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Strafbefehl vom Amtsgericht erhalten


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Moin,

 

mir wird dort vorsätzlicher Verstoss gegen Pflichtversicherungsgesetz (§6 PflVG) und vorsätzliches Führen eines Fahrzeugs ohne Führerschein (§21 StVG) in Tateinheit (§ 52 StGB) vorgeworfen.

 

Strafe: 20 Tagessätze (800 EUR).

 

Board wird eingezogen (ca. 900 EUR DIY)

 

Verfahrenskosten muss ich auch noch tragen (Höhe noch nicht bekannt)

 

Nach Vollstreckung wird die Tat im Bundeszentralregister eingetragen. Wenn ich danach dann nochmal straffällig würde, würde beides ins Führungszeugnis eingetragen und ich wäre damit im Volksmund "vorbestraft"...

 

Für mich ist das Thema E-Skateboard damit endgültig erledigt in Deutschland.

 

=> Hier muss man peinlichst genau alle Gesetzestexte kennen, Leute !!!

 

Gruß

 

Marc

 

 

bearbeitet von JohnSinclair
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Hier mal die Gesetzestexte:

 

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IBB.CO

Image 1-St-VG-KFZ hosted in ImgBB

=> Damit ist ein E-Skateboard schonmal per Gesetz ein Kraftfahrzeug.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PlichtVG - Einzug o.k. bei Vorsatz.jpg

=> Nach dem Pflichtversicherungsgesetz ist also bei Vorsatz das Einziehen des Boards vollkommen rechtens.

 

 

 

 

 

 

StVG 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis.jpg

bearbeitet von JohnSinclair
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Wer sein Board verleiht, macht sich übrigens auch strafbar (s. blaue Linien) !

 

§21 => Da ein E-board in etwa mit einem Moped/Motorroller gleichzusetzen wäre, könnte man theoretisch gegen den Vorwurf "Fahren ohne Fahrerlaubis" Einspruch einlegen, wenn man einen Autoführerschein hat, der Motorroller beinhaltet.

 

Da die Strafe aber gleich hoch ist, wie beim Verletzen des Plichtversicherungsgesetzes, macht das am Ende keinen Unterschied (s. § 52 StGB), weil eine Tat eh nur einmal bestraft werden darf - und nicht doppelt und dreifach.

Tateinheit nicht gegeben - Strafe bleibt aber gleich.jpg

bearbeitet von JohnSinclair
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in NRW.

 

 

Es gibt da einen Spruch, den jeder kennt: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".

 

 

Gruß

 

Marc

bearbeitet von JohnSinclair
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Danke !

 

Aber ich werd es überleben ;_)

 

Achso: 2 Punkte in Flensburg kommen für eine verurteilte Straftat noch oben drauf als Sahnehäubchen 🍰

 

Gruß

 

Marc

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Ich bitte den Admin höflichst, meinen Status unter meinem Avatar von "Elektro-Skater" in "Ex-Elektro-Skater" umzuwandeln.

 

🙏

 

=> "R.I.P, beloved Longboard...We had a HECKIN´GREAT TIME !!!"

 

Gruß

 

Marc

 

 

 

bearbeitet von JohnSinclair
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Ich habe wesentlich mehr Glück gehabt trotzdem bin ich ab heute offiziell ein "Ex-Elektro-Skater":

 

Strafbefehl.jpeg

bearbeitet von roblon
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Habe das gleiche Schreiben wie Roblon erhalten, nachdem ich letzten März kassiert wurde. Vielleicht sollten wir den Ex-Elektro-Skater Status tatsächlich einführen.

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vor 3 Stunden schrieb jeti:

Habe das gleiche Schreiben wie Roblon erhalten, nachdem ich letzten März kassiert wurde. Vielleicht sollten wir den Ex-Elektro-Skater Status tatsächlich einführen.

 

Hallo

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,

 

auf dem Schreiben steht: "Ordnungswidrigkeiten werden von Amts wegen von der Verwaltungsbehörde weiterverfolgt."

was müsstest du am ende dafür zahlen?

 

VG

roblon

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Bitte überleg dir das gut, und sprech das mit deinem Verteidiger durch. Ich bin kein Anwalt, und vielleicht erzähle ich jetzt Mist, aber hier sind meine Überlegungen dazu:

 

In unseren Fällen hat die Staatsanwaltschaft entschieden die Delikte nicht zu verfolgen. Vermutlich sind in München Staatsanwaltschaft und Gerichte mit wichtigeren Dingen ausgelastet.

 

Bei einem Berufungsverfahren bekommst du einen neuen Richter, aber dieselbe Staatsanwaltschaft wird dasselbe Strafmaß beantragen. Strafen mit bis zu 30 Tagessätzen sind nicht unüblich, die Verfahrenskosten kommen immer dazu. Dass Board weg, Punkte und Eintrag noch dazu kommen, habe ich bei anderen Verfahren nicht mitbekommen. Ich weiß aber nur dass, was die Betroffenen in den Foren schreiben.

 

Der Richter hat nach geltendem Recht zu urteilen. Die Rechtslage ist eindeutig. Ich weiß nicht, wie viel Spielraum ein Richter gegenüber dem beantragten Strafmaß hat. Selbst wenn er die vorherige Strafe für überzogen hält und zu einer anderen Entscheidung kommen könnte, möchte er vermutlich nicht ohne guten Grund ein anderes Urteil fällen als sein Kollege.

 

Mit der Berufung entstehen zusätzliche Verfahrenskosten, und die Strafe kann auch höher ausfallen. Ich meine von einem Jugendlichen gelesen zu haben, dem 240 Stunden Sozialdienst aufgedrückt wurden. Das theoretische Höchststrafmaß liegt bei einem Jahr Gefängnis.

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Junge Junge, dass ist ja echt ne harte Strafe. Keine Ahnung, was los ist mit den Leuten. Ja klar ist es scheiße ohne Versicherung unterwegs zu sein, aber dann sollte doch die Möglichkeit bestehen eine zu erlangen. Ganz davon abgesehen ist es eh sinnfrei ein E Longbord mit einem KFZ/ Moped gleichzusetzen.

 

Ich sags euch, wäre das Fahrrad noch nicht erfunden und würde jetzt neu auf dem Markt kommen, dann würde es da genau so ein Theater geben.

Wie kein Licht? Was auf so dünnen Reifen? Wie ohne Helm? Was damit kann man über 30kmh fahren? Und ohne extra Versicherung ? Ne ne, sowas gibt es nicht 😄

 

Aber ist doch nicht verwunderlich, Deutschland ist ja echt das Schlusslicht bei solchen Sachen wie E Mobilität und auch Kleinstfahrzeug. Alleine dieses ewige Theater mit den E Rollern. Und dann noch die extra Wurst mit extra Versicherung und 20kmh. Kein anderes Land macht so ein großes Ding daraus.

Aber sei es drum.

 

Ich denke, dass ich mein Board, was wirklich toll funktioniert auch verkaufen werde und auf einen E Roller umsteigen werde.

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Schade, dass ich mich erst juristisch schlau gemacht habe nachdem mich die Polizei angehalten hat....Aber ich dachte mir, dass ich die Ergebisse meiner rechtlichen Recherche hier einfach mal weitergebe, damit nicht unnötig viele E-Skater so derb von der Realität/Gesetzeslage eingeholt werden wie ich.

 

Wenn das hier im Forum schon allseits bekannt ist mit den Gesetzen, war das vielleicht nicht nötig. Aber es war halt mein erster Beitrag hier im Forum...Und wohl auch mein Letzter 👎

 

Gruß

 

Marc

 

 

bearbeitet von JohnSinclair
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