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hardy_harzer

Elektro-Skater
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Beiträge erstellt von hardy_harzer

  1. Eigentlich wollten wir doch nur Skateboard fahren... Eigentlich wollten wir die letzte Folge mit dieser zusammen veröffentlichen, aber durch diversen technischen Problemen und der Gesamtspieldauer haben wir uns entschlossen zwei Folgen zu machen. Also willkommen zu Folgen 10 (eigentlich Folge 8b)! In dieser Folge haben wir mit Herrn Kunz vom TÜV Hessen gesprochen. Neben Fragen zu EBE und ABE hatte Lars noch eine Menge Fragen an ihn: Was muss ich beachten wenn ich einen eScooter zulassen will der 25 km/h fährt? Was ist eine EMV? Was wird da überprüft? und und und... Hört am besten selber rein..

    • Like 1
  2. Eigentlich wollten wir doch nur Skateboard fahren... Neben den ganze Leihrollern wird oft vergessen das es auch private Personen gibt die sich einen eScooter kaufen oder gekauft haben. Wir sprechen in Folge 9 (eigentlich 8a) mit Florian Walberg von Walberg Urban Electrics über die aktuelle Situation in Deutschland, den Markt und natürlich über Ekfv. Hört einfach mal rein...

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  3. Wer schon immer mehr über Herrn Stimpel und FUSS e.V. wissen wollte:

     

     

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    FREIFAHRT-PODCAST.DE

    Der Interview-Podcast zum Thema Mikromobilität rund um Fahrräder, eScooter, Lastenfahrräder und neuen Fahrzeugkonzepten. Hier spreche ich mit Experten, Unternehmern, Herstellern, Entscheidern, Enthusiasten und...

     

    Schreibt Sebastian Hofer euer Feedback zum Podcast.

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  4. Am 27.2.2020 um 09:43 schrieb Chrizz:

    Jop Dudelsack, das ist echt zum "brechen" hier in DE in der Beziehung. Hier in Berlin stolpert man schon ständig über die Leihscooter wenn man nicht schaut wo man hintritt. Die liegen überall herum 😞

     

    naja sind wir mal ehrlich - es sind aktuell 3 oder 4 bezirke wo e-roller stehen oder? von 12 Bezirken mit 96 Ortsteilen. ich stolpere nicht wirklich überall über Scooter 😉

    Screenshot_20200229-122145.png

  5. anbei der Beitrag vom VGT des ADAC:

     

     

    eu_vergleich.jpg

     

    Singapur:
    - faktisch vollständiges Verbot von E-Scootern
    - theoretisch auf Radwegen erlaubt; Regelung läuft mangels Vorhandensein von Radwegen aber ins Leere
    - Strafe für verbotswidriges Befahren von Gehwegen: bis ca. € 1.300.- Geldstrafe und bis drei Monate Freiheitsstrafe

     

    Israel:
    - Fahrerlaubnispflicht; für Jugendliche ab Mindestalter 15 Jahre und Erwachsene ohne Fahrerlaubnis ist eine spezielle Prüfbescheinigung vorgeschrieben (Ausbildungskurs und theoretische Prüfung)
    - Helmpflicht – bis zu ca. € 250.- Bußgeld bei Verstößen
    - Warnwestenpflicht bei schlechter Sicht

     

    Polen:

    - bislang keine gesetzliche Regelung

    - voraussichtlich für 2020 ist derzeit geplant:

    - Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen, zumindest E-Scootern, mit 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
    - auf Radverkehrsflächen und Straßen mit max. 30 km/h Höchstgeschwindigkeit
    - im Wesentlichen Geltung der Vorschriften für Fahrradfahrer

    - konkrete Ausgestaltung der Regelungen ist noch offen

     

    Italien:

    - Einführung einer Testphase von zwei Jahren durch ministerielles Dekret zur Mikromobilität vom 04.06.2019

    - E-Scooter und Segways erlaubt

    - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h

    - Verwendung auf Radverkehrsflächen und Straßen mit max. 30 km/h Höchstgeschwindigkeit zulässig

    - Fußgängerzonen und Gehwege dürfen mit max. 6 km/h befahren werden – Geschwindigkeitsregler vorgeschrieben

    - Mindestanforderungen an Beleuchtungs- und akustische Warneinrichtungen

    - bei Dunkelheit Warnwestenpflicht (oder sonstige reflektierende Kleidung)

    - keine Gleichstellung mit Fahrrädern              

    - Fahrerlaubnispflicht, Minderjährige ab 14 Jahren zumindest Klasse AM

    - Hoverboards und Monowheels mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h sind auf Gehwegen und in Fußgängerzonen erlaubt; schnellere Fahrzeuge dieser Art sind generell verboten

    - Kommunen sollen konkretisierende Vorschriften für E-Scooter und Segways erlassen

    - für alle Städte ist aber die Anbringung einer vertikalen Beschilderung mit neuen Verkehrszeichen zwingend vorgeschrieben              

    - generelles Verbot z.B. in Mailand bis zur flächendeckenden Anbringung der Verkehrsschilder

     

     

     

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  6. vor 3 Stunden schrieb Alex2006:

    Man müsste Mal ein Board mit 6 Kilometer pro Stunde bauen und damit vor die Polizeiwache fahren. Würde die Reaktion gerne sehen. Denn mit 6 kmh ist es doch legal.

    Ist das Alter nicht eine Lücke im System? Wenn man so wie ich 13 ist was wollen die Beamten da machen. Man ist ja erst ab 14 strafmündig

     

    6km/h ist irgendwie am Thema vorbei...... bzw das musste nicht bauen. Kauf dir ein Longboard ohne Motor kannste auch 6km/h fahren. Ich möchte mein Fahrzeug ohne Lenkstange gerne auf Kurzstrecken nutzen ähnlich wie ein Fahrrad oder mein Auto. Auch die Polizei könnte sich sicherlich besseres vorstellen als EKF zu kontrollieren oder Alkoholkontrollen auf dem Fahrradweg durchzuführen.

  7. e-skateboards jetzt legal stand leider nie kurz vor dem Durchbruch. Seit am 17.5. der Bundesrat die Ausnahmeverordnung kassiert hat gibt es leider keinen Fortschritt.

    Das einzige positive ist, dass wir nun als Bundesverband https://electricempire.de/mitglied-werden/ mit am Tisch sitzen und eine Wahrnehmung erreicht haben.

     

    Auf Grund der fehlenden "Typenklasse" für alle Geräte ohne Lenkstange ist keine ABE/EBE möglich und Versicherungen nur "Krücken" um ggf. die eine oder andere Polizeikontrolle zu überstehen. Aufgrund der fehlenden ABE/EBE greift noch §4 in Verb. mit §3 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).

    Der „Verkauf“ einer Versicherung erfüllt daher vermutlich einen Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz (§ 1a VVG).

    Ein Punkt das final zu klären war auch einer der Hintergründe meiner Klage. 

    landgericht.jpg
    ELECTRICEMPIRE.DE

    lange Wartezeit Nach dem nun fast 2 Monate zwischen der ersten Verhandlung am 23.12.2019 am Landgericht München und dem angekündigten Urteil für den 11.2.2020 liegen, gibt es nun die erwarteten...

     

  8.  

    zum Thema EMV

     

    Kleine Vorschriften-Kunde:

    EMV’s siehe § 55a (2) StVZO mit Verweis auf 95/54/EG mit Zurück-Verweis auf 70/165/EWG, welche dann nicht zuständig ist für Zweiräder und somit mit Verweis auf 97/24/EWG, Kapitel 8 welche abgelöst wurde von der aktuellen VO(EU)44/2014, Anh. VII die verweist final auf ECE-R10 (Vorschrift zu Ihrer Info im Anhang).

     

    Hinweis: Ein CE-Zeichen ist kein Nachweis nach ECE-R10 (und EU-Maschinenrichtlinie ist keine Kfz-Vorschrift !)

    ECE-R10_(EMV).pdf

    • Confused 1
  9. vor 3 Stunden schrieb Nordlicht:

    Die besagte EKF-Kundeninformation.pdf 9_9

     

    das schlägt wirklich dem Faß den Boden aus!! Ein Skateboard mit Haltestange ist legal. Ja nee iss klar.

     

    Aber was ich jetzt weiß ist, dass EBE nicht geht weil: Es gibt Fahrzeuge zur Personenbeförderung (M1,M1,M3), Fahrzeuge zur Güterbeförderung (N1,N2,N3,N4), Zweiräder (L3eA2,L3eA3), Leichtkrafträder (L3e-A1), Kleinkrafträder (L1e) oder Trike’s (L2e, L5e) oder Quad’s (L6e, L7e).  Nur eine Fahrzeugklasse die z.B. auf ein Monowheel passt finde ich nicht. Denn letztendlich gilt für die gewählte Klasse nur die „Vollerfüllung“ der Anforderung, sonst kein positives Gutachten und somit keine Betriebserlaubnis. In meinem Fall sehe ich da zuerst das Problem, das die bestehenden Fahrzeugklassen entweder keine einrädrigen Fahrzeuge definieren oder das bei den anderen Fahrzeugklassen, wo es nicht auf die Räderanzahl ankommt immer noch eine Sitzgelegenheit und eine Steuerfähigkeit (Lenkung) gefordert ist.

    Die Segway’s die eine ähnliche Steuerfähigkeit wie ein Monowheel haben sind auch damals keine „StVZO-Fahrzeuge“ gewesen und wegen den Fahrzeugen hatte man damals die Mobilitätshilfeverordnung ins Leben gerufen aus der anschließend die eKFV und letztendlich die „E-Roller“ ohne Sitz ermöglicht wurden.

     

    Ick find dit allet sooo dufte!!

  10. Ich muss mich nochmal berichtigen! 

    Ich denke, die Klage kann nur funktionieren, wenn der Richter versteht, dass eine EBE für diese Fahrzeugklasse "ohne Lenkstange" nicht möglich ist, weil die STVZO diese Fahrzeugklasse nicht berücksichtigt hat. Hier liegt ein Mangel des Gesetzes vor, dessen muss sich der Richter bewusst werden und er muss einen Ausweg aus diesem Webfehler des Gesetzgebers finden, der nach unserer Meinung nur darin bestehen kann, dass die Haftpflichtversicherung nicht an diesem Fehler scheitern darf.

     

    Auf diese Tatsache beruft sich deshalb auch jeder Prüfer von TÜV / DEKRA / KÜS / GTÜ und wird keine EBE erstellen.

    Hätte das BMVI REF24 die Ausnahmeverordnung auf den Weg gebracht, wie die EKFV dann hätten wir diese fehlende Fahrzeugklasse und könnten über eine EBE sprechen. 

    ekf-Kundeninformation.pdf

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  11. vor 2 Stunden schrieb Falke:

    Der Beschluss ist ziemlich wertlos und hilft uns gar nix, er verleitet sogar noch mehr Geld für eine EBE reinzustecken, was aber auch Niemandem hilft, denn dann hat dein Board eine EBE, meins aber nicht, es kann ja nicht jeder eine EBE für 7000 Eur oder was das kostet beantragen.

    Und wenn du eine EBE für die Fahrzeuge bekommen könntest, dann müsstest du auch nicht mehr klagen, dann bekommst du jetzt schon problemlos eine Versicherung.

     

    Die einzige Möglichkeit eine EBE zu bekommen ist alle Auflagen der eKFZ zu erfüllen, so wie das hier:

     

     

    wie ich in der News geschrieben habe, wurde beschlossen mir einen Hinweis auf EBE zu geben. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist wie gesagt kein urteil etc.

    wenn wir nun Aussagen von allen technischen Diensten dazu heranziehen und klar belegen können welchen Aufwand das macht ist der Richter endlich auf der selben Höhe wie wir alle.

    Das wird hoffentlich Mitte April dann soweit sein. Deine Aussage "7000Euro" kannst Du ggf. belegen und mir zusenden?

     

    Auch geht es darum mit dieser Klage noch einen neuen Hack zu finden um die aktuelle TOTE politische Diskussion nochmal in Gang zu bekommen, da die Sharing Geschichte eher ein Schuss in den Ofen vom Feinstaub-Andi war.

    • Like 1
  12. vor 17 Stunden schrieb Dudelsack:

    Heute immernoch nix im Briefkasten gewesen? 😪

     

    um Dich zu beruhigen! Ich habe gestern mit dem Anwalt telefoniert und es ist Post eingegangen. Punkt1. somit pünktlich geliefert.

    Punkt2 Es gibt noch KEIN Urteil!

    Sondern einen Hinweisbeschluss. Dies bedeutet das die nächste mündliche Verhandlung Ende April angesetzt wird.

    Alles weitere vermelde ich wenn ich etwas genaues dazu sagen kann, da wir jetzt erstmal überlegen wir damit umgehen.

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  13. vor 16 Minuten schrieb Dudelsack:

    Morgen ist es soweit 😳

     

     

    Ist euer Anwalt denn dann vor Ort damit wir schnellstmöglich das Ergebnis erfahren? 

     

    nein, wie gesagt am 23.12. wurde uns mitgeteilt wir brauchen nicht vor Ort sein.

    Ergebnis kommt per Post. Vermutlich Mitte/Ende der Woche wenn das Landgericht nicht vorm Sturm davongeblasen wird 😉

    vor 17 Stunden schrieb Falke:

    Ist das Ergebnis so wichtig? Wenn wir gewinnen klagt die Allianz eine Ebene höher und wenn die gewinnen klagen wir eine Ebene höher oder seh ich das falsch? Ein gutes Signal wäre es aber allemal.


    Viel mehr bin ich auf die Begründung gespannt und die Antwort vom KBA zwecks Einordnung ob es für zulassungsfreie Fahrzeuge eine Zulassung braucht.

     

    ja ich gebe Dir Recht! aktuelles Problem wird sein, das alles zu bezahlen. Ich habe aktuell 7000€ in der Kasse. Davon sind bereits 3000 weg. Falls wir verlieren muss ich die restlichen Kosten auch übernehmen. Somit würde die zweite Instanz wieder ähnlich viel Geld kosten und erneutes sammeln nach sich ziehen. Frage ist nur wer spendet nochmal bei einem Urteil gegen uns? Ich bin jedenfalls gespannt. Die Antwort des KBA liegt mir breits vor und gibt keine Antwort auf die Frage vom Gericht. Sie umschreiben über 1,5 Seiten nur die aktuelle Situation und weisen auf eine mögliche EBE hin.

  14. vor 2 Stunden schrieb Dudelsack:

    Gerade gehört!

     

    Danke für den tollen Podcast mal wieder! Bitte schaut nicht immer auf die Uhr dabei. Mir persönlich ist es völlig egal ob der Podcast 2 Stunden oder länger dauert. Finde es immer sehr interessant und unterhaltsam. 

     

    Etwas schade fand ich das der Polizist die Frage mit dem Skateboard wohl nicht ganz verstanden hat. Mich hätte interessiert was er macht wenn ein "illegales" eSkateboard kontrolliert wird, das aber eine Versicherung hat (und Führerschein vorhanden). Was machen sie dann? Ist dann alles ok oder ist die Fahrt trotzdem zuende?

     

    Hoffe es gibt nächste Woche nach "dem Urteil" gleich wieder einen Podcast

     

    👍

     

     

    Danke für Dein Feedback! Für uns ist es halt wichtig den Mittelweg zu halten. Nicht ewig rumlabern bzw. das die Leute nicht den Eindruck bekommen wir wollen uns nur selbst feiern.

    Darum geht es uns keineswegs sondern auf den Punkt informieren und das IHR wisst was draußen passiert. Die Möglichkeit jetzt interessante Leute per Telefon reinzuschalten ist wirklich super und belebt den Podcast umso mehr.

    • Like 1
  15. vor 2 Stunden schrieb jeti:

    Nach dem Podcast frage ich mich ja wieder, wo man denn Leihroller legal abstellen kann. Doch wohl nur auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge? Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass so ein Roller lange auf einem Parkplatz bleibt, der für Autos vorgesehen ist. Und die Leute werden sich dann auch nicht weniger aufregen.

     

    nach Rücksprache mit Verleiher Tier klappt das in Wien prima und wird durch die Stadt gedeckelt! In Deutschland muss man sehen... Berlin hat ja gerade entschieden alle Roller vom Gehweg zu verbannen.

    4-format3003.jpg
    WWW.TAGESSPIEGEL.DE

    Eigene Parkplätze und eine Änderung der Straßenverkehrsordnung: Berlin diskutiert über den Umgang mit der E-Scooter-Flut.

     

  16. Eigentlich wollten wir doch nur Skateboard fahren... Neues Jahre neue Folge. Electric Empire Podcast Folge 7 erzählt Euch über unsere Eindrücke von der ISPO 2020 in München. Außerdem hat Lars ein paar neue Informationen zu seiner Klage am Landgericht München. Nach der ISPO waren wir als Redner beim Verkehrsgerichtstag 2020 in Goslar dabei und berichten was wir dort erlebt haben. Einen Gast per Telefon hatten wir auch: Ricky von der Polizei in Karlsruhe. Wir haben ihm viele Fragen von Euch gestellt und auch sehr interessante Antworten bekommen. Hört einfach mal rein...

    electricempire.de Podcast ...

     

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