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EE: eKFV 2.0


hardy_harzer

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Am 21. Juni war endlich wieder Sommeranfang! Viele von euch werden seit dem bereits mehrfach per Elektrokleinstfahrzeug=eKF unterwegs gewesen sein. Für mich begann die Saison aber so richtig, als ich gemeinsam mit meiner Frau den sonntäglichen Urlaubsfußweg zum Bäcker durch eine elektrische Fahrt mit dem Einrad ersetzte bzw. verkürzen konnte. Natürlich blieb es nicht aus, dass wir vor dem Bäcker von anderen „Brötchenkäufern“ auf unsere Fahrzeuge angesprochen wurden. Von der üblichen Einstiegsfrage „Ist das schwer zu fahren?“ hangelten wir uns weiter zum Preis, technische Ausstattung und beendeten das sehr interessierte Gespräch mit einem überraschten Gesicht auf der Gegenseite, als wir auf die deutsche Situation „des Straftäters“ zu sprechen kamen.

Mein Fahrzeug für die Kurzstrecke

Sicherlich hätten wir auch wie so oft zu Fuß zum Bäcker gehen können, aber wenn ich meinen Fußweg hin und zurück von 25 Minuten um mehr als die Hälfte verkürzen kann, warum nicht? Kein Fahrrad aus dem Keller hochschleppen oder das Auto starten. Einfach den Helm aufsetzen, Electric Unicycle einschalten und auf dem Rückweg sogar eine Hand frei für die Brötchentüte. An solchen Sonntagen fühlt es sich so normal an, wenn niemand daran etwas anstößig findet. Hinweis: Alle Infos zur aktuellen rechtlichen Situation in Deutschland findest Du

Externe Links nur für Mitglieder sichtbar
.

Wo wir gerade bei der rechtlichen Situation sind, werden nun viele sofort fragen: „Wie weit sind wir denn mit einer Regulierung für alle eKF in Deutschland?“ Wer unsere News regelmäßig liest wird wissen, dass seit 2020 eine der zusammen mit der Dresden läuft. Grundlage dafür bildet der § 15 Absatz 4 Satz 2 der , denn dort behält man sich vor, dass gegebenenfalls bis zum 1. September 2023 ein Vorschlag für die Änderung der Verordnung vorgelegt wird.

grauSo grau wie der Zwischenbericht FE 77.0522/2019 sieht die Zukunft für alle eKF in Deutschland aus

Wir als Verband warten bereits einige Zeit auf das für Mai 2022 angekündigte Ergebnis. Richtig gelesen: Mai 2022 war das anberaumte Ziel! Ein liegt seit 16.12.2021 dazu vor. Auch wenn nun, mit einiger Verspätung in 2023, das für die Allgemeinheit unveröffentlichte Schriftstück ausschließlich dem Verkehrsministeriums vorliegt, ist unsere Erwartungshaltung für neue eKFV Impulse seit dem damaligen ersten Auftaktmeeting in 2020 bei null. Schon damals teilten die Projektleiter von BAST/VuFo mit, dass der Fokus der Studie nur auf gewerbliche Elektrokleinstfahrzeuge beschränkt ist und private Anwender mit und ohne Lenk-/Haltstange aufgrund zu hohen Aufwands nicht betrachtet werden können. Deshalb sehen wir, ohne das Ergebnis der Studie zu kennen, einer möglichen Evaluierung äußerst skeptisch entgegen bzw. können schön jetzt definitiv sagen, dass sich für Fahrzeuge ohne Lenk-/Haltestange an der aktuell unbefriedigenden Situation nichts ändern wird. Trotzdem werden wir im Falle eines ausformulierten Änderungsvorschlags nach Länder- und Verbändeanhörung im Herbst 2023 weiter darüber berichten. Diese so genannten Referentenentwürfe können nach Veröffentlichung auf der Internetseite des BMDV eingesehen werden.

keine Warscheinlichkeit auf mögliche veränderungen

Auch der hat zu diesem Thema im April diesen Jahres seine für die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr überarbeitet und um einige Punkte erweitert. Leider hält man im Hause des DVR weiterhin an einem sehr konservativen Standpunkt fest und erteilt einer Erweiterung der eKFV um neue Fahrzeuge eine Absage. Woher diese ablehnende Haltung kommt bzw. ob dies wie regulär üblich auf Daten, Zahlen oder Fakten beruht, wurde leider nicht weiter ausgeführt. Bis auf eine Erläuterung zu Punkt 3, in der von „körperlicher Anstrengung“ gesprochen wird, um Fahrzeug ohne Lenk-/Haltestange zu steuern bzw. die Allgemeinheit vor ungeübten Nutzern geschützt werden muss, findet man keinerlei fundierte Belege, die diese in meinen Augen doch sehr theoretische und praxisferne Meinung untermauern.

Auch möchte ich nicht verschweigen, dass unsere Gesprächsanfrage vom Januar 2022 bei BMDV Staatsministerin Kluckert seit über einem Jahr unbeantwortet geblieben ist und uns als Verband nur noch der Kontakt zum Bürgerservice des BMDV geblieben ist. Leider beantwortet die zuständige Fachabteilung Anfragen nur sehr halbherzig bzw. verweist auf Stellen, bei denen bereits im Vorfeld klar ist, dass dortige Ansprechpartner keinerlei Auskunft über eine mögliche Regulierung geben können. Z.B. antwortet man dort auf die Frage „Wann die eKFV um Fahrzeuge wie OneWheel, EUC oder Elektroskateboard“ erweitert wird nur mit einem Statement zum Status Quo und hebt die aktuell ausgewogene Situation hervor:

Zitat „Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ist eine ausgewogene Lösung zwischen der Einführung neuer Mobilitätsformen einerseits und der Gewährleistung der Verkehrssicherheit andererseits. Dies betrifft alle Verkehrsteilnehmer. Zusätzlich wurde die Umsetzung der eKFV seit dem Inkrafttreten durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) über einen Zeitraum von drei Jahren wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Dabei standen in Bezug auf die Verkehrssicherheit unter anderem folgende Aspekte im Fokus: Unfallgeschehen in Deutschland und Prognose, vertiefte Unfallursachenanalyse und Analyse der Verletzungsmuster sowie Konfliktpotenzial mit anderen Verkehrsteilnehmern insbesondere Kindern, mobilitätseingeschränkten Personen und Senioren. Untersucht wurden außerdem Fragen zum Verkehrsablauf, zum Nutzerverhalten, zu Nutzermerkmalen und zur persönlichen Schutzausrüstung. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) überprüft die eKFV hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Zielsetzung und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, basierend insbesondere auf den Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitung. Auf der Grundlage dieser Evaluierung wird das BMDV gegebenenfalls bis zum 01.09.2023 einen Vorschlag für die Änderung der eKFV vorlegen.“ Zitatende.

308652069_3184895081824832_1208831732960Kassel 2022, dort kennt man bereits das MonoWheel

Wie diese Untersuchung praktisch ausgesehen hat und mit welcher Tragweite bzw. welchem Fokus sie durchgeführt wurde, habe ich bereits weiter oben dargelegt. Auch wann Elektrokleinstfahrzeuge wie OneWheel, EUC oder Elektroskateboard per Regulierung versicherbar werden, beantwortet der Bürgerservice mit dem Verweis auf die Versicherer, obwohl es gar nicht möglich ist, diese Fahrzeuge ohne fehlende Grundlage einer Regulierung zu versichern.

Zitat „Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Für weitergehende Informationen zu Versicherungen für Elektrokleinstfahrzeuge wird empfohlen, sich an einen Versicherer Ihrer Wahl zu wenden. Zitatende.

Das zuständige Referat StV 24 – Fahrzeuge im Straßenverkehr des BMDV bestätigt mit diesen Antworten, dass man sich im Ministerium von Volker Wissing nicht wirklich um neue Fahrzeugtechnik bemüht, sondern beweist eher durch Desinteresse und “aussitzen”, dass man bei diesem Thema keinerlei zukünftige Verantwortung übernehmen will. Dies beweist auch die Situation des „Erfahrungsaustausch zu Elektrokleinstfahrzeugen (eKF)“, welcher nach dem dritten Termin am 04.03.2021 vom Referat auf Eis gelegt wurde. Auch hier ziehen die Verantwortlichen lieber das Beenden als einen regelmäßigen Austausch mit Vertretern von Anwendern, Herstellern oder Verleihern vor, als neue Impulse für eine eKFV 2.0 zu sammeln.

Die des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 2019, Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange per Ausnahmeverodnung nicht am deutschen Straßenverkehr teilnehmen zu lassen, liegt nun weit über 4 Jahre zurück. Testfahrten im Rahmen der ersten sogar bald 10 Jahre. Seitdem sind Themen wie CO2-Bilanz und Klimawandel immer mehr in den Mittelpunkt gerückt. Auch die Tatsache der wachsenden Beliebtheit dieser Fahrzeuge in Deutschland und Europa ist schon lange nicht mehr von der Hand zu weisen. Veranstaltungen, Messen oder auch öffentliche Diskussionen, bei denen Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange zunehmend als neue Alternativen in den Mittelpunkt rücken, geben uns Hoffnung, dass ein erstes positives Umdenken in der deutschen Gesellschaft stattfindet.

wer nicht wagt, der nicht gewinnt

Erst kürzlich hat am 20.07.23 eine Verordnung erlassen, in der von Beginn an alle Mikrofahrzeuge einer Regulierung unterliegen. Auch Metropolen wie Paris, Madrid oder auch Barcelona beweisen, dass mit Weitblick und Mut neue Fahrzeuge in ein Stadtbild mit weniger Autos eingegliedert werden können. Aktuell bildet Deutschland zusammen mit der „Fahrradnation“ Niederlande das Schlusslicht, wenn es heißt, reibungslosen Verkehr ohne Auto neu zu denken und ggf. mit einer Vielzahl verschiedener, neuer privater eKF zu ermöglichen.

abgelehnt2018 wurde die Studie zwar veröffentlich aber vielmehr 2013/14 durchgeführt.

Leider reicht der deutsche Föderalismus der einzelnen Bundesländer dafür nicht aus, um zu starten. Ohne klare Definition, z.B. als Elektrokleinstfahrzeug, gibt es keinen Handlungsspielraum, um erste Testfahrten mit einem OneWheel, MonoWheel oder Elektro-Skateboards zu unternehmen. Auch das allseits beliebte Hoverboard bleibt damit weiterhin ein Kraftfahrzeug auf deutschen Spielplätzen. Gerade die dafür zuständige Fachabteilung „Fahrzeuge im Straßenverkehr“ des Bundesministerium für Digitales und Verkehr sollte doch Möglichkeiten und Werkzeuge besitzen um ihrer Verantwortung im Bereich der eKFV gerecht zu werden und den Fokus auf neue Fahrzeuge zu richten. Die seit vielen Jahren bekannte Tatsache, dass die Nutzung in Deutschland stattfindet, zusätzlich weiter anwächst und von Seiten des Gesetzgebers Maßnahmen zur sicheren Nutzung ausbleiben, halten wir als Verband für eine Situation, endlich einen neuen Anlauf zu nehmen.

Liebe Nutzer von innovativer neuer Mobilität: Ihr seht, es bleibt in Deutschland weiterhin eine Herausforderung, sich anders von A nach B zu bewegen. Deshalb laden wir euch am 16.09.2023 wieder einmal zum Free Hands Ride ein, damit IHR Deutschland zeigen könnt, wie es sicher und verantwortungsbewusst funktionieren kann. Seid dabei und kommt nach Berlin!

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