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Nordlicht

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Alle erstellten Inhalte von Nordlicht

  1. Der Termin ist einem Kreis von Lobbyisten vorbehalten, die direkten Zugang zu Scheuer haben. Ich kann auch sehr gut ohne Strafanzeige auskommen, aber die Presse sollte schon da sein.
  2. Moin, Kai hat mich bequatscht, mich trotz Zeitmangels aufzuraffen und Mitglied dieses Forums zu werden, um meine Idee einer 'internationalen Touristengruppe' zu posten, mit deren Umsetzung ich bisher leider nicht weitergekommen bin. Sie basiert darauf, dass so ziemlich jedes Europäische Land - ausser Deutschland - Elektrokleinstfahrzeuge legalisiert hat. Falls noch nicht bekannt: PDF "Straßenverkehrsrechtliche Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge, Rechtslage in ausgewählten europäischen Ländern sowie den USA" - eine offizielle Übersicht erstellt vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags. Leider wurde Dänemark komplett vergessen, wo alles Elektrische bis 20 km/h legal ist. Meine Befürchtung: Das BMVI tut so, als hätte es jedem Elektrokleinstfahrzeug die faire Chance eingeräumt, sich als verkehrstauglich zu beweisen, eSkateboards, EUCs, OneWheels usw. sind dabei angeblich durchgefallen, und künftig hat jeder Dorfpolizist es schriftlich vorliegen, dass alle Vehikel ohne amtliche Plakette streng verboten sind, weil Teufelszeug. Da wird der Dorfpolizist auch nicht mehr lange überlegen, sondern gleich die Strafanzeige austeilen. Ich glaube die Mär nicht, dass die Regelung von Streberrollern auf andere Vehikel ausgedehnt wird. Die Befürworter von Elektrokleinstfahrzeugen wollen beim BMVI noch einen letzten Versuch am 22. November 2018 starten, wenn da nichts erreicht wird, bliebe nur noch die Hoffnung, dass die EU die Sache irgendwann von oben regelt und Deutschland mitmachen MUSS. Das kann aber dauern... Was könnte man also tun, wenn die Legalisierung tatsächlich scheitern sollte? Ab hier zitiere ich der Einfachheit halber meine Mail an Matthias Gastel von den Grünen, gesendet am 12.9.2018, worauf mir Herr Gastel erst JETZT seine generelle Bereitschaft erklärt hat, als Gesprächspartner am Rande der Aktion mitzuwirken... Besser spät, als nie. ----------------------- "Am Tag des Inkrafttretens der Verordnung zu Elektrokleinstfahrzeugen würde ich gerne eine Gruppe Europäischer Touristen durch Berlin fahren sehen, so z.b. ein Finne auf einem OneWheel, ein Däne auf einem elektrischen Skateboard, ein Franzose auf einem Hoverboard und ein Belgier auf einem elektrischen Einrad [EUC]. Zur Erklärung: Allen genannten Ländern ist gemein, dass diese Elektrokleinstfahrzeuge dort gesetzlich geregelt sind und somit legal am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Sobald die Polizei die Weiterfahrt der Gruppe mit der Begründung unterbinden will, dass derartige Fahrzeuge in Deutschland nicht zugelassen seien, kommt folgendes an's Licht: diese Touristen nehmen die Erlaubnis, das jeweilige Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen zu dürfen, basierend auf ihrem heimischen Zulassungsrecht und Fahrerlaubnisrecht quasi aus ihrem Heimatland mit, sie dürfen damit in Deutschland also ganz legal fahren, solange sie der Straßenverkehrsordnung Folge leisten und ihre nach Deutscher Definition 'Kraftfahrzeuge‘ lediglich auf der Fahrbahn bewegen. Begleitet sie aber ein Deutscher bei ihrer Gruppenfahrt, der sich exakt so wie diese Europäischen Touristen verhält, so erhält einzig der Deutsche eine Strafanzeige. Und den Part würde ich gern übernehmen. Bevor Sie einwenden, dass Sie sich als gewählter Volksvertreter nicht an strafbaren Aktionen beteiligen können: Ich bin im Besitz ein gültigen Führerscheins Klasse B. Eine Pflichtversicherung für mein OneWheel kann ich mangels Angebot an Versicherungsmöglichkeit in Deutschland nicht vorweisen. Da mir aber eine schriftliche Ablehnung seitens der Versicherung vorliegt, besteht kein Straftatbestand mehr, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit wegen Fahrens eines nicht zugelassen Fahrzeugs [Stichwort § 5 Absatz 2 Pflichtversicherungsgesetz, doppelter Kontrahierungszwang mit Annahmefiktion]. Die Ordnungswidrigkeit würde sich bei mir als 'Ersttäter' auf 70€ Strafe plus geringe Gebühren und 1 Punkt in Flensburg belaufen, wenn das gesamte Verfahren nicht ohnehin wegen Geringfügigkeit eingestellt würde. Bei mir bekannten Fällen dieser Art lautete die Begründung der Staatsanwaltschaft: "Das Verfahren wird gemäß § 153 Abs. 1 StPO eingestellt. Hinsichtlich der Ordnungswidrigkeit(en) wird das Verfahren nach § 46 OWiG, § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.' Es bliebe also bei dieser Aktion einzig die Frage, wie man die erwähnten europäischen Touristen organisiert bekommt... und da bin ich in der glücklichen Lage, Mitglied eines internationalen Internet-Forums für elektrische Einräder zu sein. Ich bin also zuversichtlich, dass ich - hoffentlich mit Unterstützung der Grünen und entsprechender Wahrnehmung durch die Medien - als Deutsche Nadel im internationalen Heuhaufen ein Statement machen könnte, dass die Deutsche Regelung zu Elektrokleinstfahrzeugen leider kein großer Wurf, sondern vielmehr ein Trauerspiel ist, durch das weiterhin unzählige Bundesbürger Gefahr laufen, auf ihrem in Deutschland freiverkäuflichen Gefährt in die Mühlen der Deutschen Justiz zu geraten." ----------------------- Kai schlug vor, gleich eine offizielle Demonstration anzumelden [und ist offensichtlich schon dabei :-) ], was auch allen Deutschen Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen ermöglichen würde, mitzufahren. Wichtig ist: Die Normalbevölkerung soll verstehen, was die Deutsche Regierung für Mist baut, wo man doch einfach die Regelungen aus dem Ausland übernehmen könnte. Wenn wir sowas aufziehen wollen, sollten wir versuchen, ALLES an elektrischen Vehikeln zusammenzutrommeln, um in der Wirklichkeit zu demonstrieren, wozu die BAST im Rahmen ihrer Studie zu blöd war: Elektrokleinstfahrzeuge sind verkehrstauglich und gehören legalisiert. Soweit erstmal von mir, Nordlicht, OneWheeler.
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