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  1. Eigentlich ist das nur dann nötig, wenn ein Fahrzeug andere gefährdet, selber aber geringes Risiko eingeht. Deshalb müssen Autos reglementiert werden. Für Kleinstfahrzeuge ist das dagegen eher unnötig. Hier interessantes Video zu dieser Frage bezüglich Fahrrädern Das ist aber falsch. Da die eKFV auf E-Skateboards nicht anwendbar ist, bleibt es wie gehabt eine Straftat. Rechtlich gab es bisher aber die Grauszone, dass es ja keine Regelung gab und die EU Verordnung 168/13 eine nationale Regelung offengestellt hatte. Jetzt mit der eKFV gibt es die aber, damit also auch keinen Spielraum mehr. Also klar schlechter als vorher. Zumindest von der Rechtslage. Wie das in der Praxis gehandhabt wird, ist wieder eine andere Frage.
  2. Ich bin mit Monowheel seit Jahren im Berliner Verkehr unterwegs. Und das geht völlig problemlos. Gefühlt sicherer als auf dem Fahrrad. Einfach überlegene Fahrdynamik so ein Teil. Mein Monowheel, ein Msuper X, schafft ungefähr 60km/h und fährt 50km/h mit enormer Laufruhe. Das heißt aber nicht, dass man das ausreizt. Andere Fahrzeuge können 250km/h oder wiegen 2 Tonnen - da redet aber keiner von gefährlich. Verdrehte Welt.
  3. Du beschleunigst immer bis zur Maximalunterstützung, aber eben nur bis der Zeitgeber abschaltet. Dann wieder kicken. ohne Handgas ist einerseits schön clean und funktioniert, und ist andererseits die Absicherung gegen Diskussion mit der Polizei.
  4. Das ist so nen Juristensprech. Genaugenommen gibt es unterschiedliche Vorgänge, die als "Zulassung" bezeichnet werden. Zulassungsfrei heißt hier: Du musst nicht zu einer Zulassungsstelle und das Fahrzeug dort registrieren lassen. Davon unabhängig ist die Pflicht einer Betriebserlaubnis. §2 der Verordnung schreibt diese vor: "es einem Typ entspricht, für den eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt worden ist, oder für das Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt worden ist" Um mit nem eKF legal rumfahren zu können, muss es also Betriebserlaubnis haben (die man nicht kriegen kann) und dazu Versicherung. Die Versicherung kriegt man über Kontrahierungszwang auf Druck auch ohne die Betriebserlaubnis. Damit entfällt immerhin der Straftatvorwurf. Im Schadensfall zahlt die Versicherung den Schaden, holt sich aber vrstl das Geld von Dir wieder, weil ja keine Betriebserlaubnis vorliegt. Wie die konkrete Rechtssprechung dann aussehen wird, hängt wahrscheinlich sehr vom Einzelfall ab. Ist auch die Frage, ob man sein Board nun besser als eKF versichert oder aber als Kleinkraftrad 45km/h.
  5. Also ich seh das nicht mit dieser Angst. Den Radfahrern dürfte klar sein, dass eine Mehrbenutzung der Radwege schließlich auch zu mehr politischem Einfluss führt. Wir sind auch öfter bei der critical mass mitgefahren, sehr positive Resonanz. Die FUSS Meckerfritzen stellen wohl nur eine sehr kleine Minderheit dar, ich hab jedenfalls noch nie einen meckernden Fußgänger erlebt und ich fahr wirklich viel rum mit dem Einrad in Berlin. Außerdem haben es selbst die Schweizer hinbekommen, die bei sowas sehr konservativ/restriktiv sind. Den einzigen Grund den ich sehe, warum das in Deutschland mit den PLEVs nicht funktioniert ist: wir haben eine stärkere Autolobby als andere Länder.
  6. Also glaub ich nicht. Die Sorgen sind ja Versicherung und Identifizierbarkeit im Schadensfall. Das könnte man ja auch vorschreiben ohne so einen Bürokratiewahnsinn mit der Typprüfungspflicht. Und mit einer Mehrheit im Bundestag wäre § 1 StVG leicht anpassbar. Ich denke es ist entweder Ahnungslosigkeit, was die Typprüfungspflicht bedeutet (halte ich für sehr unwahrscheinlich, da die Wirkung der Typprüfungspflicht von E-Bikes bzw S-Pedelec genau bekannt ist) oder aber ganz gezielt darauf ausgerichetet, PLEVs zu behindern.
  7. hm, interessante Einschätzung. Also eine Ausnahme bis 20km/h, 500W und max 20kg und Gleichstellung zu Fahrrad würdest Du nicht für mehrheitsfähig halten?
  8. Eben. Das scheint aber von langer Hand so geplant worden zu sein. Schon der Auftrag an die BASt war ja nicht ergebnisoffen zu untersuchen, welche Lösung besser wäre, sondern es war Vorgabe, dass Typrüfungspflicht herauskommt. Imho klarer Fall, das per investigativem Journalismus aufzuarbeiten. Alle Akten durchleuchten. Da steckt ein dicker Wurm schon seit Jahren drin.
  9. Also nach meiner Erfahrung ist das wesentliche Problem beim Ablaufen, dass man auf einem Skateboard quer steht. Das sich ergebende Drehmoment beim Auslaufen muss man abbauen. Daher kann ich nur bis ca 18km/h vom Board absteigen und Auslaufen, darüber gibt es Bodenkontakt. Durch das Drehmoment gerät man dabei leicht in Rücklage. Schwierig. Vom Monowheel kann ich bis ca 23km/h noch Ablaufen, weil mehr geradeaus Stellung. Auch darüber noch kontrolliert Abrollen. Das kann aber eh nicht das Argument sein. Relevant wären hier eher empirische Daten aus anderen Ländern. In USA gibt es viele E-Boarder die auch im Verkehr fahren. Wird aber bisher wohl noch nicht Unfalltechnisch erfasst. Evtl könnten wir als Community dazu was beitragen. Also Dynamiktest, Bremstest, Ausweichtest und dergleichen und damit die Fahrsicherheit dokumentieren.
  10. Also in Österreich sind Elekroscooter ja schon lange legal. Weil die diese Sonderregelung haben, ohne Pedalierzwang. Der Pedalierzwang ist aber in der EU Verordnung 168/13 verankert. Das hat Bosch seinerzeit mit viel Lobbyarbeit reingefrickelt. Wobei ich die Idee nicht unbedingt verkehrt finde, seine Bürger zu etwas Mittreten zu zwingen. Macht aber bei Scootern, Boards und Monos keinen Sinn. Welche Änderungen in anderen Ländern nötig waren, da bin ich überfragt. Aber ich gehe davon aus, dass die auch gewisse Gesetze erstmal ändern mussten. Es ist ja nun auch seit 2013 vorgeschrieben von der EU, dass die Mitgliedsstaaten das einbauen sollen. Deadline war der 1.1.2016! Und Deutschland hat das Anfang 2019 immer noch nicht umgesetzt.
  11. Eigene Verleihfirma und Entwicklung eigener Scooter gehört einiges dazu, das ganze KnowHow und Flexibilität haben die Autofirmen nicht. Auch der BMX X2 ist z.B. von Kettler. Ich denke Egret kriegt für seine Scooter eine Zulassung, Mark Walberg ist ja auch schon länger daran politisch aktiv. Richtig breiter Verleih wie in USA und jetzt auch in den anderen EU Städten geht aber nur mit billigen und robusten Scootern. Und die haben derzeit nur die Asiaten. Also Xiaomi M365 oder Ninebot S2. Nur solche einfachen Scooter sind wirtschaftlich zu betreiben. Der S2 kann wegen der hinteren Bremse (nur Trittblech) keine Betriebserlaubnis erlhalten. Der M365 aber wohl schon, unter der Voraussetzung, leicht geändertes, umgelabeltes und gedrosseltes Modell. Ist die Frage, ob das hierzulande jemand aufgreift. Also ob sich das für Bird, Lime oder Tier lohnt. Oder ob die sich stattdessen mehr auf restliche EU konzentrieren. In jedem Fall wird es nicht so erfolgreich gehen wie in den anderen Ländern. Die Typprüfung macht das alles ja deutlich aufwändiger und kostenintensiver. Dazu die 20km/h Beschränkung. Und der gesamte private Sektor entfällt. Das wird also auf jeden Fall noch längere Zeit politisch brisant bleiben. Und dann wahrscheinlich wieder eingestampft. So ein nationaler Alleingang mit weltweit einzigartigen Restriktionen kann sich auf Dauer nicht halten.
  12. In den anderen EU Ländern waren eKFs auch neu und man hat die dann in die nationalen Verordnungen eingebaut. Wie das im Einzelnen vorgenommen wurde, wäre interessant. In Österreich ist es ja ein Sonderfall, die werten einfach alles bis 25km/h und 600 Watt als Fahrrad, Pedalieren ist da nicht nötig. Das hätte man in Deutschland auch so oder ähnlich implementieren können. Gibt ja derzeit schon die Ausnahmen 6km/h und Pedelecs. Nötig ist dazu natürlich eine Änderung von §1 STVG, so dass PLEVs analog zu Fahrrädern eine Ausnahme darstellen und keine Kraftfahrzeuge sind.
  13. Das denke ich auch. Mit Verleihfirmen wird eine Lösung abgesprochen sein. Also das ist auf jeden Fall so. Macht sie aber zum Spielball der Lobygruppen...
  14. Also beim BMVI mit Logik ansetzen zu wollen finde ich interessante Idee. Ich finde es so schlüssig: Dass BMVI will weder E-Scooter noch sonstwas herumfahren haben außer Autos. Nur das erklärt das lange Herumlawieren, die Beauftragung der BASt entgegen EU Standards eine typprüfungspflichtige Klasse daraus zu machen - und damit abzuwürgen. Das hat man dann noch schön in die Länge gezogen, dabei alles unter Verschluss gehalten. Erst auf Druck von außen kam dann tröpfchenweise was hervor. Und da PLEVs mittlerweile in 10 EU Staaten legalisiert sind und fröhlich herumfahren, ließ es sich nicht mer länger verzögern. Man hat dann durch die Lenker/nicht-Lenker Aufspaltung versucht, die Scooter einzubremsen und die lenkerlosen ganz loszuwerden. Aber dazu war die BASt Studie zu dünne und wäre politisch zu risky. Daher kommt jetzt eine Verhinderung durch eine Alibi-Ausnahmeverordnung. Das ist der selbte Trick wie über die eKFV, die Typprüfung/DIN erzeugt in der Praxis einfach zu große Hürden. Die Regelung wird aber natürlich für lenkerlose Geräte nicht einfacher ausfallen, als für solche mit Lenker. Kurzum: Wie schon die eKFV ist auch die Ausnahmeverodnung reines Alibi, politisches Abenkungsmanöver,. Es wird da kein Board oder Wheel zulassungsfähig. Passend gibt es aber wahrscheinlich ein Alibi Board. Vielleicht von BMW? Gespannt bin ich trotzdem sehr, was sich aus Euren ABE-Versuchen ergibt. Sehr wichtiger Schritt, sonst behauptet das BMVI nur, es habe ja kein Hersteller eine ABE beantragt.
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