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EE: Brief an den Verkehrsausschuss


hardy_harzer

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Zusammen mit vielen anderen aus dem Bereich Mikromobilität haben wir erneut einen Brief an die Mitglieder des Verkehrsausschusses verschickt. Ziel dieses Schreibens ist es nach einem Jahr eKFV erneut auf die aktuell nur teilweise geregelte Situation hinzuweisen.

 

Mit dem gerade gestarteten Projekt der Bundesanstalt für Straßenwesen „Wissenschaftliche Begleitung der Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ bezieht man zwar nun auch Geräte ohne Lenkstange mit ein. Jedoch ohne eine existierende Regelung der Geräte ist es fraglich, ob so ein reprensatives Gesamtbild von Mikromobilität auf deutschen Straßen bis zum dritten Quartal 2022 erstellt werden kann. Des Weiteren kann man davon ausgehen, dass mit einer Überarbeitung der eKFV durch das Verkehrsministerium und einer möglichen Zulassung weiterer eKF frühestens nicht vor 2023 zu rechnen ist.

 

Im Hinblick auf die aktuelle Diskussion in den Bereichen E-Mobilität, Verkehrswende und der stetig wachsenden Präsenz unserer Fahrzeuge im Straßenverkehr halten wir den Zeitplan der genannten Studie für diskutierbar wenn unklar ist, in welchem Rahmen nicht geregelte Fahrzeuge ohne Lenkstange betrachtet werden sollen und ggf. am Ende Bestandteil der Ergebnisse sein werden.

 

Ein herzliches Dankeschön geht an Lars Stühlen von

Externe Links nur für Mitglieder sichtbar
und allen weiteren Unterstützern dieses Schreibens, die mit Rat und Tat geholfen haben:

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Übersicht aller Unterstützer des Briefes

 

 

Per Mail am 22.06.2020 um 11:05 Uhr versendet:

 

Sehr geehrte Abgeordnete, meine Damen, meine Herren,

die Bundesanstalt für Straßenwesen hat vor kurzem das Projekt „Wissenschaftliche Begleitung der Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ gestartet. Deswegen ist es dringend erforderlich, eine zeitlich befristete Sonderregelung für Fahrzeuge ohne Lenkstange zu erlassen.

Basierend auf dem damaligen Vorschlag des BMVI einer zweijährigen Ausnahmeverordnung mit wissenschaftlicher Begleitung kann nur so ein umfassenderes Bild der gesamten Mikromobilität – zusammen mit den E-Scootern – in Deutschland erstellt werden.

Die auf dieser erweiterten Basis ermittelten Erkenntnisse geben dem BMVI einen grösseren Handlungsspielraum, um Empfehlungen für mögliche Anpassungen an der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung auszusprechen. Aus diesem Grund wenden wir uns als Zusammenschluss aus Akteuren im Bereich Mikromobilität heute an Sie, um eine entsprechende Regelung auf den Weg zu bringen.

 

Mit freundlich Grüßen

Lars Zemke – EE BV eKF                                                 Lars Stühlen – eSkave

 

Der Beitrag erschien zuerst auf .

bearbeitet von hardy_harzer
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  • 1 month later...

Update:

 

Leider hab ich in der letzten Woche erfahren müssen, dass man nun auch auf Seiten TU Dresden GmbH (VUFO) festgestellt hat das Fahrzeuge ohne Lenkstange schwer per Studie zu ermitteln sind da diese „überraschenderweise“ in Deutschland nicht geregelt sind. Dies bedeutet vermutlich nun für uns min. 3-4 Jahre weiteren Stillstand da die BaST/VuFo den E-Scooter erforschen und ihre Erkenntnisse über Fahrzeuge ohne Lenkstange mit Infos aus dem Ausland in die Studie einfließen lassen werden. Freundlicherweise hat man uns trotzdem zum 1. Expertenworkshop: FE 77.0522/2019 „Wissenschaftliche Begleitung der Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ am 15.9. eingeladen.

Trotzdem frage ich mich ob das alles so „sauber“ läuft wenn man erst groß ausschreibt und nun "schwupps" die Kriterien anpasst!? Nach Durchsicht der Ausschreibungsunterlagen kann man heraus lesen, dass keine Beschränkung auf bestimmte Fahrzeuge angedacht sind und auch der Blick international geworfen werden sollte.

Aufhänger könnten Punkte der Leistungsbeschreibung sein, siehe z.B. Seite 3:

•           „Wie ist die (derzeitige) Situation (z.B. Marktdurchdringung, Aufteilung Miet- und Privatfahrzeuge, VO- konforme und VO- nicht konforme eKF) in Deutschland und im Ausland zu beschreiben?“

•           „Vergleichende Prüfung im Hinblick auf die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen im Ausland“

Daraus würde ich schließen, dass bisher nicht zugelassene Fahrzeuge betrachtet werden müssten wenn so ausgeschrieben wurde.

Klingt irgendwie alles nach einem Schildbürgerstreich!

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