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EE: Was ist Mikromobilität ?


hardy_harzer

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Elektrokleinstfahrzeuge mit/ohne Lenk- und Haltestange können z.B. in unserem Nachbarland Österreich im Straßenverkehr legal benutzt werden. Eine Versicherungspflicht besteht dort nicht, diese können aber im Rahmen der Privathaftpflicht mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25km/h versichert werden. Von einem erhöhten Gefährdungspotenzial dieser Fahrzeuge geht man dort nicht aus.

Indiz für diese Annahme sind ebenfalls die

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in vielen anderen europäischen Staaten, in denen diese Fahrzeuge gefahren werden dürfen. Das häufig genannte Argument, dass Geräte ohne Lenk- und Haltestange schwer zu führen seien, lässt meist auf fehlende Übung des Nutzers oder auf wenig Detailwissen des Kritikers schliessen.

Ähnliche Fahrzeuge, die nur mit viel Übung benutzt werden können, sind Fahrräder, Inline-Skates oder Skate-/Longboards. Diese teilweise ähnlich schnellen Fahrzeuge können nur deshalb im Straßenverkehr benutzt werden , da sie mit reiner Muskelkraft bewegt werden.

Das es sehr gut klappt diese Fahrzeuge intermodal z.B. auf dem täglichen Arbeitsweg oder auch nur zum sonntäglichen Weg zum Bäcker einzusetzen, können wir mit den vielen positiven Erfahrungen unserer Community belegen. Leider liegen dazu noch keine fundierten Studien mit validierten Bewertungen vor, die ggf. den Mythos des sehr hohen Risikos beim Einsatz solcher Fahrzeuge belegen bzw. widerlegen können. Die dazu bisher in der Vergangenheit immer wieder aufgeführte BAST lässt mehr Fragen offen als diese fundiert zu beantworten.

Wir hoffen sehr, dass im gerade gestarteten „Wissenschaftliche Begleitung der Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ alle Antworten für eine sichere legale Teilnahme aller Fahrzeuge ermittelt werden können. Das Ziel sollte in jedem Fall sein, dass mit den gewonnenen Erkenntnissen eine Grundlage geschaffen wird um die Elektrokleinstfahrzeugverordnung 2.0 für Fahrzeuge mit und ohne Lenkstange zu gestalten, welche auch primär der private Nutzer im Alltag und Freizeit anwenden kann.

Der Beitrag erschien zuerst auf .

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Ein Knackpunkt liegt auch darin, dass es die Ausnahmegenehmigung, die die unproblematische Teilnahme am Verkehr wunderbar hätte belegen können, nicht gibt. So werden lediglich Gegenargumente gesammelt, die man mangels erlaubter Praxis nicht widerlegen kann. Klassisches Beamtendilemma versus wirkliche Welt 🙂

 

Als Anhängsel ein Erfahrungsbericht von soeben: Ich biege in einer Verkehrsberuhigten Zone (Spielstraße) von rechts kommend in eine andere ein, als ein Autofahrer, der von links kam, zunächst bremste plötzlich von hinten in meine Beine fuhr.. Durch Beschleunigen konnte ich die Situation zwar klären, aber der Fahrer war nicht bereit, mir seinen Namen und seine Versicherungsdaten zu nennen, rechts vor links gelte ja nicht für "diese Dinger" und das Argument, die StVo gelte zunächst einmal für oder gegen jeden, egal ob guter oder schlechter Fahrer, führte nur zu einem Wutanfall. Als er ausstieg merkte er jedoch, dass ich auch neben dem Board stehend einen guten Kopf größer bin als er und fing anstelle einer Schlägerei eine Beleidigungsorgie an. Ich hab ihn und sein Auto dann fotografiert und bin weiter. Ich weiß, Du magst kein Fingerpointing, aber ... siehe unsere Diskussion an anderer Stelle 🙂

 

Schöner Artikel übrigens.

bearbeitet von Kai
warum immer fullquotes
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das ist real life und ggf. wäre ich da auch aus der Hose gehüpft bzw. Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2 🙂 -> körperliche Unversehrtheit

bearbeitet von Kai
fullqoute WTF
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Alleine schon die Spielstraße ... Autofahrer haben allen anderen Vorrang zu gewähren und dürfen sie unter keinen Umständen gefährden ...

bearbeitet von Kai
ja sicher ein fullwoute
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