Jupp.
Da Verbote ja immer irgendein Gesetz zur Grundlage haben müssen, muss ein Gerät auch immer erstmal eingeordnet werden. Bisher wurden E-Skateboards als "Kraftfahrzeug" eingeordnet. Entsprechend ergeben sich Verstöße: Fahren ohne Zulassung und ohne Versicherung. Das ist seit der EU Verordnung 168/2013 (die seit 1.1.2016 gilt) rechtlich kaum mehr haltbar. Die Frage, gegen was Überhaupt verstoßen wird, ist also gar nicht klar. "Spielen auf der Straße"?
Wie E-Skateboards nun einzuordnen sind ist eine Regelungslücke, die eigentlich schon längst national geschlossen sein sollte. Die meisten Länder haben aber noch nicht reagiert. Soweit ich weiß wurde bisher nur in Belgien und Finnland darauf reagiert:
Belgien und Finnland hat in 2016 Regelungen für PLEVs eingeführt. In Belgien gelten solche elektrischen Kleinstfahrzeuge als "Fußgänger", wenn sie nicht schneller als Fußgänger sind, und als "Fahrräder" wenn sie maximal 18km/h fahren können. (Quelle) Das wurde in Belgien auch vorher schon so gehandhabt. Es wird diskutiert, das auf 25km/h anzuheben.
Änhnlich in Finnland, da gelten kleine elektrischen Vehikel bis 15km/h als Fußgänger, bis 25km/h als Fahrräder.(Quelle).
Für diese Einordnung als PLEV sind die meisten E-Skateboards allerdings zu schnell.