AV4VA Posted November 5, 2022 Share Posted November 5, 2022 Ich habe überlegt mir ein elektisches Skateboard/Longboard anzuschaffen, da dies jedoch rechltich gesehen keine Straßenzulassung besitzt (meines Wissens nach, ich habe auch teilweise gelesen, dass bis zu 20km/h es erlaubt wäre), ist es theoretisch nicht erlaubt dies im Straßenverkehr zu nutzen, daher meine Frage ob ihr schon mal in der Hinsicht Probleme hattet und was die generellen Erfahrungen mit dem Recht in dem Punkt sind und ob ihr mich evtl. korrigieren könntet. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Freako Posted November 5, 2022 Share Posted November 5, 2022 Kurzfassung: ElektroSkateboard schneller als 6 km/h, Keine Betriebserlaubnis, keine Haftpflichtversicherung. Straftatbestand: Fahren eines Kraftfahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung (und Betriebserlaubnis) Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
oldtrapper Posted November 23, 2022 Share Posted November 23, 2022 einfach mal "rechtliches" in das Suchfeld tippen und die paar Beiträge zur Rechtsstreit um Onewheel ignorieren, dann hast Du vermutlich hunderte Anteorten ... teilweise gut dokumentiert. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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