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Big

Elektro-Skater
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  1. Das Problem ist nur, dass die Technologie die Gesetze überholt. Ich habe ein Keyless Entry Schlüssel, der immer in der Hosentasche bleibt. Ich muss nur den Start Knopf drücken. Ist der Schlüssel also drin oder nicht? BMW erzeugt schon digitale Schlüssel fürs iPhone, die man auch noch an einen Kumpel per Messages verschicken kann. So ähnlich empfinde ich auch das Thema mit den Bremsen, dass vom Gesetz her zwei mechanische unabhängige Bremsen verlangt werden, aber ein Onewheel nur ein Rad hat?! Sowieso haben Onewheel und eure Boards regenerative Bremsen. Sie funktionieren. Die Gesetze sollten angepasst werden, sonst existieren die noch alle in 50 Jahren, wenn der Rest der Welt schon längst mit ihren Hover Boards über den Dächern herumfliegen. Ich ärgere mich zu sehr über das ganze. Schade alles.
  2. Eine ähnliche Anekdote hatte ich mit der GEZ damals als man noch die Wahl hatte sie zu bezahlen oder nicht. Da mein Fernseher seit geraumer Zeit defekt war und ich auch keinen neuen mehr kaufen wollte, hatte ich die GEZ mit dieser Info angeschrieben und sie gebeten aus dem Grund keine GEZ Gebühren mehr zu verlangen. Dieses wurde natürlich zurückgewiesen mit der Begründung, dass solange ich ein Gerät zu Hause habe, dass dazu fähig sein könnte ein Bild zu übertragen, wäre ich verpflichtet die Gebühr zu bezahlen. Ein kaputter Fernseher war also kein Grund, da ich ihn noch besaß und die Möglichkeit hätte ihn zu reparieren. Ich musste also nachweisen können, dass ich ihn verschrottet hätte. So ähnlich stelle ich mir das beim E-Board vor, dass sie immer argumentieren können, dass das Board auch im ausgeschalteten Zustand noch die Möglichkeit hergibt es elektrisch zu fahren, wenn man möchte. Oder darf nur der aktuelle Zustand des Boards (also an oder aus) beim Antreffen des Fahrers als Argument verwendet werden? Und daher stammt auch meine vorherige Frage, inwiefern können sie beweisen, dass das Board an war, wenn sie einen stoppen (Fotobeweis einer eingeschalteten Leuchte z.B.?) Fragen über Fragen, die hoffentlich irgendwann mal alle nicht mehr nötig sind.
  3. Verstehe. Ich habe selbst keins, bin Onewheeler und könnte “mit dem Board rollen” sowieso nicht vortäuschen 🙂 Bin nur neugierig und versuche alles besser zu verstehen. Ist es denn überhaupt erlaubt ein E-Board im ausgeschalteten Zustand wie ein normales Skateboard zu fahren?
  4. Mal eine ganz blöde Idee, kann man als e-Skateboard Fahrer nicht einfach das Board ausschalten und sagen, dass man es als normales Skateboard gefahren ist, weil man ja die Gesetze kennt und sich auch daran halten würde? Man muss nur halt etwas geschickt dabei umgehen, wenn man den Schalter drückt, sodass sie es nicht merken. Und, wenn die argumentieren, dass es an war, argumentiert man dagegen und sagt, dass es nur so aussah. Die Kugellager sind nur so gut, dass man damit sehr lange rollt. Und warum der Schalter in der Hand, ist doch klar, man will in der Übung bleiben und das Muskelgedächtnis trainieren, für die Zeit, wenn man zu Hause die Runden dreht. 🙂
  5. Ich habe die Tage jetzt auch so vieles durchgelesen und gefühlt fast alle 24 Seiten hier auch, und muss leider auch dasselbige feststellen. Deswegen fahre ich auch leider nur noch abends in der Dämmerung, wenn weniger Leute unterwegs sind, in der Hoffnung, dass die Polizisten, die mich mal erwischen werden, bessere Laune haben werden, weil ich keine anderen Leute “gefährde” etc. Fahre auch immer defensiv, mit Helm und Protektoren. Hoffentlich gibt es denen ein besseres Bild ab als nur “der Ganove mit unerlaubten Board”. Also, falls hier mal ein Hamburger Polizist mitließt: ich mag euch, ich tue euch nichts an, ich bin kein Schwerverbrecher, sondern genieße nur die frische Luft und das Leben, sei bitte auch nett und freundlich. Es gibt größere Probleme in der Welt 😉
  6. OK, danke. Dachte ich mir, aber bin da auch nicht immer ganz so sicher, da sie sich anhörten, als würden sie sich widersprechen. Aber sie lassen sich selbst nur die Hintertür offen, um sich selbst abzudecken, wenn ich das so richtig verstehe. Das heißt aber auch, um mich mindestens dem Straftatbestand zu entziehen, reicht es auch nicht aus, wenn ich jetzt die Haftpflichtversicherung abschliessen würde, oder? Ich wäre trotzdem strafbar und würde dazu die Ordnungswidrigkeit auch noch aufgedrückt bekommen, wenn die Polizei mich beim Fahren des Onewheels anhalten würden?
  7. Hi Zusammen, hier eine Antwort von der HUK24 auf meine Frage welche ihrer Privathaftpflichtversicherungen das Onewheel abdecken würden: "Sehr geehrter XXX,vielen Dank für Ihre Nachricht.Wir gehen davon aus, dass Ihr Onewheel nicht versicherungspflichtig ist.Gern bestätigen wir Ihnen, dass im Rahmen unserer Privathaftpflichtversicherung Classic Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Gebrauch eines nicht versicherungspflichtigen Onewheelsmitversichert ist.Schäden, die durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Onewheels verursacht werden, sind nicht versichert und auch nicht versicherbar.Mit freundlichen GrüßenIhre XXXHUK24 AG" Was nun? Bringt mir die Privathaftpflichtversicherung was oder nicht, wenn ich den Classic Tarif auswähle?
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