Eluveita Geschrieben 11. März 2015 Share Geschrieben 11. März 2015 Huhu ihr lieben, hab mal eine Frage, wenn ich es Versichert bekomme würde ich es dann legal verwenden? Lg Elu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicolas Geschrieben 11. März 2015 Share Geschrieben 11. März 2015 Ich würde das mit nein beantworten, die Dinger haben schlicht keine Zulassung. Ahoi Nico Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kai Geschrieben 11. März 2015 Share Geschrieben 11. März 2015 Nach einer Versicherung wäre es vermutlich Halb-Legal. Du bekommst dann vermutlich keine Anzeige mehr wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz aber wegen Verstoßes nach der Zulassungsverordnung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beatbuzzer Geschrieben 11. März 2015 Share Geschrieben 11. März 2015 Die Frage ist nur, welche Versicherung ein nicht zulassungsfähiges Fahrzeug überhaupt und wenn für eine Prämie deutlich unter gefühlten 1 Mio € versichert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sp4rtan Geschrieben 12. März 2015 Share Geschrieben 12. März 2015 Naja, wie schonmal diskutiert, gibt es (immerhin) den Kontrahierungszwang, aber wie schon erwähnt ohne Zulassung keine legale Teilnahme am Straßenverkehr. Auch nicht mit Versicherung. Sind halt zwei Paar Schuhe (bzw. eins, jeweils der Rechtf und der Linke ). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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