Jump to content
elektro-skateboard.de

Holz

Elektro-Skater
  • Gesamte Inhalte

    61
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    3

Alle erstellten Inhalte von Holz

  1. Hallo, Scheuer rudert bei der Gehwegenutzung zurück, ansonsten will er die Verordnung schnellstens in Sack und Tüten. Meine perönliche Sicht ist die - Die Verordnung wird mit Änderungen beschlossen - der Inhalt wird sehr nah an dem 1. Verordnungsentwurf angelegt sein.
  2. was widerum nur die Unfähigkeit unserer Politiker verdeutlicht - aber den Nutzern der Fahrzeuge überhaupt nicht weiterhilft - also viel Wind für nichts!
  3. Hallo, ich wollte nur eine Rückmeldung geben, dass die Steuerung so funktioniert, wie vor ein paar Wochen gedacht.
  4. Hallo, die Variante mit dem Näherungssensor und der Zeitverzögerung ist keine Frickellösung! Ich bin die letzten Wochen nahezu täglich mit dem Roller ca. 2 km ( einfache Strecke )zum Mittagessen gefahren - die Technik tut dabei wie Sie soll, nämlich unterstützen. Den Hebel vom Daumengas hab ich einfach abgesägt und verschliffen- so sollte es legal sein.
  5. Na mal sehen, wie sich die EKF bei uns entwickeln, ich drück auf jedenfall die Daumen. Ich kann ja auch nicht einschätzen, wie genau es unsere Ordnungshüter so nehmen, bei uns hier ist dass glaub ich, recht entspannt den Versicherungsaukleber wird es bestimmt irgendwie geben, ( den mach ich an nem Mietscooter ab ) am Ende auch ohne ABE. Wenn ich meinem TüV- Mann glauben schenke, kostet die Einzelabnahme dann 150€ - höchstens. Mal abwarten, wie die Prüfbedingungen aussehen
  6. Die Leute haben doch Angst, dass da einer mit nem Tretroller oder Skateboard vor Ihrem SUV mit 20 Sachen rumgurkt . Die Radfahrer meckern, weil schon jetzt zu wenig Platz ist. Die Fussgänger.......Und der ÖPNV will die Teile doch auch nicht wirklich. Und noch die Stimmen, die dass alles für den nächsten sinnlosen Hype halten, der in 2 Jahren wieder vergessen ist. Im übrigen haben alle Politiker am vergangenen Freitag ganz überzeugt über Kraftfahrzeuge diskutiert
  7. bezogen auf Roller , SKateboard und Co - im Straßenverkehr wie er sich derzeit darstellt - klar nicht mehrheitsfähig - es gibt da zu viele Gegner. Ich würde den Weg übers Fahrrad gehen ( Fahrrad hat genügend Anerkennung ) und die mit Motor bis 25 frreigeben. Da würde sich niemand trüber aufregen - natürlich liese sich dass dann auch andere Fahrzeuge bis 25 km/h übertragen. Du musst doch irgendwie den § 1 STVG aufweichen, damit irgendwann die EKF nicht als Kraftfahrzeuge wahrgenommen werden. Wie soll das anders funktionieren ?
  8. Für Gesetzesänderungen brauchst Du Mehrheiten, die sehe ich unter den Politikern nicht. Realistisch betrachtet wird es die Mehrheiten auch in der Bevölkerung nicht ansatzweise geben. Und die Sonderverordmung - wenn Sie denn kommt - kann auch ganz schnell kippen, spätestens wenn der erste Skateboarder vor einen LKW gefahren ist
  9. Ich hab ja versucht mal klarzustellen, dass die Mitarbeiter um Scheuer schon ordentliche Arbeit geleistet haben. Die hatten die Aufgabe erhalten die EKF in unser Verkehrssystem zu integrieren. Also haben die sich die vorhandene Gesetzeslage angeschaut und dazu passend eine Verordnung geschaffen. Anders hätte die Verordnung gar nicht ausfallen können, denn sonst hätte die Verordnung gegen geltende Gesetze verstoßen. zB. ist ABE und Versicherungspflicht gesetzlich vorgeschrieben für Kraftfahrzeuge - daran können die Leute um Scheuer auch nichts ändern ! In Österreich ist die Gesetzeslage eben eine andere, da sind Kraftfahrzeuge eben erst über 25 Km /h Kraftfahrzeuge - alles darunter quasi Fahrräder ! In Deutschland wurde doch immer im Zusammenhang mit EKF von Kraftfahrzeugen gesprochen - dass fällt der Fahrzeugklasse jetzt sozusagen auf die Füsse. Ich habe von Anfang an nicht verstanden oder vielmehr verstehen wollen, wieso so kleine Fahrzeuge denn Kraftfahrzeuge seien sollen, da Sie es aber nunmehr sind, ist es nur logisch, dass Sie rechtlich auch als solche behandelt werden - mit den negativen Konsequenzen wie die ABE. Es hätte schlimmer kommen können !
  10. Bitte nicht Gesetze und Verordnungen verwechseln, ich bezog mich in meinem Beitrag auf den § 1 StVG. Dieses Gesetz gibt es schon eine Weile.
  11. wogegen im Grundsatz nichts einzuwenden ist ! darauf wollte ich nur hinweisen, im Grunde benötigen wir eine Gesetzesänderung ! Erst im Anschluss wäre eine gescheite Verordnung möglich.
  12. Sorry, aber ist ja nicht meine Idee, ich hatte es die Tage so in der Zeitung gelesen.
  13. .... die Sp... sind auch schlau - Sie halten sich an gültige Gesetze - welche es in D nunmal gibt, speziell für Kraftfahrzeuge. Das hat rein gar nix mit Verschwörung zu tun. Meiner Ansicht nach, müssten die EKF aus der Kraftfahrzeugklasse raus, aber die Regierung spricht ja vollumfänglich von Kraftfahrzeugen - möchte aber eigentlich regulieren wie Fahrräder - hier liegt der Widerspruch !
  14. Vermutlich werden die EKF ohne Lenkstange in der anstehenden Sonderverordnung auf Fußwege verbannt, mit max. 12 km/h.
  15. In Deutschland sind Kraftfahrzeuge gesetzlich greregelt . Eine zukünftige Verordnung kann sich nur innerhalb dieser Gesetze und damit verbundenen DIN- Normen bewegen. In anderen Ländern sind EKF´s keine Kraftfahrzeuge, dass ist schon mal ein Unterschied. In Österreich sind zB. Fahrzeuge unter 25 km/h keine Kraftfahrzeuge, unabhängig ob mit Muskelkraft oder Motor angetrieben . Solange sich die Politer darüber einig sind, dass es sich bei den EKF um Kraftfahrzeuge handelt, ist die Verordnung ein Versicherungs- Typenprüfungs und DIN- Normen Desaster.
  16. Ja, ist klar, sorry jetzt höre ich mich schon wie der Typ von der AFD an.
  17. Hallo, auf Fußwege gehören die Fahrzeuge jedenfalls nicht, es sei denn, es ist dort tatsächlich kein Fußgänger unterwegs ! Rechtlich ist es in Deutschland gar nicht anders zu regeln, wenn man davon ausgeht, dass es sich um Kraftfahrzeuge handelt.! Die Gesetzeslage schreibt doch die ABE - und Versicherungspflicht vor. In Österreich sieht die Sache schon anders aus, dort können Fahrräder mit Daumengas zulässig und ohne Muskelkraft als Fahrzeuge ( und nicht als Kraftfahrzeuge ) unterwegs sein. Davon lässt sich dann auch der elektrische Tretroller - und Skateboard ableiten. In Deutschland ist es halt anders gesetzlich geregelt. Als Voraussetzung müsste in Deutschland das Pedelec ohne Tretunterstützung bis 25 km/h rechtlich anerkannt werden.
  18. durchgewunken sollte da stehen, anstatt durchgegangen !
  19. Hallo, die EU hat die Verordnung wohl schon durchgegangen, meine ich. Markus
  20. Ach ja, der M 365 Roller, DASS typische elektrische Kleinstfahrzeug. Und für genau solche Fahrzeuge wurde doch die Bundesregierung 2016 aufgefordert eine gesetzliche Regelung zu erstellen, und zwar mit dem Hintergrund diese kleinen elektr. Fahrzeuge zu legalisieren. Komisch eigentlich, dass nur unsere Politer dieser Aufgabenstellung bis heute nicht erfolgreich nachgekommen sind - völlig versagt - 6 setzen ! Nicht nur ein Alleingang was die Verordnung anbelangt, vor allem alleiniges Versagen, den es gibt ja wohl doch Länder, die es hingekommen haben!
  21. Nach meinem persönlichen Rechtverständniss sollte die EU zu der Verornung sagen, schön Deutschland, könnt ihr so machen, aber die Typengenehmigung hatten wir doch schon mal ausgeschlossen, diesen Teil der Verordnung dürft Ihr so nicht umsetzen.
  22. das steht in der EU Verordnung : Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für alle zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeuge gemäß Artikel 4 und Anhang I (im Folgenden „Fahrzeuge der Klasse L“), die dazu bestimmt sind, auf öffentlichen Straßen gefahren zu werden, einschließlich Fahrzeuge, die in einer oder mehreren Stufen ausgelegt und gebaut werden, und für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten sowie für Teile und Ausrüstungen, die für solche Fahrzeuge ausgelegt und gebaut werden.Diese Verordnung gilt auch für Enduro-Krafträder (L3e-AxE (x = 1, 2 oder 3)), Trial-Krafträder (L3e-AxT (x = 1, 2 oder 3)) und schwere Gelände-Quads (L7e-B) gemäß Artikel 4 und An­hang I.(2) Diese Verordnung gilt nicht für die nachstehenden Fahr­zeuge:a) Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h;b) Fahrzeuge, die ausschließlich zur Benutzung durch körper­behinderte Personen bestimmt sind;c) ausschließlich fußgängergeführte Fahrzeuge;d) Fahrzeuge, die ausschließlich für die Benutzung im sport­lichen Wettbewerb bestimmt sind;e) Fahrzeuge, die zur Benutzung durch die Streitkräfte, den Katastrophenschutz, die Feuerwehr, die für die Aufrechterhal­tung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräfte und die medizinischen Notdienste ausgelegt und gebaut sind;f) land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäß der Verord­nung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Februar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahr­zeugen (1), Maschinen gemäß der Richtlinie 97/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitglied­staaten über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Gerä­te (2) und der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Par­laments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschi­nen (3) sowie Kraftfahrzeuge gemäß der Richtlinie 2007/46/EG;g) Fahrzeuge, die in erster Linie für die Benutzung im Gelände bestimmt und für das Befahren unbefestigter Flächen aus­gelegt sind;h) Fahrräder mit Pedalantrieb mit Trethilfe, die mit einem elek­tromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndau­erleistung von bis zu 250 W ausgestattet sind, dessen Unter­stützung unterbrochen wird, wenn der Fahrer im Treten ein­hält, und dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahr­zeuggeschwindigkeit progressiv verringert und unterbrochen wird, bevor die Geschwindigkeit des Fahrzeugs 25 km/h er­reicht;i) selbstbalancierende Fahrzeuge;j) Fahrzeuge, die nicht mindestens einen Sitzplatz haben;k) Fahrzeuge, bei denen sich der R-Punkt in einer Sitzposition des Fahrers bei den Klassen L1e, L3e und L4e in einer Höhe von ≤ 540 mm oder bei den Klassen L2e, L5e, L6e and L7e in einer Höhe von ≤ 400 mm befindet
  23. Ich finde ja schon diesen Punkt in der Verordnung als trügerisch, weil die neue Fahrzeugklasse von der Typengenehmigung ausgeschlossen sein soll, so möchte es die EU. IV.Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen Der nationale Regelungsbedarf entstand im Zusammenhang mit der seit Januar 2016 auf europäischer Ebene verpflichtend anzuwendenden neuen Typgenehmigungsverordnung (EU) Nr. 168/2013, die selbstbalancierende Fahrzeuge und Fahrzeuge ohne Sitz ausdrücklich von ihrem Anwendungsbereich ausschließt. Das Verordnungsvorhaben soll den im Zusammenhang mit dieser EU-Verordnung deutlich zutage getretenen nationalen Regelungsbedarf decken.
  24. und ich würde an der Stelle mal die Idee eines DIY - Forenskateboards einbringen.
  25. Aber wieder zurück zm Thema, ich habe heute die finale Halterung für den Sensor gedruckt, wird von unten an die Schutzblechbohrung geschraubt, passt perfekt Beim Xiomi müsste man noch mal genauer hinsehen, ob ER die Anforderung eines Fahrrades erfüllt ! Für die Pedelcs gibts ja auch Vorschriften und CE Pflicht. Dort liegt nach meiner Ansicht der Vortei der Yedoo, Mibo, Koska u. Co., den die sind ja vom deutschen TÜV geprüft und alle Anbauten Fahrradtechnik
×
×
  • Neu erstellen...