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EE: Dritter digitaler eKF-Erfahrungsaustausch, BMVI


hardy_harzer

Empfohlene Beiträge

Viel ist passiert seit dem Start der eKFV am 15.06.2019 und aktuelle Themen überlagern nun 2021 langsam die alten „Gassenhauer“ wie Gehweg, Akkus oder Touristen. Unser Einblick in die Community und der gleichzeitig ungebrochene Wille, Veränderungen anzuschieben, ließ uns motiviert und vorbereitet am 04.03.2021 zum dritten Erfahrungsaustausch beim BMVI „digital“ anreisen und die aus unserer Sicht aktuellen Themen ansprechen. Kritiker könnten darin etwas Negatives erkennen, da über 1 Jahr seit dem letzten Termin am 17.12.2019 vergangen ist und man im Verkehrsministerium dem Thema keine hohe Priorität zuordnet. Aber genau denen sei gesagt, dass vermutlich Corona und eine zusätzliche Terminverschiebung ihren Beitrag dazu geleistet haben, dass wir nun erst 2021 zum nächsten Erfahrungsaustausch zusammen gekommen sind.

Unterschiede benennen

Vermutlich wird niemand überrascht sein, dass sich der Teilnehmerkreis des Meetings zu über 90% aus Mitarbeitern der „Sharingindustrie“ zusammengesetzt hat und entsprechend der öffentlichen Wahrnehmung nur ein kleinerer Teil aus Herstellern von Privatfahrzeugen, Mitarbeitern des Ministeriums/BAST plus Bundesverband eKF. Genau diese öffentliche Wahrnehmung und der damit verbundene Umgang mit dem eKF ist der Grund, warum noch immer die mediale Berichterstattung über das Leihsystem vorherrscht und diskutiert wird. Niemand nimmt zur Zeit den privaten Nutzer wahr, der mit dem Gerät z.B. intermodal zur Arbeit, Supermarkt oder einer Paket-Station fährt. NEIN, man

Externe Links nur für Mitglieder sichtbar
sich teilweise sogar weiterhin damit, man hätte den E-Scooter in der großen „Schlacht Verkehrswende“ vom Gehweg verbannt. Genau deshalb war es auch so wichtig, dass Florian Walberg im Auftakt des Gesprächs das Ministerium darum gebeten hatte, endlich einen klaren Unterschied in der Kommunikation und Bewertung zwischen Verleihsystem und privater Nutzung zu machen.

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bitte endlich anpacken!

Niemand lässt seinen privaten Scooter über längere Zeit ungenutzt auf der Straße stehen, hängt ihn an die nächste Laterne oder sammelt ihn per Dieseltransporter ein. Ja, Polemik macht sich breit, aber solange wir uns von dieser Art der Stigmatisierung nicht lösen und endlich anfangen umzudenken, wird sich weiterhin nichts ändern. Vielmehr sollten wir darüber sprechen, warum z.B. Eltern per Lastenrad oder E-Scooter Nutzer auf dem Gehweg fahren. Letztlich suchen sie alle meist nur den Schutz vor der stark befahrenden Hauptstraße oder umfahren den schlecht ausgebauten Radweg aus den 70er Jahren.

die Welt geht doch nicht unter!

Aber beginnen wir von vorne und reden über die aktuelle der BAST/VuFU Dresden, für die versprochen wurde, zum Jahresende einen Zwischenbericht von Seiten der Verantwortlichen zu veröffentlichen. Dieser demnächst erscheinende Bericht wird einen Überblick zum Forschungsvorhaben, der Methoden und deren erste Erkenntnisse geben und insbesondere das Unfallgeschehen im Zusammenhang mit Elektrokleinstfahrzeugen darstellen. Was man schon jetzt sagen kann ist, dass das Unfallgeschehen von ekF einen sehr geringen Anteil von kleiner als 1% aufweist und sich mit den des statistischen Bundesamtes deckt.

Die Veröffentlichung des Zwischenberichts erfolgt wie gewöhnlich über die der Bundesanstalt für Straßenwesen. Es wäre sehr wichtig, den vielen Kritikern zu diesem Zeitpunkt ein positives Signal aus Zahlen und Fakten zu präsentieren um den E-Scooter aus der angeschlagenen dunklen „Schmuddelecke“ zu holen.

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Agenda

 

Leider wurde unserer Bitte, dieses erste Fazit seitens des Ministeriums etwas plakativer und der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren nicht spontan entsprochen und man verwies auf die Pressestelle, in dessen Verantwortung das Thema läge. Trotzdem ist man sich innerhalb des Ministeriums bewusst, diese Zahlen klarer darzustellen.

Sondernutzung

Im TOP Nr. 2 wurde über den des OVG Münster vom 20.11.2020 zur Sondernutzung von Leih-Fahrrädern der Deutschen Bahn im öffentlichen Verkehr der Stadt Düsseldorf berichtet. Das Parken von Fahrrädern bzw. Fahrzeugen als Werbeträger (wie bei den Verleihern üblich) ist laut OVG Münster kein Parken sondern eine Sondernutzung, für die eine besondere Erlaubnis benötigt wird (die jedoch nicht jede Stadt erteilt). Wie es zu diesem Thema weitergeht bzw. wie damit andere Städte ggf. umgehen werden, bleibt abzuwarten.

Es sei angemerkt, dass sich die Stadt Düsseldorf keiner neuen Rechtslage bedient, sondern auf Grundlage des Straßenwegegesetzes agiert, welches bereits weit vor dem Start der Leih-Scooter existent war. Von Seiten des BMVI gibt es keine Bestrebungen, dies zentral zu regeln und es bleibt weiterhin in der Verantwortung der Länder. Fast zeitgleich wurde am 02.03. vom Land Nordrhein-Westfalen dazu eine Verbändeanhörung zum „Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz“ gestartet.

Aufkleber

Im fliegenden Wechsel ging es zum nächsten Thema „Versicherungsplaketten“. Die Verleiher wünschen sich für den Wechsel der Versicherungsaufkleber einen festgelegten Zeitraum statt nur eine Nacht vor Ultimo. Alle Leihscooter an einem Abend einzusammeln und die Plakette zu wechseln sei nicht machbar, insbesondere wenn noch ein Sonn- oder Feiertag wie dieses Jahr ins Spiel kommt. Auch hier zeigte sich das Ministerium generell gesprächsbereit aber wünscht sich trotzdem mehr Details über die dafür nötigen Juicer, Dauer und Austauschmodelle für die Plaketten.

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Die neue „blaue“ Saison gilt ab 01.03.201

Neuer Verband

Nach der Pause blieb es spannend als Christoph Egels, Sprecher des neuen Verbands „Shared Mobility (WeShare)“ seinen Vortrag begann. Egels betonte, dass es schon länger geplant gewesen sei, einen gemeinsamen zentralen Ansprechpartner zum Thema Sharing im Allgemeinen zu platzieren. Diese Plattform Shared Mobility steht für den Oberbegriff des Freefloatings und setzt sich aus zwei Arbeitsgruppen „Mikromobilität“ mit den Mitgliedern Bird, Dott, Lime, Spin, Tier und Voi und der Gruppe „Car-Sharing“ mit Miles, ShareNow und WeShare zusammen.

Diese 9 Mitglieder vertreten in 67 Städten rund 8,7 Millionen Nutzer, welche 145.000 Fahrzeuge nutzen, die zum Großteil voll elektrisch angetrieben werden. Auch wurde eine offizielle Gesamtzahl im Bereich Mikromobilität genannt, welche sich mit 130.000 Fahrzeugen aus E-Scootern, Lime E-Bikes ehemals Jump und den Tier E-Mopeds zusammensetzt. Zahlen, DataSharing mit Städten, Nachhaltigkeit und Flächengerechtigkeit sind neben der wichtigen positiven Außendarstellung des Sharings wichtige Punkte, um die sich der neue Dachverband kümmern möchte und in der Vergangenheit im Bereich der Kommunikation Verbesserungspotential erkannt hat. Die Verbandsform e.V. steht noch aus und ist in Vorbereitung.

Folie Bundesverband

Anschließend übernahm Martin die Aufgabe, seine „Rechtliche Erfahrungen mit Elektrokleinstfahrzeugen“ vorzustellen. Antrieb dieser Präsentation war die Summe vieler Fragen der Community z.B. zu Themen wie „Wo darf ich fahren“, „Warum hier nicht?“, „KFZ oder Fahrrad“ und vieles mehr. Das in der Folie eingebaute Quiz stieß leider auf wenig Resonanz, aber erfüllte zu 100% seinem Zweck.

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Vorschläge BV eKF

 

Unsere Präsentation kam beim BMVI gut an, denn man begrüße solche wichtigen Rückmeldungen innerhalb des Erfahrungsaustauschs. Auch werde man die Präsentation noch innerhalb der verschiedenen Referate im Ministerium weiterleiten. Laut Ret-StV24 entstehen die aufgezeigten Unterschiede oft durch eingebrachte Vorschläge der Bundesländer nach Vorstellung der geplanten STVO Anpassungen.

Unverändert bleibt die Situation im Bereich der Fahrzeuge „ohne Lenkstange“ und eine damit verbundene Anpassung der eKFV. Hier wartet man erst auf die gewonnenen Erkentnisse der laufenden BAST Studie in Q3/2022 inklusive der ermittelten internationalen Daten, wie es danach weitergehen wird. Generell, betonte das Ministerium, wäre das Interesse anderer Mitgliedsstaaten der EU und darüber hinaus an der eKFV sehr hoch.

Mofa frisieren

Im letzten TOP „Sonstiges“ unterstrich der Herstellers SoFlow nochmal die anfänglich von Florian Walberg geäußerte Meinung mit dem Hinweis auf den wesentlich größeren Anteil von Privatfahrzeugen am Markt. Des Weiteren sei man äußerst unzufrieden über die Handhabung des KBA zum Thema „Manipulationssicherheit“ der E-Scooter. Man sehe sich im Nachteil gegenüber vielen anderen meist asiatischen Herstellern, in dem man die eigenen Fahrzeuge gesetzeskonform baue während andere über „alternative Apps“ recht simpel „frisiert“ werden könnten. Siehe unseren NEWS vom 12.11.2020

Das BMVI teilte mit, dass das KBA sich zukünftig stärker um diesen Missstand kümmern werde, gerade Bluetooth-Schnittstellen o.ä. waren bislang wohl gar nicht Teil der Prüfung. Das Referat kennt das Thema seit Spätsommer 2020, sieht sich jedoch außer Stande Maßnahmen zu ergreifen und verweist auf das KBA in Flensburg. Trotzdem freut man sich über direkte Hinweise der Hersteller an das KBA. Der Hinweis von Seiten des Bundesverbands ggf. das gesamte Tempolimit von 20 km/h zu hinterfragen blieb unbeantwortet.

zum Schluss

Zu guter letzt schloss Lime die Runde mit einer Nachfrage zum aktuellen Status „“ bei Leihfahrzeugen. Auch hier wäre man in Zusammenarbeit mit dem KBA in der Prüfung und würde informieren, wenn es Neuigkeiten dazu gibt.

Nach über 2 Stunden wurde der konstruktive Austausch innerhalb der digitalen Veranstaltung geschlossen. Alle Teilnehmer hatten ihre Themen platziert und nun bleibt abzuwarten, welche Entscheidungen und Maßnahmen ergriffen werden. Tempolimit, Gleichstellung zum Fahrrad oder einfache klare Regeln brauchen in Deutschland bekanntlich Zeit, denn niemand entscheidet solche zentralen Themen in „kleiner“ Runde.

Wir bedanken uns beim Ministerium für die Einladung und hoffen, auf Veranstaltung Nr. 4 nicht erneut ein Jahr warten zumüssen!

 

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bearbeitet von hardy_harzer
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