Der rechtliche Aspekt ist klar. Wenn das Ding mehr als 6 km/h fährt, ist es ein Kraftfahrzeug und kein Spielzeug. Wenn es außerhalb von Privatgrundstücken bewegt werden soll, ist es versicherungspflichtig, kann aber nicht versichert werden. Eine Privathaftpflicht deckt das nicht ab. Ein unversichertes Kraftfahrzeug im öffentlichen Raum zu bewegen ist eine Straftat nach §6 PflichtVG und kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.
In der Praxis ist das ein Roulettespiel. Einige fahren seit Jahren unbehelligt, gegen andere wurden Strafverfahren eröffnet. Wenn die Staatsanwaltschaft besseres zu tun hat, stellt sie das Verfahren ein. Ansonsten gibt es oft einen Strafbefehl über 1500 Euro. In einzelnen Fällen ist es auch schon schlimmer gekommen. Es bleibt ein Glücksspiel.
Insgesamt scheint sich die Situation verschlimmert zu haben, seit im Rahmen der eKV eine Legalisierung diskutiert wurde. Seitdem weiß jeder Polizist, dass die Benutzung eine Straftat ist, die er eigentlich nicht ignorieren darf.