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Erfahrungen mit der Rennleitung


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Ich hab vor einiger Zeit in einem "Polizeithread" mal meine Erfahrungen gepostet, die durchweg positiv sind, was einem Member hier offenbar gegen den Strich ging ... so gut darf es einem anscheinend gar nicht gehen. Daher habe ich mich zu diesem Thema bislang nicht mehr geäußert, denn ich wollte ihm seine schlechte Laune nicht vermiesen.

 

Bei meinen damaligen Äußerungen habe ich auch die Ansicht vertreten, es gäbe für PLEV in Hessen einen Duldungsstatus. Der war seinerzeit - lange vor der ekfVo - eigentlich für die klassischen Segways aber geräteunabängig formuliert - tatsächlich vorhanden und wurde vom hessischen Verkehrsministerium  auch so kommuniziert. Nach einem Erlebnis gestern Abend sollte man sich darauf nicht mehr unbedingt verlassen. Ich kann das auch nicht mehr veri- oder falsifizieren, da mein Kontakt im Verkehrsministerium Corona zum Opfer fiel. 

 

Ich bin meist im Grenzgebiet zwischen Hessen und Bayern unterwegs, neuerdings mit dem Einrad und auch damit schon des Öfteren auf der Bayerischen Seite Polizeistreifen begegnet, die mich immer zufrieden ließen - ich bin immer noch stolz auf die Alzenauer Beamten. Gestern Abend schickte meine Frau mich auf der hessischen Seite zum Einkaufen. Also flugs mit dem Tesla hin (Einrad). Beim Aldi gingen dann im Sekundentakt Einkaufswünsche ein, so dass ich, da ohne Rucksack unterwegs, den Einkaufswagen mit dem Einrad nach Hause fuhr. Etwas tricky, da alle Räder in alle Richtungen wegdrehen, aber nicht unmöglich, eher lustig. Beim Zurückbringen des Einkaufswagens kam mir eine Polizeistreife entgegen. Ich stieg vorsichtshalber ab und schob Wagen und Rad zu Fuß weiter ... mit Downhill Helm etwas overdressed. 

 

Aus dem Augenwinkel war zu sehen, dass der Bulli auf einem Parkplatz hinter mir umdrehte und wieder die Straße entlang in die Richtung fuhr, aus der er gekommen war, während ich auf den Aldiparkplatz abbog. Als ich den  Einkaufswagen verstaute, hörte ich plötzlich "was ist das denn für ein interessantes Gefährt?" und der Bulli stand neben mir ... kein Fluchtweg mehr :-). Wir haben bestimmt 20 Minuten gequatscht und gefachsimpelt, die beiden schienen wirklich interessiert. Die Höchstgeschwindigkeit war natürlich eine Frage. Da ich spekulierte, dass sie mein Versicherungsnummernschild (Rolleraufkleber) gesehen haben, habe ich natürlich vom Tiltback bei 20 km/h berichtet. Menschlich freundliches Gespräch, noch einen schönen Abend gewünscht und weiter gefahren ... bzw ich bis zur nächsten Ecke geschoben.

 

Ich werde das Gefühl nicht los, dass die beiden einfach nur freundlich sein wollten und ich richtig Dusel hatte ... bin natürlich auch stolz auf die beiden hessischen BeamtInnen. Ich wollte die Diskussion nicht auf den Duldungsstatus lenken und bin mir jz nicht mehr sicher, was diesen in Hessen angeht. Mein Sohn sagt zwar, in Frankfurt fahren viele Esk8s rum und die Polizei jucke das nicht, aber verlassen würde ich mich nicht mehr darauf. Insofern: immer schön wachsam bleiben 🙂

 

 

bearbeitet von oldtrapper
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Hui, da hoffen wir mal, dass es bei dem netten Kontakt auch in Zukunft bleibt.

Hast du weitere Infos zum Rolleraufkleber :D ? dass es damit keinen Ärger gab ist bewundernswert^^

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In Gießen juckt das auch kaum einen Menschen, hier wird teilweise durch die Fußgängerzonen geheizt wie net gescheit, die einzigen die sich dran stören sind die sinnlosen Wichte vom Ordnungsamt.

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Am 26.11.2020 um 16:43 schrieb Kruzifixium:

Hast du weitere Infos zum Rolleraufkleber :D...

Deklaratorische Wirkung des "Nummernschildes" ... es erbringt den Anscheinsbeweis einer Versicherung. Und wenn ich jmd schädige, wird die Versicherung den wohl auch entschädigen und mir dann, wenn ich irrtümlich eine falsche Herstellerbezeichnung und KBA-Nummer angegeben habe, mit max EUR 5.000,- in die Haftung nehmen. Insofern ist dem Opferschutz Rechnung getragen und was zwischen Versicherung und mir abgeht ist "Innenverhältnis" ... soweit die Theorie. Ich würde es nicht auf einen Stresstest ankommen lassen 🙂

 

Bayerische Versicherung (diebayerische.de - versichert mit Reinheitsgebot) ... in den Onlineantrag alle Angaben wahrheitsgemäß rein, dann mutig den Haken rein bei der Zusicherung, dass Du eine ABE hast und dann aus der KBA-Liste eine gültige Kombination von Hersteller und KBA-Nummer eintragen und zwei Tage nach der Zahlung ist Dein Nummernschild im Briefkasten. Aufkleben, Typenschild auf Alufolie drucken, im Zweifel die Seriennummer des Akkus als Fahrzeugidentnummer nehmen, die ist nämlich eineindeutig, so wie verlangt. Schilder phantasie- und sinnvoll aufkleben. Fertig. Soweit also die Praxis. Leider mit nicht unveränderlich angebrachtem Typenschild aber immerhin... Es gibt auch andere Versicherungen, die das machen, sogar selbständige Allianzagenturen. Hier ist gerüchteweise zu vernehmen, dass die Konzerne Ihre Vertreter schulen und anweisen, keine Versicherungsverträge für PLEV hinauszulegen. Aber Fragen kostet nichts, denke ich.

 

Nun ist das keine Garantie, dass alles gut geht. Ich habe schon von Fällen gehört, dass Polizeibeamte ganz scharf auf nicht zugelassene Fahrzeuge mit Versicherungsnummernschild sind, geradezu darauf geschult werden. Hörensagen, aber nicht unwahrscheinlich.

 

Und es ist noch zu beachten, dass bei den Aufklebeversicherungsschildern das Fahrzeug natürlich der ekFVo entsprechen muss und somit auch nicht schneller als 20 fahren darf und eine Haltestange braucht 🙂 ... ob der ausziehbare Trolleyhandle meines Wheels als Haltestange durchginge, ist zweifelhaft. Aber auch das würde nur ein Stresstest zeigen. Man könnte übrigens bei der Bayerischen auch Mopedversicherungen auf diese Weise abschließen, die etwas teurer sind, weil die Dinger ja 45 fahren dürfen. Aber da braucht man dann schon die Angaben aus einem Fahrzeugschein ... ginge über die KBA-Listen auch, aber da kann man sich dann nicht mehr so einfach vertun. Und dann natürlich den Mopedführerschein.

 

Ich kann also nur abraten und habe das selbst auch nur als Machbarkeitsstudie getestet!

bearbeitet von oldtrapper
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