AV4VA Geschrieben 5. November 2022 Share Geschrieben 5. November 2022 Ich habe überlegt mir ein elektisches Skateboard/Longboard anzuschaffen, da dies jedoch rechltich gesehen keine Straßenzulassung besitzt (meines Wissens nach, ich habe auch teilweise gelesen, dass bis zu 20km/h es erlaubt wäre), ist es theoretisch nicht erlaubt dies im Straßenverkehr zu nutzen, daher meine Frage ob ihr schon mal in der Hinsicht Probleme hattet und was die generellen Erfahrungen mit dem Recht in dem Punkt sind und ob ihr mich evtl. korrigieren könntet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Freako Geschrieben 5. November 2022 Share Geschrieben 5. November 2022 Kurzfassung: ElektroSkateboard schneller als 6 km/h, Keine Betriebserlaubnis, keine Haftpflichtversicherung. Straftatbestand: Fahren eines Kraftfahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung (und Betriebserlaubnis) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
oldtrapper Geschrieben 23. November 2022 Share Geschrieben 23. November 2022 einfach mal "rechtliches" in das Suchfeld tippen und die paar Beiträge zur Rechtsstreit um Onewheel ignorieren, dann hast Du vermutlich hunderte Anteorten ... teilweise gut dokumentiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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