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jeti

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  1. Meines Wissens sind nur Stehroller mit ABE und Segways in Deutschland versicherungsfähig. Bei der Klage von Lars Zemke geht es ja genau um dieses Problem. Wenn du eine Versicherung auf ein Monowheel abschließt und dabei die Modellnummer statt einer ABE-Nummer angibst, kannst du damit böse auf die Nase fallen. Mit ausländischen Versicherungen kenne ich mich nicht aus. Die Staatsanwaltschaft hat mein Verfahren aus mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt. Meines Wissens ist das in München beim erstem Mal üblich. Das ist jetzt aber schon eine Weile her und kann sich geändert haben.
  2. Wie gesagt ist die Benutzung außerhalb eines Privatgrundstücks eine Straftat und darf eigentlich nicht ignoriert werden. Wenn man sich sinnvoll verhält, werden zwei Polizisten, die sich schon lange kennen, vielleicht lieber nichts sehen weil sie besseres zu tun haben. Ich hatte z.B. das Pech einem Bus mit sechs jungen Beamten vom USK zu begegnen. Auch wenn das am Sonntag in einem Baugebiet ohne Verkehr war - die Strafanzeige habe ich bekommen.
  3. Der rechtliche Aspekt ist klar. Wenn das Ding mehr als 6 km/h fährt, ist es ein Kraftfahrzeug und kein Spielzeug. Wenn es außerhalb von Privatgrundstücken bewegt werden soll, ist es versicherungspflichtig, kann aber nicht versichert werden. Eine Privathaftpflicht deckt das nicht ab. Ein unversichertes Kraftfahrzeug im öffentlichen Raum zu bewegen ist eine Straftat nach §6 PflichtVG und kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. In der Praxis ist das ein Roulettespiel. Einige fahren seit Jahren unbehelligt, gegen andere wurden Strafverfahren eröffnet. Wenn die Staatsanwaltschaft besseres zu tun hat, stellt sie das Verfahren ein. Ansonsten gibt es oft einen Strafbefehl über 1500 Euro. In einzelnen Fällen ist es auch schon schlimmer gekommen. Es bleibt ein Glücksspiel. Insgesamt scheint sich die Situation verschlimmert zu haben, seit im Rahmen der eKV eine Legalisierung diskutiert wurde. Seitdem weiß jeder Polizist, dass die Benutzung eine Straftat ist, die er eigentlich nicht ignorieren darf.
  4. Alle Parteien wollen Elektromobilität fördern. Dabei geht es aber ausschließlich um Autos. Die Grünen fordern schon seit einiger Zeit eine Prämie für Elektrokleinstfahrzeuge. Dabei geht es auch um Autos - nur eben um kleine Autos.
  5. Bei mir wurde das Verfahren wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt. Die Staatsanwaltschaft München hat besseres zu tun - zumindest solange es kein Wiederholungsfall ist, und man ansonsten nicht auffällig war.
  6. Freako hat recht. Eine Stellungnahme kann deine Situation nur verschlimmern, und du bist nicht verpflichtet eine abzugeben.
  7. Würde damit die R10-Prüfung wegfallen? Meines Wissens muss die ja nicht für Pedelecs durchgeführt werden.
  8. Ich würde mich da eher an ein Forum für Verkehrsrecht wenden. Die werden scheinbar von recht vielen Anwälten frequentiert. Wenn die Staatsanwaltschaft um eine Stellungnahme bittet, solltest du entweder nicht oder nur in Absprache mit einem Anwalt antworten. Für weitere Empfehlungen bin ich nicht qualifiziert. Durch den fehlenden Führerschein wird die Sache nach meinem Verständnis leider etwas ernster.
  9. Hallo! Irgendwann wird dich die Staatsanwaltschaft anschreiben und um eine Stellungnahme bitten. Ich empfehle dringend nicht darauf zu reagieren. Du bist nicht zu einer Stellungnahme verpflichtet, und kannst dich damit nur weiter reinreiten. Danach heißt es weiter abwarten. Wenn du Glück hast, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen mangelnden öffentlichen Interesses ein. Wenn sie stattdessen Anklage erhebt, brauchst du auf jeden Fall einen Anwalt, vorher aber nicht. Edit: Du hast zwei Straftaten erwähnt. Falls du keinen Führerschein hast, kommt es vermutlich zur Anklage. In dem Fall bin ich recht sicher, dass du irgendwann einen Anwalt einschalten musst.
  10. Ich verstehe die Diskussion nicht so richtig. Nach meinem Verständnis wurde eine Versicherung für ein Fahrzeug abgeschlossen, und das Kennzeichen an einem anderen Fahrzeug angebracht. Damit ist das erste Fahrzeug versichert, das zweite nicht. Bei einem Unfall mit dem ersten Fahrzeug sollte die Versicherung zumindest in Vorleistung gehen, bei einem Unfall mit dem zweiten Fahrzeug nicht. Die Anbringung des Versicherungskennzeichens sollte darauf keinen Einfluss haben, das zweite Fahrzeug ist nicht versichert. Die Anbringung eines Kennzeichens an einem anderen Fahrzeug könnte ein Straftatbestand sein, klingt für mich aber nicht nach Urkundenfälschung. Ist die Ausstellung einer legitimen Urkunde mit Täuschungsabsicht eine Straftat? Besitzt der Beschuldigte das erste Fahrzeug? Habe ich irgendwas komplett falsch verstanden?
  11. Mir wurde immer eine Person gezeigt von der ich annehmen sollte, dass sie zum ersten Mal auf einem Scooter fährt, sonst aber viel mit dem Rad unterwegs ist.
  12. jeti

    Yawboard

    Wäre ganz ok, wenn man die Stange nach hinten setzen könnte.
  13. Nach meinem Verständnis ist alles mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 6km/h ein Spielzeug und braucht keine Zulassung, ABE oder Versicherung. §1 FZV: Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.
  14. Es gibt also getrennte Zusatzschilder, um Radwege für Mofas, E-Bikes und E-Scooter freizugeben. Alles sehr deutsch. Die neuen Schilder wird man eher selten zu Gesicht bekommen. Mit einem S-Pedelec darf man einen Radweg vermutlich bei keiner der Freigaben verwenden.
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