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elektro-skateboard.de

Tim Chiller

Elektro-Skater
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  1. Hallo Meska, ich hatte bereits wegen den Kontrahierungszwang in dem anderen Thread gepostet. Dein Fundstück ist auf jeden Fall intresannt. So wie ich die Definition verstehe greift der Kontrahierungszwang dann aber doch für uns. Zu beachten ist ledglich, dass die Versicherung für die entsprechende Fahrzeugklasse grundsätzlich Versicherungen anbietet und in deiner Region verfügbar ist. Laut diesem Beitrag ( https://www.elektro-skateboard.de/topic/1265-rechtliche-auseinandersetzung/ ) handelt es sich bei einem EBoard aktuell um ein Kleinkraftrad. Dementsprechend wäre darauf zu achten nur Versicherungen anzuschreiben, welche auch Kleinkrafträder versichern, da sonst das Ablehnungsschreiben rechtens wäre. Viele Grüße Tim
  2. Hallo zusammen, habe mir gerade versucht hier im Forum ein wenig Überblick zu schaffen. Bezüglich des Kontrahierungszwang habe ich verstanden, dass ein Ablehnungsschreiben keine 100 % Garantie ist das EBoarden nicht als Straftat gewertet wird. Trotzdem denke ich, es schadet auf jeden Fall nicht ein Ablehnugsschreiben zu haben. Welche Versicherung habt ihr angeschrieben um solch ein Ablehnungsschreiben zu bekommen? Gibt es eine Vorlage für solch eine Versicherungsanfrage hier im Forum? (Habe bei der Suche zumindest keine Vorlage gefunden.) Bin über jede Hilfe dankbar! Viele Grüße Tim
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