist ledglich, dass die Versicherung für die entsprechende Fahrzeugklasse grundsätzlich Versicherungen anbietet und in deiner Region verfügbar ist.
Laut diesem Beitrag ( https://www.elektro-skateboard.de/topic/1265-rechtliche-auseinandersetzung/ ) handelt es sich bei einem EBoard aktuell um ein Kleinkraftrad.
Dementsprechend wäre darauf zu achten nur Versicherungen anzuschreiben, welche auch Kleinkrafträder versichern, da sonst das Ablehnungsschreiben rechtens wäre.
Viele Grüße
Tim