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hardy_harzer

Elektro-Skater
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Beiträge erstellt von hardy_harzer

  1. vor 32 Minuten schrieb Falke:

    Welche Staatsanwaltschaft war das, ich würde mich auch liebend gerne zu einer Versicherung verdonnern lassen, das wär mir locker 100 Eur wert. Kann das die Versicherung in so einem Fall ablehnen?

     

    Staatsanwaltschaft Leipzig, Zweigstelle Grimma

    Das kann passieren, dass die Versicherung in Runde zwei aufwacht und ablehnt. Am besten direkt zum Vertreter gehen und alles dort verlängern.

  2. vor 35 Minuten schrieb oldtrapper:

    image.thumb.png.5339f05d05680d3c677463ba48c27e9e.png

     

    Donaukurier, was? 🙂  ... Das mit der Geschwindigkeit scheint eine vertrackte Sache zu sein. Wenn man jz noch die gesetzlichen Bestimmungen zur Leistung hinzuzieht ... Die Engländer haben dafür ein schönes Wort: mayhem

     

    Abgesehen von dem "Vielen Grüße ..." kann ich mir nicht vorstellen, dass es schlau ist, immer darauf herumzureiten, dass ESk8en eine Straftat ist. Wenn das jeder Bauer begriffen hat, wird man denken, es sei rechtens, uns mit Mistgabeln vom Board zu holen ... wir dürfen das ja sowieso nicht und man ist ein Gutmensch, weil man eine Straftat verhindert. Bitte denk nochmal über diese Haltung nach.

     

    Und das auch Radfahrer nicht nebeneinander fahren dürfen, hätte man deutlicher betonen müssen 🙂 

    Du bist herzlich dazu eingeladen einen eigenen Kommentar zu schreiben, nachher sind wir immer ALLE schlauer!

  3. vor 14 Stunden schrieb Dudelsack:

     

    Der letzte Podcast ist mehr als 3 Monate her. Ja ich weiß Corona aber trotzdem würde ich mich gerade jetzt über einen neuen Podcast freuen. Was ist mit der Revision vom "Urteil"? Wie ist der aktuelle Stand?

    Das Forum hier scheint gerade in den letzten 2 Monaten viel Aktivität gehabt zu haben obwohl die Politik mit anderen Sachen beschäftigt ist. Wie sieht es im Ausland aus? Was sind die Pläne für die Zukunft? 

    Sonst habt ihr euch immer entschuldigt wenn der Podcast zu lang geworden ist aber ein kurzer Podcast ist besser als gar keiner! 

     

     

    Bitte macht einen neuen Podcast!

     

    Heute 17Uhr gehts los!

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  4. Am 26.7.2020 um 07:52 schrieb Falke:

    Gewaltenteilung ist eine super Sache, aber es gibt dabei eben auch Nachteile.

    In unserem Fall, wo sich die Legislative weit von der Realität entfert hat bzw. sie sich nicht drum kümmert, kommt es dazu, dass die Exekutive sinnfreie veraltete Gesetze durchsetzen muss, es aber nur in manchen Fällen tut und die Judikative völlig random Strafen verteilt von einfacher Verwarnung bis über 1000 Eur für das gleiche Vergehen. Und das Schlimme ist, die Legislative bekommt es nicht mit bzw. ihr ist das Chaos und die Ungerechtigkeit egal.

    Zum einen gebe ich Dir Recht, aber auf der anderen Seite hätten wir uns schon viel früher als Community sammeln sollen um auf die Situation in Richtung Legislative aufmerksam zu machen. Gleichzeitig belegt bei diesem Artikel der letzte Absatz, dass das Chaos perfekt ist! Auch die Info vom WE wo ein EUC Fahrer mit "abgelaufener Versicherung" gestoppt wurde und ihn die Staatsanwaltschaft nur auf "100 Euro" Strafe plus Erneuerung der Versicherung verdonnert hat. Das Kabinett der Kuriositäten füllt sich!

    4233272_artikel-bild-full_1v73JI_D8V9Jp.
    WWW.DONAUKURIER.DE

    Elektrofahrzeuge sind im Trend - nicht nur bei Autos.

     

    Das ganze Jammern hilft nix. Entweder im Wald "verdeckt" fahren oder weiter die Trommel schlagen und aufklären.

    • Thanks 1
  5. vor 31 Minuten schrieb panic:

    Was ich damit sagen will ist. Die Anzahl E-Skateboard affiner oder begeisterter Personen muss deutlich größer sein.

    Dieses Potenzial gilt es zu mobilisieren und zu heben !!!

     

    Ja das ist RICHTIG! Du bist herzlich eingeladen zu unterstützen 🙂

    aber Petition <50T halte für schwierig durchsetzbar und am Ende entscheidet doch wieder die Politik ob der Ball aufgenommen wird.

  6. vor 3 Minuten schrieb panic:

     

    Vorschlag : Startet eine Petition

     

    gibt es doch alles!

    legalisierung-von-plevs-ekfs-im-oeffentl
    WWW.OPENPETITION.EU

    Am 15. Juni 2019 ist die "Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung" in Deutschland in Kraft getreten. Diese Verordnung regelt vorrangig die Nutzung von Elektro-Tretrollern im öffentlichen Straßenverkehr der Bundesrepublik...

     

    vor 3 Minuten schrieb Phönix:

    Das war schon 2013 in Österreich! Inzwischen sind die Österreicher weiter und stellen, Stand 2018, ALLE EKF bis 25kmh Fahrrädern gleich!

     

    Und DAS ist auch bekannt in Deutschland. Immerhin stammt dieses Dokument vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages:

    https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.bundestag.de/resource/blob/565434/f2a28345c45693811d2430efe60708b0/wd-7-101-18-pdf-data.pdf&ved=2ahUKEwjWxInvuNvqAhVPmqQKHVonDK0QFjABegQIDBAH&usg=AOvVaw070QR7dsfpUNOW1IjA9KOI

     

    Es wäre so einfach...

    JA auch das ist bekannt, mir ging es mehr darum wie andere Länder damit umgehen. Ohne Lenkstange bis 16km/h auf dem GEHWEG 🙂

    • Like 1
  7. vor 33 Minuten schrieb Evolve Skateboards DE:

    Es gibt auch kein Skateboard Sharing System und ist auch nicht angedacht.

     

    Die Österreicher machen es mal wieder vor ->

    logo_share_wie.png
    WIEN.ORF.AT

    Ein Wiener Unternehmen möchte mit elektrischen Einrädern aus China die Stadt erobern. In den ersten Wochen wurden bereits 50 „city-wheels“ verkauft. Das Verkehrsministerium steht der neuen „Modeerscheinung“...

     

    vor 55 Minuten schrieb Chrizz:

    Wenn man one-wheels E-Skates ect. erlauben sollte, muss man auch eine Art Fahrtauglichkeit dafür nachweisen und sich sicher damit bewegen können. Wir können das sage ich mal ... aber andere ??

     

    Genau das haben wir in unserem Brief an den Verkehrsausschuss gefordert -> "Sollte ein Führerschein der Klasse AM und Helmpflicht Voraussetzungfür den Betrieb der Fahrzeuge sein."

     

    WhatsApp-Image-2020-06-13-at-21.34.27.jp
    ELECTRICEMPIRE.DE

    Zusammen mit vielen anderen aus dem Bereich Mikromobilität haben wir erneut einen Brief an die Mitglieder des Verkehrsausschusses verschickt. Ziel dieses Schreibens ist es nach einem Jahr eKFV erneut auf die aktuell nur...

     

    • Like 1
  8. Eine Polizeikontrolle, war vor dem 15.06.2019 vermutlich mehr ein Einzelfall bei Nutzern von „Kraftfahrzeugen ohne Haltestange“. Leider haben sich die Zeiten jetzt geändert und die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit der Nutzung von Elektro-Skateboards, MonoWheels oder OneWheels hat sich drastisch erhöht. Parallel mit der Diskussion über E-Scooter und der wachsenden Zahl dieser Geräte im Verkehr sind Berichte im Netz zum „Dauerbrenner“ aufgestiegen. Die Polizei in allen Bundesländern kontrolliert verstärkt mit geschulten Beamten und die regelmäßigen Anfragen beim Bundesverband „Ich wurde angehalten! Was nun?“ steigen von Woche zu Woche rapide an.

     

    In Deutschland dürfen Fahrzeuge ohne Haltestange nur auf Privatgelände, aber nicht im öffentlichen Raum gefahren werden, da diese im Sinne des Straßenverkehrsrechts zulassungspflichtig, aber aktuell nicht zulassungsfähig sind.

     

    Die „böse“ Polizei ?

    Sicherlich wird sich jeder Nutzer bei der Kontrolle als erstes sagen: „Haben die eigentlich nichts Besseres zu tun als mich zu kontrollieren?“ Dem Polizeibeamten ist es sicherlich egal, ob er jemand mit einer motorisierten Badewanne oder mit dem Elektro-Skateboard stoppt. Am Ende sind beide Fahrzeuge nicht zugelassen und dürfen auf der Straße ohne Zulassung nicht genutzt werden. Primär geht es der Polizei immer darum mögliche Opfer bei Unfällen zu schützen. Diesen Schutz erreicht man aber nur, wenn jeder Verkehrsteilnehmer mit einem KFZ auch eine Versicherung besitzt, um für Schäden jeglicher Art haftbar gemacht zu werden.

     

    kfz-700x263.jpgAchtung es sind Kraftfahrzeuge!

     

    Welche Strafen drohen?

    Jeder Nutzer dieser Fahrzeuge muss sich immer bewusst sein, dass er ein Kraftfahrzeug nutzt und kein Spielzeug, Sportgerät oder ein Elektrokleinstfahrzeug! Aktuell dürfen nur eKF mit Lenkstange und Zulassung z.B. E-Scooter oder Segway legal auf deutschen Straßen genutzt werden. Geräte ohne Lenkstange gelten weiterhin als illegal, da diese Fahrzeuge nicht durch die eKF-Verordnung vom 15. Juni 2019 erfasst und reguliert wurden. Deshalb droht allen Nutzern bei illegalen Fahrten ein bunter Strauß verschiedenster Strafen: 

     

    Fahren ohne Versicherung – Verstoß gemäß § 1 Pflichtversicherungsgesetz

    Kraftfahrzeuge mit regelmäßigem Standort im Inland benötigen beim Betrieb im öffentlichen  Verkehrsraum eine Haftpflichtversicherung. Ist diese nicht vorhanden, liegt eine Straftat gem. § 1 PflVG „Fahren ohne Pflichtversicherung“ vor. 

     

    staatsanwalt-1-700x348.jpgBeispiel Anschreiben der Staatsanwaltschaft
     

    Fahren ohne Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis

    Fehlen Beleuchtung, Bremsen, etc. und zusätzlich eine FIN (Fahrzeug Identifikations Nummer) entspricht das Fahrzeug nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Deshalb wird keine EG-Typgenehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis gem. § 19 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung erteilt.  Zusätzliche Hintergründe haben wir in der News vom 15.03.2020 näher erläutert.

     

    haft-700x208.jpgBeispiel Anschreiben der Staatsanwaltschaft

     

    amtgericht-700x1014.jpgBeispiel einer Strafe zum Fahren ohne Versicherungsschutz

     

    rechtsmittelbelehrung-700x807.jpgBeispiel einer Strafe zum Fahren ohne Versicherungsschutz

     

    Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Straftat gem. § 21 I Nr. Straßenverkehrsgesetz „Fahren ohne Fahrerlaubnis“

     

    3000euro-700x577.jpg
    Beispiel einer Strafe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Unterschied Führerschein und Fahrerlaubnis

    Unter Fahrerlaubnis ist die staatliche Zulassung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr zu verstehen.

     

    Der Führerschein ist die Beweisurkunde dafür, dass der Inhaber dieses Scheins ein Fahrzeug mit einer bestimmten Fahrzeugklasse führen darf. Sie dient also als Nachweis für die bestehende Fahrerlaubnis.

     

    Kraftfahrzeugsteuergesetz

    Verstoß gegen §§ 370 / 378 Abgabenordnung.

    Rechtsberatung?

    Wie bereits oben schon erwähnt, habe ich mich zu diesem aktuellen Artikel entschieden um eine kleine Hilfestellung zu geben und auch an Beispielen aufzuzeigen wie der weitere Ablauf aussehen kann. Gleichzeitig möchte ich aber auch deutlich betonen, das wir als Verband KEINE RECHTSBERATUNG geben dürfen. Somit kann auch dieser Artikel nicht als Referenz vor Gericht genutzt werden. Diese Beratung kann und darf nur ein ausgebildeter Rechtsanwalt geben, welchen wir leider aktuell innerhalb des Verbandes nicht beschäftigt haben.

    Die nächsten Punkte habe ich aus vielen aktuellen Anfragen gesammelt:

    Fahrzeug wurde von der Polizei beschlagnahmt: Dies kommt häufig vor um später durch einen Sachverständigen (TÜV, DEKRA etc.) die technischen Daten des Gerätes wie z.B. max. Geschwindigkeit ermitteln zu lassen. Bitte bedenkt auch, dass die Polizei am Ende des Verfahrens nicht dazu verpflichtet ist, dass Elektro-Skateboard oder MonoWheel wieder an den Besitzer auszuhändigen. Generelles Prozedere bei Straftaten und Beweismittel.

     

    sicher-700x874.jpgBeispiel eines „Sicherstellungsprotokoll“
     

    Wann bekomme ich Post? Dies ist immer abhängig von der internen Bearbeitungszeit der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. 3-4 Wochen wird es aber sicherlich dauern. Aber auch 6 Monate ist eine Zeitspanne mit der man rechnen muss.

     

    Wie verhalte ich mich bei der Kontrolle? Sicherlich hilft es immer ruhig zu bleiben und die Beamten ausreden zu lassen. Erst wenn man genau weiß was einem vorgeworfen wird, kann man etwas dazu sagen. Auch die Feststellung der Personalien im Zusammenhang mit einer Straftat gehört zum Ablauf der Kontrolle natürlich mit dazu.

     

    Ich fahre einfach weg, die kriegen mich nie! Kann ich nur jedem von abraten, außer man will sich noch tiefer reinreiten, wenn man dann doch gestoppt wird.

     

    Die erwischen mich nie, denn ich hab die Polizei im Blick! Auch diesen Satz hab ich schon öfter gehört und leider kann ich dazu nur sagen, dass viele Kontrollen aktuell von Polizisten in Zivil durchgeführt werden.

     

    Brauche ich einen Rechtsanwalt? Dies kann man auch nicht pauschal beantworten. Zuallererst sollte man erst einmal die schriftliche Anzeige der Staatsanwaltschaft abwarten und dann über den weiteren Verlauf nachdenken. Gerade wenn man ohne Fahrerlaubnis unterwegs war, kann es empfindlich teuer werden.

     

    Schriftlich auf die Vorwürfe in der Anzeige reagieren? Ohne Erfahrung oder Rechtsbeistand bitte zweimal überlegen wie man sich letztendlich entscheidet ?

     

    Welche Strafe kann mir drohen? Ziel eines jeden sollte es immer sein, dass das die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt und der Verstoß als Ordnungswidrigkeit behandelt wird. In diesem Fall endet das Verfahren im besten Fall mit der Zahlung einer Geldbuße und ggf. noch einem Punkt in Flensburg. Während die Chance dafür bei „kooperativen Ersttätern“ noch relativ hoch sein können, wird bei Wiederholungstätern deutlich stärker durchgegriffen. Das hängt dann aber vom einzelnen Fall und den erhobenen Vorwürfen ab. Wird das Vorgehen als Straftat verfolgt, droht aber ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis.

     

    300euro-700x311.jpgBeispiel einer Strafe bei Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt
     

    Warum bekommt mein(e) Bekannte(r) nur ein Bußgeld und bei mir wird es teuer? Bitte schaut genau hin was im Einzelnen von der jeweiligen Staatsanwaltschaft aufgeführt wird.

     

    Wenn das so „glimpflich“ abläuft dann fahre ich eben weiter! Bei wem das Verfahren z.B. beim ersten Mal eingestellt wurde oder er/sie nur ein Bußgeld aufgebrummt bekommen hat, darf sich nicht einbilden das es beim zweiten Mal wieder ohne Strafe ausgeht. Solltet ihr widererwartend nochmal gestoppt werden wird die Staatsanwaltschaft sicherlich das volle Strafmaß ansetzen, denn beim zweiten Mal weiß jeder Bescheid was er falsch gemacht hat.

     

    Unter Alkohol-/Drogeneinfluß gestoppt!

    Alkohol oder Drogen sollten alle Teilnehmer im Straßenverkehr generell vermeiden. Wer aber im Zusammenhang mit der Nutzung seines E-Boards oder EUC „under the Influence“ erwischt wird erhöht das Strafmaß drastisch.

     

    Für Personen unter 21 Jahren gilt als Fahranfänger die Null-Promille-Grenze. Wer trotzdem erwischt wird, begeht einen A-Verstoß. Dieser zieht eine Probezeitverlängerung von zwei Jahren und ein Aufbauseminar nach sich. Nutzer über 21 Jahren ohne Führerschein oder Personen, deren Probezeit des Führerscheins bereits abgelaufen ist, unterliegen der 0,49 Promillegrenze. Kommt es bereits ab 0,3 Promille zu Fahrauffälligkeiten wird dies mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft.

     

    Gleiches gilt für Fahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr unterwegs sind. Führerscheininhaber können außerdem ihre Fahrerlaubnis verlieren. Wer sogar mit mindestens 1,1 Promille Alkohol im Blut beim Fahren erwischt wird, kann zu einer MPU verpflichtet werden – auch wenn derjenige noch nicht einmal einen Führerschein besitzt.

    Unser Anliegen

    Aufgrund dieser aktuellen Situation ist es uns als Bundesverband weiterhin ein dringendes Anliegen, zeitnah und gemeinsam mit der Politik eine rechtliche Grundlage zu schaffen, durch die die Nutzung von Kraftfahrzeugen ohne Lenkstange in Deutschland mit einer neuen Fahrzeugklasse und Versicherung geregelt wird.

    Zusätzliche Tipps

    Ein gutes Video zum Thema hat Kilian Kunz gemacht.

     

    Auch unser Rechtsanwalt Sebastian Höhne vertritt mich im Zusammenhang mit einer Klage und konnte in diesem Bereich schon die komplette Bandbreite zum Thema bearbeiten.

     

    Der Beitrag Die Polizei hat mich gestoppt! erschien zuerst auf Electric Empire.

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  9. 04.04.2020 Testival „Sport & Genuss“ Schladitzer Bucht (Corona, abgesagt)
    09.04.2020 Anfrage Polizeivollzugsdienst Bremen
    11.04.2020 Kilian Kunz Youtube Feedback
    16.04.2020 Interviewanfrage FAZ-Jugend und Wirtschaft
    18.04.2020 VELO Berlin (Corona, abgesagt)
    18.04.2020 Demonstratie legalisatie eMobility Nederland (Corona, abgesagt)
    23.04.2020 Anfrage Sächsische Zeitung und Freie Presse
    27.04.2020 ACE – Anfrage bzgl. Anzahl der zugelassenen EKFs
    28.04.2020 27. Berliner Mobilitätssalon des ACE (Corona, abgesagt)

     

    03.05.2020 Mobilitätstag Verkehrswacht Barnim (Corona, abgesagt)
    11.05.2020 Kontakt inFranken.de Redaktion
    13.05.2020 Anfrage Hochschule Osnabrück
    15.05.2020 Energieforum 2020 in Nordhausen (Corona, abgesagt)
    19.05.2020 3. Erfahrungsaustausch im BMVI zu eKF (Corona, abgesagt)

     

    02.06.2020 Anfrage NDR Rostock
    03.06.2020 Seminar „Landesbetrieb für Straßenbau“ (Corona, abgesagt)
    09.06.2020 „Mit Helm-aber sicher!“ am UKB (Corona, abgesagt)
    10.06.2020 Kontakt GDV Projekt „Verkehrssicherheit von eKF“
    12.06.2020 Anfrage Professur für Verkehrspsychologie der TU Dresden
    12.06.2020 Kontakt Zurich Filialdirektion
    15.06.2020 Anfrage Tu Berlin Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
    16.06.2020 ADAC Verkehrsforum Neumünster (Corona, abgesagt)
    17.06.2020 Messe Power2Drive München (Corona, abgesagt)
    23.06.2020 Kontakt human-factors-consult.de
    23.06.2020 Intervieanfrage Frankfurter Allgemeine Zeitung
    23.06.2020 Kontakt Mdb Klaus-Dieter Gröhler
    25.06.2020 Anfrage Projekt der GDV „Verkehrssicherheit von eKF“
    25.06.2020 Anfrage DVR zwecks neue Kampagne E-Scooter

     

    Der Beitrag Transparenzbericht 2. Quartal 2020 erschien zuerst auf Electric Empire.

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  10. das Urteil vom 18.05.2020 liegt nun bereits über einen Monat hinter uns. Deshalb habe ich mich jetzt kurz vor Ablauf der Frist dazu entschieden, den Antrag auf Berufung an das Oberlandgericht München zu versenden.

    Diese 4 Wochen Bedenkzeit waren wichtig, um alle Ansätze abzuwägen bzw. Gespräche mit vielen Unterstützern zu führen. Umso mehr habe ich mich gefreut, als Thomas Knauf, der bisher nur stiller Begleiter im Hintergrund war, mir seine zukünftige Unterstützung zur Berufung zugesagt hat.

    Segway-Urteil

    Denjenigen, denen im Zusammenhang mit dem Namen Thomas Knauf nicht auf Anhieb ein Licht aufgeht, sei gesagt, dass Thomas im Jahr 2007 1:1 in Lübeck die rechtliche Entscheidungsfindung gegen eine andere Versicherung unternommen hatte. Auch sein Antrag auf Versicherung wurde damals zuerst für sein Segway abgelehnt, weil es laut des Versicherers keine technische Grundlage in Form einer ABE/EBE für das Fahrzeug gab. In seinem Fall ging es damals jedoch in erster und zweiter Instanz positiv aus und die Versicherung musste ihm abschließend ein Kennzeichen aushändigen.

    Weitere Hintergründe zum Segway HIER plus URTEIL zum Nachlesen.

    Urteil war falsch!

    Macht man sich mit der Materie vertraut, wird man schnell Kritiker finden, die der Meinung sind, dass die rechtliche Beurteilung des Landgerichts Lübecks falsch war. Denn das Landgericht Lübeck hat sich von der Rechtsanwendung vollkommen entfernt und sich „rechtspolitisch“ zugunsten des „Opferschutzes“ entschieden. Des Weiteren sei die sachwidrig vom Landgericht Lübeck vorgenommene „Wertung“ allein dem Gesetzgeber vorbehalten. Bei der Begründung des Urteils des Landgerichts Lübeck handelte es sich um ein obiter dictum, das rechtlich falsch ist und dadurch zu erklären ist, dass für das dort streitgegenständliche Fahrzeug eine Betriebsgenehmigung vorgelegt werden konnte, dieses Fahrzeug also im öffentlichen Verkehrsraum hat betrieben werden dürfen und folglich auch eine Versicherungspflicht angenommen werden konnte.

    oder genau Richtig!

    Nun gut, das mag so sein, aber nach Rücksprache mit Thomas Knauf hatte er damals keine Betriebsgenehmigung für sein Fahrzeug. Nach seiner Ansicht sind beide Verfahren 1:1 miteinander vergleichbar. Auch halte ich es für fraglich, warum das damalige Urteil „falsch“ sein soll, wenn es sogar in der Berufung zum zweiten Mal vom Gericht bestätigt wurde!? Aber nun gut, ich als Nicht-Jurist kann mich hier weiter nur auf meine eigene Vermutung stützen.

    Kosten

    Dank eurer Hilfe konnte das Verfahren bisher sicher finanziert werden, aber auch für die Berufung muss der finanzielle Rahmen weiter gewährleistet sein.

     

    Deshalb möchte ich euch bitten weiteren Support in Form einer finanziellen Unterstützung in den MoneyPool zu leisten.

     

    Der Beitrag Berufung! erschien zuerst auf Electric Empire.

     

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  11. Zusammen mit vielen anderen aus dem Bereich Mikromobilität haben wir erneut einen Brief an die Mitglieder des Verkehrsausschusses verschickt. Ziel dieses Schreibens ist es nach einem Jahr eKFV erneut auf die aktuell nur teilweise geregelte Situation hinzuweisen.

     

    Mit dem gerade gestarteten Projekt der Bundesanstalt für Straßenwesen „Wissenschaftliche Begleitung der Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ bezieht man zwar nun auch Geräte ohne Lenkstange mit ein. Jedoch ohne eine existierende Regelung der Geräte ist es fraglich, ob so ein reprensatives Gesamtbild von Mikromobilität auf deutschen Straßen bis zum dritten Quartal 2022 erstellt werden kann. Des Weiteren kann man davon ausgehen, dass mit einer Überarbeitung der eKFV durch das Verkehrsministerium und einer möglichen Zulassung weiterer eKF frühestens nicht vor 2023 zu rechnen ist.

     

    Im Hinblick auf die aktuelle Diskussion in den Bereichen E-Mobilität, Verkehrswende und der stetig wachsenden Präsenz unserer Fahrzeuge im Straßenverkehr halten wir den Zeitplan der genannten Studie für diskutierbar wenn unklar ist, in welchem Rahmen nicht geregelte Fahrzeuge ohne Lenkstange betrachtet werden sollen und ggf. am Ende Bestandteil der Ergebnisse sein werden.

     

    Ein herzliches Dankeschön geht an Lars Stühlen von eskave und allen weiteren Unterstützern dieses Schreibens, die mit Rat und Tat geholfen haben:

    logos-700x962.png
     
    Übersicht aller Unterstützer des Briefes

     

     

    Per Mail am 22.06.2020 um 11:05 Uhr versendet:

     

    Sehr geehrte Abgeordnete, meine Damen, meine Herren,

    die Bundesanstalt für Straßenwesen hat vor kurzem das Projekt „Wissenschaftliche Begleitung der Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ gestartet. Deswegen ist es dringend erforderlich, eine zeitlich befristete Sonderregelung für Fahrzeuge ohne Lenkstange zu erlassen.

    Basierend auf dem damaligen Vorschlag des BMVI einer zweijährigen Ausnahmeverordnung mit wissenschaftlicher Begleitung kann nur so ein umfassenderes Bild der gesamten Mikromobilität – zusammen mit den E-Scootern – in Deutschland erstellt werden.

    Die auf dieser erweiterten Basis ermittelten Erkenntnisse geben dem BMVI einen grösseren Handlungsspielraum, um Empfehlungen für mögliche Anpassungen an der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung auszusprechen. Aus diesem Grund wenden wir uns als Zusammenschluss aus Akteuren im Bereich Mikromobilität heute an Sie, um eine entsprechende Regelung auf den Weg zu bringen.

     

    Mit freundlich Grüßen

    Lars Zemke – EE BV eKF                                                 Lars Stühlen – eSkave

     

    Das komplette Schreiben als Download

    Der Beitrag Brief an den Verkehrsausschuss erschien zuerst auf Electric Empire.

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  12. Danke für euer Feedback!

     

    Mal schwupps an jede Lokalzeitung senden ist mein Problem seit 1,5 Jahren. Das Problem ist für die meisten zu klein bzw. keiner rafft es!

    für mich persönlich ist das jetzt wiedermal ein rieden Schritt weil die Community endlich ein Stück mehr aufwacht und feststellt dass dies so nicht weitergehen kann bzw. ohne eigenen Impuls nichts passieren wird.

     

    Helft mit guten Ideen Werbung für unsere Sache zu machen! Nur zum Redakteur der Woche senden bringt nix weil die meist aus einer Millionen Themen auswählen müssen.

    Deshalb sind solche Videoaktionen prima und sorgen erstmal wieder für Aufmerksamkeit. DANKE KILIAN!!!

     

    Morgen in der Bild oder im Spiegel ist ein langer Schritt und bedeutet einen langen Atem haben und jmd finden der wieder neue Verbindungen hat bzw. Fan unserer Fahrzeuge ist.

     

    Wie heisst es immer so schön -> "Du musst was zu erzählen haben!" was leider nicht zieht ist "Scheuer hat uns verraten und verkauft!" das gabs schon zu oft 😉

     

    Lobbyarbeit ist zäh und teuer!!!

    Electric Empire PM 1 Juni.pdf

  13. Wie feiert man richtig eine Party? Ja genau mit ALLEN Gästen und nicht nur mit denen die gerade ins Programm passen. Deshalb haben Kilian Kunz, Kai Hauser und Lars Zemke dazu aufgefordert ein aussagekräftiges Video zu produzieren welches die Meinung der Community will heißen von euch ALLEN widerspiegelt.

    „Die eKFV ist 1 Jahr alt und hat einem Großteil nichts gebracht!“

    Gleichzeitig wollen wir auch mit einem Appell an Euch auf folgende Punkte hinweisen:

    • Wir ALLE wollen legal, sicher und versichert am Verkehr teilnehmen
    • Wir müssen uns mehr Gehör verschaffen und sichtbar sein.
    • Wir müssen als Gemeinschaft auftreten.
    • Wir müssen mehr Fahrer(innen) besser informieren.

    Leider werden weiterhin Geräte ohne Lenkstange aus reiner Unwissenheit von vielen Kritikern als zu gefährlich, nicht lenkbar und unkalkulierbar wahrgenommen.

    Vielen Dank an alle die sich beteiligt haben und der Mikromobilität in Deutschland ein Gesicht und Stimme verliehen haben.

    Der Beitrag 1 Jahr eKFV „Das Video“ erschien zuerst auf Electric Empire.

     

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  14. Seit einem Jahr darf ein Teil der Elektrokleinstfahrzeuge legal in Deutschland bewegt werden – Der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge zieht ein gemischtes Fazit.

     

    Berlin, 12. Juni 2020 – Seit dem 15. Juni 2019 dürfen zugelassene E-Tretroller in Deutschland legal bewegt werden. Seitdem sind sie zu einer wertvollen Ergänzung im nachhaltigen Verkehrsmix geworden. Die Benutzung aller anderen Elektrokleinstfahrzeuge ist in Deutschland jedoch weiterhin nicht erlaubt und deren Fahrer werden kriminalisiert. Und während die Öffentlichkeit und die Presse hauptsächlich die Probleme der Sharinganbieter im Fokus hat, sind gerade privat gekaufte E-Tretroller auf dem Land und in Kleinstädten wichtige Ergänzungen zur individuellen Mobilität. Abschließend positiv ist die Unfallzahl zu bewerte. Im Vergleich zu allen anderen Fahrzeugklassen haben Elektrokleinstfahrzeuge in den letzten 12 Monaten die wenigsten Schwerverletzten und Toten zu beklagen.

     

    Das Verkehrsministerium hat im letzten Jahr mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV einen Weg gewählt, der zwar formaljuristisch gangbar ist, aber in der Anwendung viele Probleme geschaffen hat. So wurde nur die Bauform Tretroller für den Straßenverkehr freigegeben, andere innovative Konzepte, wie das Monowheel oder das Elektroskateboard, sind weiterhin verboten und deren Nutzer werden als Straftäter verfolgt. Frankreich und Italien haben hier im letzten Jahr deutlich liberalere und zukunftsorientierte Gesetze geschaffen. Auch der verwendete Slogan “dem Fahrrad gleichgestellt” hat nur Verwirrung geschaffen, da für den Endnutzer nicht ersichtlich war, dass EKF eben doch Kraftfahrzeuge sind. Die Folge waren unter anderem unzählige Anzeigen wegen Alkohol am Steuer.

     

    Und trotzdem ist festzuhalten, dass die Schwarzmalerei im Vorfeld bezüglich erhöhter Unfallzahlen und Toten im Straßenverkehr widerlegt werden konnte. Viele leichte Unfälle ließen sich auf die Unerfahrenheit mit den neuen E-Tretrollern zurückführen. Bei schweren Unfällen waren oft Autos oder Lastwagen beteiligt, ein Problem, das wir mit Fahrradfahrern und Fußgängern teilen. Als Bundesverband würden wir uns wünschen, dass sich auch die Presse diesem, in letzter Konsequenz tödlichem, Problem stärker annimmt. Stattdessen scheinen jedoch Artikel über umgeworfene E-Tretroller deutlich mehr Reichweite zu erzielen.

     

    Als Verband fordern wir daher endlich eine weitere Öffnung der Gesetzgebung für alle Elektrokleinstfahrzeuge und eine echte Gleichstellung mit dem Fahrrad. Die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung zeigt hier nur wieder auf, dass in Deutschland ein Gesetzestext mehr zählt als eine sinnvolle Gesetzgebung. “Es ist doch ein weiterer Schildbürgerstreich, dass Fahrradfahrer in Zukunft bei Rot rechts abbiegen können, Elektrokleinstfahrzeuge aber nicht,” sagt dazu Ramòn Goeden, stv. Vorstand des Bundesverbandes Elektrokleinstfahrzeuge, “sowas ist dem normalen Verkehrsteilnehmer nicht zu vermitteln und wird nur zu Verwirrung führen, da man sich denselben Verkehrsraum teilt.”

    “Einiges hat im Rahmen der Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge, oder besser der E-Tretroller, in Deutschland gut funktioniert, aber vieles eben auch nicht.” ergänzt Lars Zemke, Vorsitzender Vorstand des Bundesverbandes Elektrokleinstfahrzeuge. “Kleine Elektrofahrzeuge bieten enorme Möglichkeiten im Rahmen eines nachhaltigen Verkehrsmix. Leider erkennt man diese Chancen im Verkehrsministerium und in den Bundesländern bisher nicht. Gerade die privat gekauften E-Tretroller sind eine Erfolgsgeschichte, die den Menschen in ländlichen Regionen mehr Mobilität ermöglicht. Und auch deutsche Sharinganbieter arbeiten kontinuierlich an mehr Nachhaltigkeit. Wir als Bundesverband wollen diese Entwicklung auch in den folgenden Jahren weiter begleiten und vorantreiben.”

     

    Über Electric Empire – Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V.
    Der Bundesverband ist die Interessenvertretung für Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen und Firmen, die in diesem Bereich aktiv sind. Wir vertreten die gemeinsamen rechtlichen, wissenschaftlichen, gewerblichen und wirtschaftlichen Interessen der Nutzer, Anbieter und Hersteller jedweder Elektrokleinstfahrzeuge gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Wir werben weiterhin für eine innovative Mobilitäts- und Verkehrspolitik und versuchen, umweltbewusste und platzsparende Fahrzeuge als sinnvolle Alternative der Verkehrswende in der Gesellschaft bekannt zu machen.

     

    Pressekontakt :
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  15. Vermutlich werden sich sehr wenige an den Start am 15. Juni 2019 erinnern? Es war ein Samstag und bestes E-Scooter-Wetter in Berlin. Bereits eine Woche später, auf meinem frühmorgendlichen Weg durch die Innenstadt, stachen mir die neuen Verkehrsteilnehmer von CiRC, Lime, Tier und VOi ins Auge. Interessanterweise konnte zum gleichen Zeitpunkt der private Nutzer nicht durchstarten, denn bis auf zwei sehr teure E-Scooter gab es noch keine Modelle zu kaufen bzw. das KBA fing erst an, Typengenehmigungen zu erteilen.

    Weltuntergangsstimmung

    An was sich aber sicherlich jeder erinnern wird, ist die darauf einsetzende hitzige und bisweilen hysterische Diskussion um das noch völlig unbekannte Elektrokleinstfahrzeug in Deutschland. Es wurden viele „Fachleute“ aus allen Teilen der Wissenschaft, Forschung und Technik befragt. Natürlich waren sich bis auf wenige Ausnahmen alle sofort einig: NEIN das wird nix werden mit dem „bösen Wolf“, äh Leihscooter auf deutschen Straßen.

    Deshalb bin ich rückblickend sehr froh, dass wir als Bundesverband 2019/2020 die Möglichkeit zum Statement oder Einladungen zu Fachtagungen erhalten haben, damit wir unsere Sicht der Dinge schildern konnten, um für mehr Verständnis und Aufklärung auf Seiten der Politik, Verbände, Presse und interessierten Bürgern zu sorgen.

    Keiner kennt die Regeln!

    Leider hat sich bis heute am Kern der Berichte nicht viel geändert, obwohl die Bilanz nach einem Jahr äußerst positiv ausfällt! Sicherlich sind die Emotionen ein wenig heruntergekocht, aber es geht weiterhin nur um die Verleiher und nicht um die Möglichkeit, den sich entwickelnden Privatverkehr zu fördern und einzugliedern. Die erst kürzlich veröffentlichte Pressemitteilung des DVR zum E-Scooter vermittelt, natürlich per Leihscooter, den sicheren Umgang mit dem Fahrzeug und empfiehlt die Kenntnis der geltenden Regeln. Lobend sei aber auch an dieser Stelle das hübsche Quiz erwähnt.

    Für Jahr Nr. 2 würde ich mir wünschen, dass nicht nur wir als Verband, sondern auch von Seiten der verantwortlichen Verbände im Bereich Verkehrssicherheit mehr für aktive Aufklärung mit Veranstaltungen zum Thema getan wird. Auch wären regelmäßige Postings im Social Media Bereich zum Thema Mikromobilität ein zusätzlicher Schritt, um für mehr Akzeptanz des Elektrokleinstfahrzeugs und dem richtigem Umgang damit zu werben. Egal wie man es dreht, die Nutzer dieser Fahrzeuge sind ein Teil der Verkehrswende und sparen CO² mit dieser weiterhin noch unbekannten Art der Fortbewegung in Deutschland ein.

    Natürlich beobachte auch ich beim Mitlesen in Social Media Gruppen, dass sehr viele Nutzer von E-Scootern die Regeln nicht kennen bzw. teilweise sogar falsche Antworten auf Fragen anderer geben. Liegt es nun am breiten Desinteresse, dem vermeintlichen Rowdytum unter E-Scooter-Nutzern oder weil seitens der Verantwortlichen schon seit einem Jahr sehr unzureichend aufgeklärt wurde? Nach meiner Wahrnehmung wurde nach dem Inkrafttreten der Verordnung das Thema vom verantwortlichen Verkehrsministers zu den Akten gelegt und in die Hände der Polizei gelegt. Diese übernimmt nun seit 12 Monaten den aktiven Part zur Aufklärung des mündigen Bürgers und erteilt regelmäßig Nachhilfe zu Themen wie Promillegrenze, Fahrzeugart und Gehwegverbot.

    Mikromobilität gibts nur im Urlaub

    Nun liegt ein Jahr EKFV hinter uns und wir sind gefühlt kein Stück weiter! Um aktiv vielseitige Mikromobilität zu erleben, muss man weiterhin über deutsche Grenzen hinausschauen. z.B. zu unseren innovativen Nachbarn nach Italien. Dort ist ähnlich lang wie in Deutschland, seit dem 4.6.2019, eine Regulierung (Deutsche Übersetzung) in Kraft mit der wir auf heimatlichen deutschen Straßen auch wunderbar umgehen könnten. Vor allem setzte man 2020 noch einen drauf und stellte wie in Österreich den e-Scooter mit dem Fahrrad gleich (Deutsche Übersetzung)

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    Verordnung in Italien

    MonoWheel oder E-Scooter nutzen in Italien bereits medizinische Hilfskräfte, um z.B. schnell und direkt Medikamente während der aktuellen Corona-Pandemie an Patienten in ihren Häusern auszuliefern. Auch werden in Italien nicht nur PEDELECS mit Kaufprämien unterstützt, sondern auch Fahrzeuge mit und ohne Lenkstange.

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    Fahrzeuge ohne Lenkstange

    1 Jahr EKFV bedeutet leider auch, der Gesetzgeber hat es bewusst verpasst seit 12 Monaten wichtige verwertbare Daten wie Unfallzahlen, Anwendungsbereiche und Nutzerverhalten von Fahrzeugen „ohne Lenkstange“ zu sammeln, weil die angekündigte Ausnahmeverordnung (ursprüngliche Quelle Instagram BMVI_DE, 27.02.2019, bereits gelöscht) für MonoWheels, Elektro-Skateboards, OneWheels und Hoverboards kurz vor dem Ziel gekippt wurde.

    Wir hoffen weiter auf die komplette Umsetzung des Beschlusses der 948. Sitzung (Drucksache 332/16) vom 23. September 2016 im Bundesrat. In diesem wird die Bundesregierung auf Seite 3 aufgefordert, schnellstmöglich die verhaltens- und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für Elektro-Skateboards und anderen Fahrzeugen mit Elektroantrieb zu regeln.

    Parallel zu dem äußerst zähen Gesetzgebungsprozess nehmen weiterhin alle Nutzer dieser Fahrzeuge in Kauf, dass sie auf deutschen Straßen als Straftäter zusammen mit anderen Elektrischen Rebellen unterwegs sein müssen.

    WhatsApp-Image-2020-06-05-at-21.28.101-7EUC oder MonoWheel
    Neues Projekt bis 2022

    Um diesem Stillstand einen neuen Anschub zu geben, startet die BAST zusammen mit der TU-Dresden das neue Projekt „Wissenschaftliche Begleitung der Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ und analysiert, inwieweit sich die Vorgaben des Verordnungsgebers zu Elektrokleinstfahrzeugen bewährt haben. Dabei sollen sowohl die in der EKFV geregelten Fahrzeuge als auch solche EKF mit vergleichbaren Eigenschaften, die nicht darunter fallen, aber ungeachtet dessen im Verkehr zu beobachten sind, betrachtet werden.

    Dazu werden auch Erfahrungen aus dem Ausland (Wunsch von mir -> Italien Österreich, Frankreich, Belgien, Skandinavien oder Spanien) berücksichtigt. In 30, ja genau dreißig Monaten Projektlaufzeit wird besonders die Verkehrssicherheit von EKF, insbesondere das aktuelle Unfallgeschehen in Deutschland in den Fokus genommen. Über den Zeitraum von zwei Jahren werden Unfallursachenanalysen durchgeführt und Verletzungsmuster bewertet. Gleichzeitig sind Beobachtungen zum Verkehrsablauf, dem Nutzerverhalten und der Verkehrsflächennutzung geplant. Die Erkenntnisse des Projektes werden im dritten Quartal 2022 veröffentlicht.

    Wer nun aufmerksam mitgelesen hat, fragt sich vermutlich, wie man „Unfallursachenanalyse, Verletzungsmuster und Beobachtungen im Verkehrsablauf“ mit Fahrzeugen ohne Lenkstange durchführen will, wenn sie gar nicht zugelassen sind? Spontan hätte ich folgenden Vorschlag: Lokale Ausnahmeverordnungen für die Länder oder Test-Strecken mit ausgesuchten Teilnehmern. In Bamberg hat es doch 2019 auch geklappt!

    Jedenfalls freue ich mich darüber, dass uns seitens der BAST das Angebot zur Mitarbeit in einem Workshop unterbreitet wurde und wir hoffentlich in vollem Umfang die Erfahrung und das KnowHow der Community einfließen lassen können.

    Ich bleibe ein Fan-Boy!

    Trotzdem halte ich gerne auch in diesem Artikel überzeugt die Fahne hoch für Fahrzeuge mit und ohne Lenkstange und würde mir endlich von allen Seiten der Verantwortlichen einen offenen und etwas positiveren Umgang wünschen. Viel mehr noch -> „zeigen Sie Mut für neue Innovationen!“

    WhatsApp-Image-2020-06-05-at-21.28.10-70After Work Ride auf dem Tempelhofer Feld in Berlin

    Happy Birthday liebe Elektrokleinstfahrzeugverordnung!

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