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EE: Berufung!


hardy_harzer

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vom 18.05.2020 liegt nun bereits über einen Monat hinter uns. Deshalb habe ich mich jetzt kurz vor Ablauf der Frist dazu entschieden, den Antrag auf Berufung an das Oberlandgericht München zu versenden.

Diese 4 Wochen Bedenkzeit waren wichtig, um alle Ansätze abzuwägen bzw. Gespräche mit vielen Unterstützern zu führen. Umso mehr habe ich mich gefreut, als Thomas Knauf, der bisher nur stiller Begleiter im Hintergrund war, mir seine zukünftige Unterstützung zur Berufung zugesagt hat.

Segway-Urteil

Denjenigen, denen im Zusammenhang mit dem Namen Thomas Knauf nicht auf Anhieb ein Licht aufgeht, sei gesagt, dass Thomas im Jahr 2007 1:1 in Lübeck die rechtliche Entscheidungsfindung gegen eine andere Versicherung unternommen hatte. Auch sein Antrag auf Versicherung wurde damals zuerst für sein Segway abgelehnt, weil es laut des Versicherers keine technische Grundlage in Form einer ABE/EBE für das Fahrzeug gab. In seinem Fall ging es damals jedoch in erster und zweiter Instanz positiv aus und die Versicherung musste ihm abschließend ein Kennzeichen aushändigen.

Weitere Hintergründe zum Segway plus zum Nachlesen.

Urteil war falsch!

Macht man sich mit der Materie vertraut, wird man schnell Kritiker finden, die der Meinung sind, dass die rechtliche Beurteilung des Landgerichts Lübecks falsch war. Denn das Landgericht Lübeck hat sich von der Rechtsanwendung vollkommen entfernt und sich „rechtspolitisch“ zugunsten des „Opferschutzes“ entschieden. Des Weiteren sei die sachwidrig vom Landgericht Lübeck vorgenommene „Wertung“ allein dem Gesetzgeber vorbehalten. Bei der Begründung des Urteils des Landgerichts Lübeck handelte es sich um ein obiter dictum, das rechtlich falsch ist und dadurch zu erklären ist, dass für das dort streitgegenständliche Fahrzeug eine Betriebsgenehmigung vorgelegt werden konnte, dieses Fahrzeug also im öffentlichen Verkehrsraum hat betrieben werden dürfen und folglich auch eine Versicherungspflicht angenommen werden konnte.

oder genau Richtig!

Nun gut, das mag so sein, aber nach Rücksprache mit Thomas Knauf hatte er damals keine Betriebsgenehmigung für sein Fahrzeug. Nach seiner Ansicht sind beide Verfahren 1:1 miteinander vergleichbar. Auch halte ich es für fraglich, warum das damalige Urteil „falsch“ sein soll, wenn es sogar in der Berufung zum zweiten Mal vom Gericht bestätigt wurde!? Aber nun gut, ich als Nicht-Jurist kann mich hier weiter nur auf meine eigene Vermutung stützen.

Kosten

Dank eurer Hilfe konnte das Verfahren bisher sicher finanziert werden, aber auch für die Berufung muss der finanzielle Rahmen weiter gewährleistet sein.

 

Deshalb möchte ich euch bitten weiteren Support in Form einer finanziellen Unterstützung in den zu leisten.

 

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bearbeitet von hardy_harzer
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  • Kai pinned this Thema
  • 4 weeks later...

Kurzes Update: Die Berufungsbegründung ist per Fax (22.7.2020, 17:20Uhr) an das Gericht übermittelt worden und ist per Original bereits in der Post.

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  • 5 months later...

Update Klage: Leider ging die Runde 2 am OLG München verloren und die Behörden in Berlin werden zusätzlich über meine Unbelehrbarkeit informiert. Ich bin gespannt was die Staatsanwaltschaft mir nun schreibt?

kenntnis.jpg

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  • 1 month later...

Am Updateverlauf meines „Klage Newsletters“ erkennt man sehr gut wie schnell die Zeit vergeht und wie lange kein Update mehr gab!

Ja, es geht weiter und aktuell ist nicht wirklich viel passiert.

Zum einen habe ich am 18.02.2021 die Kosten des Verfahrens an die BLD International (Vertreter der Allianz) überwiesen und damit die zweite Instanz der Klage abgeschlossen.

Des Weiteren wurde ein Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe damit beauftragt mich vor dem Bundesgerichtshof zu vertreten und zunächst die Erfolgsaussichten zu überprüfen.

Zusätzlich wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht. Natürlich muss dafür auch eine Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde erstellt werden.

Klagen kostet leider viel Geld, bitte macht weiter Werbung für diese bisher einzige Möglichkeit ggf. zukünftig versichert im Straßenverkehr mit Fahrzeugen ohne Lenkstange teilnehmen zu können.

ALLES ANDERE wie Kontrahierungszwang oder das Mofa-Blechschild bleiben „windige“ Angelegenheiten wo ggf. mit empfindlichen Strafen von Seiten der Staatsanwaltschaft zu rechnen ist.

Die „guten alten Zeiten“ wo die Polizei nett winkt und uns fahren gelassen hat, gehören leider der Vergangenheit an.

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