John1212 Posted January 10, 2014 Share Posted January 10, 2014 Hey Leute! Sagt mal: In Deutschland ist das e-Skateboard fahren ja wegen der StVO auf öffentlichen Straßen verboten. Aber kann mir jemand sagen wie das so im Ausland ist? Also konkret in anderen Ländern Europas und den USA? Wär super wenn mir da jemand was sagen kann. Daaaankee!! Schönen Gruß John Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
baduser Posted February 23, 2014 Share Posted February 23, 2014 Als erstes muss festgestellt werden, ob es sich bei einem E-Skateboard um ein Fahrzeug oder um ein fahrzeugähnliches Spielzeug handelt. Um als Fahrzeug eingestuft zu werden, muss das Gefährt zumindest eine Lenkstange/-rad und einen Sitzplatz aufweisen! Einzige Ausnahme bisher: Seagway PT > daher würde ich von einem Carving-Stick absehen, um keinen Angriffspunkt zu bieten. Somit ist klar, dass ein E-Skateboard unter die Kategorie "fahrzeugähnliches Spielzeug" fällt. Da es seit den 70er Jahren keine Anpassung an heutige Trendsportarten gegeben hat (Skateboard, Inline-Skates, Scooter, ...), ist diese Kategorie durch die StVO §88a geregelt (Spielen auf der Straße > Der Rollschuh). Der Motor spielt dabei keine Rolle, ansonst wäre ein ferngesteuertes Spielzeugauto ja auch ein Fahrzeug und kein Spielzeug. Auch nicht das Gewicht oder die Größe oder die Endgeschwindigkeit (zumindest nicht in der Dimension eine All-Terrain-Boards). Rechtlich steht man sozusagen auf einem ferngesteuerten Spielzeugauto und läßt sich mittransportieren. Fahrzeugähnliche Spielzeuge darf man nicht auf öffentlichen Straßen benützen! Jedoch auf Gehsteigen und Plätzen, sofern man dabei niemanden gefährdet oder behindert. Ein reines Gefährdungspotential reicht nicht aus, es muss eine tatsächliche Gefährdung/Behinderung stattfinden um Dir das weiterspielen zu verbieten. Fazit: Anfänglich hatte ich ein paar blöde Diskussionen mit den Kappelträgern (hab dann mit dem Polizeijuristen tel. weitergeredet, da der Kapperlträger mit meinen Einwänden ziemlich überfordert war). Insgesamt hab ich 3000km ohne rechtliche Probleme hinter mir, was aber auch an meiner passiven Fahrweise im Fußgängerverkehr liegt. VERHALTENSREGELN: * Immer schön zweitrangig fahren, * mindestens auf halbe Sicht fahren, * im Zweifelsfall immer stehen bleiben und Vorrang geben * und das allerwichtigste: immer lächeln und nett grüßen Soviel zum Thema Österreich ... Liebe Grüße, baduser Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
baduser Posted February 23, 2014 Share Posted February 23, 2014 (edited) Am 12.10.2012 war auf der Seite von futuretrends.ch folgendes zu lesen (die Seite ist inzwischen leider offline, kann aber hier eingesehen werden: Externe Links nur für Mitglieder sichtbar ). Bitte Vorsicht! Es kann sich auch um die Fehlmeldung eines Händlers handeln, der die Verkaufszahlen erhöhen wollte ... MoBo – “Evolution of Moving“ on Facebook: Liebe Mo-Bo Freunde, wir haben sensationelle News betreffend der Strassenzulassung für Mo-Bo's! Wir werden oft gefragt sind die Mo-Bo's legal? Darf man Sie auf der Strasse Nutzen? Etc. Bisher war die Antwort ein definitves Nein und ein Verweis auf private Plätze und Anlagen. FÄG - Das FÄGT... Mo-Bo's wurden jetzt klassifiziert als FÄG d.h. Fahrzeug Ähnlicher Gegenstand! Durch diese Klassifizierung konnte folgendes erwirkt werden: Mo-Bo darf öffentlich genutzt werden auf Plätzen, Seepromenade, Troitoir's, Stadt etc.! Überall sozusagen ausser auf der Strasse! Diese Klassifizierung gilt für Mo-Bo's! Unsere Empfehlungen zum Umgang mit einem Mo-Bo im Strassenverkehr: Im Fall eines Unfalls haftet der Mo-Bo Fahrer für Alle Schäden, inbesondere bei Personenschäden an Fussgänger etc. Wir empfehlen den Abschluss einer Privathaftpflichversicherung und einem umsichtigen Umgang mit Mitmenschen, sowie das tragen der empfohlenen Schutzausrüstung! Also Leute rauf auf's Board und völlig Legal durch die Schweiz cruisen! LG, baduser Edited February 23, 2014 by baduser Toten Link durch Archiv-Snapshot ersetzt Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Darkster Posted February 28, 2014 Share Posted February 28, 2014 Moin Zusammen, als Forumsneuling von mir hier gleich die erste Frage zu der rechtlichen Lage im Ausland: Da wir im Frühjahr nach Dänemark rüberfahren, hat einer von Euch eine Ahnung wie es dort aussieht bezgl. der Eboard-thematik? Gruß Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
cut Posted August 25, 2015 Share Posted August 25, 2015 Hallo zusammen Ich glaube in der Schweiz hat sich die rechtliche Situation etwas verbessert..wenn man mit Segways oder Elektro-Stehrollern auf die Strasse darf, sollte dies doch mit E-Skateboards doch auch möglich sein, oder nicht? Erforderlich ist jedoch eine Typengenehmigung. Was bedeutet dies genau? "Bundesrat beschliesst Erleichterungen für gewisse Elektrofahrzeuge" Externe Links nur für Mitglieder sichtbar Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
eXo Posted August 25, 2015 Share Posted August 25, 2015 Hallo zusammen Ich glaube in der Schweiz hat sich die rechtliche Situation etwas verbessert..wenn man mit Segways oder Elektro-Stehrollern auf die Strasse darf, sollte dies doch mit E-Skateboards doch auch möglich sein, oder nicht? Erforderlich ist jedoch eine Typengenehmigung. Was bedeutet dies genau? "Bundesrat beschliesst Erleichterungen für gewisse Elektrofahrzeuge" Externe Links nur für Mitglieder sichtbar Verfolge dieses Thema regelmäßig und habe bis jetzt noch keine Möglichkeit für unsere Skateboards gefunden. Aber ich weiss das wir in der Schweiz mit Sicherheit eher von solchen Möglichkeiten profitieren werden, als die Deutschen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bruce Lee Posted August 25, 2015 Share Posted August 25, 2015 willst du dich nicht mal mit dem strassenverkehrsamt in verbindung setzen ? ich denke wenn da alles drann ist... besteht da sicher die möglichkeit so bremse, helm, licht.... radio, klimaanlage, kaffemaschine, einbautoilette Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
eXo Posted August 25, 2015 Share Posted August 25, 2015 willst du dich nicht mal mit dem strassenverkehrsamt in verbindung setzen ? ich denke wenn da alles drann ist... besteht da sicher die möglichkeit so bremse, helm, licht.... radio, klimaanlage, kaffemaschine, einbautoilette Ich bin in Kontakt mit der Astra. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bruce Lee Posted August 25, 2015 Share Posted August 25, 2015 ok, ja dann schon mal gut. wenn man das ganze in die kategorie "segway, uniwheel und elektro rikschas :peace:" werfen könnte, wäre doch super ! sicherer als so ein einrad zum balancieren ist das doch allemal :thumbsup: Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
SkAiZ Posted November 2, 2015 Share Posted November 2, 2015 Moin Zusammen, als Forumsneuling von mir hier gleich die erste Frage zu der rechtlichen Lage im Ausland: Da wir im Frühjahr nach Dänemark rüberfahren, hat einer von Euch eine Ahnung wie es dort aussieht bezgl. der Eboard-thematik? Gruß Weiß da jemand was? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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