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Großkontrolle der Polizei Hamburg


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Hallo zusammen,

 

in Hamburg hat die Polizei gestern Großkontrollen mit Fahrradstaffeln durchgeführt und dabei einige Verstöße aufgenommen. Dabei haben sie insgesamt auch 4 EKF aufgegriffen und 3 Strafverfahren wegen fehlenden Versicherungsschutzes eingeleitet.

 

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Interessant finde ich dabei, dass von EKF gesprochen wird. Dabei ist es sehr gut möglich, dass es sich bei den Fahrzeugen auch um beispielsweise Skateboards gehandelt haben könnte, die formal nicht unter die EKFV fallen.

Hier wäre es interessant nachzuhaken, um was für Geräte es sich konkret handelte und ob diese überhaupt eine ABE hatten. Wenn selbst die Polizei Skateboards als EKF einordnet und den fehlenden Versicherungsschutz anprangert, wäre dies ggf. in der allgemeinen Diskussion hilfreich.

 

Viele Grüße

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vor 4 Stunden schrieb Malham:

Hier wäre es interessant nachzuhaken, um was für Geräte es sich konkret handelte und ob diese überhaupt eine ABE hatten. 

Coole Idee. Sag uns dann bitte Bescheid, interessiert mich auch.

 

vor 4 Stunden schrieb Malham:

Wenn selbst die Polizei Skateboards als EKF einordnet und den fehlenden Versicherungsschutz anprangert, wäre dies ggf. in der allgemeinen Diskussion hilfreich.

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist der fehlende Versicherungsschutz bei EKFz seit Inkrafttreten der Verordnung lediglich eine Ordnungswidrigkeit. In der damaligen Diskussion wurden pauschale Geldstrafen von 70 EUR genannt. Insofern ist die Bezeichnung Strafverfahren im Polizeipresseportal möglicherweise irreführend?

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Es könnte sich genausogut um E-Scotter > 25km/h handeln, die rechtlich keine EKF sind aber von der Polizei sicher als Solche gesehen werden.
Das Ganze würde erneut zeigen wie realitätsfremd die Verordnung ist.

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Am 28.5.2020 um 06:32 schrieb Malham:

 Dabei haben sie insgesamt auch 4 EKF aufgegriffen und 3 Strafverfahren wegen fehlenden Versicherungsschutzes 

 

Interessant finde ich dabei, dass von EKF gesprochen wird. Dabei ist es sehr gut möglich, dass es sich bei den Fahrzeugen auch um beispielsweise Skateboards gehandelt haben könnte, die formal nicht unter die EKFV fallen.

Hier wäre es interessant nachzuhaken, um was für Geräte es sich konkret handelte und ob diese überhaupt eine ABE hatten. Wenn selbst die Polizei Skateboards als EKF einordnet und den fehlenden Versicherungsschutz anprangert, wäre dies ggf. in der allgemeinen Diskussion hilfreich.

 

Viele Grüße

 

Ich habe der Polzei Hamburg eine Mail geschrieben und gefragt von welcher Art die Elektrokleinfahrzeuge waren... Dazu kam als Antwort folgendes: 

"die Art der Elektrokleinstfahrzeuge wird statistisch nicht erhoben, sodass Ihnen hierzu keine Auskunft geben kann." 

Also auf dem Weg wird man nicht schlauer....

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vor 53 Minuten schrieb Pumba:

 

Ich habe der Polzei Hamburg eine Mail geschrieben und gefragt von welcher Art die Elektrokleinfahrzeuge waren... Dazu kam als Antwort folgendes: 

"die Art der Elektrokleinstfahrzeuge wird statistisch nicht erhoben, sodass Ihnen hierzu keine Auskunft geben kann." 

Also auf dem Weg wird man nicht schlauer....

Finde ich dennoch großartig, dass Du das gemacht hast. Danke. ... statistisch ... lol ... es geht hier doch "nur" um eine wirklichkeitsgetreue Berichterstattung  auf Basis des  Informationsfreiheitsgesetzes. Dass man als Beamter mit gesetzlich relevanten Fachbegriffen so sorglos umgeht, stimmt mich nicht besonders zuversichtlich. Was aber schon mal ein Schritt in die richtige Richtung ist: Es wurde nicht mit "datenschutzrechlich" argumentiert.

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