Hi Liebe esk8ter,
ich bin seit neuestem auch Besitzer eines eSk8 und habe noch keine Erfahrungen dazu, wie Polizei auf esk8tes reagiert.
Um Böse Überaschungen zu vermeiden habe ich mich diesbezüglich versucht schlau zu machen.
Meine Situation:
ich habe ein Evole gtr mit zwei Fernbedieungen. Eine auf 6km/h begrenzt und eine normale.
Meine Einschätzung:
Generelll zählt das Board als KFZ, da es sich um "Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein." handelt
§ 1 StVG - Einzelnorm
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Wenn ich mit der 6 km/h Fernbedienung unterwegs bin, gilt jedoch, dass keine Zulassung benötigt wird. Da das Board Bauartbedingt nur 6 km/h schafft und somit nicht unter die FZV fällt.
§ 1 FZV - Einzelnorm
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Damit fallen auch weitere Pflichten zur Versicherung,
§ 2 PflVG - Einzelnorm
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und zur Versteuerung weg.
§ 3 KraftStG 2002 - Einzelnorm
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Desweiteren gilt nach §2 StVO
"(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn."
allerdings steht dort ebenso :
"Satz 1 gilt nicht für [...] einspurige Kraftfahrzeuge"
§ 2 StVO 2013 - Einzelnorm
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Nach meiner Meinung dürfte ich mit dem 6 km/h board also sowohl auf der Straße als auch auf bürgersteigen fahren.
Wenn sich der Satz mit den Einspurigen KFZ jedoch nicht anwenden lässt, darf ich NUR auf der Straße fahren. In diesem Fall wäre ich wohl ein großes Ärgernis für alle anderen KFZ und würde zudem sehr gefährlich leben und ausserdem bei Benutzung von Gehwegen oder Bürgersteigen mit einer Strafe rechnen.
Wie seht ihr das? Habt ihr noch Ergänzungen oder andere Auslegungen zu den Dingen wie ich sie sehe?