hardy_harzer Geschrieben 23. August 2020 Geschrieben 23. August 2020 (bearbeitet) diesmal erfolgt das Update zur Klage wesentlich schneller, da bereits die erste Antwort des OLG MĂŒnchen vorliegt und von mir eine Stellungnahme binnen 7 Tagen erwartet wird. (Antrag auf FristverlĂ€ngerung wure bereits gestellt) Da ich mit der Stellungnahme ĂŒber den weiteren Fortgang bzw. auch ĂŒber das Ende der Berufung entscheide, möchte ich zum einen vorab ALLE UnterstĂŒtzer darĂŒber in Kenntnis setzen und zusĂ€tzlich auch eure Meinung wissen:  Meines Erachtens bleiben lediglich zwei Möglichkeiten (Ănderungen nach grĂŒndlicher PrĂŒfung vorbehalten): 1. RĂŒcknahme der Berufung, Kosten klein halten. Das Verfahren wĂ€re damit beendet, der Hinweisbeschluss in der Welt.  2. Blick auf den Bundesgerichtshof, die volle Distanz mitnehmen!  Dazu mĂŒsste der Vortrag (risikoreich) erweitert werden bezĂŒglich etwaiger eigener Handlungen meinerseits. (Punkt 1.2.1) Gleichwohl wird sich das Oberlandesgericht nicht umstimmen lassen. Bleibt nur noch auf den BGH â Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu hoffen.  Die Streitwertgrenze von 20.000,00 EUR wĂ€re nicht ĂŒberschritten, jedoch könnte argumentiert werden, dass eine Entscheidung durch den Bundesgerichtshof zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung sowie zur KlĂ€rung einer bisher nicht entschiedenen Rechtsfrage erforderlich wĂ€re. Das Oberlandesgericht wĂŒrde die Revision höchstwahrscheinlich nicht zulassen, so dass zunĂ€chst eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden mĂŒsste (auch dies muss bereits durch einen Anwalt beim Bundesgerichtshof geschehen).  In der Stellungnahme mĂŒsste ich darlegen wann und wo ich meine 5 nicht zugelassenen Fahrzeuge gefahren habe und oute mich damit direkt als StraftĂ€ter. Auch wĂŒrde BGH bedeuten, einen neuen zusĂ€tzlichen Anwalt zu beauftragen, da Herr Höhne beim BGH nicht zugelassen ist. Aktuell gibt es nur 40 zugelassene BGH AnwĂ€lte in Deutschland. Dies ist wieder mit weiteren nicht unerheblichen Kosten verbunden!  Aktuell sind netto noch 3.600 Euro im Topf â nach Abzug der 888 Euro Berufungskosten plus erste Rechnung von 910 Euro des Anwalts fĂŒr die Bearbeitung der Berufung. Wie ist eure Meinung? Tor 1 âBerufung zurĂŒckziehenâ oder Tor 2 âBerufung durchziehenâ um ggf. zum BGH zugelassen zu werden? Tor 2 muss ich nochmal um die UnterstĂŒtzung der Community bitten.  Beste GrĂŒĂe Lars Zemke  Der Externe Links nur fĂŒr Mitglieder sichtbar des OLG MĂŒnchen vom 04.08.2020.  Der Beitrag erschien zuerst auf . bearbeitet 24. August 2020 von hardy_harzer 1 Zitieren
Kruzifixium Geschrieben 24. August 2020 Geschrieben 24. August 2020 Man sollte es auf jeden Fall probieren! Tor 2! 1 Zitieren
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